Rechnungshof prüft Sanierungsbedarf der fünf Universitäten in Baden-Württemberg; Flächenkonsolidierung verfehlt, Kosten 270 Mio. € jährlich

Rechnungshof prüft Sanierungsbedarf der fünf Universitäten in Baden-Württemberg; Flächenkonsolidierung verfehlt, Kosten 270 Mio. € jährlich Drucksache 18 / 323 Landtag von Baden-Württemberg 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 323 16.7.2026 1 Eingegangen: 16.7.2026 / Ausgegeben: 12.8.2026 Anlage zum Schreiben des Rechnungshofs vom 16. Juli 2026, Az.: RHP3-0451.1- 25/3/3: Der Sanierungsbedarf der geprüften fünf Universitäten ist von 1,7 Mrd. € (2003) auf mehr als 4,7 Mrd. € angestiegen. Statt der vom Rechnungs­ hof empfohlenen Flächenkonsolidierung sind die Nutzungsflächen um 4 % gestiegen. Um den wachsenden Sanierungsbedarf abzubauen, sind jährlich mehr als 2 % des Neubauwerts der Gebäude, das sind mehr als 270 Mio. €, für Bauunterhalt und Sanierung erforderlich. 23.1 Ausgangslage Das Land besitzt rund 8.000 Gebäude, davon etwa 1.700 Hochschulgebäude. Der Rechnungshof untersuchte den Zustand der Universitätsgebäude bereits 2003 und 2010. In der Denkschrift 2011 stellte der Rechnungshof fest, dass das Ziel, den Sanierungsstau bis 2019 abzubauen, nicht erreicht werde. Statt einer angestrebten Bestandskonsolidierung waren Neubauten und Flächenzuwächse zu verzeichnen. In der parlamentarischen Beratung der Denkschrift 20111 ersuchte der Landtag2 die Landesregierung: • dem Abbau des Sanierungsbedarfs erste Priorität einzuräumen, wofür jährlich mindestens 2 % des Neubauwerts erforderlich sind; ...

August 13, 2026

Datenprofil Bikesharing Baden-Württemberg (MobiData BW®) bündelt Stationen, verfügbare Leihfahrräder und Free-Floating-Fahrräder in Baden-Württemberg, Schweiz und Frankreich; dynamische Belegungsdaten bis 01.12.2026

Datenprofil Bikesharing Baden-Württemberg (MobiData BW®) bündelt Stationen, verfügbare Leihfahrräder und Free-Floating-Fahrräder in Baden-Württemberg, Schweiz und Frankreich; dynamische Belegungsdaten bis 01.12.2026 Gebündelte Daten Bikesharing Baden-Württemberg - Datensatz - MobiData BW® Dieses Datenprofil bündelt Daten zu Standorten der Stationen , zu verfügbaren Leihfahrrädern an den Stationen sowie zu free-floating Fahrrädern von verschiedenen Bikesharing-Angeboten in Baden-Württemberg, der Schweiz und Frankreich (Region Grand Est). Es handelt sich jeweils um dynamische Daten. Detaillierte Informationen zum Datenprofil finden Sie im dazugehörigen Factsheet Datenprofil Sharing Mobility . ...

August 13, 2026

Rottweil feiert Nacht des offenen Denkmals in Rottweil; Eröffnung der neuen Rottweiler Hängebrücke

Rottweil feiert Nacht des offenen Denkmals in Rottweil; Eröffnung der neuen Rottweiler Hängebrücke NACHT DES OFFENEN DENKMALS Samstag, 12. September 2026 18 bis 24 Uhr in Rottweil NetzWERKE: Denkmale & Infrastruktur DENKMALPFLEGE Sakralbauten Junge Denkmale M ax-Seifriz-Straße Steinhauserstraße Stei n hau serstr aße Steinhauserstraße D uttenhoferstra ße ntälestr aß e Ruckgaberstraße Predigerstraß e Predigerstraße Predigerstra ße Hang Pfi sterstraße Burkardstr aße Rötlinstr aße Ritt erstraße Durschstraße Durschs traße Dursc hstraße B eselest raße A n d er Hal de Tulpenweg t a l Krokusweg Kieneweg ...

