Gastgewerbe-Unternehmen in Deutschland beachten EmpCo-Richtlinie gegen Greenwashing ab 27. September 2026; Abmahnungen und ggf. hohe Bußgelder.

Gastgewerbe-Unternehmen in Deutschland beachten EmpCo-Richtlinie gegen Greenwashing ab 27. September 2026; Abmahnungen und ggf. hohe Bußgelder. Vorsicht bei Werbung mit Umwelt-Begriffen! “Schmeck den Süden”-Genuss außer Haus Bundesausschuss für Energie, Umwelt und Nachhaltigkeit Allgemeine Rechtsgrundlagen für das Gastgewerbe EmpCo-Richtlinie gilt ab 27. September Vorsicht bei Werbung mit Umwelt-Begriffen! „In unserem Betrieb legen wir großen Wert auf Nachhaltigkeit.“ Vorsicht: Dieser Satz darf so ab 27. September nirgendwo mehr stehen! Denn ab diesem Tag gilt die EmpCo-Richtlinie gegen Greenwashing. Bedeutet für Sie als Unternehmer unter anderem: Sie dürfen nicht mehr mit allgemeinen Begriffen wie „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“ für Ihren Betrieb werben, ohne diese zu konkretisieren und beweisbar belegen zu können. ...

August 12, 2026

DSV beruft 14. Sitzung der Länderfachkonferenz Schwimmen in Kassel; Anträge bis 25.09.2026 an DSV senden

DSV beruft 14. Sitzung der Länderfachkonferenz Schwimmen in Kassel; Anträge bis 25.09.2026 an DSV senden Amtliche Mitteilungen Deutscher Schwimm-Verband e.V. 05.08. BIS 11.08.2026 2 / 4 ABTEILUNG SCHWIMMEN Sprecher der Länderfachkonferenz Einberufung der 14. Sitzung der Länderfachkonferenz Schwimmen Hiermit berufe ich gemäß Satzung die 14. Sitzung der Länderfachkonferenz Schwimmen ein. Termin: 10.Oktober 2026 Beginn: Samstag, den 10.10.2026 11.00 Uhr Ende: Samstag, den 10.10.2026 ca. 16.00 Uhr Ort: Geschäftsstelle des DSV in Kassel ...

August 12, 2026

LfDI MV warnt vor Phishing nach Cyberangriff auf bundesweit tätigen Hotelverwaltungssoftware-Anbieter in Deutschland; Daten von Hotelgästen gestohlen, Phishing-Vorfälle bekannt

LfDI MV warnt vor Phishing nach Cyberangriff auf bundesweit tätigen Hotelverwaltungssoftware-Anbieter in Deutschland; Daten von Hotelgästen gestohlen, Phishing-Vorfälle bekannt Nach Cyberangriff auf Hotel-Softwaredienstleister “Schmeck den Süden”-Genuss außer Haus Bundesausschuss für Energie, Umwelt und Nachhaltigkeit Allgemeine Rechtsgrundlagen für das Gastgewerbe Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern (LfDI MV) warnt nach einem Cyberangriff auf einen bundesweit tätigen Anbieter von Hotelverwaltungssoftware vor einer erhöhten Gefahr von Phishing-Angriffen. Nach Angaben der Datenschutzbehörde wurden bei dem Angriff vollständige Hoteldatenbanken entwendet. ...

August 12, 2026

Regierung Registrierkassenpflicht Deutschland; Digitale Bons ersetzen Papierbelege ab 2028

Regierung Registrierkassenpflicht Deutschland; Digitale Bons ersetzen Papierbelege ab 2028 Registrierkassenpflicht: Referentenentwurf liegt vor “Schmeck den Süden”-Genuss außer Haus Bundesausschuss für Energie, Umwelt und Nachhaltigkeit Allgemeine Rechtsgrundlagen für das Gastgewerbe Wie im Koalitionsvertrag angekündigt, soll eine Registrierkassenpflicht eingeführt werden. Seit 7. August liegt hierzu der Referentenentwurf vor. Vorgesehen ist, dass Steuerpflichtige im Gastgewerbe mit jährlichen Gesamteinnahmen von mehr als 100.000 Euro künftig eine Registrierkasse nutzen müssen. Weiterhin enthält der Gesetzentwurf eine Verordnungsermächtigung für das Bundesministerium der Finanzen, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Ausnahmen von der Kassenpflicht zu bestimmen. Zudem soll der digitale Kassenbon den Papierbeleg ab 2028 ablösen. ...

August 12, 2026

33-jähriger türkischer Tatverdächtiger tötet 36-jährige ukrainische Ex-Partnerin in Offenburg, Händelstraße; Tatverdächtiger nahm sich danach das Leben.

