Dirk Harscher besucht Lohhof in Langenau, Schopfheim; Verlässliche Wasserversorgung entscheidend für Betriebe

Dirk Harscher besucht Lohhof in Langenau, Schopfheim; Verlässliche Wasserversorgung entscheidend für Betriebe Anhaltende Trockenheit stellt Landwirtschaft vor große Herausforderungen | Stadt Schopfheim Anhaltende Trockenheit stellt Landwirtschaft vor große Herausforderungen Die anhaltende Trockenheit und die damit verbundenen Herausforderungen für die Landwirtschaft standen im Mittelpunkt eines Besuchs von Schopfheims Bürgermeister Dirk Harscher auf dem Lohhof im Ortsteil Langenau. Gemeinsam mit Hofbetreiber Jörg Schön und seinem Sohn Elias Schön machte sich der Bürgermeister vor Ort ein Bild von der aktuellen Situation und den Auswirkungen der außergewöhnlich trockenen und heißen Witterung auf den landwirtschaftlichen Betrieb. ...

August 13, 2026

Bodenseekreis Allgemeinverfügung verlängert Grill- und Feuerstellenverbot in Wäldern des Bodenseekreises; bis 31. August 2026.

Bodenseekreis Allgemeinverfügung verlängert Grill- und Feuerstellenverbot in Wäldern des Bodenseekreises; bis 31. August 2026. Hochwasser und Starkregen gehen uns alle an • Stadt Überlingen Extreme Wetterereignisse nehmen zu – Hochwasser und Starkregen treten landesweit auf. Mit dem Flyer „Private Eigenvorsorge zum Schutz von Hochwasser und Starkregen“ erhalten Sie als Bürgerinnen und Bürger der Stadt Überlingen kompakte, verständliche Informationen, wie Sie Ihr Risiko einschätzen und sich wirksam schützen. Der Flyer vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg bietet leicht umsetzbare Tipps – von der ersten Risikoabschätzung über Notfallvorbereitung bis zum richtigen Verhalten im und nach dem Ernstfall. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der hohen Waldbrandgefahr weist die Stadt Überlingen eindringlich auf das derzeit geltende Verbot von Feuer und Grillen in und an Wäldern hin. Für Überlingen gilt aktuell die Waldbrandgefahrenstufe 4. Die Allgemeinverfügung des Bodenseekreises zur Sperrung sämtlicher Grill- und Feuerstellen in den Wäldern wurde bis zum 31. August 2026 verlängert.

August 13, 2026

Regierungspräsidium Baden-Württemberg gewährt Zuwendungen für wasserwirtschaftliche Vorhaben; Mehrere Zweckverbände erhalten keine Zuwendungen.

Regierungspräsidium Baden-Württemberg gewährt Zuwendungen für wasserwirtschaftliche Vorhaben; Mehrere Zweckverbände erhalten keine Zuwendungen. Schönenberg - Verfahrensbeschreibungen Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben Die Verfahrensbeschreibungen von A - Z enthalten zu den staatlichen Verwaltungsdienstleistungen jeweils alle wesentlichen Informationen zu Voraussetzungen, zuständiger Stelle, Verfahrensablauf, erforderlichen Unterlagen, Fristen Zuwendungen werden nach Maßgabe dieser Richtlinien sowie der §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO), der Verwaltungsvorschriften hierzu und der Regelungen des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) im Rahmen der nach dem jeweiligen Staatshaushaltsplan des Umweltministeriums verfügbaren Mittel gewährt. Die Bewilligungsstelle entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens. Das Land gewährt Zuwendungen für wasserwirtschaftliche Vorhaben von öffentlichem Interesse. Mit den Zuwendungen sollen insbesondere Vorhaben zur nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung und zur wasserwirtschaftlichen Daseinsvorsorge entsprechend den Zweckbestimmungen des Wasserhaushaltgesetzes (WHG) und des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG) gefördert werden. Im Rahmen der Förderrichtlinien Wasserwirtschaft (FrWw 2024) werden Maßnahmen im Bereich der Wasserversorgung, der Abwasserbeseitigung und des Gewässerbaus gefördert. ...

