Umschulung zur/zum Steuerfachangestellten in Augsburg; Praktikumskontakte führen zu Arbeitsmarkteinbindung

Umschulung zur/zum Steuerfachangestellten in Augsburg; Praktikumskontakte führen zu Arbeitsmarkteinbindung Umschulung zur/zum Steuerfachangestellten 4465 WRUK 26A erstellt am 11.08.2026, 18:05 Uhr Seite 1 von 2 Bildungsgutschein Umschulung zur/zum Steuerfachangestellten Steuerfachangestellte sorgen für korrekte Zahlen, eingehaltene Fristen und rechtssichere Abläufe. Präzision, Urteilsvermögen und fachliche Tiefe machen sie zu verlässlichen Fachkräften in einem Beruf mit Stabilität und Entwicklungsperspektive. Nutzen Klar denken, fair begleiten, präzise entscheiden – dein Weg ins Steuerbüro. Steuern wird es immer geben – und Mandanten, die bei steuerlichen Fragen Sicherheit brauchen. Fehlerhafte Zahlen und versäumte Fristen haben Konsequenzen. Hier zählt deine Genauigkeit. Hier wird aus Sorgfalt Vertrauen. In der Umschulung entwickelst du dich zur Fachkraft im Steuerbüro. Du sorgst dafür, dass Buchführungen stimmen, Fristen eingehalten werden und Mandanten gegenüber dem Finanzamt rechtssicher aufgestellt sind. Digitale Systeme unterstützen dich - doch entscheidend ist dein Urteilsvermögen. Im Kompetenzkosmos wird sichtbar, welche überfachlichen Stärken du ausbaust: unter Zeitdruck sorgfältig arbeiten und fundierte Entscheidungen treffen. So wächst deine professionelle Verlässlichkeit. Steuerfachangestellte bleiben gefragt – auch morgen. Mit Spezialisierungen im Rechnungswesen oder in der Lohnabrechnung schärfst du dein Profil und gewinnst zusätzliche fachliche Tiefe. Kompetenzwelt: #IchDenkeInStrukturenUndZahlen #IchBleibeSicherInKomplexenRegeln #IchGebeZahlenVerlässlicheBedeutung Inhalt Aneignung aller fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten, die für dieses Berufsbild erforderlich sind. Die Teilnehmer werden durch den Lehrgang optimal auf die öffentlich-rechtliche Prüfung vorbereitet (Berufsabschluss: Steuerfachangestellte/r). Dabei wird sowohl theoretisches als auch praktisches Wissen für den Einsatz in Steuerkanzleien oder im betrieblichen Rechnungswesen vermittelt. Danach sollten die Kontakte, die man während der Praktikumsphase geknüpft hat, zu einer Einstellung, also einer Integration am Arbeitsmarkt führen. Zielgruppe Die Umschulung ist für jene Teilnehmer konzipiert, die sich beruflich neu orientieren müssen, aus privaten oder gesundheitlichen Gründen eine Ausbildung nicht beenden konnten oder deren berufliche Qualifikation nach einer langjährigen Unterbrechung für eine Wiedereingliederung am Arbeitsmarkt nicht ausreicht. Augsburg 30.11.2026 - 24.11.2028 (4465 WRUK 26A) Termindetails 08:15 bis 15:15 Uhr ...

August 11, 2026

Kolping Akademie 36 Auszubildende schließen Ausbildung ab in Augsburg, Donauwörth, Kaufbeuren, Ohlstadt und Bad Wörishofen; Alle vier bleiben im Betrieb

Kolping Akademie 36 Auszubildende schließen Ausbildung ab in Augsburg, Donauwörth, Kaufbeuren, Ohlstadt und Bad Wörishofen; Alle vier bleiben im Betrieb Stark ins Berufsleben | Die Kolping Akademie 36 Auszubildende der Kolping Akademie starten nach erfolgreichem Abschluss durch Die Kolping Akademie freut sich über einen erfolgreichen Ausbildungsjahrgang: Insgesamt 36 Auszubildende haben in diesem Sommer an den Bildungsstandorten Augsburg, Donauwörth und Kaufbeuren sowie in den beiden Hotels in Ohlstadt und Bad Wörishofen ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen. ...