August 13, 2026

Kant-Gymnasium Weil am Rhein Brandschutzsanierung abgeschlossen; Sieben Bauabschnitte abgeschlossen, Ausweichcontainer abgebaut

Kant-Gymnasium Weil am Rhein Brandschutzsanierung abgeschlossen; Sieben Bauabschnitte abgeschlossen, Ausweichcontainer abgebaut Kant | Weil am Rhein Vor-Ort-Termin: Langjährige Sanierungsmaßnahmen im Kant-Gymnasium sind abgeschlossen Während im Obergeschoss der Staubsauger surrt und die Reinigungskräfte mit der obligatorischen Sommerferien-Grundreinigung beschäftigt sind, dreht sich im Hauptgebäude des Kant-Gymnasiums alles um das Thema Brandschutzsanierung. Diese hat in den vergangenen Jahren den Schulalltag quasi mitbestimmt. Aktuell finden nur noch Restarbeiten statt. Die Maßnahme, die weitere Sanierungsmaßnahmen mit sich zog, ist nämlich so gut wie abgeschlossen. Abbruch- und Sägearbeiten, Bodenbelagsarbeiten, Maler- und Trockenbauarbeiten oder auch Elektroarbeiten gehören nun erst einmal der Vergangenheit an. Während des laufenden Schulbetriebs wurde im Kant-Gymnasium seit Mitte 2021 doch so einiges in die Tat umgesetzt: eine brandschutztechnische Sanierung zur Umsetzung des Brandschutzkonzeptes, die Sanierung und Neuordnung der naturwissenschaftlichen Räume, die Erneuerung der Decken und Böden, der sanitären Anlagen sowie der Ausbau der digitalen Vernetzung. Die Sanierung erfolgte in insgesamt sieben Bauabschnitten und startete mit der Umorganisierung und Erneuerung der Fachräume. Ihr Ende fand sie nun mit der Modernisierung der Toiletten. Für die Schulräume, die durch die Sanierungsarbeiten nicht genutzt werden konnten, wurden im Schulhof Ausweichcontainer errichtet, die in den vergangenen Wochen aber bereits abgebaut und abtransportiert wurden. Zunächst, so erklärte der Leiter des Amtes für Gebäudemanagement und Umweltschutz, Claudio Bergermann, habe man sich bei den Planungen auf den Brandschutz konzentriert, doch schon bald sei man sich einig gewesen, weitere kaum mehr aufschiebbare Sanierungsmaßnahmen in den betroffenen Klassenräumen, Fachräumen und Toilettenanlagen vorzunehmen. Zum einen wegen des gesamten Erscheinungsbildes, zum anderen hätten diese Räumlichkeiten nicht mehr den aktuellen Standards entsprochen. Annette Huber, die Leiterin des Hauptamtes, bedankte sich in diesem Zusammenhang vor allem auch bei der Schulleitung für die gute und kooperative Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren. Brandschutztechnische Sanierung Diese beinhaltete im Altbau die Ertüchtigung des ersten Rettungsweges, die Herstellung eines zweiten baulichen Rettungsweges für die knapp 40 Unterrichtsräume durch die Schaffung von Bypass-Türen, die Abtrennung der Brandschutzabschlüsse zwischen Fluren und Treppenhäuser, die Errichtung weiterer Notausgänge mit Außentreppen und einer außenliegenden Fluchttreppe für die dreigeschossige Klassenzimmer-Containeranlage an der Kantstraße sowie die Installation einer Brandmeldeanlage und einer Sicherheitsbeleuchtung. Außerdem waren weitere Maßnahmen etwa bei den Wänden und Decken sowie den Brandschutzkanäle in den Fluren erforderlich. So mussten beispielsweise normale Klassenzimmertüren speziellen Brandschutztüren weichen und es wurden neue