BALM und Destatis Lkw-Maut-Fahrleistungsindex Juli 2026 Wiesbaden; 0,8% MoM Anstieg

BALM und Destatis Lkw-Maut-Fahrleistungsindex Juli 2026 Wiesbaden; 0,8% MoM Anstieg Lkw-Maut-Fahrleistungsindex im Juli 2026: +0,8 % zum Vormonat - Statistisches Bundesamt Presse Lkw-Maut-Fahrleistungsindex im Juli 2026: +0,8 % zum Vormonat Pressemitteilung Nr. 280 vom 7. August 2026 Lkw-Maut-Fahrleistungsindex, Juli 2026 +0,8 % zum Vormonat (kalender- und saisonbereinigt) -0,5 % zum Vorjahresmonat (kalenderbereinigt) WIESBADEN – Die Fahrleistung mautpflichtiger Lastkraftwagen mit mindestens vier Achsen auf Bundesautobahnen ist im Juli 2026 gegenüber Juni 2026 kalender- und saisonbereinigt um 0,8 % gestiegen. Wie das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) und das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilen, lag der kalenderbereinigte Lkw-Maut-Fahrleistungsindex 0,5 % unter dem Niveau des Vorjahresmonats Juli 2025. ...

August 7, 2026

CDU-Landtagsfraktion Baden-Württemberg; Bericht zu Hitze- und Trockenperioden in Landwirtschaft; Investitionsbedarf für Anpassung

CDU-Landtagsfraktion Baden-Württemberg; Bericht zu Hitze- und Trockenperioden in Landwirtschaft; Investitionsbedarf für Anpassung Drucksache 18 / 264 Landtag von Baden-Württemberg 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 264 10.7.2026 1 Eingegangen: 10.7.2026 / Ausgegeben: 7.8.2026 Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, wie sich die Zahl der Hitzetage (≥ 30 °C), sehr heißen Tage (≥ 35 °C), Tropen­ nächte sowie länger andauernder Hitzeperioden in Baden-Württemberg in den vergangenen zehn Jahren entwickelt hat; wie sich die zunehmenden Hitze- und Trockenperioden regional verteilen; ob sich Regionen zu möglichen regionalen Hitzeschwerpunkten entwickeln können; welche Entwicklung die Landesregierung bis 2040 erwartet; welche konkreten Auswirkungen zunehmende Hitze- und Trockenperioden auf die landwirtschaftliche Produktion und die Ernährungssicherung in Baden- Württemberg bereits heute haben, insbesondere hinsichtlich Ertragsentwick­ lung, Ertragsstabilität, Produktqualität, Vegetationsbeginn, Schädlings- und Krankheitsdruck, Bewässerungsbedarf sowie wirtschaftlicher Schäden; wie sich der Wasserbedarf der Landwirtschaft in den vergangenen zehn Jahren entwickelt hat und welche Maßnahmen ergriffen werden können oder müssen, um Nutzungskonflikte oder Entnahmebeschränkungen zu vermeiden; welche Auswirkungen zunehmende Hitzeperioden auf die Tierhaltung in Ba­ den-Württemberg haben, insbesondere hinsichtlich Tiergesundheit, Tierwohl, Fruchtbarkeit, Stallklima, Wasserversorgung sowie Hitzestress; Antrag der Abg. Isabell Huber u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat Hitzefolgen in der Landwirtschaft Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 264 2 8. welche Anpassungsmaßnahmen in der Tierhaltung bzgl. zunehmender Hitze­ perioden bereits umgesetzt wurden und welcher zusätzliche (Investitions-)be­ darf gesehen wird; 9. welche Auswirkungen zunehmende Hitzeperioden auf den Weinbau haben, insbesondere hinsichtlich Vegetationsbeginn, Lesezeit, Ertrags- und Quali­ tätsentwicklung sowie hinsichtlich des Bewässerungsbedarfs, unter Angabe, welche Maßnahmen die Landesregierung ergreift, um den Herausforderun­ gen im Weinbau zu begegnen; 10. welche Bedeutung die Landesregierung Agri-Photovoltaik für die Anpassung der Landwirtschaft an den Klimawandel beimisst unter Angabe, welche Er­ kenntnisse über deren Auswirkungen auf Bodentemperatur, Bodenfeuchte, Verdunstung, Wasserverbrauch, Ertragsstabilität, Biodiversität sowie den Schutz der Kulturen vor Hitze und Extremwetterereignissen vorliegen; 11. wie die Landesregierung die Wirksamkeit der bislang umgesetzten Maßnah­ men der Anpassungsstrategie an den Klimawandel des Landes Baden-Würt­ temberg bewertet; 12. welche zusätzlichen Maßnahmen aufgrund der Ergebnisse des Monitoringbe­ richts 2025 vorgesehen sind; 13. welche zusätzlichen Maßnahmen die Landesregierung angesichts der im Monitoringbericht 2025 dargestellten zunehmenden Betroffenheit der Hand­ lungsfelder Landwirtschaft, Wasserhaushalt, Wald und Forstwirtschaft sowie Naturschutz und Biodiversität für erforderlich hält, um die Resilienz des länd­ lichen Raums gegenüber zunehmenden Hitze- und Trockenperioden bis 2030 beziehungsweise 2040 nachhaltig zu stärken. 10.7.2026 Huber, Dr. Breitkreuz, Bückner, Epple, Michael Kolb, Wernet CDU Begründung Die Hitze- und Trockenperioden in Baden-Württemberg nehmen seit 2018 deut­ lich zu und führen in immer mehr Bereichen zu spürbaren Belastungen. Davon betroffen ist auch die Landwirtschaft. Längere Hitze- und Trockenperioden führen zu steigenden Bewässerungsbedarfen, zunehmendem Trockenstress für Kultur­ pflanzen sowie einer höheren Belastung für Nutztiere. Gleichzeitig verändern sich die Anforderungen an eine nachhaltige Landbewirtschaftung und an den Schutz natürlicher Ressourcen. Der Antrag soll daher eine umfassende Bestandsaufnahme der Auswirkungen zu­ nehmender Hitze- und Trockenperioden auf Landwirtschaft, Tierhaltung, Wein­ bau, Wasserhaushalt und Biodiversität in Baden-Württemberg liefern sowie den Stand der Klimaanpassungsmaßnahmen des Landes beleuchten. Dabei sollen insbesondere auch innovative Anpassungsmaßnahmen wie Agri-Photovoltaik, Humusaufbau und ein verbessertes Wassermanagement in den Blick genommen werden. ...

