Landesdirektion Sachsen organisiert staatliche Prüfungen in Sachsen für 2.120 angehende Heilberufler; Kandidaten starten Prüfungen

Landesdirektion Sachsen organisiert staatliche Prüfungen in Sachsen für 2.120 angehende Heilberufler; Kandidaten starten Prüfungen Medieninformationen 2026 | Prüfungsstart für Sachsens künftige Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Psychotherapeuten Prüfungsstart für Sachsens künftige Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Psychotherapeuten Landesdirektion Sachsen organisiert für 2.120 angehende Heilberufler die staatlichen Prüfungen Landkreis Meißen: Landesdirektion Sachsen genehmigt Haushalt für 2026 Schlossinsel Rodewisch: Mehr Komfort für Gäste Sicherheit für Mensch und Tier: klare Regeln für verantwortungsvolle Hundehaltung Mutterschutz am Arbeitsplatz stärkt Arbeitgeber und Beschäftigte ...

August 3, 2026

Gemeinde Stadt Wittichnau verzeichnet Parzellen Hoske Flur 1 und Kotten Flur 2; Tausende Parzellen-IDs enthalten

Gemeinde Stadt Wittichnau verzeichnet Parzellen Hoske Flur 1 und Kotten Flur 2; Tausende Parzellen-IDs enthalten Gemeinde Stadt Wittichnau Gemarkungen Hoske Flur 1 (4776) und Kotten Flur 2 (4842) LwAnpG “250469 Hoske (Eigenheime)” 24 7 11a 22 30 29 10 39 9 17 11 43 19 Schwarze Elster 5 8 48 HsNr.7a 40 23 49 31 20 25 21 12 26 16 38 Hoske 13 61 67 11 70 2 271 277 151 4 267 67 10 113 294 9 303 2 12 1 63 1 261 291 3 260 72 1 257 293 1 315 288 7 286 3 263 152 2 296 2 63 3 80 1 250 2 266 293 4 276 2 11 70 1 276 3 254 5 303 3 25 279 2 54 283 3 306 2 305 2 288 1 294 5 51 249 151 3 291 2 294 3 53 291 4 60 303 1 264 281 73 1 283 4 78 306 4 258 67 12 278 272 273 18 57 66 63 2 289 55 56 282 68 2 15 19 2 307 3 14 436 7 151 1 309 1 62 73 2 115 52 312 295 268 302 1 274 59 307 4 316 252 518 286 5 288 5 283 5 152 1 309 2 297 1 286 4 150 17 2 294 8 292 6 145 8 293 3 16 304 145 10 283/2 317 270 64 275 2 287 2 69 275 3 302 2 285 308 286 2 145 11 284 313 151 2 291 5 269 12 2 65 294 7 288 8 288 6 293 5 265 292 5 262 293 2 307 2 291 1 79 288 9 145 9 296 1 4 314 306 3 67 3 292 1 259 155 4 69 3 71 4 299 1 280 1 288 11 69 4 67 21 301 2 298 1 279 3 73 11 71 3 300 2 290 1 276 5 149 1 287 3 275 5 288 12 ...

August 3, 2026

ZVON Linie Göda – Storcha – Zischkowitz – Göda; außer Betrieb an Feiertagen und 24./31.12.

