DAV-Sektionen bauen genehmigte MTB-Trails in Deutschland; ca. 28.000 Fahrten 2025

DAV-Sektionen bauen genehmigte MTB-Trails in Deutschland; ca. 28.000 Fahrten 2025 Mountainbike-Angebote wohnortnah: wo der Feierabend zum Flow wird Wo der Feierabend zum Flow wird Ein bewaldeter Höhenzug im Spessart, eine ehemalige Bergbau-Halde im Ruhrgebiet, ein zugewucherter Wanderweg nahe dem sächsischen Zittau oder ein Wäldchen im Ballungsraum Ulm. Orte, die zeigen: Mountainbiken findet nicht nur in den hohen Bergen statt. Es ist genauso alltägliches Sportprogramm in der direkten Umgebung. Möglich machen dies – in ganz Deutschland – auch DAV-Sektionen. ...

August 5, 2026

Patienten und Angehörige berichten über Erfahrungen im Klinikum Aschaffenburg, Bayern; Baulärm und Hitze beeinträchtigen Versorgung

Patienten und Angehörige berichten über Erfahrungen im Klinikum Aschaffenburg, Bayern; Baulärm und Hitze beeinträchtigen Versorgung Erfahrungen mit Klinikum Aschaffenburg, Bayern, 04.08.2026 | FA1959 berichtet als Angehöriger eines Patienten | Jahr der Behandlung: 2026 Gesamtzufriedenheit: sehr zufrieden Qualität der Beratung: sehr zufrieden Mediz. Behandlung: sehr zufrieden Verwaltung und Abläufe: zufrieden Ausstattung und Gestaltung: zufrieden Pro: routiniertes Fahwissen, engagierter OPeratuer Kontra: Krankheitsbild: akutes Abdomen Privatpatient: ja Erfahrungsbericht: Den Abteilungen Notaufnahme ;Intensivstation; Intermediate care und besonders der Chirurgie, möchte ich mich auf diesem Weg herzlich danken. Die Hilfe war von besonders großem Engagement und großem Fachwissen geprägt. Den behandelnden Ärzten aus der Abteilung Chirurgie schulden wir großen Dank. | Doro2.0 berichtet als Patient | Jahr der Behandlung: 2026 | Benutzerempfehlung Gesamtzufriedenheit: sehr zufrieden Qualität der Beratung: sehr zufrieden Mediz. Behandlung: sehr zufrieden Verwaltung und Abläufe: sehr zufrieden Ausstattung und Gestaltung: sehr zufrieden Pro: Alles war super Kontra: Essen war nicht besonders Krankheitsbild: Hand OP Privatpatient: nein Erfahrungsbericht: Ich hatte eine Hand OP, war mit allem voll zufrieden. Ob Notaufnahme, Station, Op Bereich oder Verwaltung alles super top. Alle nett, alle hilfsbereit. Mein Aufenthalt war sehr angenehm. | Thorei53 berichtet als Patient | Jahr der Behandlung: 2026 | Benutzerempfehlung Gesamtzufriedenheit: sehr zufrieden (das Baumaßnahmen liefen, wusste ich bei Aufnahme) Qualität der Beratung: sehr zufrieden (Aufklärung und Begleitung war für mich sehr hilfreich) Mediz. Behandlung: sehr zufrieden (Große Herausforderungen wurden gut bewältigt) Verwaltung und Abläufe: zufrieden (Der “Papierkrieg” wirkte auf mich mitunter umständlich) Ausstattung und Gestaltung: weniger zufrieden (wegen Beeinträchtigungen durch die Baumaßnahme) Pro: Große Kompetenz im Pankreaszentrum Kontra: Umbausituation belastend Krankheitsbild: Pankreasteilresektion Privatpatient: ja Erfahrungsbericht: Auch wenn durch laufende Baumaßnahmen in der Etage über meinem Krankenzimmer die Belastung durch den Baulärm mitunter herausfordern war, fühlte ich mich ärztlich und pflegerisch sehr gut betreut. Diverse Komplikationen wurden souverän medizinisch und pflegerisch begleitet. Besonders die ärztlichen Gespräche haben mir gerade in den herausfordernden Situationen ein Gefühl von Sicherheit und Vertrauen vermittelt. | Leidender65 berichtet als Patient | Jahr der Behandlung: 2026 | Benutzerempfehlung Gesamtzufriedenheit: unzufrieden Qualität der Beratung: weniger zufrieden Mediz. Behandlung: weniger zufrieden Verwaltung und Abläufe: weniger zufrieden Ausstattung und Gestaltung: weniger zufrieden Pro: Nichts Kontra: Personal kommuniziert schreiend über die Station.n Krankheitsbild: Privatpatient: nein Erfahrungsbericht: Selbstverwaltung Station C03: Ein Irrenhaus ist ein Dreck dagegen. Der Anfang vom Ende.Bis weit nach 22:00 Lärm und Halli Galli.Laute Ein- und Aufräumarbeiten bis am späten Abend Handwerkerarbeiten. | EGro1971 berichtet als Angehöriger eines Patienten | Jahr der Behandlung: 2026 | Benutzerempfehlung Gesamtzufriedenheit: unzufrieden (Kritikunfähig) Qualität der Beratung: zufrieden (Der behandelnde Arzt auf der Intensivstation kam aus der Herzklinik Bad Nauheim und das hat man positiv gemerkt) Mediz. Behandlung: weniger zufrieden (Stark