Länder Zweiter Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 München; Datenverarbeitung über Bestandskraft hinaus bis Jahresende gelöscht

Länder Zweiter Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 München; Datenverarbeitung über Bestandskraft hinaus bis Jahresende gelöscht Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 15-2026 Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 15 München, den 14. August 2026 Datum I n h a l t Seite 13.7.2026 Bekanntmachung des Zweiten Staatsvertrags zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 (2. GlüÄndStV 2021) 02-30-I 550 21.7.2026 Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze 86-8-A/G 556 28.7.2026 Verordnung zur Änderung der Zuständigkeitsverordnung 2015-1-1-V 559 28.7.2026 Verordnung zur Änderung der Zuständigkeitsverordnung 2015-1-1-V 561 25.7.2026 Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Polizeiorganisationsgesetzes 2012-2-1-1-I 562 27.7.2026 Verordnung zur Änderung der Ausbildungsordnung Justiz 2038-3-3-17-J 564 24.7.2026 Bekanntmachung der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Juli 2026, Vf. 11-VIII-22 630-2-24-F 567 B 1612 549 Bayerisches Gesetz- und Ver­ ordnungsblatt 02-30-I Bekanntmachung des Zweiten Staatsvertrags zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 (2. GlüÄndStV 2021) vom 13. Juli 2026 86-8-A/G Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze vom 21. Juli 2026 2015-1-1-V Verordnung zur Änderung der Zuständigkeitsverordnung vom 28. Juli 2026 2015-1-1-V Verordnung zur Änderung der Zuständigkeitsverordnung vom 28. Juli 2026 2012-2-1-1-I Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Polizeiorganisationsgesetzes vom 25. Juli 2026 2038-3-3-17-J Verordnung zur Änderung der Ausbildungsordnung Justiz vom 27. Juli 2026 630-2-24-F Bekanntmachung der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Juli 2026 Vf. 11- VIII-22 ...

August 14, 2026

Staatsvertrag: Bekanntmachung in Bayern; Einrichtung nationaler Mechanismus aller Länder gemäß UN-Folterprotokoll

Staatsvertrag: Bekanntmachung in Bayern; Einrichtung nationaler Mechanismus aller Länder gemäß UN-Folterprotokoll Aktuelle Veröffentlichungen im GVBl. - Verkündungsplattform Bayern Suchformular für aktuelle Veröffentlichungen im GVBl. Trefferliste für aktuelle Veröffentlichungen im GVBl. 2038-3-3-16-J, 2038-3-3-14-J, 2038-3-3-11-J, 2038-3-3-9-J, 2038-3-3-6-J, 2038-3-3-8-J, 2038-3-3-7-J, 2038-3-3-15-J, 2038-3-3-17-J, 2038-3-3-2-J Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Transplantationsgesetzes und des Transfusionsgesetzes Gesetz zur Änderung des Polizeiorganisationsgesetzes und der Verordnung zur Durchführung des Polizeiorganisationsgesetzes Bayerische Landeshafen- und Schifffahrtsuntersuchungsordnung (BayLHafSchUO) Verordnung zur Änderung der Notarverordnung ...

August 14, 2026

Ich wurde gezwungen, per Krankenwagen in die Kopfklinik in Mannheim zu fahren; Schwere Langzeitfolgen, Lumbalpunktion unter Zwang

Ich wurde gezwungen, per Krankenwagen in die Kopfklinik in Mannheim zu fahren; Schwere Langzeitfolgen, Lumbalpunktion unter Zwang Erfahrungen mit Universitätsklinikum Heidelberg (Ruprecht Karls Universität), BW, 14.08.2026 Erst Vorstellung mit Termin 8 Std. von einer Abt. zur anderen immer mit Wartezeit. Dann OP Termin für nächsten Tag. Narkose Arzt sagt wieder ab. Braucht noch Kardiologe Zu Hause zum Kardiologe, dann wieder warten auf Termin, Dann fehlt doch noch was vom Kardiologen. Dann den Anruf von Heidelberg OP 2 Tage später 5.30 Uhr Platz 2. Mittags noch mal Nachgefragt dann hieß es 9 Uhr Langt. 1 Tag vor OP kam ein Anruf von einem Arzt wegen MRT, geklärt. Nächste Tag 8.30 Uhr in der Klinik, Anmeldung soll NR. ziehen, Nachdem ich Gesagt habe das ich Platz 2 bin., hat sich die Nette Dame in Verbindung gesetzt mit der Abt. Soll hoch kommen in Abt. Warten, dann die Info der Arzt kommt noch mal. Der kam nach 30 min. MRT muss gemacht werden am Montag, dann kann erst OP Termin vergeben werden. So ein Chaos habe ich noch nicht erlebt. Rechts weiß nicht was links tut. Eine schlimmere Erfahrung gibt es nicht. Wir wohnen nicht um die Ecke und so sind 2 Tage Urlaub weg. ...