ZVON Linie Göda – Storcha – Zischkowitz – Göda; außer Betrieb an Feiertagen und 24./31.12. v 731 Göda - Storcha - Zischkowitz - Göda Linie an Feiertagen und am 24. und 31.12. außer Betrieb Gültig ab 17.08.2026 ZVON ZVON-TARIF Montag - Freitag Zugnummer Göda Schule ab Göda Einkaufsmarkt von Bautzen Bus 735 an von Bautzen Bus 738 an Göda B6 Dahren Jannowitz Muschelwitz Gasthaus Muschelwitz Kreuzung Sollschwitz (b Göda) Dreikretscham Gasthaus Storcha Kirche Zscharnitz Storcha Kirche Abzweig nach Paßditz Zischkowitz Prischwitz Abzweig nach Döbschke (2) Buscheritz Dahren Göda Schule an nach Bautzen Bus 738 ab 1 S lK 06.05 06.07 06.12 06.14 06.15 06.17 06.19 06.22 06.25 06.28 06.32 06.35 06.37 06.39 06.41 06.45 06.56 3 S lK 07.05 07.07 07.12 07.14 07.15 07.17 07.19 07.22 07.25 07.28 07.32 07.35 07.37 07.39 07.41 07.45 5 S lK 10.42 10.43 10.43 10.44 10.47 10.49 10.54 10.56 10.57 10.59 11.01 11.04 11.08 11.11 11.13 11.15 11.19 7 S lK 12.03 12.04 12.05 12.08 12.10 12.15 12.17 12.18 12.20 12.22 12.25 12.29 12.32 12.34 12.36 12.38 12.42 9 S lK 12.50 12.51 12.43 12.47 12.52 12.55 12.57 13.02 13.04 13.05 13.07 13.09 13.12 13.16 13.19 13.21 13.23 13.27 11 S lK 14.10 14.11 14.12 14.15 14.17 14.22 14.24 14.25 14.27 14.29 14.32 14.35 14.38 14.42 14.45 14.47 14.49 14.51 14.55 13 S lK 15.10 15.11 15.07 15.12 15.15 15.17 15.22 15.24 15.25 15.27 15.29 15.32 15.35 15.38 15.42 15.45 15.47 15.49 15.51 15.55 15 S lu 16.10 16.11 16.12 16.15 16.17 16.22 16.24 16.25 16.27 16.29 16.32 16.36 16.39 16.41 16.43 16.47 S fährt nur an Schultagen in Sachsen, nicht am 15.05. l Fahrzeug barrierefrei K Kleinbus, eingeschränkte Platzkapazität und Beförderungsmöglichkeiten, Anmeldung unter 03591-491100 u Rufbus, nur nach Anmeldung, Bestellung mindestens 60 Min. vor Fahrtbeginn an ersten fahrplanmäßigen Haltestelle - telefonisch beim Verkehrsunternehmen (RBO) Mo-Fr 04:00 - 19:00 Uhr, Fahrten für das Wochenende sowie für Feiertage 07:00 - 19:00 Uhr mindestens 60 Minuten vor Fahrtbeginn an ersten Haltestelle unter 03591 491100

August 3, 2026

Linie 732 Göda - Seitschen - Göda außer Betrieb an Feiertagen und am 24. und 31.12.; Kleinbus mit begrenzter Kapazität

Linie 732 Göda - Seitschen - Göda außer Betrieb an Feiertagen und am 24. und 31.12.; Kleinbus mit begrenzter Kapazität v 732 Göda - Seitschen - Göda Linie an Feiertagen und am 24. und 31.12. außer Betrieb Gültig ab 03.08.2026 (Ferien) ZVON-TARIF Mo-Fr Fahrtnummer Oberförstchen Kleinförstchen Siebitz (b Göda) Abzweig nach Siebitz (b Göda) (1) Kleinseitschen Seitschen Bahnhof (1) Seitschen Teich Birkau Neuspittwitz (1) Abzweig nach Kleinpraga Abzweig nach Semmichau Göda B6 Göda Schule an 002 lK 07.27 07.29 07.31 07.32 07.34 07.36 07.38 07.40 07.42 07.44 07.45 07.47 07.48 l Fahrzeug barrierefrei K Kleinbus, eingeschränktePlatzkapazität und Beförderungsmöglichkeiten,Anmeldung unter03591-491100