cerbesserungswurdig) Verwaltung und Abläufe: unzufrieden (Absolutes versagen der Verwaltung im Bezug auf respektvollen und würdigen Umgang mit Patienten, Angehörigen und Mitarbeitern. Ohne Patienten und Mitarbeiter keine Klinik) Ausstattung und Gestaltung: unzufrieden (Keine Jalousie, keine Kühlung keind Klimaanlage keine kühlen Getränke) Pro: Der Patient hat die Operation uberlebt Kontra: Die Versorgung auf Station und die Zustände dort incl Hitze lässt auf den Standort in einem dritte Welt Land schließen. Krankheitsbild: Aschaffenburg-Alzenau Privatpatient: nein Erfahrungsbericht: Bei dieser Hitze sind keine Rollos an den Fenstern die herunter gelassen werden Konten, die vorhandene Klimaanlage wird nicht eingeschaltet in den Stationen nur in der Notaufnahme und Intensivstation. Die Temperatur auf der Station ist für Patienten, Besucher und Personal unerträglich. Es gibt keine Abkühlung für Patienten. Angehörige müssen Ventilatoren mitbringen und kalte Getränke, da die getränkte im Haus wärmer als Zimmertemperatur sind. Wir warten seit über 6Stunden darauf dass ein Zugang für eine Infusion gelegt wird, weil hier in Aschaffenburg nur die Ärzte Zugänge legen dürfen. Absolut lächerlich in jeder Praxis und in jeder Klinik in einer anderen Stadt legt jede Schwester oder Arzthelferin Zugänge. Mir tun alle Patienten leid deren Angehörige sich nicht zum Wohle der Patienten einsetzen können. | [email protected] berichtet als Angehöriger eines Patienten | Jahr der Behandlung: 2025 | Benutzerempfehlung Gesamtzufriedenheit: unzufrieden Qualität der Beratung: unzufrieden Mediz. Behandlung: unzufrieden Verwaltung und Abläufe: unzufrieden Ausstattung und Gestaltung: unzufrieden Pro: Kontra: Krankheitsbild: Schlaganfall Privatpatient: nein Erfahrungsbericht: Der Gesprächstermin mit dem Chefarzt, der Oberärztin und der Patientenbeauftragten fand statt. Der Chefarzt hat eingangs gebeten, unsere Erwartungen an das Gespräch zu formulieren. Wir haben dies auf zwei wesentliche Punkte reduziert: • Warum wurde die Patientenverfügung unserer Mutter nicht konsequent und voll umfänglich umgesetzt? • Was und wann hätten wir klarer kommunizieren müssen, um das unnötige Leiden unserer Mutter zu verkürzen? sowie die detailliert aufgeführten Missstände bei der Behandlung und Pflege unserer Mutter. Der Chefarzt meinte, dass dieser Termin auch für ihn und die Klinik wichtig sei, um daraus Learnings zu ziehen und Verbesserungen einzuleiten. Mamas Situation am 07.08.2025 hat der Chefarzt auf drei Punkte zusammengefasst: • Ausgedehnter rechts-hemisphärischer Schlaganfall (Bewusstsein und Sprache noch vorhanden) • Fortgeschrittenes Alter mit 88 Jahren • Vorliegende, sehr gute und eindeutige Patientenverfügung Bei einem links-hemisphärischen Schlaganfall sind Bewusstsein und Sprache nicht mehr vorhanden, was dann oft zu einer schnelleren Einleitung streng palliativ-medizinischer Maßnahmen („Therapie-Ziel-Änderung“) und der Einleitung eines schnelleren Sterbeprozesse führt: • Keine künstliche Ernährung • Keine Medikamente • Keine oder geringe Flüssigkeitszufuhr • Ausschließliche Zufuhr von Schmerz- und Beruhigungsmittel und letztendlich Morphin-Perfusor Unser Fazit des Gesprächs ist wie folgt: Wir hätten ab dem dritten Tag auf eine konsequente Umsetzung der Patientenverfügung und die Hinzuziehung der Palliativ-Abteilung des Klinikums AB drängen müssen. Mama hatte Glück im Unglück, dass wir vier Geschwister uns ab dem 15.08. rund um die Uhr um sie kümmern konnten. | [email protected] berichtet als Angehöriger eines Patienten | Jahr der Behandlung: 2025 | Benutzerempfehlung Gesamtzufriedenheit: unzufrieden Qualität der Beratung: unzufrieden Mediz. Behandlung: unzufrieden Verwaltung und Abläufe: unzufrieden Ausstattung und Gestaltung: unzufrieden Pro: Kontra: Krankheitsbild: Schlaganfall Privatpatient: nein Erfahrungsbericht: Unsere Mutter hatte immer wieder Rücken-, Bandscheiben-, Beinschmerzen: es wurde kein Morphin erhöht und nie auf den Bolus-Knopf gedrückt (zuhause machten wir das auf Anweisung der Palliativärztin 20 Minuten vor jeder Umlagerung und wenn sie morgens gewaschen wurde). Als ich eine Krankenschwester fragte, was der „Bolus“ wäre, sagte sie, dass man diesen nicht drückt. Anfangs waren wir zu den Besuchszeiten 14-20 Uhr (8 Tage) anwesend, später von 8-20 Uhr (2 Tage) und am Schluss 24 Stunden (5 Tage) bei unserer Mutter. Aufgrund der Erlebnisse während wir da waren, möchten wir uns gar nicht vorstellen, was in der Zeit passiert ist, wo wir nicht bei unserer Mutter waren. Wir hadern nicht damit, dass Mama tot ist. Sie sagte immer „Irgendwann ist mal Schluss“. Wir hadern damit, wie unnötig leidvoll die 15 Tage im Klinikum für sie waren. Warum haben die Ärzte nicht ein Konzil mit den Palliativärzten aus dem Palliativhaus nebenan einberufen? Warum haben wir nicht darauf bestanden? 