August 13, 2026

LAG Mobilität Exkursion 2. September, InfoTurmStuttgart, Gleis 16, Hauptbahnhof Stuttgart, Am Schlossgarten 15; Anmeldung beim Veranstalter erforderlich

LAG Mobilität Exkursion 2. September, InfoTurmStuttgart, Gleis 16, Hauptbahnhof Stuttgart, Am Schlossgarten 15; Anmeldung beim Veranstalter erforderlich Veranstaltungen von 13. August – 17. Oktober › LAG › LAG Mobilität › – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mi. 2 Exkursion der LAG Mobilität 2. September | 16:30 – 19:00 InfoTurmStuttgart, Gleis 16, Hauptbahnhof Stuttgart Am Schlossgarten 15 1, Gleis 16, Stuttgart, Baden-Württemberg LAG Die LAG Mobilität befasst sich mit Verkehrspolitik auf Gemeinde-, Kreis-, Regions- und Landesebene. ...

August 13, 2026

Moonlight Cinema Open Air Kino Aquastaad, Immenstaad; 8 € Eintritt, Tickets eine Stunde vorher erhältlich

Moonlight Cinema Open Air Kino Aquastaad, Immenstaad; 8 € Eintritt, Tickets eine Stunde vorher erhältlich IMM#1#33#2#01#3#16#4#4C A K T UEL L 53. Jahrgang Freitag, 14. August 2026 Nummer 33 Mehr Infos bei schlechter Witterung im Bürgersaal Mehr Infos bei schlechter Witt Moonlight Cinema Tourist-Information Immenstaad | www.immenstaad-tourismus.de | 07545 201 3700 14. August um 21:30 Uhr Eintritt: 8 € Tickets eine Stunde vor FiImbeginn erhältlich Open Air Kino im Aquastaad Für das leibliche Wohl sorgt die Aquastaad Gastronomie ...

August 13, 2026

Hubert Männer erhält Sportverdienstmedaille der Stadt Freiburg in Munzingen; erster Geehrter des SV Munzingen 1926