August 3, 2026

Linie Göda–Seitschen–Bautzen außer Betrieb an Feiertagen; 24./31.12 kein Betrieb

Linie Göda–Seitschen–Bautzen außer Betrieb an Feiertagen; 24./31.12 kein Betrieb v 732 Göda - Seitschen - Bautzen Linie an Feiertagen und am 24. und 31.12. außer Betrieb Gültig ab 17.08.2026 ZVON-TARIF SV Mo-Fr Zugnummer Göda B6 Abzweig nach Semmichau Abzweig nach Kleinpraga Neuspittwitz (2) Birkau Seitschen Teich Seitschen Bahnhof (2) Kleinseitschen Siebitz (b Göda) Kleinförstchen Oberförstchen Dreistern Abzw Oberförstchen Bautzen Wilhelm-Fiebiger-Straße Bautzen Lauengraben Bautzen Am Schützenplatz an 1 S 06.33 06.35 06.36 06.38 06.40 06.43 06.45 06.47 06.50 06.53 06.55 06.57 07.02 07.05 07.09 S fährt nur an Schultagen in Sachsen, nicht am 15.05.

August 3, 2026

ZVON Linie Göda-Seitschen-Göda verkehrt; Feiertage sowie 24. und 31.12 außer Betrieb

ZVON Linie Göda-Seitschen-Göda verkehrt; Feiertage sowie 24. und 31.12 außer Betrieb v 732 Göda - Seitschen - Göda Linie an Feiertagen und am 24. und 31.12. außer Betrieb Gültig ab 17.08.2026 ZVON ZVON-TARIF ZVON Montag - Freitag Fahrtnummer Zugnummer Göda Schule ab Göda Einkaufsmarkt Neu-Bloaschütz von Bautzen Bus 735 an Dreistern Gasthaus Oberförstchen Kleinförstchen Siebitz (b Göda) Abzweig nach Siebitz (b Göda) (1) Kleinseitschen Seitschen Bahnhof (1) Seitschen Teich Seitschen Hauptstraße Birkau Neuspittwitz (1) Abzweig nach Kleinpraga Abzweig nach Semmichau von Bautzen Bus 735 an Göda B6 Göda Schule an nach Bautzen Bus 720 ab 002 2 lK 07.27 07.29 07.31 07.32 07.34 07.36 07.38 07.40 07.42 07.44 07.45 07.43 S 07.47 07.48 07.50 S 004 4 S lK 10.14 10.15 10.17 10.18 10.20 10.22 10.24 10.25 10.27 10.29 10.31 10.33 10.35 10.37 10.38 10.40 10.41 006 6 S lK 11.42 11.43 11.45 11.40 11.46 11.48 11.50 11.52 11.53 11.55 11.57 11.59 12.00 12.03 008 8 S lK 12.42 12.43 12.45 12.40 12.46 12.48 12.50 12.52 12.53 12.55 12.57 12.59 13.00 13.03 010 10 S lK 13.42 13.43 13.45 13.40 13.46 13.48 13.50 13.52 13.53 13.55 13.57 13.59 14.01 14.03 14.05 14.06 14.08 14.09 012 12 S lK 14.42 14.43 14.45 14.40 14.46 14.48 14.50 14.52 14.53 14.55 14.57 14.59 15.01 15.03 15.05 15.06 15.08 15.09 014 14 S lK 15.45 15.46 15.48 15.40 15.49 15.51 15.53 15.55 15.56 15.58 16.00 16.02 16.04 16.06 16.08 16.09 16.11 016 16 S lu 16.47 16.48 16.50 16.51 16.53 16.55 16.57 16.58 17.00 17.02 17.04 17.06 17.08 17.10 17.11 17.13 S fährt nur an Schultagen in Sachsen, nicht am 15.05. l Fahrzeug barrierefrei K Kleinbus, eingeschränkte Platzkapazität und Beförderungsmöglichkeiten, Anmeldung unter 03591-491100 u Rufbus, nur nach Anmeldung, Bestellung mindestens 60 Min. vor Fahrtbeginn an ersten fahrplanmäßigen Haltestelle - telefonisch beim Verkehrsunternehmen (RBO) Mo-Fr 04:00 - 19:00 Uhr, Fahrten für das Wochenende sowie für Feiertage 07:00 - 19:00 Uhr mindestens 60 Minuten vor Fahrtbeginn an ersten Haltestelle unter 03591 491100

August 3, 2026

Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen BIP-Wachstum 2024 Sachsen; Dresden +5,3% größter Zuwachs

Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen BIP-Wachstum 2024 Sachsen; Dresden +5,3% größter Zuwachs Wachstum des BIP 2024 zwischen 0,2 Prozent im Landkreis Zwickau und 5,3 Prozent in der Stadt Dresden Seite 1 von 3 Medieninformation 108/2026 Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Wachstum des BIP 2024 zwischen 0,2 Prozent im Landkreis Zwickau und 5,3 Prozent in der Stadt Dresden Knapp 163 Milliarden Euro Bruttoinlandsprodukt (BIP) wurden 2024 in Sachsen erwirtschaftet, in jeweiligen Preisen 3,0 Prozent mehr als 2023. Aus den drei Kreisfreien Städten kamen reichlich 44 Prozent des BIP. Im Vergleich zum Vorjahr erzielten 2024 alle Kreise in Sachsen ein Wachstum des BIP. Die Wachstumsraten bewegten sich zwischen +0,2 Prozent im Landkreis Zwickau und +5,3 Prozent in der Stadt Dresden und waren in den Kreisfreien Städten mit +4,2 Prozent höher als in den Landkreisen mit +2,0 Prozent. Diese regionalen Angaben beziehen sich auf jeweilige Preise, da auf Kreisebene keine Daten für eine Preisbereinigung zur Verfügung stehen. Die Entwicklung des BIP in den letzten fünf Jahren ergab in Sachsen ein Plus von 23,0 Prozent. Dabei nahm mit +35,1 Prozent der Landkreis Görlitz den Spitzenplatz ein. Schlusslicht war der Landkreis Meißen mit +14,2 Prozent Zunahme des BIP. Wie das Statistische Landesamt weiter mitteilt, zeigte die Betrachtung der Branchen 2024 in zehn sächsischen Kreisen einen Rückgang der Bruttowertschöpfung (BWS) im Produzierenden Gewerbe (-1,8 Prozent in Sachsen). Nur die Landkreise Mittelsachsen und Görlitz sowie die Kreisfreie Stadt Dresden verzeichneten hier jeweils einen Anstieg der BWS. Im Dienstleistungsbereich (+4,0 Prozent in Sachsen) waren die Wachstumsimpulse in den Städten Leipzig und Dresden am stärksten. Die höchste Produktivität, also das maximale BIP je Erwerbstätigenstunde, wurde 2024 mit 63,69 Euro in der Stadt Dresden erzielt. Am geringsten fiel das BIP je Stunde mit 49,59 Euro im Erzgebirgskreis aus. Der Produktivitätsvergleich der Kreisfreien Städte (61,25 Euro je Stunde) mit den Landkreisen (56,07 Euro je Stunde) zeigt ein um mehr als fünf Euro höheres BIP je Stunde in den Städten (Sachsen: 58,25 Euro). Bezieht man das BIP auf die regionale Bevölkerung muss berücksichtigt werden, dass nicht nur die im jeweiligen Kreis Wohnenden, sondern auch die Einpendelnden an der Erwirtschaftung des Kreis-BIP beteiligt sind. 2024 bewegte sich das Pro-Kopf-BIP zwischen 53.904 Euro in der Stadt Dresden und 29.688 Euro in der Sächsischen Schweiz-Osterzgebirge (Sachsen: 40.259 Euro). Auskunft erteilt: Frau Hesse, Tel.: 03578 33-3410 Daten sind für Sachsen sowie Kreisfreie Städte und Landkreise erhältlich. Weitergehende Veröffentlichungen im Internet: https://www.statistik.sachsen.de/html/bruttoinlandsprodukt- bruttowertschoepfung.html und https://www.statistikportal.de/de/vgrdl Pressesprecherin Diana Roth ...