3 der 4 Geschwister wollten die Oberärztin und die Assistenzärzte nicht vor den Kopf stoßen. Im Nachhinein … leider ein fataler Fehler. Am 21.08.2025 wurde unsere Mutter nach Hause verlegt. Die ambulante Palliativärztin traf die Aussage, dass Mama ab Tag 3 ausschließlich palliativ hätte behandelt werden müssen. Am 26.08.2025 abends verstarb Mama. Am 29.08.2025 postete unsere Schwester eine Beschwerde auf der Webseite des Klinikums Aschaffenburg. Durch die Patientenfürsprecherin wurde sie kurz danach gebeten, ihre Beschwerde von der Webseite zu löschen, im Gegenzug versprach man ihr, dass der Chefarzt bei einem Gespräch ihre Fragen beantworten und auf ihre Beschwerden eingehen werde. 4 Monate später fragte sie bei der Patientenfürsprecherin nach. Daraufhin wurde ein Teams-Meeting für 27.03.2026 vorgeschlagen – 7 Monate nach der Beschwerde. | [email protected] berichtet als Angehöriger eines Patienten | Jahr der Behandlung: 2025 | Benutzerempfehlung Gesamtzufriedenheit: unzufrieden Qualität der Beratung: unzufrieden Mediz. Behandlung: unzufrieden Verwaltung und Abläufe: unzufrieden Ausstattung und Gestaltung: unzufrieden Pro: Kontra: Krankheitsbild: Schlaganfall Privatpatient: nein Erfahrungsbericht: Jeden Tag wollten Krankenschwestern unserer Mutter Tabletten verabreichen, obwohl sie diese nicht schlucken konnte. Es wurde nichts in der Patientenakte vermerkt. Am 14.08. kam die Oberärztin, die unsere Mutter ab Tag 1 kannte, zur Visite und stellte unserer Mutter einige Fragen, die sie beantwortete. Danach sagte sie, dass unsere Mutter „zu präsent“ sei und sie die PATIENTENVERFÜGUNG unserer Mutter nicht umsetzen könne. Sie sagte auch, dass Mama nach ihrer Meinung in 6 Tagen tot ist, aber schlimmstenfalls noch 6 Monate leben könnte. Sie sagte, dass sich der Zustand unserer Mutter aufgrund des Schlaganfalls täglich verschlechtert hat und sich weiterhin dramatisch verschlechtern wird. Deshalb baten wir um die Umsetzung der PATIENTENVERFÜGUNG, worauf sie versprach am nächsten Tag (Maria Himmelfahrt) bei der Visite vorbeizukommen. Die Oberärztin machte am nächsten Tag Ihre Visite auf der Station, kam aber nicht wie versprochen zu unserer Mutter. Samstag und Sonntag war keine Visite, was wir nicht wussten. Am Montag, den 18.08. meinte der Assistenzarzt, dass unsere Mutter „stabil“ ist, doch um zu trinken, konnte sie an diesem Morgen noch nicht mal das grüne Schwämmchen im Mund zusammendrücken (wir fingen mit Strohhalm an, dann Teelöffel, dann grünes Schwämmchen). Wir Geschwister waren alle da und haben auf die Einleitung der Palliativbehandlung gedrängt. Unsere Mutter wollte nie als sabbernde Person dahinsiechen. Am Montagnachmittag wurde endlich mit der EINLEITUNG STRENG PALLIATIV-MEDIZINISCHER MASSNAHMEN („Therapie-Ziel-Änderung“) begonnen (lt. Palliativärztin, die uns später zuhause betreute, hätte man hiermit am 3. Tag beginnen müssen). Pipamperon wurde unserer Mutter 1 x mit der Spritze oral verabreicht. Wir fragten, ob sie es künftig intravenös bekommen könnte, da es eine große Menge zum SCHLUCKEN war. Das machte man dann. Einen Tag später wollten sie es schon wieder mit der Spritze oral geben; also wieder keine Dokumentation in der Patientenakte. | [email protected] berichtet als Angehöriger eines Patienten | Jahr der Behandlung: 2025 | Benutzerempfehlung Gesamtzufriedenheit: unzufrieden Qualität der Beratung: unzufrieden Mediz. Behandlung: unzufrieden Verwaltung und Abläufe: unzufrieden Ausstattung und Gestaltung: unzufrieden Pro: Kontra: Krankheitsbild: Schlaganfall Privatpatient: nein Erfahrungsbericht: Am 10. Tag sagte uns eine Krankenschwester, dass in der Patientenakte nichts Entsprechendes steht und sie daher kein Beruhigungsmittel geben darf. Als wir die Assistenzärztin darauf ansprachen,