Abschlusstüren der Treppenhäuser drei, vier und fünf notwendig. Die Brandschutzsanierung umfasste auch das angrenzende Haus der Volksbildung. Eingebaut wurde ein zusätzlicher Notausgang im Saal inklusive Podesttreppe, Rauch-Wärmeabzüge in der Fassade, eine Sicherheitsbeleuchtung im Saal und im Foyer sowie eine Brandmeldeanlage im Untergeschoss mit optischer und akustischer Alarmierung im Saal. Die Decke im Untergeschoss wurde brandschutztechnisch ertüchtigt und Brandschutzklappen in die Lüftungskanäle eingebaut. Sanierung und Neuordnung der naturwissenschaftlichen Räume Einhergegangen ist auch die Neuordnung und Sanierung der naturwissenschaftlichen Räume. Beide Maßnahmen griffen ineinander und waren aufeinander abgestimmt. Diese Fachräume sind nun verbunden, verfügen zudem über Räume, die von Lehrerinnen und Lehrer zur Unterrichtsvorbereitung genutzt werden können. Und nicht zuletzt waren sie sanierungs- und modernisierungsbedürftig. Das Konzept der Neuordnung der naturwissenschaftlichen Fachräume wurde von der Schule erstellt und damit die Sanierungsmaßnahme gleich auch für eine Optimierung genutzt. Die zuvor vom Boden aus angeschlossenen Medien wie Gas, Wasser, Abwasser oder Elektro werden neu über die Decken zugeführt. Sanierung der sanitären Anlagen Da die sanitären Anlagen im Altbau in großen Teilen noch aus dem ursprünglichen Bau des Gymnasiums in den 1960er-Jahren stammten und seither nicht grundlegend saniert wurden, nutzte man die ebenso nötigen wie erheblichen Eingriffe in die Bausubstanz dazu, auch hier eine Modernisierung durchzuführen. Diese war auch aufgrund der Hygieneanforderungen dringend angebracht. Hinzu kam, dass vermehrt Rohrbrüche im Bereich der WC-Anlagen aufgetreten waren und Teile der WC-Anlagen nicht genutzt werden konnten. Elektrik & Co. Ein wichtiger Teil war auch die Sanierung der Elektroinstallationen. Neue Beleuchtung (mit Bewegungsmeldern und Helligkeitssensoren ausgestattet) in den Fluren und Klassenzimmern sowie neue Jalousien zum Schutz vor der Sonne sind in Betrieb. Nicht zuletzt verfügt das Kant nun auch über eine so genannte KNX-Anlage, die den Sonnenschutz oder auch die Heizung steuert. Jedes Zimmer verfügt über einen eigenen Raumtemperaturfühler. Das Kant-Gymnasium wurde zudem an das Fernwärmenetz der Stadtwerke angeschlossen, dass die vorhandenen Wärmeerzeuger künftig zur Einspeisung in das Netz nutzt. Ausgetauscht wurden auch sämtliche Heizkörper. Digitalisierung Mit dem Umbau bot sich auch die passende Gelegenheit, das Gymnasium mit einer zukunftsträchtigen EDV-Infrastruktur auszustatten. Die digitale Vernetzung der Schule wurde erneuert und vor allem ausgebaut. Alle Unterrichtsräume wurden mit moderner Präsentationstechnik ausgestattet. Als Grundlage der detaillierte Planung diente der Medienentwicklungsplan. Gesamtkosten Die Gesamtkosten der Maßnahmen belaufen sich auf rund 8,2 Millionen Euro. Das Land Baden-Württemberg förderte diese Arbeiten mit Mitteln aus der Schulbauförderung mit 2,586 Millionen Euro, für die Sanierung der Heizung schlug eine Förderung von 80.000 Euro zu Buche, während die Digitalisierungsmaßnahmen über den Digitalpakt Schule mit 295.000 Euro unterstützt wurden. ...