August 3, 2026

Landesdirektion Sachsen führt Auslegung der Planunterlagen B 96 nördlich Königswartha (Königswartha–Caminau); Einwendungen bis einschließlich 16. September 2026

Landesdirektion Sachsen führt Auslegung der Planunterlagen B 96 nördlich Königswartha (Königswartha–Caminau); Einwendungen bis einschließlich 16. September 2026 Bundesstraßen | “B 96 nördlich Königswartha, mit Fischotterdurchlässen” [22.6.2026] Inhaltsverzeichnis (pdf-Datei; 0,47 MB) 1772] Bekanntmachung “B 96 nördlich Königswartha, mit Fischotterdurchlässen” - Auslegung der Planunterlagen - Die Landesdirektion Sachsen führt auf Antrag des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Bautzen, für das oben genannte Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren nach § 17a des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in Verbindung mit § 73 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) und § 1 Satz 1 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG) durch. Gegenstand der Planung ist der Ausbau der Bundesstraße 96 zwischen dem Ortsausgang Königswartha und dem Ortseingang von Caminau. Ferner sollen im Dammbereich der B 96 zwischen Großem Ziegelteich und Pischzangteich mehrere Amphibien- und Fischotterdurchlässe mit entsprechenden Leiteinrichtungen errichtet werden. Des Weiteren ist die Erneuerung des straßenbegleitenden Radweges vorgesehen. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemarkung Königswartha und in der Gemarkung Caminau der Gemeinde Königswartha beansprucht. Eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) besteht für das Vorhaben nicht. Der Vorhabenträger hat die entscheidungsrelevanten Unterlagen über die Auswirkungen des Vorhabens vorgelegt, die Bestandteil der nachfolgend aufgeführten Auslegungsunterlagen sind: Die Pläne (Zeichnungen und Erläuterungen im dargestellten Umfang) sind gemäß § 17a Abs. 3 FStrG in der Zeit vom Des Weiteren wird nach § 17a Abs. 3 Satz 2 FStrG eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit der Einsichtnahme in die Planunterlagen während des vorgenannten Zeitraums in der Gemeindeverwaltung Königswartha, Bahnhofstraße 4, 02699 Königswartha, zu den Dienststunden Mo.: 9.00 bis 11.00 Uhr und 13.30 bis 15.00 Uhr, Di.: 9.00 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 18:00 Uhr, Do.: 9.00 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr zur Verfügung gestellt. Gemäß den Bestimmungen des Sächsischen Umweltinformationsgesetzes können die entscheidungserheblichen Unterlagen auf Antrag auch in der Landesdirektion Sachsen, Referat 32, eingesehen werden. 1. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt sind, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis einschließlich 16. September 2026 bei der Landesdirektion Sachsen Einwendungen gegen den Plan erheben bzw. sich äußern. Die Einwendungen sollen vorzugsweise als PDF-Datei elektronisch per E-Mail übermittelt werden (post@lds.sachsen.de). Eine Übermittlung ist ebenfalls schriftlich oder zur Niederschrift möglich (Postanschrift: Landesdirektion Sachsen, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz, oder den Dienststellen der Landesdirektion Sachsen in Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, Landesdirektion Sachsen, Nebenstelle Dresden, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden oder in Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig oder bei der o. g. Gemeindeverwaltung). Einwendungen sollen Namen, eine vollständige, zustellfähige Anschrift der Einwendenden enthalten, um Berücksichtigung im Verwaltungsverfahren zu finden. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Mit Ablauf der oben genannten Einwendungs- bzw. Äußerungsfrist sind alle Einwendungen bzw. Äußerungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, für dieses Verwaltungsverfahren ausgeschlossen (§ 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG). Bei Einwendungen bzw. Äußerungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass keine Eingangsbestätigungen erfolgen. 2. Vereinigungen, die aufgrund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen eine Zulassungsentscheidung des beantragten Vorhabens einzulegen, werden hiermit entsprechend von der Auslegung des Plans benachrichtigt. Sie können innerhalb der in Nr. 1 genannten Frist Stellungnahmen zu dem Plan abgeben bzw. sich äußern. 3. Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen und Einwendungen verzichten (§ 17a Abs. 5 FStrG). Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekannt gemacht werden. Ferner werden diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen wird der Vertreter, von dem Termin gesondert benachrichtigt (§ 17 VwVfG). Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. 4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen, Vorbringen von Äußerungen oder Abgabe von Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. 5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. 6. Über die Äußerungen, Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde (Landesdirektion Sachsen) entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die diejenigen, über deren Einwendung entschieden worden ist, und den Vereinigungen, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. 7. Vom Beginn der Veröffentlichung der Planunterlagen treten die Anbaubeschränkungen nach § 9 FStrG und die Veränderungssperre nach § 9a FStrG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger der Straßenbaulast ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 9a Abs. 6 FStrG). Datenschutzhinweise gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung Bei der Abgabe von Stellungnahmen und Äußerungen oder der Erhebung von Einwendungen stellen sie der Landesdirektion Sachsen Personen bezogene Daten zur Verfügung. Die Landesdirektion Sachsen erhebt solche Daten auch bei Meldebehörden, Grundbuchämtern und im Handelsregister. Diese Daten werden von der Landesdirektion Sachsen in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Daten werden dem Vorhabenträger übermittelt. Die entsprechenden datenschutzrechtlichen Informationen nach Artikel 13 Abs. 1 und 2 sowie Artikel 14 Abs. 1 und 2 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), insbesondere welche Rechte Ihnen diesbezüglich zustehen, erfahren Sie unter dem folgenden Link: https: ...