August 4, 2026

Kalkschulter2 berichtet als Patient über Bergman Clinics Hofgartenklinik in Aschaffenburg, Bayern; sehr hohe Zufriedenheit in allen Bereichen

Kalkschulter2 berichtet als Patient über Bergman Clinics Hofgartenklinik in Aschaffenburg, Bayern; sehr hohe Zufriedenheit in allen Bereichen Erfahrungen mit Bergman Clinics Hofgartenklinik in Aschaffenburg, Bayern, 04.08.2026 | Kalkschulter2 berichtet als Patient | Jahr der Behandlung: 2024 | Benutzerempfehlung Gesamtzufriedenheit: sehr zufrieden Qualität der Beratung: sehr zufrieden Mediz. Behandlung: sehr zufrieden Verwaltung und Abläufe: sehr zufrieden Ausstattung und Gestaltung: sehr zufrieden Pro: Kontra: Krankheitsbild: Kalkschulter und Knieprobleme Privatpatient: ja Erfahrungsbericht: Schon bei der ersten Begegnung fühlte ich mich in besten Händen, da der Chefarzt einen sehr emphatischen und kompetenten Eindruck machte, der sich im weiteren Verlauf der Behandlung immer mehr verfestigte. Der Chefarzt arbeitet sehr sorgfältig und professionell auch unter Zeitdruck. Er begegnet dem Patienten auf Augenhöhe und strahlt viel Sympathie aus; das Personal ist freundlich und hilfsbereit. Die Klinik ist sehr gut ausgestattet, was die Diagnostik und Therapie so erfolgreich macht. Insgesamt kann man die Klinik uneingeschränkt weiter empfehlen. | MarionSp berichtet als Patient | Jahr der Behandlung: 2026 | Benutzerempfehlung Gesamtzufriedenheit: sehr zufrieden Qualität der Beratung: sehr zufrieden Mediz. Behandlung: sehr zufrieden Verwaltung und Abläufe: sehr zufrieden Ausstattung und Gestaltung: sehr zufrieden Pro: Fast wie in einem Hotel, wenn man keine Op gehabt hätte Kontra: Krankheitsbild: Hüftop Privatpatient: nein Erfahrungsbericht: Ich war wegen einer Hüfttep vom 06.05. 2026 - 11.05.2026 dort. Ich habe mich sehr wohl gefühlt. Angefangen von der Op, Nachbehandlung, Essen alles toll gewesen. Die Ärzte, Schwestern u Pfleger haben hervorragende Arbeit geleistet. Es war alles sehr harmonisch. Habe die Klinik schon mehrfach weiter empfohlen. | Esmeralda4 berichtet als Patient | Jahr der Behandlung: 25 | Benutzerempfehlung Gesamtzufriedenheit: sehr zufrieden Qualität der Beratung: sehr zufrieden Mediz. Behandlung: sehr zufrieden Verwaltung und Abläufe: zufrieden Ausstattung und Gestaltung: zufrieden Pro: Freundliches Personal Kontra: Älteres Haus, teilweise noch 4-Bett Zimmer Krankheitsbild: Hüft Tep Privatpatient: ja Erfahrungsbericht: Ich wurde im Oktober 2025 von Dr. Crinic an der re. Hüfte operiert. Ich war mit allem sehr zufrieden. Dr.Crinic ist ein sehr kompetenter Arzt und hatte direkt mein Vertrauen. Auch das Personal war freundlich und hilfsbereit. Ich kann die Bergmann Klinik nur weiterempfehlen. | Moni725 berichtet als Patient | Jahr der Behandlung: 2025 | Benutzerempfehlung Gesamtzufriedenheit: unzufrieden Qualität der Beratung: unzufrieden Mediz. Behandlung: unzufrieden Verwaltung und Abläufe: weniger zufrieden Ausstattung und Gestaltung: unzufrieden Pro: Kontra: Krankheitsbild: Orthopädie Erfahrungsbericht: Der behandelnde Arzt Dr. A. , hat sich beim Beginn des Gesprächs noch nicht mal vorgestellt! Den Namen hatte ich von der Arzthelferin erfahren. Hat zwei Bilder mit Ultraschall gemacht und dann behauptet in hätte einen Knorpel Schaden, von noch nicht mal einer Min Behandlung ! Die MRT Bilder hatte er sich noch nicht mal angeschaut. Hat mir meinen mitgebrachten MRT Bericht vorgelesen, von Behandlung keine Spur. Den Arzt würde ich nicht empfehlen! Da wartet man wochenlang auf den Termin…. | ElisabethS2 berichtet als Patient | Jahr der Behandlung: 2025 | Benutzerempfehlung Gesamtzufriedenheit: sehr zufrieden Qualität der Beratung: sehr zufrieden Mediz. Behandlung: sehr zufrieden Verwaltung und Abläufe: sehr zufrieden Ausstattung und Gestaltung: sehr zufrieden Pro: Alles Kontra: Krankheitsbild: Hüft TEP Privatpatient: nein Erfahrungsbericht: Ich habe am 12.09.25 eine neue Hüfte erhalten. Vorbereitung, Durchführung der OP und Nachsorge durch Herrn Dr. Crnic waren zu meiner vollsten Zufriedenheit. Das gesamte Pflegepersonal war durchgängig freundlich und hilfsbereit. Lymphtrainage und KG wurden am OP-Tag und danach täglich (auch am Wochenende) durchgeführt, inklusive Gangschulung, Treppe gehen etc. Gute Küche, Mahlzeiten konnten nach Wunsch zusammen gestellt werden. Ich würde diese Klinik ...

August 4, 2026

Bayerns Gesundheitsministerium stärkt hausärztliche Versorgung auf dem Land in Unterfranken; 270.000 Euro Förderung für zwei Projekte

Bayerns Gesundheitsministerium stärkt hausärztliche Versorgung auf dem Land in Unterfranken; 270.000 Euro Förderung für zwei Projekte Bayerns Gesundheitsministerium stärkt hausärztliche Versorgung auf dem Land – Gerlach: 270.000 Euro für zwei Projekte in Unterfranken - Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention Startseite » Bayerns Gesundheitsministerium stärkt hausärztliche Versorgung auf dem Land – Gerlach: 270.000 Euro für zwei Projekte in Unterfranken Seite drucken Kontakt Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention Telefon: +49 89 95414-0 E-Mail: poststelle@stmgp.bayern.de Pressestelle Patienten- und Pflegebeauftragter Bürozeiten der Geschäftsstelle: Telefon: +49 89 95414-5951 E-Mail: patientenbeauftragter@stmgp.bayern.de Di 9:00-10:00 Uhr Do 13:00-14:00 Uhr Internetseiten des Patienten- und Pflegebeauftragten Servicestelle Bayern Der direkte Draht zur Staatsregierung: Telefon: +49 89 122220 E-Mail: direkt@bayern.de Bayern Portal ...