August 13, 2026

Emil Sänze AfD stellt Kleine Anfrage zur Jugendförderung in Baden-Württemberg; detaillierte Auskünfte zu Trägern und Mitteln seit 2015

Emil Sänze AfD stellt Kleine Anfrage zur Jugendförderung in Baden-Württemberg; detaillierte Auskünfte zu Trägern und Mitteln seit 2015 Drucksache 18 / 235 Landtag von Baden-Württemberg 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 235 6.7.2026 1 Eingegangen: 6.7.2026 / Ausgegeben: 13.8.2026 Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: Betreffend Kapitel 0918 Titel 684 09 „Förderung des Jugendschutzes“, welches für das Jahr 2022 767,2 Tausend Euro veranschlagte für die Jahre 2025 und 2026 jeweils 989,5 Tausend Euro veranschlagt (respektive welches gegensei­ tige Deckungs­fähigkeit mit Kapitel 0919 Titelgruppe 74 aufweist) – welches sind seit dem 1. Januar 2015 bis heute a) die aus diesem Titel begünstigten „Träger des Jugendschutzes“, sowie b) welche einzelnen Maßnahmen welcher Träger respektive welche Projekte wurden seit dem 1. Januar 2015 bis heute aus diesem Titel bestritten (mit der Bitte um tabellarische Darstellung nach: Kalenderjahr; begünstigte Träger; Fördersumme/Zuweisung; begünstigte Maß­ nahme; Erfolgsparameter für die Bewertung von Maßnahmen respektive für die Auswahl der geförderten Träger)? Betreffend Kapitel 0918, Titelgruppe 71 „Förderung der Jugenderholung“, Titel 684 71 „Zuschüsse zur Förderung von Jugenderholungsmaßnahmen“ (welcher für die Jahre 2025 und 2026 jeweils 4 053,0 Tausend Euro veran­ schlagt) – welche Jugenderholungsmaßnahmen welcher Träger wurden aus die­ ser Titelgruppe 71 seit dem 1. Januar 2015 bis heute gefördert (mit der Bitte um eine mit ihren Antworten auf Drucksache Kleine Anfrage 17/5005 respektive 17/8453 respektive 17/10360 kompatible Darstellung nach: empfangende Ein­ richtung; erhaltenen Geldbeträgen/geldwerten Vorteilen; Kalenderjahr; Grund sowie Anlass der Finanzierung respektive geförderte Maßnahme [samt deren Benennung, Motto oder Titel] oder Erholungseinrichtung; gegebenenfalls wei­ tere für diese Förderung relevante Ausgabentitel des Staatshaushaltsplans; ge­ gebenenfalls Name des Förderprogramms oder institutioneller Förderung)? Kleine Anfrage des Abg. Emil Sänze AfD und Antwort des Ministeriums für Soziales, Arbeit und Gesundheit Verwendung von Haushaltsmitteln aus Einzelplan 09 Ministeri­ um für Soziales, Gesundheit und Integration, Kap. 0918 – „Ju­ gendschutz“, „Jugenderholung“, „Jugendbildung“ und anderes Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 235 2 3. Betreffend Kapitel 0918 Titelgruppe 72 „Zuschüsse an sonstige Träger für Maßnahmen der Jugendbildung“ (welche für das Jahr 2025 10 773,9 Tau­ send Euro und für 2026 10 853,7 Tausend Euro veranschlagt) – welche Träger (Jugendhilfe-Träger , Jugendorganisationen oder deren Verbünde, Stiftungen, Vereinigungen, Bildungseinrichtungen, möglicherweise Gewerkschaften oder Kirchen) wurden aus dieser Titelgruppe 72 (insbesondere Titel 684 72 sowie 893 72, oder gegebenenfalls aus anderen für diese Zwecke möglicherweise gegenseitig deckungsfähigen Titelgruppen) seit dem 1. Januar 2015 bis heute ge­ fördert (mit der Bitte um eine mit ihren Antworten auf Drucksachen Kleine An­ frage 17/8453 kompatible Darstellung