33-jähriger türkischer Tatverdächtiger tötet 36-jährige ukrainische Ex-Partnerin in Offenburg, Händelstraße; Tatverdächtiger nahm sich danach das Leben. Drucksache 18 / 267 Landtag von Baden-Württemberg 18. Wahlperiode 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Kleine Anfrage der Abg. Chris Hegel und Andreas Grammel AfD und Antwort des Ministeriums der Justiz und für Migration Tötungsdelikt durch einen Türken in Offenburg Kleine Anfrage Wir fragen die Landesregierung: ...

August 12, 2026

Rechnungshof Baden-Württemberg prüft Förderprogramme der Landesstrategie Quartier 2030 in Baden-Württemberg; Fortführung in jetziger Form nicht sinnvoll.

Rechnungshof Baden-Württemberg prüft Förderprogramme der Landesstrategie Quartier 2030 in Baden-Württemberg; Fortführung in jetziger Form nicht sinnvoll. Drucksache 18 / 321 Landtag von Baden-Württemberg 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 321 16.7.2026 1 Eingegangen: 16.7.2026 / Ausgegeben: 10.8.2026 Anlage zum Schreiben des Rechnungshofs vom 16. Juli 2026, Az.: RHP3-0451.1- 25/3/3: Die Förderprogramme der Landesstrategie Quartier 2030 werden in ih­ rer aktuellen Ausgestaltung den Anforderungen an Wirkung und Wirt­ schaftlichkeit nicht durchgängig gerecht. Sie sollten in der bestehenden Form nicht fortgeführt werden. ...

August 12, 2026

Staatliche Toto-Lotto GmbH in Baden-Württemberg reduziert sieben Regionaldirektionen; Eingliederung in Toto-Lotto geplant.

Staatliche Toto-Lotto GmbH in Baden-Württemberg reduziert sieben Regionaldirektionen; Eingliederung in Toto-Lotto geplant. Drucksache 18 / 316 Landtag von Baden-Württemberg 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 316 16.7.2026 1 Eingegangen: 16.7.2026 / Ausgegeben: 10.8.2026 Anlage zum Schreiben des Rechnungshofs vom 16. Juli 2026, Az.: RHP3-0451.1- 25/3/3: Die Staatliche Toto-Lotto GmbH hält sieben Regionaldirektionen, die als eigenständige Tochtergesellschaften agieren. Diese Struktur ist nicht effizient. Sie führt zu zahlreichen Doppelungen und unnötigen Kosten. Es sollte zumindest auf eine Reduzierung der Zahl der Regionaldirektionen sowie perspektivisch auf deren Eingliede­ rung in die Staatliche Toto-Lotto GmbH hingewirkt werden. 16.1 Ausgangslage Das Land ist über die Beteiligungsgesellschaft des Landes Baden-Württemberg mbH alleiniger Gesellschafter der baden-württembergischen Staatliche Toto-Lot­ to GmbH (Staatliche Toto-Lotto). Gegenstand der Staatliche Toto-Lotto ist ins­ besondere die Durchführung staatlicher Lotterien, von Wetten und Ausspielungen sowie virtueller Automatenspiele und Online-Casinospiele. Für die Durchführung der Staatslotterien erhält die Staatliche Toto-Lotto eine Vergütung, Veranstalter ist das Land. Für den Betrieb der Privatlotterien erhält sie eine Kostenpauschale. Der Betrieb virtueller Automatenspiele erfolgt auf eigene Rechnung. Die Staatliche Toto-Lotto hat sieben hundertprozentige Tochtergesellschaften, die Regionaldirektionen. Diese werden jeweils in der Rechtsform einer GmbH ge­ führt. Gegenstand der Regionaldirektionen ist die Abwicklung des Spielgeschäfts sowie die Unterstützung der Staatliche Toto-Lotto bei der Durchführung von Mitteilung des Rechnungshofs Jahresbericht 2026 zur Haushaltsrechnung 2024 (vgl. Drucksache 18/300) hier: Beitrag Nr. 16 – Beteiligung des Landes an der Staat­ liche Toto-Lotto GmbH (Kapitel 0620) Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. ...

August 12, 2026

Staatsministerium Baden-Württemberg beantwortet Kleine Anfrage zu Ausnahmeregelungen nach Art. 53 Abs. 2; Hoogvliet und Lorek als Regierungsmitglieder.

Staatsministerium Baden-Württemberg beantwortet Kleine Anfrage zu Ausnahmeregelungen nach Art. 53 Abs. 2; Hoogvliet und Lorek als Regierungsmitglieder. Drucksache 18 / 330 Landtag von Baden-Württemberg 18. Wahlperiode 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Kleine Anfrage des Abg. Christian Schäfer AfD und Antwort des Staatsministeriums Ausnahmegenehmigungen für Mandate und öffentliche Ehren- ämter der Regierungsmitglieder und der politischen Staats­ sekretäre Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: ...