August 3, 2026

GDC Deutschland GmbH eröffnet Insolvenzverfahren Aschaffenburg; Eigenverwaltung angeordnet

GDC Deutschland GmbH eröffnet Insolvenzverfahren Aschaffenburg; Eigenverwaltung angeordnet Veröffentlichungsdatum: 03.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 654 IN 206/26 Gericht: Aschaffenburg Name, Vorname / Bezeichnung: GDC Deutschland GmbH Sitz / Wohnsitz: Großostheim Register: Aschaffenburg, HRB 18073 654 IN 206/26 | In dem Verfahren über den Antrag d. GDC Deutschland GmbH, Stockstädter Straße 12, 63762 Großostheim, vertreten durch den Geschäftsführer Gries Christian, geb. Gries, c/o GDC Deutschland GmbH, Stockstädter Straße 12, 63762 Großostheim Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Registergericht Register-Nr.: HRB 18073 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte act legalTischendorf, Rechtsanwälte PartG mbB, Zeppelinallee 77, 60487 Frankfurt auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.08.2026 um 00.00 Uhr eröffnet. 2. Die Tabelle im Sinne des § 175 InsO, sowie die dazugehörigen Dokumente im Sinne des § 5 Absatz 4 Satz 2 InsO werden in Papierform geführt und aufbewahrt. 3. Es wird Eigenverwaltung angeordnet. 4. Zum Sachwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Rittmeister Thomas Bockenheimer Landstraße 94 - 96, 60323 Frankfurt Telefon: +49 (69) 2034760 Telefax: +49 (69) 20347699 Email: frankfurt@reimer-rae.com 5. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 01.09.2026 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; der Sachwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Sachwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Sachwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. 6. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, für den Fall der Aufhebung der Eigenverwaltung die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf Mittwoch, 30.09.2026, 13:30 Uhr, Sitzungssaal 66, EG, Erthalstr. 3, 63739 Aschaffenburg Hinweise: Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. 7. Prüfungstermin wird anberaumt auf Mittwoch, 30.09.2026, 13:30 Uhr, Sitzungssaal 66, EG, Erthalstr. 3, 63739 Aschaffenburg Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 8. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 9. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 10. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Auszug aus den Gründen: Der Antrag ist am 05.05.2026 beim Insolvenzgericht Aschaffenburg eingegangen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Aschaffenburg Erthalstr. 3 63739 Aschaffenburg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 31.07.2026

August 3, 2026

H. Andreas GmbH Insolvenzverfahren Würzburg; Eigenverwaltung angeordnet

H. Andreas GmbH Insolvenzverfahren Würzburg; Eigenverwaltung angeordnet Veröffentlichungsdatum: 03.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: IN 198/26 Gericht: Würzburg Name, Vorname / Bezeichnung: H. Andreas GmbH Sitz / Wohnsitz: Sulzdorf Register: Würzburg, HRB 7931 IN 198/26 | In dem Verfahren über den Antrag d. H. Andreas GmbH, Hohlweg 1, 97232 Giebelstadt OT Sulzdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Kraftsik Udo Registergericht: Amtsgericht Würzburg Registergericht Register-Nr.: HRB 7931 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte RKGB Reinhart Kober Großkinsky Braun Rechtsanwälte PartGmbB, Rathausgasse 3, 97877 Wertheim, Gz.: 30125/26-SB/nr Geschäftszweig/Beschäftigung: Import und der Handel mit Kunst- und Seidenblumen aller Art auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.08.2026 um 09.00 Uhr eröffnet. 2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet. 3. Zum Sachwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Weiß Rüdiger Fürther Straße 98-100, 90429 Nürnberg Telefon: (0911) 366509-0 Telefax: (0911) 366509-10 4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 17.09.2026 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; der Sachwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Sachwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Sachwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 5. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 17.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen) und 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 17.10.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 7. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Auszug aus den Gründen: Der Antrag ist am 22.05.2026 beim Insolvenzgericht Würzburg eingegangen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Würzburg Ottostr. 5 97070 Würzburg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Würzburg - Insolvenzgericht - 01.08.2026

August 3, 2026

Landkreis Main-Spessart – Drei Standorte im Finale für das Bildungszentrum Wald und Gesellschaft in Aschaffenburg; Lehrpfad Klima.Wald.Erlebnis konkret

Landkreis Main-Spessart – Drei Standorte im Finale für das Bildungszentrum Wald und Gesellschaft in Aschaffenburg; Lehrpfad Klima.Wald.Erlebnis konkret Waldpädagogik im Spessart: Drei Standorte im Finale - Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus Waldpädagogik im Spessart: Drei Standorte im Finale für neues Bildungszentrum – Lehrpfad wird konkret Landkreis Main-Spessart – Für das geplante “Bildungszentrum Wald und Gesellschaft” im Landkreis Aschaffenburg stehen noch drei Standorte in der finalen Auswahlrunde. Gleichzeitig nimmt mit dem Lehrpfad “Klima.Wald.Erlebnis” im Staatsforst am Bischbornerhof ein weiteres Projekt der Waldpädagogik im Spessart konkrete Formen an. ...

