Tiefbaudienste der Stadt Chur sanieren Lürlibadstrasse, Abschnitt Nr. 15–30, Chur; Verkehr einspurig Bau bis Anfang Okt 2026
August 2026 | Nr. 32 Amtliche Anzeigen Einwohnerdienste Betriebs-/Unternehmensregister Im kantonalen Gesetz über die Einwohnerregis- ter (Art. 16) und in der Verordnung über das Niederlassungs- und Aufenthaltswesen der Stadt Chur (Art. 3) ist festgehalten, dass die Er- öffnung, Namensänderung und Aufgabe eines nach kaufmännischer Art geführten Gewerbes bei der Gemeinde zu melden ist. Diese Regelung gilt für natürliche als auch juris- tische Personen wie: – Einzelfirmen und einfache Gesellschaften – Kollektiv- und Kommanditgesellschaften – Aktiengesellschaften – Gesellschaften mit beschränkter Haftung – Öffentlich-rechtliche Körperschaften – Genossenschaften – Vereine und Stiftungen – Zweigniederlassungen und Filialen Meldevorschrift und Fristen Zuzüge, Neugründungen, Namens- und Rechts- formänderungen sowie Wegzüge oder Geschäfts- auflösungen sind den Einwohnerdiensten innert 14 Tagen ab Ereignisdatum zu melden. Die Mel- dung beinhaltet nebst der Adresse auch Angaben über die Räumlichkeiten, welche für die Führung des Betriebs benötigt werden. Für die anmeldepflichtigen Angaben wie Firmen- name, Sitz etc. ist bei eintragungspflichtigen Ge- werben der Handelsregisterauszug massgebend. Untermieter und Logisnehmer in Geschäftsräum- lichkeiten sind ebenfalls meldepflichtig. Benötigte Unterlagen Inhaber einer Einzelfirma, einfache Gesellschaf- ten oder Kollektivgesellschaften, deren Wohn- sitz nicht am Ort ihres Gewerbes ist, haben bei den Einwohnerdiensten der Stadt Chur eine aktuelle Wohnsitzbestätigung zu hinterlegen. Diese Bestätigung kann bei der Wohn- resp. Niederlassungsgemeinde angefordert werden. Anmeldung Betriebe können mittels Onlineformular unter www.chur.ch/anmeldung-betriebe für die Auf- nahme ins Betriebsregister der Stadt bekannt ge- geben werden oder Sie wenden sich telefonisch unter 081 254 41 56 an die Einwohnerdienste. Gebühren Die Registrierung ist kostenpflichtig, es wird eine Gebühr von Fr. 30.– erhoben. Meldepflichtige Mutationen (Verlegung des Betriebsdomizils) so- wie die Abmeldung eines Betriebs sind kostenlos. Bescheinigung Die Registrierung oder Änderung des Eintrags wird mittels einer Geschäftsniederlassungsbe- scheinigung bestätigt.
...