August 3, 2026

Regionalbus Oberlausitz veröffentlicht aktuellen Fahrplan Radeberg–Arnsdorf–Seeligstadt–Großröhrsdorf RB60/RE1/RE2/RB61, gültig ab 03.08.2026; Feiertage sowie 24./31.12 außer Betrieb

Regionalbus Oberlausitz veröffentlicht aktuellen Fahrplan Radeberg–Arnsdorf–Seeligstadt–Großröhrsdorf RB60/RE1/RE2/RB61, gültig ab 03.08.2026; Feiertage sowie 24./31.12 außer Betrieb Verkehrstage Fahrtnummer Verkehrshinweise Linie RB60 von Dresden Hbf Linie RE2 von Dresden Hbf Linie RE1 von Dresden Hbf Radeberg Bahnhof Radeberg Rathenaustraße Radeberg Dr-A-Dietze-Straße Radeberg Stolpener Straße Radeberg Zur Sternwarte Wallroda Ort Wallroda Fiebiggasse Kleinwolmsdorf Seitenweg Kleinwolmsdorf Hofehäuser Arnsdorf Siedlung Arnsdorf Kleinwolmsdorfer Str Arnsdorf Bahnhofstraße Arnsdorf Bahnhof Linie RB61 von Dresden Hbf Linie RB60 von Dresden Hbf Linie RE2 von Dresden Hbf Linie RE1 von Dresden Hbf Arnsdorf Bahnhof Arnsdorf Bahnhofstraße Arnsdorf Kirche Arnsdorf Schule Arnsdorf Krankenhaus Fischbach Kindergarten Fischbach Kirchberg Fischbach Dorfgemeinschaftshaus Fischbach Schwarzes Roß Seeligstadt Busplatz Seeligstadt Kirche Großröhrsdorf Masseneibad Großröhrsdorf Grundschule Großröhrsdorf Schulzentrum (4) (1) (1) (1) (1) (1) (1) (1) (1) (1) (3) an an an ab an an an an an ab an 1 ...

August 3, 2026

Landesdirektion Sachsen Auslegung der Planunterlagen B 96 nördlich Königswartha, Caminau; Einwendungen bis 16.09.2026 möglich