August 11, 2026

SkF neue Frauenpension in Augsburg-Pfersee; 28 Wohneinheiten Grundstein gelegt

SkF neue Frauenpension in Augsburg-Pfersee; 28 Wohneinheiten Grundstein gelegt Neue Frauenpension: Obdach für die Seele - Bistum Augsburg Beruf und Karriere Stellenangebote Kirchliche Berufe Ehe und Familie Familienbund der Katholiken Ehe-, Familien- und Lebensberatung Ehe- und Familienseelsorge Familienförderung Schwangerenberatung Medien Pfarrbriefservice Sankt Ulrich Verlag AV-Medienzentrale Bibliotheken Pressestelle Musik und Kunst Diözesanmuseum St. Afra Domsingknaben Amt für Kirchenmusik Domchor Pilgern Wallfahrtsorte im Bistum Diözesanpilgerstelle Ulrichswoche Bergexerzitien Bistum Unser Bistum Bischof Bertram Weihbischöfe Emeritierte Bischöfe Generalvikariat Bischofsvikare Domkapitel Hauptabteilungen Kirchengericht Räte & Kommissionen Verbände Gottgeweihtes Leben Bibliotheken Diözesanmuseum Mitarbeitervertretungen ...

August 11, 2026

DFB führt Stehplätze bei Länderspielen in Augsburg und München ein; erste Stehplatztickets seit über 25 Jahren

DFB führt Stehplätze bei Länderspielen in Augsburg und München ein; erste Stehplatztickets seit über 25 Jahren DFB führt Stehplätze bei Länderspielen ein DFB führt Stehplätze bei Länderspielen ein Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung der DFB GmbH und Co. KG haben am heutigen Dienstag die Einführung von Stehplätzen bei Länderspielen der A-Nationalmannschaften der Frauen und Männer sowie der U 21-Nationalmannschaft beschlossen. Bereits bei den nächsten Heimländerspielen der Männer-Nationalmannschaft in der UEFA Nations League gegen Griechenland am 27. September (ab 20.45 Uhr) in Augsburg und gegen Serbien am 1. Oktober (ab 20.45 Uhr) in München werden erstmals seit mehr als 25 Jahren wieder Stehplatztickets angeboten. ...

August 11, 2026

Augsburg Centurions unterliegen syNeo Albershausen Crusaders in Augsburg; Ein Punkt entscheidet Playoff-Platz

Augsburg Centurions unterliegen syNeo Albershausen Crusaders in Augsburg; Ein Punkt entscheidet Playoff-Platz Ein Punkt entscheidet den Playoff-Krimi – Centurions unterliegen Albershausen 27:28 - effect® ENERGY GFL Augsburg – Dramatischer hätte das letzte Heimspiel der regulären Saison kaum verlaufen können. Im direkten Duell um einen Playoff-Platz mussten sich die Augsburg Centurions den syNeo Albershausen Crusaders denkbar knapp mit 27:28 (7:0, 3:7, 14:7, 3:14) geschlagen geben. Beide Mannschaften waren mit einer Bilanz von fünf Siegen und drei Niederlagen in die Begegnung gegangen. Entsprechend war bereits vor dem Kickoff klar: Dieses Spiel hatte echten Endspielcharakter. ...

August 11, 2026

Lugano verpflichtet Bekhruz Karimov im Tessin; Fünfjahresvertrag bis 2031

Lugano verpflichtet Bekhruz Karimov im Tessin; Fünfjahresvertrag bis 2031 Lugano verpflichtet Bekhruz Karimov - Aktuelle News aus der BSL Lugano verpflichtet Bekhruz Karimov - Aktuelle News aus der BSL August 2026 Usbekischer Nationalspieler Karimov neu beim FC Lugano Der FC Lugano verpflichtet den 19-jährigen Rechtsverteidiger Bekhruz Karimov vom PFC Surkhon. Der usbekische Nationalspieler unterschreibt im Tessin einen Fünfjahresvertrag bis zum 30. Juni 2031. Karimov nahm zuletzt mit der Nationalmannschaft an der Weltmeisterschaft in den USA, Kanada und Mexiko teil und kam dabei gegen Kolumbien und Portugal zum Einsatz. ...

August 11, 2026

Wir führen eine Zeitungsaktion in Augsburg durch; Resonanz positiv, Tarifdruck wächst

Wir führen eine Zeitungsaktion in Augsburg durch; Resonanz positiv, Tarifdruck wächst Gemeinsam sichtbar für 2 Euro mehr: Unsere Zeitungsaktion in Augsburg Mit einer Zeitungsaktion in der Augsburger Innenstadt haben wir ein deutliches Zeichen gesetzt: Unsere Arbeit ist mehr wert – wir fordern 2 Euro mehr Stundenlohn! Wir haben uns mit selbst gestalteten Zeitungen in die Innenstadt gestellt und das Gespräch mit den Menschen gesucht. Unser Ziel war es, deutlich zu machen, dass ohne unsere Arbeit in Büros, Schulen, Krankenhäusern und vielen anderen Einrichtungen nichts sauber und hygienisch bleibt. Trotzdem wird unsere Leistung noch immer nicht ausreichend bezahlt. ...