Hubert Männer erhält Sportverdienstmedaille der Stadt Freiburg in Munzingen; erster Geehrter des SV Munzingen 1926 Munzingen_185.jdf Donnerstag, 13. August 2026 Jahrgang 2026 Nummer 33/34/35/36 Ortsverwaltung Munzingen, Romanstraße 3, Tel. 07664 - 4036350 Sprechzeiten: Mo. - Fr. 08:00 – 12:00 Uhr, Mi. 14:30 – 18:00 Uhr Sommerpause Mitteilungsblatt 2026 Unser Mitteilungsblatt macht in den Sommerferien eine Pause. Auch in diesem Jahr wird für insgesamt 3 Wochen kein Blättle erscheinen. KW 34, 35, 36 Keine Mitteilungsblätter ! Der Abgabetag für die erste Ausgabe nach der Sommerpause ist Montag, der 07.09.2026 Der Redaktionsschluss ist am Dienstag, 08.09.2026 um 9 Uhr Erscheinungstag: Donnerstag, 10.09.2026 (Kalenderwoche 37) Später eingehende Beiträge können leider nicht mehr berück- sichtigt werden. Ihre Ortsverwaltung Munzingen Mitteilungen der ORTSVERWALTUNG Fundsache Gefunden: • Eine goldene Brille mit einem Metallgestell und schwarzen Bügelenden beim Grünschnittplatz in Munzingen. • Ein Schlüsselbund mit drei Schlüssel, zwei kleine Anhänger und einem Wirbel-Karabinerhaken beim Parkplatz Schloss Reinach. Fundgegenstände werden nach 14 Tagen - nach Abgabe bei der Ortsverwaltung - an das Fundbüro Freiburg, Fehrenbachallee 12, Tel. 0761/201-4827, weitergegeben. Fundsachen online: www.freiburg.de/fundbuero Munzinger Wochenmarkt immer freitags auf dem Rathausplatz 14:00 bis 18:00 Uhr www.munzingermarkt.de MUNZINGEN AKTUELL Eine bedeutende Ehrung in Munzingen 61 Jahre Vereinstreue, 41 Jahre im Vorstand: Ein Leben für den SV Munzingen: Die Sportverdienstmedaille für Hubert Männer • Oberbürgermeister Martin Horn zeichnet Hubert Männer mit der Sportverdienstmedaille aus Hubert Männer und der SV Munzingen 1926 gehören seit Jahr- zehnten zusammen – er ist aus dem Verein kaum wegzuden- ken. Als Achtjähriger trat er der Fußball-Jugendmannschaft bei. Seit nunmehr 61 Jahren steckt er jede Menge Zeit und Energie in seinen Herzensverein. Dafür gab es vor kurzem eine besondere Auszeichnung: Oberbürgermeister Martin Horn überreichte ihm bei der Feier zum 100-jährigen Bestehen des SV Munzingen 1926 die 65. Sportverdienstmedaille der Stadt Freiburg. Männer ist der erste Geehrte des SV Munzingen 1926. Martin Horn betonte, wie wichtig ein solch außergewöhnlicher Einsatz ist: „Hubert Männer ist in Munzingen eine Institution. Seit mehr als 60 Jahren engagiert er sich Athlet, Jugendtrainer, Schiedsrichter und Vorsitzender für den Sport vor Ort. Das ver- dient größten Respekt und Anerkennung. Ohne Menschen wie ihn wäre der Breitensport in Freiburg nicht das, was er heute ist.“ Der 69-jährige ehemalige Polizist trat vor 61 Jahren dem SV Munzingen 1926 bei und blieb dem Verein seitdem treu. Bis 2004 war er in Jugend- und Erwachsenenmannschaften als Fußballer aktiv. In seiner langen Vereinszeit übernahm er als Ju- gendtrainer, Schriftführer und Schiedsrichter Verantwortung. 1990 wählten ihn die Mitglieder zum zweiten Vorsitzenden. Von 1996 bis 2000 führte Männer den Verein als erster Vorsit- zender. Danach übernahm er acht Jahre lang verschiedene Auf- gaben im Vereinsvorstand, bevor er von 2009 bis 2023 erneut das Amt des ersten Vorsitzenden innehatte. Seitdem ist Män- ner Ehrenvorsitzender. Insgesamt gehörte Männer 41 Jahre lang dem Vereinsvorstand an. Mit seiner Vereinstreue, seiner Hilfsbereitschaft und seinem großen Einsatz für die Gemeinschaft hat er nicht nur den Ver- ein, sondern auch das Vereinsleben in Munzingen mitgeprägt. Ob beim Zwiebelkuchenfest, beim Weihnachtsmarkt, am Ver- einsstand auf dem Wochenmarkt oder bei Arbeitseinsätzen: Hubert Männer war über Jahrzehnte da, wenn Hilfe gebraucht wurde. Seit 1956 vergibt die Stadt Freiburg die Sport-Verdienstmedaille – Hubert Männer ist die 65. Person, die diese besondere Auszeich- nung erhält. Das ist gelebtes Ehrenamt. Vielen Dank für das große Engagement für den Sport und für Munzingen. Herzlichen Glückwunsch zu so einer besonderen Auszeichnung! ...