August 7, 2026

Patienten berichten über Erfahrungen in St. Vinzenz Klinik Pfronten, Bayern; schnelle Diagnostik und Behandlung.

Patienten berichten über Erfahrungen in St. Vinzenz Klinik Pfronten, Bayern; schnelle Diagnostik und Behandlung. Erfahrungen mit St. Vinzenz Klinik Pfronten im Allgäu GmbH in Pfronten-Ried, Bayern, 07.08.2026 | PD58 berichtet als Patient | Jahr der Behandlung: 2026 | Benutzerempfehlung Gesamtzufriedenheit: sehr zufrieden Qualität der Beratung: sehr zufrieden Mediz. Behandlung: sehr zufrieden Verwaltung und Abläufe: sehr zufrieden Ausstattung und Gestaltung: sehr zufrieden Pro: Freundlich und kompetent Kontra: Krankheitsbild: Vorhofflimmern Privatpatient: ja Erfahrungsbericht: Um 10:00 Uhr beim Hausarzt vorgestellt. Überweisungsschein fürs Krankenhaus erhalten. Bin gleich ins Krankenhaus nach Pfronten gefahren, um einen Termin zu vereinbaren. Es wurde nicht lange gezögert und sofort ein EKG und Herzecho veranlasst. Problem erkannt und in die Notaufnahme geschickt. Klinikpersonal und Ärzte waren schon informiert. Alle sehr freundlich , hilfsbereit und kompetent. Behandlung wurde umgehend durchgeführt. Um 15:00 Uhr war das Problem gelöst. | Helen.E. berichtet als Patient | Jahr der Behandlung: 2026 | Benutzerempfehlung Gesamtzufriedenheit: sehr zufrieden Qualität der Beratung: sehr zufrieden Mediz. Behandlung: sehr zufrieden Verwaltung und Abläufe: sehr zufrieden Ausstattung und Gestaltung: sehr zufrieden Pro: Sehr freundliches und hilfsbereites Pflegepersonal Kontra: Krankheitsbild: Bänderriss Privatpatient: nein Erfahrungsbericht: Ich wurde am 9.6.26 auf grund eines gerissenen Bandes im linken Knie operiert. Die Voruntersuchungunen,die Operation und die Nachsorge liefen gut ,war und bin zufrieden. Ich hatte ein sehr schönes und großes Zimmer, mit Blick auf die Berge und den Heli lande Platz. Die Zimmer sind groß und freundlich eingerichtet. Ich hatte nicht das Gefühl im Krankenhaus zu liegen (klar ist es ein Krankenhaus, aber die Umgebung und die gestaltung der großen Zimmer vermittelt eher was “gemütliches”). Jede und jeder Mitarbeiterin ...