August 14, 2026

Hans Artschwager aus Hildrizhausen wird 70 Jahre alt; ältester DHB-Vizepräsident, über 50 Jahre ehrenamtlich

Hans Artschwager aus Hildrizhausen wird 70 Jahre alt; ältester DHB-Vizepräsident, über 50 Jahre ehrenamtlich DHB-Vizepräsident Hans Artschwager wird 70 Jahre alt | dhb.de DHB-Vizepräsident Hans Artschwager wird 70 Jahre alt Seit über 50 Jahren dabei: Ein besonderer Lebensweg für den Handball Er gehört dem aktuellen Präsidium des Deutschen Handballbundes (DHB) mit am längsten an, und er ist der älteste Vizepräsident im elfköpfigen DHB-Präsidium. Wenn seine sonore Stimme erklingt, dann schwingen die Erfahrungen aus über 50 Jahren ehrenamtlichen Engagements im und für den Handballsport von der Vereins- bis zur Bundesebene immer mit. Mit Hans Artschwager aus Hildrizhausen im Landkreis Böblingen vollendet am Samstag, dem 15. August 2026, eine der prägenden Persönlichkeiten des deutschen Handballs sein 70. Lebensjahr. ...

August 14, 2026

ja! Tiefkühlbeeren Rückruf wegen Noroviren und Hepatitis-A Deutschland; Mehrere Marken betroffen, deutschlandweite Rückrufmaßnahme.

ja! Tiefkühlbeeren Rückruf wegen Noroviren und Hepatitis-A Deutschland; Mehrere Marken betroffen, deutschlandweite Rückrufmaßnahme. Rückruf von Tiefkühlbeeren der Marke ja! sowie bei Aldi, Kaufland, Lidl und Netto | Verbraucherzentrale.de Rückruf von Tiefkühlbeeren der Marke ja! sowie bei Aldi, Kaufland, Lidl und Netto Ein weiterer Händler ruft - nach bisher schon vielen anderen - Tiefkühlbeeren-Chargen wegen Noroviren zurück. Einige Zeit zuvor wurden Tiefkühlbeeren wegen Hepatitis-A-Viren zurückgerufen. Vom Verzehr wird dringend abgeraten. Die Verbraucherzentrale rät, Tiefkühlbeeren vor der Verwendung zu kochen. ...

August 14, 2026

Die Stadt präsentiert Machbarkeitsstudie zur Endhaltestelle Laßbergschleife in Waldsee; Endhaltestelle entfällt durch Linienverlängerung.

Die Stadt präsentiert Machbarkeitsstudie zur Endhaltestelle Laßbergschleife in Waldsee; Endhaltestelle entfällt durch Linienverlängerung. Neue Mitte Littenweiler - www.freiburg.de - Rathaus und Politik/Presse/News Wie lässt sich die Endhaltestelle an der Laßbergschleife in Waldsee künftig nutzen? Welche Perspektiven gibt es für das Bahnhofsareal? Mit diesen Fragen hat sich die Stadt in einer Machbarkeitsstudie beschäftigt, die sie am Montag, 7. September, um 17 Uhr an der Laßbergschleife vorstellt. Öffentliche Vernissage am 7. September In einem einstündigen Get-Together erfahren Interessierte, wie die Neue Mitte Littenweiler-Waldsee künftig aussehen könnte. Eine Anmeldung ist nicht nötig. ...

August 14, 2026

Stadt Freiburg Einführung des Förderprogramms GebäudeGrün hoch³ in Freiburg; größerer Klimaeinfluss je mehr Gebäude grün werden

Stadt Freiburg Einführung des Förderprogramms GebäudeGrün hoch³ in Freiburg; größerer Klimaeinfluss je mehr Gebäude grün werden Förderprogramm GebäudeGrün hoch³ Dachbegrünung | Fassadenbegrünung | Entsiegelung Grüne Dächer | Fassaden | Höfe für Freiburg • Für Immobilienbesitzer_innen und WEGs • Für Mieter_innen und -gemeinschaften • Für kleine und mittlere Unternehmen • Für Projektentwickler_innen 2 Vorwort der Umweltbürgermeisterin Klimaanpassung in der Stadt Die Zeichen stehen auf Grün Gebäudebegrünung Machen Sie mit! Dachbegrünung Ihr Dach blüht auf Fassadenbegrünung Ihre Fassade trägt grün Entsiegelung Ihr Hof wagt den Aufbruch Kalkulationsbeispiele Förderung, die sich rechnet Referenzprojekte Ideen für Ihr grünes Gebäude Impressum Herausgeberin Stadt Freiburg im Breisgau Umweltschutzamt Fehrenbachallee 12 79106 Freiburg im Breisgau www.freiburg.de Texte: Frank Sicklinger Layout & Satz: Pfeffer & Stift Fotos/Bildnachweis Die Bildrechte liegen – sofern nicht anders angegeben – beim Bundesverband Gebäude- Grün e. V. (BuGG), Dr. Gunter Mann Abweichende Bildrechte: S. 4 © Stadt Freiburg, Stadtplanungsamt • S. 10 © Ildigo, Pixabay • S. 11 oben © Stadtplanungsamt Stadt Freiburg, Sibylle Spillmann • S. 14/15 unten © agfapaperla- punta, iStockphoto • S. 15 oben re. © René Notenbomer, Adobe Stock Inhalt 3 4 5 ...