August 11, 2026

ARZ Baumanagement GmbH Insolvenzverfahren Augsburg; Eigenverwaltung angeordnet, Gläubiger melden bis zum 24.09.2026.

ARZ Baumanagement GmbH Insolvenzverfahren Augsburg; Eigenverwaltung angeordnet, Gläubiger melden bis zum 24.09.2026. Veröffentlichungsdatum: 10.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 1 IN 23/26 Gericht: Augsburg Name, Vorname / Bezeichnung: ARZ Baumanagement GmbH Sitz / Wohnsitz: Gersthofen Register: Augsburg, HRB 23810 1 IN 23/26 | In dem Verfahren über den Antrag der ARZ Baumanagement GmbH, Röntgenstraße 40, 86368 Gersthofen, vertreten durch den Geschäftsführer Kücük Harun - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Buchalik Brömmekamp, Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf, Gz.: ARZ Baumanagement GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. ARZ Baumanagement GmbH, Röntgenstraße 40, 86368 Gersthofen, vertreten durch den Geschäftsführer Kücük Harun Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 23810 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Buchalik Brömmekamp, Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf, Gz.: ARZ Baumanagement GmbH Geschäftszweig/Beschäftigung: Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerde | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 10.08.2026 um 13.00 Uhr eröffnet. 2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet. 3. Zum Sachwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Stemshorn Georg Provinostraße 52, 86153 Augsburg Telefon: +49(821)99980680 Telefax: +49(821)9998068-9 Email: augsburg@pluta.net 4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 24.09.2026 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; der Sachwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Sachwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Sachwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. 5. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, für den Fall der Aufhebung der Eigenverwaltung die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf Donnerstag, 08.10.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 101, 1. OG, Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg Hinweise: Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. 6. Prüfungstermin wird anberaumt auf Donnerstag, 08.10.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 101, 1. OG, Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 8. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 9. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Auszug aus den Gründen: Der Antrag ist am 12.01.2026 beim Insolvenzgericht Augsburg eingegangen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Augsburg Am Alten Einlaß 1 86150 Augsburg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 10.08.2026

August 10, 2026

Minaz GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Augsburg; Insolvenzverwalter bestellt: Strüwind Stefan

Minaz GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Augsburg; Insolvenzverwalter bestellt: Strüwind Stefan Veröffentlichungsdatum: 10.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 1 IN 202/26 Gericht: Augsburg Name, Vorname / Bezeichnung: Minaz GmbH Sitz / Wohnsitz: Ried Register: Augsburg, HRB 39601 1 IN 202/26 | In dem Verfahren über den Antrag d. Minaz GmbH, Ringstraße 14, 86510 Ried, vertreten durch die Geschäftsführerin Minaz Mareike Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 39601 - Schuldnerin - Geschäftszweig/Beschäftigung: Personenbeförderung auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 07.08.2026 um 12.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Strüwind Stefan Am Silbermannpark 1b, 86161 Augsburg Telefon: +49(821)9998064-0 Email: mail@lecon.eu 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 07.10.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 07.12.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 07.12.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Auszug aus den Gründen: Der Antrag ist am 25.02.2026 beim Insolvenzgericht Augsburg eingegangen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Augsburg Am Alten Einlaß 1 86150 Augsburg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 10.08.2026

August 10, 2026

SkF eröffnet neue Frauenpension in Augsburg-Pfersee; Grundstein gelegt

SkF eröffnet neue Frauenpension in Augsburg-Pfersee; Grundstein gelegt Neue Frauenpension: Obdach für die Seele - Bistum Augsburg Beruf und Karriere Stellenangebote Kirchliche Berufe Ehe und Familie Familienbund der Katholiken Ehe-, Familien- und Lebensberatung Ehe- und Familienseelsorge Familienförderung Schwangerenberatung Medien Pfarrbriefservice Sankt Ulrich Verlag AV-Medienzentrale Bibliotheken Pressestelle Musik und Kunst Diözesanmuseum St. Afra Domsingknaben Amt für Kirchenmusik Domchor Pilgern Wallfahrtsorte im Bistum Diözesanpilgerstelle Ulrichswoche Bergexerzitien Bistum Unser Bistum Bischof Bertram Weihbischöfe Emeritierte Bischöfe Generalvikariat Bischofsvikare Domkapitel Hauptabteilungen Kirchengericht Räte & Kommissionen Verbände Gottgeweihtes Leben Bibliotheken Diözesanmuseum Mitarbeitervertretungen ...

August 10, 2026