August 7, 2026

Gert Rudolph wird im SWR-Rundfunkrat ab September 2026 als alleiniger Vertreter der Sportverbände Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz bestätigt; Sport erhält nur noch einen Sitz

Gert Rudolph wird im SWR-Rundfunkrat ab September 2026 als alleiniger Vertreter der Sportverbände Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz bestätigt; Sport erhält nur noch einen Sitz Gert Rudolph über die Interessenvertretung des Sports im SWR-Rundfunkrat - LSVBW Gert Rudolph über die Interessenvertretung des Sports im SWR-Rundfunkrat LSVBW-Vizepräsident Gert Rudolph sitzt seit Herbst 2025 im SWR-Rundfunkrat, ab September wird er nach einer Reduktion der Mitgliederzahl alleiniger Vertreter der Sportverbände von Baden-Württemberg und Rheinland- Pfalz sein. Im Interview blickt er auf seine ersten Erfahrungen als Rundfunkratsmitglied zurück und voraus auf das, was er in dieser Rolle bewegen will. ...

August 7, 2026

SIL-KO GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Freiburg im Breisgau; Insolvenzverwalter bestellt: Oliver Leers

SIL-KO GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Freiburg im Breisgau; Insolvenzverwalter bestellt: Oliver Leers Veröffentlichungsdatum: 07.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 58 IN 727/25 Gericht: Freiburg im Breisgau Name, Vorname / Bezeichnung: SIL-KO GmbH Sitz / Wohnsitz: Freiburg Register: Freiburg im Breisgau, HRB 722619 58 IN 727/25 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. SIL-KO GmbH, Jean-Monnet-Straße 7, 79111 Freiburg, vertreten durch die Geschäftsführerin Sandra Mijajlovic Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 722619 - Schuldnerin - | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 07.08.2026 um 09.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Oliver Leers Heinrich-Hertz-Straße 4, 79211 Denzlingen Telefon: 07666 921000 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 02.10.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der 23.10.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden. Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik “Bürger” entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur. Sollten Beschlussfassungen nach §§ 57 (Wahl eines anderen Insolvenzverwalters), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 68 (Wahl anderer Mitglieder), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll) InsO erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 23.10.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 09.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Freiburg im Breisgau Kaiser-Joseph-Straße 257a 79098 Freiburg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben. Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen. Amtsgericht Freiburg im Breisgau - Insolvenzgericht - 07.08.2026

August 7, 2026

Dreiland-Klinikum erhält Bio-Zertifizierung der Klinikverpflegung in Lörrach; Qualität und Nachhaltigkeit bestätigt

Dreiland-Klinikum erhält Bio-Zertifizierung der Klinikverpflegung in Lörrach; Qualität und Nachhaltigkeit bestätigt Dreiland-Klinikum erhält Bio-Zertifizierung für nachhaltige und hochwertige Klinikverpflegung Dreiland-Klinikum erhält Bio-Zertifizierung für nachhaltige und hochwertige Klinikverpflegung Nachhaltigkeit beginnt nicht erst im Operationssaal oder bei der Energieversorgung eines Krankenhauses – sie beginnt bereits auf dem Teller. Die Kliniken des Landkreises Lörrach haben auf dem Weg zum Dreiland-Klinikum einen weiteren Meilenstein erreicht: Nach erfolgreichem Abschluss des Projekts „VwV Kantine“ wurde die Gemeinschaftsverpflegung im Kreiskrankenhaus Lörrach und im St. Elisabethen-Krankenhaus von der staatlich zugelassenen Öko-Kontrollstelle Ecocert Deutschland GmbH nach der Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung (Bio-AHVV) bio-zertifiziert. Die Zertifizierung bestätigt den fachgerechten Einsatz sowie die sachgerechte Verarbeitung und transparente Kennzeichnung zertifizierter Bio-Lebensmittel. ...