August 13, 2026

Hubert Männer erhält Sportverdienstmedaille in Munzingen; 65. Träger

Hubert Männer erhält Sportverdienstmedaille in Munzingen; 65. Träger Munzingen_185.jdf Donnerstag, 13. August 2026 Jahrgang 2026 Nummer 33/34/35/36 Ortsverwaltung Munzingen, Romanstraße 3, Tel. 07664 - 4036350 Sprechzeiten: Mo. - Fr. 08:00 – 12:00 Uhr, Mi. 14:30 – 18:00 Uhr Sommerpause Mitteilungsblatt 2026 Unser Mitteilungsblatt macht in den Sommerferien eine Pause. Auch in diesem Jahr wird für insgesamt 3 Wochen kein Blättle erscheinen. KW 34, 35, 36 Keine Mitteilungsblätter ! Der Abgabetag für die erste Ausgabe nach der Sommerpause ist Montag, der 07.09.2026 Der Redaktionsschluss ist am Dienstag, 08.09.2026 um 9 Uhr Erscheinungstag: Donnerstag, 10.09.2026 (Kalenderwoche 37) Später eingehende Beiträge können leider nicht mehr berück- sichtigt werden. Ihre Ortsverwaltung Munzingen Mitteilungen der ORTSVERWALTUNG Fundsache Gefunden: • Eine goldene Brille mit einem Metallgestell und schwarzen Bügelenden beim Grünschnittplatz in Munzingen. • Ein Schlüsselbund mit drei Schlüssel, zwei kleine Anhänger und einem Wirbel-Karabinerhaken beim Parkplatz Schloss Reinach. Fundgegenstände werden nach 14 Tagen - nach Abgabe bei der Ortsverwaltung - an das Fundbüro Freiburg, Fehrenbachallee 12, Tel. 0761/201-4827, weitergegeben. Fundsachen online: www.freiburg.de/fundbuero Munzinger Wochenmarkt immer freitags auf dem Rathausplatz 14:00 bis 18:00 Uhr www.munzingermarkt.de MUNZINGEN AKTUELL Eine bedeutende Ehrung in Munzingen 61 Jahre Vereinstreue, 41 Jahre im Vorstand: Ein Leben für den SV Munzingen: Die Sportverdienstmedaille für Hubert Männer • Oberbürgermeister Martin Horn zeichnet Hubert Männer mit der Sportverdienstmedaille aus Hubert Männer und der SV Munzingen 1926 gehören seit Jahr- zehnten zusammen – er ist aus dem Verein kaum wegzuden- ken. Als Achtjähriger trat er der Fußball-Jugendmannschaft bei. Seit nunmehr 61 Jahren steckt er jede Menge Zeit und Energie in seinen Herzensverein. Dafür gab es vor kurzem eine besondere Auszeichnung: Oberbürgermeister Martin Horn überreichte ihm bei der Feier zum 100-jährigen Bestehen des SV Munzingen 1926 die 65. Sportverdienstmedaille der Stadt Freiburg. Männer ist der erste Geehrte des SV Munzingen 1926. Martin Horn betonte, wie wichtig ein solch außergewöhnlicher Einsatz ist: „Hubert Männer ist in Munzingen eine Institution. Seit mehr als 60 Jahren engagiert er sich Athlet, Jugendtrainer, Schiedsrichter und Vorsitzender für den Sport vor Ort. Das ver- dient größten Respekt und Anerkennung. Ohne Menschen wie ihn wäre der Breitensport in Freiburg nicht das, was er heute ist.“ Der 69-jährige ehemalige Polizist trat vor 61 Jahren dem SV Munzingen 1926 bei und blieb dem Verein seitdem treu. Bis 2004 war er in Jugend- und Erwachsenenmannschaften als Fußballer aktiv. In seiner langen Vereinszeit übernahm er als Ju- gendtrainer, Schriftführer und Schiedsrichter Verantwortung. 1990 wählten ihn die Mitglieder zum zweiten Vorsitzenden. Von 1996 bis 2000 führte Männer den Verein als erster Vorsit- zender. Danach übernahm er acht Jahre lang verschiedene Auf- gaben im Vereinsvorstand, bevor er von 2009 bis 2023 erneut das Amt des ersten Vorsitzenden innehatte. Seitdem ist Män- ner Ehrenvorsitzender. Insgesamt gehörte Männer 41 Jahre lang dem Vereinsvorstand an. Mit seiner Vereinstreue, seiner Hilfsbereitschaft und seinem großen Einsatz für die Gemeinschaft hat er nicht nur den Ver- ein, sondern auch das Vereinsleben in Munzingen mitgeprägt. Ob beim Zwiebelkuchenfest, beim Weihnachtsmarkt, am Ver- einsstand auf dem Wochenmarkt oder bei Arbeitseinsätzen: Hubert Männer war über Jahrzehnte da, wenn Hilfe gebraucht wurde. Seit 1956 vergibt die Stadt Freiburg die Sport-Verdienstmedaille – Hubert Männer ist die 65. Person, die diese besondere Auszeich- nung erhält. Das ist gelebtes Ehrenamt. Vielen Dank für das große Engagement für den Sport und für Munzingen. Herzlichen Glückwunsch zu so einer besonderen Auszeichnung! ...

August 13, 2026

Stadt Schopfheim beschloss Betriebssatzung des Eigenbetriebs Bauhof; keine Gewinne.