July 31, 2026

Bayerische Schlösserverwaltung Bestandsbericht Schlosspark Fantaisie, Bayern; Französische Erdkastanie Bayernweit einzigartig

Bayerische Schlösserverwaltung Bestandsbericht Schlosspark Fantaisie, Bayern; Französische Erdkastanie Bayernweit einzigartig SCHÖFFEL: SCHLOSSPARK FANTAISIE BEGEISTERT MIT HEIMISCHER TIER- UND PFLANZENVIELFALT UND EINZIGARTIGER GARTENARCHITEKTUR SCHÖFFEL: SCHLOSSPARK FANTAISIE BEGEISTERT MIT HEIMISCHER TIER- UND PFLANZENVIELFALT UND EINZIGARTIGER GARTENARCHITEKTUR „Der Schlosspark Fantaisie ist ein außergewöhnliches Gartendenkmal und ein echtes Aushängeschild für Oberfranken. Er vereint auf einzigartige Weise historische Gartenarchitektur mit lebendiger Natur: Die weitläufigen Wiesen, alten Baumbestände und idyllischen Täler bieten nicht nur einen besonderen Erholungswert für unsere Gäste, sondern auch ideale Bedingungen für eine außergewöhnliche Artenvielfalt. Die aktuelle Bestandserhebung im Rahmen unseres Kooperationsprojekts ‚Artenvielfalt im Gartendenkmal‘ belegt dies eindrucksvoll. Unser gemeinsames Ziel ist es, den Schlosspark in all seiner Schönheit und Vielfalt weiterhin zu schützen und für kommende Generationen zu bewahren. Deshalb haben wir bereits vor acht Jahren das Projekt ins Leben gerufen, um eine umfassende Bestandserhebung besonders gefährdeter Tier- und Pflanzenarten in ausgewählten Anlagen der Bayerischen Schlösserverwaltung durchzuführen. Mein besonderer Dank gilt allen engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bayerischen Schlösserverwaltung, die sich tagtäglich mit großem Einsatz um unsere einzigartigen Anlagen kümmern, sowie allen Projektbeteiligten insgesamt für ihr herausragendes Engagement“, freute sich Finanz- und Heimatstaatsekretär Martin Schöffel am Freitag (31.7.) anlässlich der Vorstellung des Bestandsberichts im Schlosspark Fantaisie. Dr. Christian Barth, Amtschef des Bayerischen Umweltministeriums, betonte: „Der Erhalt der historischen Gartenanlagen schafft Erholungsraum für die Menschen und gleichzeitig ökologisch wertvolle Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Mit dem neuen Wissen schaffen wir die Grundlage für ein Miteinander und für die Vereinbarkeit von gartenhistorischen und naturschutzfachlichen Zielsetzungen. Der Erhalt nicht nur unserer Kulturgüter, sondern auch unserer natürlichen Lebensgrundlagen und der Artenvielfalt bleibt eine Gemeinschaftsaufgabe – auch in herausfordernden Zeiten“. Der Schlosspark Fantaisie gilt als einer der schönsten Landschaftsgärten Frankens und beeindruckt Besucherinnen und Besucher durch seine har-monische Verbindung von Natur und Kultur. Die Anlage wurde ursprünglich im 18. Jahrhundert als Rokoko-Garten angelegt und im Laufe der Zeit immer wieder erweitert und verändert, insbesondere im Stil des englischen Landschaftsgartens. Der Schlosspark besticht bis heute durch seine abwechslungsreiche Parklandschaft. Das Projekt „Artenvielfalt im Gartendenkmal“ ist eine Kooperation des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz und der Bayerischen Schlösserverwaltung. Im Zentrum des Projekts steht die umfassende Erfassung besonders gefährdeter Tier- und Pflanzenarten. Die gewonnenen Ergebnisse ermöglichen es, naturschutzfachliche Aspekte künftig noch gezielter in die Pflege von Garten- und Parkanlagen einzubeziehen. In den vergangenen Jahren wurden im Rahmen des Projekts bereits in sechs historischen Gartenanlagen – darunter der Schlosspark Nymphenburg, der Hofgarten Eremitage-Bayreuth, der Park Rosenau bei Coburg, der Park Schönbusch in Aschaffenburg, der Schlosspark Seehof bei Bamberg und der Schlosspark Linderhof – umfangreiche Kartierungen durchgeführt und dadurch wichtige Erkenntnisse gewonnen. Die aktuelle Bestandserhebung des Schlossparks Fantaisie bestätigt dessen große naturschutzfachliche Bedeutung: Im Park wurden unter anderem 146 Moosarten, 29 Wiesenpilz-Arten und 14 Fledermausarten nachgewiesen, viele davon auf der Roten Liste. Außerdem beheimatet er die französische Erdkastanie – das nachgewiesene Vorkommen dort ist bayernweit einzigartig. Die Wiesentäler des Parks gelten aufgrund ihrer Pilzvielfalt zudem als international bedeutsam. Die Bayerische Schlösserverwaltung gehört zum Ressortbereich des Bayerischen Finanz- und Heimatministeriums und betreut neben Schlössern, Burgen, Residenzen und Baudenkmälern in ganz Bayern auch zahlreiche Garten- und Parkanlagen. Von diesen liegen 23 in Landschaftsschutzgebieten, 14 in FFH-Gebieten (Natura 2000), drei in Naturschutzgebieten und zwei in Naturparks. Werkzeugleiste

