Alfred Anton Speck, Kollokationsplan und Inventar zur ausgeschlagenen Erbschaft, Konkursamt St.Gallen, St.Gallen; Gläubigeranfechtung möglich, 20-Tage-Klagefrist bis 04.09.2026
Alfred Anton Speck, Kollokationsplan und Inventar zur ausgeschlagenen Erbschaft, Konkursamt St.Gallen, St.Gallen; Gläubigeranfechtung möglich, 20-Tage-Klagefrist bis 04.09.2026 Kollokationsplan und Inventar Alfred Anton Speck, ausgeschlagene Erbschaft Kollokationsplan und Inventar Alfred Anton Speck, ausgeschlagene Erbschaft Schuldner Alfred Anton Speck, ausgeschlagene Erbschaft Heimatort: Appenzell (AI) Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 15.09.1958 Todesdatum: 05.03.2026 Wohnhaft gewesen: Herberge zur Heimat, Gallusstrasse 38 9000 St.Gallen Rechtliche Hinweise Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 04.09.2026 Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage Ablauf der Frist: 24.08.2026 Auflagestelle Konkursamt St.Gallen, Davidstrasse 27, 9000 St. Gallen Kontaktstelle für Beschwerden Kantonsgericht St.Gallen, Kantonale Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs, 9001 St.Gallen Kontaktstelle für Klage und Anfechtung Kreisgericht St.Gallen, 9004 St.Gallen Alfred Anton Speck, ausgeschlagene Erbschaft Heimatort: Appenzell (AI) Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 15.09.1958 Todesdatum: 05.03.2026 Wohnhaft gewesen: Herberge zur Heimat, Gallusstrasse 38 9000 St.Gallen Rechtliche Hinweise Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 04.09.2026 Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage Ablauf der Frist: 24.08.2026 Auflagestelle Konkursamt St.Gallen, Davidstrasse 27, 9000 St. Gallen Kontaktstelle für Beschwerden Kantonsgericht St.Gallen, Kantonale Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs, 9001 St.Gallen Kontaktstelle für Klage und Anfechtung Kreisgericht St.Gallen, 9004 St.Gallen