Stadt Schopfheim beschloss Betriebssatzung des Eigenbetriebs Bauhof; keine Gewinne. Stadt Schopfheim Landkreis Lörrach Amtliche Bekanntmachung vom 13.08.2026 Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Bauhof Aufgrund der §§ 1 und 3 Abs. 2 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) in der Fassung vom 08. Jan. 1992 zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 17. Juni 2020 (GBl. S. 403) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden -Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 02.12.2020 (GBl. 1095, 1098) hat der Gemeinderat am 20. April 2026 folgende Betriebssatzung beschlossen: § 1 Gegenstand und Name des Eigenbetriebs (1) Der Bauhof Schopfheim wird als Eigenbetrieb nach den Bestimmungen des Eigenbetriebsgesetztes und dieser Satzung geführt. (2) Er hat die Aufgabe, die Erbringung von Leistungen für Neubaumaßnahmen, die Unterhaltung und Pflege des städtischen Vermögens, Erbringung sonstiger Serviceleistungen für die städtischen Einrichtungen sowie an Dritte, wenn der öffentliche Zweck dieses rechtfertigt (Einzelheiten werden in einer Dienstanweisung geregelt), (3) Eine Bestätigung über die Aufgaben gemäß Absatz 2 hinaus ist nicht gestattet. (4) Der Eigenbetrieb Bauhof Schopfheim erzielt keine Gewinne. § 2 Stammkapital Der Eigenbetrieb arbeitet ohne Stammkapital. § 3 Organe des Eigenbetriebs Organe des Eigenbetriebes sind: I. der Gemeinderat II. der Betriebsausschuss III. der Bürgermeister IV. die Betriebsleitung ...

August 13, 2026

Der Gemeinderat beschloss die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Bauhof in Stadt Schopfheim Ortsteil Enkenstein; Beschlossen am 20.04.2026.

Der Gemeinderat beschloss die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Bauhof in Stadt Schopfheim Ortsteil Enkenstein; Beschlossen am 20.04.2026. Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Bauhof | Stadt Schopfheim - Ortsteil Enkenstein Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Bauhof Aufgrund der §§ 1 und 3 Abs. 2 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) in der Fassung vom 08. Jan. 1992 zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 17. Juni 2020 (GBl. S. 403) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden -Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 02.12.2020 (GBl. 1095, 1098) hat der Gemeinderat am 20. April 2026 folgende Betriebssatzung beschlossen.

August 13, 2026

Gemeinderat Schopfheim beschließt Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Bauhof; keine Gewinne.

Gemeinderat Schopfheim beschließt Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Bauhof; keine Gewinne. Stadt Schopfheim Landkreis Lörrach Amtliche Bekanntmachung vom 13.08.2026 Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Bauhof Aufgrund der §§ 1 und 3 Abs. 2 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) in der Fassung vom 08. Jan. 1992 zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 17. Juni 2020 (GBl. S. 403) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden -Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 02.12.2020 (GBl. 1095, 1098) hat der Gemeinderat am 20. April 2026 folgende Betriebssatzung beschlossen: § 1 Gegenstand und Name des Eigenbetriebs (1) Der Bauhof Schopfheim wird als Eigenbetrieb nach den Bestimmungen des Eigenbetriebsgesetztes und dieser Satzung geführt. (2) Er hat die Aufgabe, die Erbringung von Leistungen für Neubaumaßnahmen, die Unterhaltung und Pflege des städtischen Vermögens, Erbringung sonstiger Serviceleistungen für die städtischen Einrichtungen sowie an Dritte, wenn der öffentliche Zweck dieses rechtfertigt (Einzelheiten werden in einer Dienstanweisung geregelt), (3) Eine Bestätigung über die Aufgaben gemäß Absatz 2 hinaus ist nicht gestattet. (4) Der Eigenbetrieb Bauhof Schopfheim erzielt keine Gewinne. § 2 Stammkapital Der Eigenbetrieb arbeitet ohne Stammkapital. § 3 Organe des Eigenbetriebs Organe des Eigenbetriebes sind: I. der Gemeinderat II. der Betriebsausschuss III. der Bürgermeister IV. die Betriebsleitung ...

August 13, 2026