Stefan Küpper erklärt Fachkräftemangel im Strukturwandel in Baden-Württemberg; Rund jeder zweite Betrieb konnte Ausbildungsstellen nicht besetzen

Stefan Küpper erklärt Fachkräftemangel im Strukturwandel in Baden-Württemberg; Rund jeder zweite Betrieb konnte Ausbildungsstellen nicht besetzen Der Fachkräftemangel bleibt im Strukturwandel eine Herausforderung für die Unternehmen. Das zeigt sich auch im Ausbildungsbereich Der Fachkräftemangel bleibt im Strukturwandel eine Herausforderung für die Unternehmen. Das zeigt sich auch im Ausbildungsbereich Küpper: „Zwar wird in der Industrie derzeit das Angebot an Ausbildungsplätzen tendenziell reduziert – viele Lehrstellen sind aber weiter unbesetzt“ Die Arbeitslosenzahlen in Baden-Württemberg sind im Juli gestiegen. „Der Arbeits- und der Ausbildungsmarkt sind weiterhin unter Druck. Man darf sich aber nicht täuschen: Auch in der gegenwärtigen Krise werden Auszubildende in der Breite der Branchen und Berufsbilder gesucht“, sagte Stefan Küpper, Geschäftsführer für Bildung, Arbeitsmarkt und Landespolitik bei den Unternehmern Baden-Württemberg (UBW), am Freitag in Stuttgart. „Zwar wird in der Industrie derzeit das Angebot an Ausbildungsplätzen tendenziell reduziert, dennoch gibt es weiter viele unbesetzte Lehrstellen“, erklärte Küpper, der auch Mitglied der UBW-Hauptgeschäftsführung ist. „Rund jeder zweite Betrieb in Deutschland konnte im vergangenen Jahr nicht alle Ausbildungsstellen besetzen. Es fehlen schlicht die passenden Bewerberinnen und Bewerber.“ ...

July 31, 2026

Laubholz-Sägewerk Blum GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Freiburg im Breisgau; Insolvenzverwalter bestellt: Dr. André Berbuer

Laubholz-Sägewerk Blum GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Freiburg im Breisgau; Insolvenzverwalter bestellt: Dr. André Berbuer Veröffentlichungsdatum: 31.07.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 58 IN 425/26 Gericht: Freiburg im Breisgau Name, Vorname / Bezeichnung: Laubholz-Sägewerk Blum GmbH Sitz / Wohnsitz: Waldkirch Register: Freiburg im Breisgau, HRB 280080 58 IN 425/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Laubholz-Sägewerk Blum GmbH, Stadtsäge 2, 79183 Waldkirch, vertreten durch die Geschäftsführer Holger Markus Blum und Matthias Simon Gute Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 280080 - Schuldnerin - | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 31.07.2026 um 09.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. André Berbuer Güterhallenstraße 4, 79106 Freiburg i.Br. Telefon: 0761 21634510 Telefax: 0761 21634599 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 17.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 24.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. 4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf Donnerstag, 08.10.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal XIV, 1. OG, Bismarckallee 2, 79098 Freiburg i.Br. Hinweise: Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. 5. Prüfungstermin wird anberaumt auf Donnerstag, 08.10.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal XIV, 1. OG, Bismarckallee 2, 79098 Freiburg i.Br. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 8. Der mit Beschluss vom 20.05.2026 eingesetzte Gläubigerausschuss bleibt bis zur Beschlussfassung in der ersten Gläubigerversammlung im Amt. Dieser besteht aus den Mitgliedern - Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau, vertreten durch Herrn Sven Kaukerat, Kaiser-Joseph-Straße 186-190, 79098 Freiburg - Volksbank Breisgau Nord eG, vertreten durch Herrn Patrick Wolf, Marktplatz 2, 79312 Emmendingen - Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch Herrn Patric Frey Weingartenstraße 3, 77654 Offenburg 9. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 10. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Freiburg im Breisgau Kaiser-Joseph-Straße 257a 79098 Freiburg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben. Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen. Amtsgericht Freiburg im Breisgau - Insolvenzgericht - 31.07.2026

July 31, 2026

Rote Radler Freiburg GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Freiburg im Breisgau; Insolvenzverwalter bestellt: Prof. Dr. Thomas Kaiser