August 12, 2026

Land Baden-Württemberg zahlt jährlich rund 9,4 Mio. € an rund 1.900 körperschaftliche Waldbesitzende in Baden-Württemberg; Bagatellgrenze spart rund 25% der Anträge.

Land Baden-Württemberg zahlt jährlich rund 9,4 Mio. € an rund 1.900 körperschaftliche Waldbesitzende in Baden-Württemberg; Bagatellgrenze spart rund 25% der Anträge. Drucksache 18 / 319 Landtag von Baden-Württemberg 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 319 16.7.2026 1 Eingegangen: 16.7.2026 / Ausgegeben: 10.8.2026 Anlage zum Schreiben des Rechnungshofs vom 16. Juli 2026, Az.: RHP3-0451.1- 25/3/3: Das Land zahlt seit 2020 auf Antrag jährlich rund 9,4 Mio. € an rund 1.900 körperschaftliche Waldbesitzende zum Ausgleich der Mehrbelas­ tungen, die sich bei der Bewirtschaftung des Körperschaftswalds aus der besonderen Allgemeinwohlverpflichtung ergeben. Durch Einfüh­ rung einer Bagatellgrenze könnten jährlich rund 25 % der Antrags­ vorgänge und der damit verbundene Verwaltungsaufwand entfallen. Weiter kann durch ein vereinfachtes, antragsfreies und automatisiertes Verwaltungsverfahren der Mehrbelastungsausgleich künftig effizienter abgewickelt werden. 19.1 Ausgangslage 19.1.1 Körperschaftswald in Baden-Württemberg Das Waldgesetz für Baden-Württemberg (LWaldG) unterscheidet drei Waldei­ gentumsarten: Staatswald, Körperschaftswald sowie Privatwald. Rund 38 % der Landesfläche ist Wald. Davon entfallen rund 40 % auf die Waldeigentumsart Kör­ perschaftswald. Der Anteil des Privatwaldes liegt bei rund 36 % und der Staats­ waldanteil bei rund 24 %. Körperschaftswald ist in § 3 Absatz 2 LWaldG definiert als „Wald im Allein­ eigentum von Gemeinden, Gemeindeverbänden, Zweckverbänden sowie sonsti­ Mitteilung des Rechnungshofs Jahresbericht 2026 zur Haushaltsrechnung 2024 (vgl. Drucksache 18/300) hier: Beitrag Nr. 19 – Weniger Papier, mehr Wald: ...

August 12, 2026

Rechnungshof Baden-Württemberg prüft Ersatzgeld für Windkraftanlagen im Außenbereich; 8,3 Mio € zweckgebundene Ersatzzahlungen

Rechnungshof Baden-Württemberg prüft Ersatzgeld für Windkraftanlagen im Außenbereich; 8,3 Mio € zweckgebundene Ersatzzahlungen Drucksache 18 / 322 Landtag von Baden-Württemberg 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 322 16.7.2026 1 Eingegangen: 16.7.2026 / Ausgegeben: 10.8.2026 Anlage zum Schreiben des Rechnungshofs vom 16. Juli 2026, Az.: RHP3-0451.1- 25/3/3: Das gutachterliche Verfahren zur Bewertung des Eingriffs in das Land­ schaftsbild ist sehr aufwendig und die Ermittlung der Höhe des Ersatz­ gelds nicht objektiv nachvollziehbar. In Anbetracht der steigenden An­ zahl an Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen ist es wichtig, das Verfahren zur Festsetzung der Ersatzgelder zu vereinfachen und damit einen Beitrag zum Bürokratieabbau zu leisten. Das Ersatzgeld sollte in angemessener Höhe und auf der Grundlage landeseinheitlicher objektiver und klar nachvollziehbarer Kriterien erhoben werden. 22.1 Ausgangslage Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern bedürfen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung der unteren Verwaltungsbehörden (Stadt- und Landkreise). Diese Genehmigung schließt grundsätzlich andere die Anlage betreffende Genehmigungen und Festsetzungen mit ein. Die Errichtung von Windkraftanlagen im Außenbereich stellt gemäß Naturschutzrecht einen Ein­ griff in Natur und Landschaft dar. Sie beeinträchtigen in der Regel das Land­ schaftsbild erheblich. Nicht vermeidbare Beeinträchtigungen sind in Form von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu kompensieren. Soweit dies nicht möglich ist, haben die Verursacher Ersatzzahlungen zu leisten. Dies tritt bei der Errichtung von Windkraftanlagen für den Eingriff in das Landschaftsbild regelmäßig ein. Die Höhe der Ersatzzahlung wird in der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung festgesetzt. Mitteilung des Rechnungshofs Jahresbericht 2026 zur Haushaltsrechnung 2024 (vgl. Drucksache 18/300) hier: Beitrag Nr. 22 – Windkraftanlagen im Außenbereich – Kompensation von Eingriffen in das Landschaftsbild durch Ersatzgeld ...

August 12, 2026