nach: empfangende Einrichtung/Organi­ sation; erhaltenen Geldbeträgen/geldwerten Vorteilen; Kalenderjahr; Grund so­ wie Anlass der Finanzierung respektive geförderte Maßnahme [samt deren Be­ nennung, Motto oder thematischer Maßnahmen-Titel, einschließlich möglicher sogenannter „Meldestellen“, „Servicestellen“, „themenorientierte Bildungs­ maßnahmen/Fortbildungen“, „Kooperationen“, „Fortbildungen“, „Projekte“, „Seminare/Kurse“, „Veranstaltungen zu politischen Themen“ einschließich „Vielfaltsthemen“, „LGBTTQ- oder verwandten Themen“ oder „Extremismus­ prävention/-bekämpfung“, sowie Publikationen]; relevante Ausgabentitel des Staatshaushaltsplans; gegebenenfalls Name des Förderprogramms oder institu­ tioneller Förderung)? 4. Betreffend Kapitel 918 Titelgruppe 76 „Maßnahmen auf dem Gebiet der Jugendhilfe“ (welche für das Jahr 2025 4 668,0 Tausend Euro und für 2026 4 674,2 Tausend Euro veranschlagt) – wie gestaltet sich (beispielsweise: durch welche Träger verwirklicht, mit welchen Kompetenzen/Verantwortlichkeiten/ Aufgaben für welches Klientel, welcher Organisationsstruktur, sowie mit wel­ chem Personalaufwand) das unter Titel 547 76 („Sonstige sächliche Aus­ gaben“, „Erläuterung: Die Mittel sind veranschlagt für die vereinbarte Kosten­ erstattung zur Umsetzung eines von den Trägern der Jugendhilfe unabhängigen und weisungsfreien Ombudssystems in der Jugendhilfe Baden-Württemberg an den Kommunalverband für Jugend und Soziales.“) finanzierte „Ombudssystem in der Jugend­hilfe“? 5. Betreffend Kapitel 918 Titelgruppe 76 – welche öffentlichen oder privaten Trä­ ger (Jugendhilfe-Träger , Stiftungen, Vereinigungen, Bildungseinrichtungen, möglicherweise Gewerkschaften oder Kirchen) wurden aus dem Titel 633 76 „Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen auf dem Gebiet der Jugend­ hilfe an Gemeinden und Gemeindeverbände“ („Erläuterung: „…Zuschüsse zur Förderung von Vorhaben der sozialen Jugendarbeit in Problemgebieten [Mo­ bile Jugendarbeit] und für Modelle und modellhafte Maßnahmen in der Jugend­ hilfe in kommunaler Trägerschaft.) seit dem 1. Januar 2015 bis heute gefördert (mit der Bitte um eine mit ihren Antworten auf Drucksache Kleine Anfrage 17/8453 kompatible Darstellung nach: empfangende Einrichtung; Wirkungs­ ort; erhaltenen Geldbeträgen/geldwerten Vorteilen; Kalenderjahr; Grund sowie Anlass der Finanzierung respektive geförderte Maßnahme [samt deren Benen­ nung, Motto oder Titel, einschließlich möglicher sogenannter „Meldestellen“, „Kooperationen“, „Fortbildungen“, „Projekte“, „Seminare/Kurse“ sowie Pub­ likationen]; relevante Ausgabentitel des Staatshaushaltsplans; gegebenenfalls Name des Förderprogramms oder institutioneller Förderung)? 6. Betreffend Kapitel 918 Titelgruppe 76 sowie analog zu Fragen 2, 3 und 5 – wel­ che öffentlichen oder privaten Träger (Jugendhilfe-Träger , Stiftungen, Vereini­ gungen, Bildungseinrichtungen, möglicherweise Gewerkschaften oder Kirchen) wurden aus dem Titel 684 76 „Förderung von Einrichtungen und Maßnah­ men auf dem Gebiet der Jugendhilfe an sonstige Träger“ (welche für das Jahr 2025 2 469,6 Tausend Euro und für 2026 2 475,8 Tausend Euro veranschlagt, jedoch für das Jahr 2022 noch 1 619,6 Tausend Euro veranschlagte) seit dem ...