August 7, 2026

Mosbach erhält Prämie für Maßnahme Waldsteige, Waldsteige Straße, Mosbach; erste Stadt mit Entsiegelungsprämie

Mosbach erhält Prämie für Maßnahme Waldsteige, Waldsteige Straße, Mosbach; erste Stadt mit Entsiegelungsprämie Gelungene Entsiegelung: Mosbach erhält Prämie für Maßnahme Waldsteige: Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg Gelungene Entsiegelung: Mosbach erhält Prämie für Maßnahme Waldsteige Die Stadt Mosbach hat im Bereich der Straße „Waldsteige“ einen begrünten Mittelstreifen geschaffen. Das Bauministerium unterstützt die Maßnahme mit der Entsiegelungsprämie. 145 Quadratmeter Grün: Die Stadt Mosbach hat auf einem Teilstück der Straße „Waldsteige“ einen Teil der Verkehrsfläche entsiegelt. Der mittlere Fahrstreifen wurde komplett zurückgebaut, an seiner Stelle wurden Rosen sowie eine Gräser-Blumen-Mischung gepflanzt. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat die Maßnahme mit einer Entsiegelungsprämie in Höhe von 24.000 Euro unterstützt. ...

August 7, 2026

Kindertagesstätte MiniTu BEKI-zertifiziert in Friedrichshafen; erste BEKI-Zertifizierung

Kindertagesstätte MiniTu BEKI-zertifiziert in Friedrichshafen; erste BEKI-Zertifizierung Ernährungsbildung zum Mitmachen: Kindertagesstätte MiniTu erstmals BEKI-zertifiziert Ernährungsbildung zum Mitmachen: Kindertagesstätte MiniTu erstmals BEKI-zertifiziert Kochen in der Kinder-Küche, Hochbeete im Außenbereich und täglich frisch gekochtes Mittagessen: Die Kindertagesstätte MiniTu in Friedrichshafen macht Ernährungsbildung im Alltag erlebbar. Dafür ist die Einrichtung nun erstmals mit dem Zertifikat der Landesinitiative BEKI – Bewusste Kinderernährung ausgezeichnet worden. Zwei Jahre lang hatte das Team darauf hingearbeitet. Nun gehört die MiniTu zu den elf BEKI-zertifizierten Kitas im Bodenseekreis. ...

August 7, 2026

LNV startet Jugendprojekt Hands on Nature in Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Göppingen, Ludwigsburg, Reutlingen, Enzkreis; 13 Treffen, Experten betreut

LNV startet Jugendprojekt Hands on Nature in Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Göppingen, Ludwigsburg, Reutlingen, Enzkreis; 13 Treffen, Experten betreut Im Blickpunkt: Der nächste Schritt im Rückbau von Transparenz und Umweltschutz? | | In dieser Ausgabe des Infobriefes: - LNV Aktiv - LNV Intern - LNV-Initiative Artenkenntnis - Aus den LNV-Arbeitskreisen - Aus Politik und Verwaltung - Daten, Fakten, Hintergründe - Alles was Recht ist - Aus den Mitgliedsverbänden - Termine und Aktionen - Bücher, Filme, Neuigkeiten - Und außerdem… | | | LNV AKTIV | | | Hands on Nature - Anpacken. Dinge bewegen. Bitte weitersagen: Es gibt noch freie Plätze | Das neue LNV-Jugendprojekt steht in den Startlöchern: In den kommenden zwei Schuljahren können Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren bei Pflegeeinsätzen und Exkursionen die Natur auf ganz besondere Weise erleben. Bei insgesamt 13 Treffen – begleitet von ausgesuchten Experten und Expertinnen – erfahren Jugendliche wie Naturschutz funktioniert und wie sie sich selbst einsetzen können. „Hands on Nature“ startet in den Landkreisen Freiburg ...

August 7, 2026

Bürgerinnen und Bürger melden Schäden und Verbesserungsvorschläge online im Alb-Donau-Kreis mithilfe des RadMELDER-Tools, das vom Land Baden-Württemberg bereitgestellt wird; zentrale Bearbeitung durch Landratsamt

Bürgerinnen und Bürger melden Schäden und Verbesserungsvorschläge online im Alb-Donau-Kreis mithilfe des RadMELDER-Tools, das vom Land Baden-Württemberg bereitgestellt wird; zentrale Bearbeitung durch Landratsamt Neuer RadMELDER: Schäden und Verbesserungsvorschlägeeinfach online melden Neuer RadMELDER: Schäden und Verbesserungsvorschlägeeinfach online melden Mit dem neuen RadMELDER steht den Bürgerinnen und Bürgern ab sofort ein zentraler digitaler Meldeweg für Hinweise zur Radverkehrsinfrastruktur im Alb-Donau-Kreis zur Verfügung. Das vom Land Baden-Württemberg bereitgestellte Online-Tool wurde kürzlich von Staatssekretär Raimund Haser auf der Landesgartenschau in Ellwangen offiziell freigeschaltet. ...

August 7, 2026