July 31, 2026

Julia Werner, Bayerns Best 50 – Bayerische Unternehmerin des Jahres 2026, Bayern; Top-Auszeichnung stärkt Frauen in Führung

Julia Werner, Bayerns Best 50 – Bayerische Unternehmerin des Jahres 2026, Bayern; Top-Auszeichnung stärkt Frauen in Führung Bayerns Best 50 2026 Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie Preisträger BEST 50 Bayerns 2026 Der bayerische Mittelstand hat durch Leistung, Einsatz und Kreativität tausende Arbeitsplätze geschaffen und damit maß- geblich zum starken Wirtschaftswachstum und zum Wohl- stand im Freistaat beigetragen. Mit der Auszeichnung BAYERNS BEST 50 ehren wir in die- sem Jahr erneut mittelständische Unternehmen, die in den letzten fünf Jahren trotz schwieriger nationaler und interna- tionaler Rahmenbedingungen ihre Mitarbeiterzahl und ihren Umsatz überdurchschnittlich gesteigert haben. Der Wettbewerb feiert in diesem Jahr seine 25. Auflage und rückt mittelständische Unternehmen in ihrer volkswirtschaftli- chen und sozialen Bedeutung stärker ins öffentliche Augen- merk – zugleich werden sie als unternehmerische Vorbilder sichtbar. Der demografische Wandel und die steigenden Anforderun- gen der modernen Arbeitswelt stellen den bayerischen Mit- telstand vor neue Herausforderungen bei der Fachkräftesi- cherung. Unsere Preisträger haben die Zeichen der Zeit erkannt und engagieren sich aktiv für die Gewinnung und Ausbildung junger Talente. Dieses Engagement rücken wir bei BAYERNS BEST 50 besonders ins Rampenlicht: Heraus- ragende Leistungen in der Berufsausbildung werden mit Son- derpreisen gewürdigt. Wir verleihen erneut den Preis „Bayerische Unternehmerin des Jahres“, um weibliches Unternehmertum zu würdigen und Frauen in Führungspositionen sichtbare Vorbilder zu ge- ben. Aus den Preisträgerinnen und Preisträgern zeichnen wir au- ßerdem besondere Leistungen im Bereich ESG (Environ- mental, Social, Governance) mit einem Sonderpreis aus, um nachhaltige und ethische Geschäftspraktiken zu stärken. Hubert Aiwanger, MdL Bayerischer Staatsminister für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie ...

July 31, 2026

Migranten aus Afghanistan, Syrien und der Türkei verübten Gewalttaten in Deutschland; Sicherheitsdebatte verschärft

Migranten aus Afghanistan, Syrien und der Türkei verübten Gewalttaten in Deutschland; Sicherheitsdebatte verschärft Messer, Prügel, Hass: Eine Serie schwerer Migrantengewalt - Stiftung Zukunft CH Messer, Prügel, Hass: Eine Serie schwerer Migrantengewalt Der NZZ-Artikel „Von der Prügelattacke bis zum Messerangriff auf offener Strasse: Deutschland erschüttern mehrere Fälle schwerer Migrantengewalt“ vom 22. Juli 2026 schildert eine Serie von Gewalttaten, die Deutschland innerhalb weniger Tage schockiert haben. Was auf den ersten Blick wie eine Aneinanderreihung zufälliger Einzelfälle wirkt, verdichtet sich bei genauerem Hinsehen zu einem beunruhigenden Gesamtbild – und zu einem statistisch belegbaren Muster, das Politik, Sicherheitsbehörden und Öffentlichkeit zunehmend unter Druck setzt. ...

July 30, 2026