August 13, 2026

Landtag von Baden-Württemberg ersucht Landesregierung, zu berichten über Hitzeperioden seit 2020 in Baden-Württemberg; Auswirkungen auf Infrastruktur und Bevölkerung

Landtag von Baden-Württemberg ersucht Landesregierung, zu berichten über Hitzeperioden seit 2020 in Baden-Württemberg; Auswirkungen auf Infrastruktur und Bevölkerung Drucksache 18 / 279 Landtag von Baden-Württemberg 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 279 16.7.2026 1 Eingegangen: 16.7.2026 / Ausgegeben: 13.8.2026 Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, wie viele Hitzeperioden, d. h. wie viele Tage mit Temperaturen über 30 Grad Celsius und Nächte mit über 20 Grad Celsius (sogenannte Tropennächte) in Baden-Württemberg pro Jahr seit 2020 gemessen wurden und wie sich diese auf die Gemeinden und Städte in Baden-Württemberg verteilen; wie sich die Anzahl an heißen Tagen mit Temperaturen über 30 Grad Celsius und Nächten mit Temperaturen über 20 Grad Celsius seit Beginn der Wetter­ aufzeichnungen prozentual verändert hat; welche Gefahren für die Bürgerinnen und Bürger, systemkritische Infrastruktur und die Gesellschaft aus Sicht der Landesregierung mit diesen Temperaturver­ änderungen einhergehen; welche Kenntnis sie über die kühlende Wirkung von Stadtbäumen, unversie­ gelten Flächen und Beschattungsmaßnahmen hat; wie häufig die LGVFG Förderung für die Entsiegelung von Verkehrsflächen und die Entsiegelungsprämie seit Programmbeginn beantragt wurden; mit welchen Maßnahmen sie Städte und Gemeinden bei deren Bestrebungen zur Klimaanpassung und zum Hitzeschutz unterstützt; wie die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg nach Kenntnis der Lan­ desregierung bezüglich ihrer Klimaanpassungs- und Hitzeschutzmaßnahmen, auch im Bundesvergleich, aufgestellt sind; Antrag der Abg. Cindy Holmberg und Florian Kollmann u. a. GRÜNE und Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Hitzeschutz als Aufgabe der Daseinsvorsorge – Umsetzung in Stadträumen und Wohngebäuden Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 279 2 8. welche Temperatur in Wohnräumen, insbesondere in Schlafräumen, aus ge­ sundheitlicher Perspektive empfohlen ist und welche Gefahren von überhitz­ ten Wohnräumen für die Bewohnerinnen und Bewohner ausgehen; 9. ob und gegebenenfalls welche Kenntnis sie darüber hat, wie viel Prozent der Wohneinheiten in Baden-Württemberg in Hitzeperioden die empfohlene Raumtemperatur überschreitet; 10. welche baulichen, technischen oder weiteren Maßnahmen nach ihrer Kenntnis geeignet sind, um Wohnräume effektiv zu kühlen und ob und gegebenenfalls wie sie entsprechende Maßnahmen unterstützt; 11. welche rechtlichen oder planerischen Aspekte aus Sicht der Landesregierung dienlich sind, um Hitzeschutzmaßnahmen wie Entsiegelung, Begrünung, Ver­ schattung, helle Oberflächen, Frischluftschneisen oder baulichen Hitzeschutz in Städten und Gemeinden konsequenter umzusetzen und welche Änderungen die Landesregierung hierzu in der eigenen Gesetzgebung und der Landesent­ wicklungsplanung prüft oder an die Bundesregierung richtet; 12. welche Erkenntnisse sie aus den langjährigen Erfahrungen europäischer Nach­ barstaaten – insbesondere Frankreichs – mit Maßnahmen zur Hitzeprävention und Hitzeanpassung hat. 16.7.2026 Holmberg, Kollmann, Achterberg, Metzger, Tonojan, Tok, Joukov, Schweizer, Zimmer, Keune, Mettenleiter GRÜNE Begründung Die Auswirkungen des Klimawandels führen zu einer zunehmenden Zahl und Intensität von Hitzeperioden. Die Versiegelung von Flächen und der sogenannte Wärmeinseleffekt verstärken gesundheitliche Belastungen für die Bevölkerung. Kommunen nehmen beim Hitzeschutz eine zentrale Rolle ein. Sie sind unter an­ derem für die Stadtplanung, die Gestaltung öffentlicher Räume, den Betrieb kom­ munaler Einrichtungen sowie die Information der Bevölkerung verantwortlich. Gleichzeitig gewinnt der Schutz vor übermäßiger Hitze in Wohnräumen zuneh­ mend an Bedeutung, da hohe Innentemperaturen die Gesundheit und das Wohl­ befinden erheblich beeinträchtigen können. Der Bericht soll einen Überblick über bestehende Strategien, Maßnahmen und Unterstützungsangebote des Landes für Kommunen sowie zum Schutz vor Hitze in Wohngebäuden geben und dazu beitragen, bestehende Handlungsbedarfe zu identifizieren und gegebenenfalls weiteren politischen Handlungsbedarf aufzuzei­ gen. ...