August 14, 2026

Stadt Freiburg i. Br., Umweltschutzamt Freiburg i.Br., Antrag auf Zuschüsse aus dem Förderprogramm GebäudeGrün hoch³; 60% Förderung, max. 15.000€.

Stadt Freiburg i. Br., Umweltschutzamt Freiburg i.Br., Antrag auf Zuschüsse aus dem Förderprogramm GebäudeGrün hoch³; 60% Förderung, max. 15.000€. Antragsformular Antrag auf Gewährung von Zuschüssen aus dem Förderprogramm „GebäudeGrün hoch³“ Stadt Freiburg i. Br. Umweltschutzamt Freiburg i.Br. Fehrenbachallee 12 Gebäude A 79106 Freiburg i.Br. < Grau hinterlegte Felder bitte nicht ausfüllen > Eingangsstempel Vorgangs-Nr. Sachbearbeiter*in 1 Geplante Maßnahme/n (Mehrfachauswahl möglich) Dachbegrünung Fassadenbegrünung Entsiegelung Regenwasserrückhalt bzw. -versickerung 2 Angaben zumzur Antragsstellerin ...

August 14, 2026

FV Rot-Weiß Weiler II scheidet im Relegationsspiel um Aufstieg gegen FC Lindenberg aus; jetzt Kreisliga B6

FV Rot-Weiß Weiler II scheidet im Relegationsspiel um Aufstieg gegen FC Lindenberg aus; jetzt Kreisliga B6 FVW II spielt in einer neuen Liga – FV Weiler Veröffentlicht von BenjaminSchwaerzler am 14. August 2026 In Unterzahl: Weiler scheidet aus Pokal aus FVW II spielt in einer neuen Liga Der FV Rot-Weiß Weiler II spielt jetzt in einer anderen Liga als in der vergangenen Saison. Allerdings nicht ganz so wie erhofft. Denn nach der tollen Vizemeisterschaft in der Kreisliga B1 hat die Mannschaft bekanntlich den Aufstieg in die Kreisliga A verpasst. Ausgerechnet im Relegationsspiel gegen den späteren Aufsteiger FC Lindenberg zeigte sie ihre wohl schwächste Saisonleistung und verlor mit 0:2. „Das war natürlich extrem bitter für uns, auch wenn es am Anfang der Saison eigentlich nicht der Plan war aufzusteigen“, sagt Trainer Kasper Steinmaier. ...

August 14, 2026

M+M Dienstleistungen GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Konstanz; Gläubiger melden Forderungen bis 18.09.2026

M+M Dienstleistungen GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Konstanz; Gläubiger melden Forderungen bis 18.09.2026 Veröffentlichungsdatum: 14.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: Ue 40 IN 200/26 Gericht: Konstanz Name, Vorname / Bezeichnung: M+M Dienstleistungen GmbH Sitz / Wohnsitz: Markdorf Register: Freiburg im Breisgau, HRB 724002 Ue 40 IN 200/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. M+M Dienstleistungen GmbH, Spiegelbergstraße 31, 88677 Markdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Marijo Bilan Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 724002 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Balze Pilartz, Marienplatz 8, 88212 Ravensburg, Gz.: 87/26BA13BA/BA | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 14.08.2026 um 08.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Florian Götz Heiligenbreite 19, 88662 Überlingen Telefon: 07551 947350 Telefax: 07551 9473520 Email: info@kanzlei-troll.de 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 18.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der 16.10.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden. Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik “Bürger” entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur. Sollten Beschlussfassungen nach §§ 57 (Wahl eines anderen Insolvenzverwalters), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 68 (Wahl anderer Mitglieder), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll) InsO erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 18.09.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 27.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Konstanz Lilienthalstraße 16 - 18 78467 Konstanz einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben. Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen. Amtsgericht Konstanz - Insolvenzgericht - 14.08.2026

August 14, 2026