Rote Radler Freiburg GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Freiburg im Breisgau; Insolvenzverwalter bestellt: Prof. Dr. Thomas Kaiser Veröffentlichungsdatum: 31.07.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 58 IN 465/26 Gericht: Freiburg im Breisgau Name, Vorname / Bezeichnung: Rote Radler Freiburg GmbH Sitz / Wohnsitz: Freiburg Register: Freiburg im Breisgau, HRB 732936 58 IN 465/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Rote Radler Freiburg GmbH, Rimsinger Weg 20, 79111 Freiburg, vertreten durch den Geschäftsführer Ahmet Öztürk Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 732936 - Schuldnerin - | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 31.07.2026 um 09.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Prof. Dr. Thomas Kaiser Egonstraße 55a, 79106 Freiburg i.Br. Telefon: 0761 70394-0 Telefax: 0761 70394-10 Email: inso@kaisersozien.de 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 25.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der 16.10.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden. Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik “Bürger” entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur. Sollten Beschlussfassungen nach §§ 57 (Wahl eines anderen Insolvenzverwalters), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 68 (Wahl anderer Mitglieder), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll) InsO erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 16.10.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 02.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Freiburg im Breisgau Kaiser-Joseph-Straße 257a 79098 Freiburg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben. Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen. Amtsgericht Freiburg im Breisgau - Insolvenzgericht - 31.07.2026

July 31, 2026

Verkehrsministerium Baden-Württemberg veröffentlicht Brücken BW Datensatz Baden-Württemberg; GeoJSON-Export verfügbar

Verkehrsministerium Baden-Württemberg veröffentlicht Brücken BW Datensatz Baden-Württemberg; GeoJSON-Export verfügbar Brücken Baden-Württemberg - Datensatz - MobiData BW® Datensatz Kategorien Brücken Baden-Württemberg Dieser Datensatz beinhaltet die Brücken des Landes Baden-Württemberg. Daten und Ressourcen Brücken BW (GeoJSON)GeoJSON Entdecke Vorschau Herunterladen Felderbeschreibung Brücken BW md Entdecke Mehr Information Zur Ressource Zusätzliche Informationen Feld Wert Autor Verkehrsministerium Baden-Württemberg Verantwortlicher Verkehrsministerium Baden-Württemberg Zuletzt aktualisiert Juli 28, 2026, 11:26 (UTC) Erstellt Juli 28, 2026, 09:21 (UTC) Fragen und Anregungen zum Datensatz senden Kommentar zum Datensatz: Text Ich stimme der Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch die NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH zu. Zur Datenschutzerklärung * Speichern Speichern Bitte geben Sie Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse an, um den Kommentar zu speichern Name E-Mail-Adresse Kommentare können im Nachgang nicht bearbeitet werden. Die Veröffentlichung erfolgt nach einer Überprüfung. Bestätigungscode eingeben Bitte geben Sie den Bestätigungscode ein, der Ihnen per E-Mail zugeschickt wurde PIN eingeben Bestätigungscode

July 31, 2026

Stadt Heilbronn Hitzeaktionsplan und Hitzeschutzmaßnahmen Baden-Württemberg; Gemeinsame Beantwortung durch mehrere Ministerien

Stadt Heilbronn Hitzeaktionsplan und Hitzeschutzmaßnahmen Baden-Württemberg; Gemeinsame Beantwortung durch mehrere Ministerien Drucksache 18 / 220 Landtag von Baden-Württemberg 18. Wahlperiode 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Kleine Anfrage der Abg. Katrin Steinhülb-Joos SPD und Antwort des Ministeriums für Soziales, Arbeit und Gesundheit Erarbeitung eines Hitzeaktionsplans und Umsetzung von Hitzeschutzmaßnahmen in Heilbronn Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: ...

July 31, 2026

Stadt Schorndorf Hitzeaktionsplan und Hitzeschutzmaßnahmen; Landesregierung bestätigt Fortschritte 2023–2025

Stadt Schorndorf Hitzeaktionsplan und Hitzeschutzmaßnahmen; Landesregierung bestätigt Fortschritte 2023–2025 Drucksache 18 / 203 Landtag von Baden-Württemberg 18. Wahlperiode 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Kleine Anfrage der Abg. Simone Kirschbaum SPD und Antwort des Ministeriums für Soziales, Arbeit und Gesundheit Erarbeitung eines Hitzeaktionsplans und Umsetzung von Hitzeschutzmaßnahmen in Schorndorf Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: ...

July 31, 2026

Datenportal Bikesharing Baden-Württemberg; GBFS-Feeds ermöglichen globale Karteneinbindung

Datenportal Bikesharing Baden-Württemberg; GBFS-Feeds ermöglichen globale Karteneinbindung Gebündelte Daten Bikesharing Baden-Württemberg - Datensatz - MobiData BW® Dieses Datenprofil bündelt Daten zu Standorten der Stationen , zu verfügbaren Leihfahrrädern an den Stationen sowie zu free-floating Fahrrädern von verschiedenen Bikesharing-Angeboten in Baden-Württemberg, der Schweiz und Frankreich (Region Grand Est). Es handelt sich jeweils um dynamische Daten. Detaillierte Informationen zum Datenprofil finden Sie im dazugehörigen Factsheet Datenprofil Sharing Mobility . Für Kommunen und Infrastrukturbetreiber gelten die Datenbereitstellungspflichten der Delegierten Verordnung (EU) 2024 ...