August 13, 2026

Landtag von Baden-Württemberg fordert Bericht über fünfjahresplan gegen Benachteiligungen von Frauen in Baden-Württemberg; Gleichstellungsstrategie bündelt 155 Initiativen

Landtag von Baden-Württemberg fordert Bericht über fünfjahresplan gegen Benachteiligungen von Frauen in Baden-Württemberg; Gleichstellungsstrategie bündelt 155 Initiativen Drucksache 18 / 277 Landtag von Baden-Württemberg 18. Wahlperiode 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Antrag des Abg. Dr. Fulst-Blei u. a. SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus Geschlechterspezifische Maßnahmen für angestellte und selbstständige Frauen in Baden-Württemberg Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, ...

August 13, 2026

SPD-Fraktion im Landtag Baden-Württemberg beantragt Bericht zur Windkraftentwicklung in Baden-Württemberg; 1.800 Windkraftanlagen in Pipeline

SPD-Fraktion im Landtag Baden-Württemberg beantragt Bericht zur Windkraftentwicklung in Baden-Württemberg; 1.800 Windkraftanlagen in Pipeline Drucksache 18 / 275 Landtag von Baden-Württemberg 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 275 15.7.2026 1 Eingegangen: 15.7.2026 / Ausgegeben: 13.8.2026 Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, wie sich die Zahl und Leistung der in Betrieb gegangenen Windkraftanlagen im Land je Jahr (Anzahl Anlagen und gesamte installierte Leistung) seit 2021 bis heute entwickelt hat; wie viele Anlagen seit einschließlich 2021 jährlich abgebaut wurden und ge­ gebenenfalls im Wege des Repowerings ersetzt wurden; wie sich seit 2021 die Zahl der jährlich eingereichten Anträge und erteilten Ge­ nehmigungen entwickelt hat; inwieweit sie die Auffassung teilt, dass die Windenergienutzung auch im Land noch stark ausgebaut werden muss, da sie wirtschaftlich günstigen Strom er­ zeugt, zur Netzstabilität gegenüber Norddeutschland beiträgt, teure Stromtrans­ porte von der Küstenregion reduziert, Wertschöpfung im Land schafft und ei­ nen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele im Land leisten kann; wie viele Windkraftanlagen im Land sich aktuell im Genehmigungsverfahren (nach BImSchG) befinden; wie viele Windkraftanlagen im Land das Genehmigungsverfahren bereits er­ folgreich durchlaufen, jedoch noch nicht am Gebotsverfahren der DENA (Deutsche Energieagentur) teilgenommen haben; wie viele Windkraftanlagen im Land bereits ohne Erfolg am Gebotsverfahren der DENA teilgenommen haben; Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Perspektive für den weiteren Ausbau der Windkraftnutzung im Land Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 275 2 8. wie viele Windkraftanlagen im Land im oder nach dem Durchlaufen des Ge­ nehmigungsverfahrens mit dem Ziel, sie zu verhindern, derzeit beklagt wer­ den; 9. wie viele Planungen von Windkraftanlagen oder Windparks im Land abgebro­ chen wurden, weil keine Netzanbindung in ausreichender zeitlicher Nähe und/ oder zu vertretbaren Kosten möglich war; 10. wie viele Windkraftanlagen im Land sich derzeit in der Phase der Errichtung einschließlich Herstellung der verkehrlichen Anbindung und Netzanbindung befinden; 11. wie sich die Zahl von „1 800 Windkraftanlagen in der Pipeline“, die der Mi­ nisterpräsident in seiner Regierungserklärung am 20. Mai 2026 genannt hat, zusammensetzt (reine Absichtserklärung eines Investors, gesicherte Fläche und vorliegende Planung inklusive Berücksichtigung des Artenschutzes und der TA Lärm, im Genehmigungsverfahren, bereits genehmigt und im oder vor dem Gebotsverfahren, bereits erfolglos am Gebotsverfahren teilgenommen); 12. welche konkrete Änderung der gesetzlichen Grundlage am EEG sie vor­ schlägt, um eine deutliche Verbesserung bei der Bezuschlagung süddeutscher Windkraftanlagen zu erreichen (z. B. eine „Südquote“ oder eine Änderung des Referenzertragsmodells). 15.7.2026 Binder, Dr. Kliche-Behnke, Dr. Weirauch und Fraktion Begründung Die Windenergie ist, derzeit noch vor der Solarenergienutzung, die preiswerteste verfügbare erneuerbare Energiequelle. Der sehr schwache Ausbau der Windener­ gie in Baden-Württemberg trägt nicht unerheblich zu Spannungsasymmetrien zwischen Nord- und Süddeutschland bei. Das führt zu teuren Redispatchmaßnah­ men und Stromeinkäufen aus dem Ausland, um den Strombedarf im Südwesten zu befriedigen und die Netze stabil zu halten. In zahlreichen Reden und Verlautbarungen sprach die letzte Landesregierung von „1 400 Windenergieanlagen“, die in einer „Pipeline“ seien, Ministerpräsident Öz­ demir verkündete in der Regierungserklärung im Mai gar, es seien schon 1 800 Windkraftanlagen „in der Pipeline“. Der Umstand, dass der erfreuliche Windenergieboom der letzten eineinhalb Jahre anstelle der vorherigen Unterzeichung der Ausschreibungen der DENA zu einer deutlichen Überzeichnung geführt hat, geht nun zu Lasten des Südens Deutsch­ lands, da norddeutsche Anlagen oftmals preiswerter Strom produzieren können als Anlagen im Süden. Das zu diesem Zweck verankerte Referenzertragsmodell reicht nicht mehr aus, um diesen Effekt zu kompensieren. Eine Korrektur dieses Faktors wäre erforder­ lich oder eine Quote für Zuschläge für den Süden Deutschlands. Auch wenn die Wirtschaftlichkeit von Windkraftanlagen im Süden im Schnitt ge­ ringer ist, ist es volkswirtschaftlich für die Stabilität des Netzes, die Vermeidung teurer Redispatchmaßnahmen und die Stromversorgung im Land wichtig, auch hier die Windenergienutzung bestmöglich auszubauen. ...

August 13, 2026

Leistungsbehörde kündigt Bezahlkarten in Baden-Württemberg; Rückbuchung des Guthabens nach zwei Monaten

Leistungsbehörde kündigt Bezahlkarten in Baden-Württemberg; Rückbuchung des Guthabens nach zwei Monaten Seite 1 von 4 Ministerium der Justiz und für Migration | Postfach 103461 | 70029 Stuttgart An die unteren Aufnahmebehörden über die Regierungspräsidien Stuttgart – Referat 15.2 Freiburg – Referat 15.2 Tübingen – Referate 15.1 und 15.2 Regierungspräsidium Karlsruhe Abteilung 9 - Telefon: +49 711 33501-0 E-Mail: poststelle@jum.bwl.de Geschäftszeichen: JUMRV-1353-286/1/88 (bei Antwort bitte angeben) Datum: 10. August 2026 Bezahlkarte in Baden-Württemberg DIESES SCHREIBEN ENTHÄLT INFORMATIONEN ZU FOLGENDEN THEMEN: • Hinweise zum Umgang mit gekündigten und nicht verwendeten Bezahlkarten • Ablehnung Whitelisting von PayPal und KLARNA ...

August 13, 2026

Land Baden-Württemberg fördert drei weitere Lokale Gesundheitszentren Offenburg, Freiburg und Tübingen bis Ende 2028; Gesamtförderung rund 420.000 Euro

Land Baden-Württemberg fördert drei weitere Lokale Gesundheitszentren Offenburg, Freiburg und Tübingen bis Ende 2028; Gesamtförderung rund 420.000 Euro Starke Geburtshilfe vor Ort: Land fördert drei weitere Lokale Gesundheitszentren: Ministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit Baden-Württemberg Starke Geburtshilfe vor Ort: Land fördert drei weitere Lokale Gesundheitszentren Die Projekte in Offenburg, Freiburg und Tübingen stärken die Versorgung und Betreuung von Familien rund um Schwangerschaft, Geburt und frühe Elternschaft. Das Land stellt insgesamt rund 420.000 Euro zur Verfügung. ...

August 13, 2026