July 31, 2026

Verkehrsministerium Baden-Württemberg veröffentlicht Brücken BW GeoJSON-Datensatz in Baden-Württemberg; Öffentliche Nutzung durch Bürger und Behörden

Verkehrsministerium Baden-Württemberg veröffentlicht Brücken BW GeoJSON-Datensatz in Baden-Württemberg; Öffentliche Nutzung durch Bürger und Behörden Brücken Baden-Württemberg - Datensatz - MobiData BW® Datensatz Kategorien Brücken Baden-Württemberg Dieser Datensatz beinhaltet die Brücken des Landes Baden-Württemberg. Daten und Ressourcen Brücken BW (GeoJSON)GeoJSON Entdecke Vorschau Herunterladen Felderbeschreibung Brücken BW md Entdecke Mehr Information Zur Ressource Zusätzliche Informationen Feld Wert Autor Verkehrsministerium Baden-Württemberg Verantwortlicher Verkehrsministerium Baden-Württemberg Zuletzt aktualisiert Juli 28, 2026, 11:26 (UTC) Erstellt Juli 28, 2026, 09:21 (UTC) Fragen und Anregungen zum Datensatz senden Kommentar zum Datensatz: Text Ich stimme der Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch die NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH zu. Zur Datenschutzerklärung * Speichern Speichern Bitte geben Sie Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse an, um den Kommentar zu speichern Name E-Mail-Adresse Kommentare können im Nachgang nicht bearbeitet werden. Die Veröffentlichung erfolgt nach einer Überprüfung. Bestätigungscode eingeben Bitte geben Sie den Bestätigungscode ein, der Ihnen per E-Mail zugeschickt wurde PIN eingeben Bestätigungscode

July 31, 2026

Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung Antworten zu offenen Themenanforderungen 5. Sitzung Berlin; Breitband 3 Mrd. € Auszahlungen geplant

Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung Antworten zu offenen Themenanforderungen 5. Sitzung Berlin; Breitband 3 Mrd. € Auszahlungen geplant Anlagenkonvolut zum Protokoll der 5. Sitzung des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung Deutscher Bundestag Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung Titel: Anlagenkonvolut zum Prot okoll Anlagenkonvolut zum Protokoll der 5. Sitzung am 14. Juli 2025 Einziger Tagesordnungspunkt Anlage Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung 21. Wahlperiode Dem Ausschuss ist das vorliegende Dokument in nicht barrierefreier Form zugeleitet worden. ...

July 31, 2026

Verkehrsministerium Baden-Württemberg veröffentlicht Brücken BW GeoJSON-Datensatz Baden-Württemberg; öffentlicher Zugriff auf Brücken-Daten.

Verkehrsministerium Baden-Württemberg veröffentlicht Brücken BW GeoJSON-Datensatz Baden-Württemberg; öffentlicher Zugriff auf Brücken-Daten. Brücken Baden-Württemberg - Datensatz - MobiData BW® Datensatz Kategorien Brücken Baden-Württemberg Dieser Datensatz beinhaltet die Brücken des Landes Baden-Württemberg. Daten und Ressourcen Brücken BW (GeoJSON)GeoJSON Entdecke Vorschau Herunterladen Felderbeschreibung Brücken BW md Entdecke Mehr Information Zur Ressource Zusätzliche Informationen Feld Wert Autor Verkehrsministerium Baden-Württemberg Verantwortlicher Verkehrsministerium Baden-Württemberg Zuletzt aktualisiert Juli 28, 2026, 11:26 (UTC) Erstellt Juli 28, 2026, 09:21 (UTC) Fragen und Anregungen zum Datensatz senden Kommentar zum Datensatz: Text Ich stimme der Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch die NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH zu. Zur Datenschutzerklärung * Speichern Speichern Bitte geben Sie Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse an, um den Kommentar zu speichern Name E-Mail-Adresse Kommentare können im Nachgang nicht bearbeitet werden. Die Veröffentlichung erfolgt nach einer Überprüfung. Bestätigungscode eingeben Bitte geben Sie den Bestätigungscode ein, der Ihnen per E-Mail zugeschickt wurde PIN eingeben Bestätigungscode

July 31, 2026