Landesdirektion Sachsen Auslegung der Planunterlagen B 96 nördlich Königswartha, Caminau; Einwendungen bis 16.09.2026 möglich Bundesstraßen | “B 96 nördlich Königswartha, mit Fischotterdurchlässen” [22.6.2026] Inhaltsverzeichnis (pdf-Datei; 0,47 MB) 1772] Bekanntmachung “B 96 nördlich Königswartha, mit Fischotterdurchlässen” - Auslegung der Planunterlagen - Die Landesdirektion Sachsen führt auf Antrag des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Bautzen, für das oben genannte Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren nach § 17a des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in Verbindung mit § 73 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) und § 1 Satz 1 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG) durch. Gegenstand der Planung ist der Ausbau der Bundesstraße 96 zwischen dem Ortsausgang Königswartha und dem Ortseingang von Caminau. Ferner sollen im Dammbereich der B 96 zwischen Großem Ziegelteich und Pischzangteich mehrere Amphibien- und Fischotterdurchlässe mit entsprechenden Leiteinrichtungen errichtet werden. Des Weiteren ist die Erneuerung des straßenbegleitenden Radweges vorgesehen. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemarkung Königswartha und in der Gemarkung Caminau der Gemeinde Königswartha beansprucht. Eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) besteht für das Vorhaben nicht. Der Vorhabenträger hat die entscheidungsrelevanten Unterlagen über die Auswirkungen des Vorhabens vorgelegt, die Bestandteil der nachfolgend aufgeführten Auslegungsunterlagen sind: Die Pläne (Zeichnungen und Erläuterungen im dargestellten Umfang) sind gemäß § 17a Abs. 3 FStrG in der Zeit vom Des Weiteren wird nach § 17a Abs. 3 Satz 2 FStrG eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit der Einsichtnahme in die Planunterlagen während des vorgenannten Zeitraums in der Gemeindeverwaltung Königswartha, Bahnhofstraße 4, 02699 Königswartha, zu den Dienststunden Mo.: 9.00 bis 11.00 Uhr und 13.30 bis 15.00 Uhr, Di.: 9.00 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 18:00 Uhr, Do.: 9.00 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr zur Verfügung gestellt. Gemäß den Bestimmungen des Sächsischen Umweltinformationsgesetzes können die entscheidungserheblichen Unterlagen auf Antrag auch in der Landesdirektion Sachsen, Referat 32, eingesehen werden. 1. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt sind, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis einschließlich 16. September 2026 bei der Landesdirektion Sachsen Einwendungen gegen den Plan erheben bzw. sich äußern. Die Einwendungen sollen vorzugsweise als PDF-Datei elektronisch per E-Mail übermittelt werden (post@lds.sachsen.de). Eine Übermittlung ist ebenfalls schriftlich oder zur Niederschrift möglich (Postanschrift: Landesdirektion Sachsen, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz, oder den Dienststellen der Landesdirektion Sachsen in Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, Landesdirektion Sachsen, Nebenstelle Dresden, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden oder in Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig oder bei der o. g. Gemeindeverwaltung). Einwendungen sollen Namen, eine vollständige, zustellfähige Anschrift der Einwendenden enthalten, um Berücksichtigung im Verwaltungsverfahren zu finden. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Mit Ablauf der oben genannten Einwendungs- bzw. Äußerungsfrist sind alle Einwendungen bzw. Äußerungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, für dieses Verwaltungsverfahren ausgeschlossen (§ 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG). Bei Einwendungen bzw. Äußerungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass keine Eingangsbestätigungen erfolgen. 2. Vereinigungen, die aufgrund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen eine Zulassungsentscheidung des beantragten Vorhabens einzulegen, werden hiermit entsprechend von der Auslegung des Plans benachrichtigt. Sie können innerhalb der in Nr. 1 genannten Frist Stellungnahmen zu dem Plan abgeben bzw. sich äußern. 3. Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen und Einwendungen verzichten (§ 17a Abs. 5 FStrG). Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekannt gemacht werden. Ferner werden diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen wird der Vertreter, von dem Termin gesondert benachrichtigt (§ 17 VwVfG). Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. 4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen, Vorbringen von Äußerungen oder Abgabe von Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. 5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. 6. Über die Äußerungen, Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde (Landesdirektion Sachsen) entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die diejenigen, über deren Einwendung entschieden worden ist, und den Vereinigungen, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. 7. Vom Beginn der Veröffentlichung der Planunterlagen treten die Anbaubeschränkungen nach § 9 FStrG und die Veränderungssperre nach § 9a FStrG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger der Straßenbaulast ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 9a Abs. 6 FStrG). Datenschutzhinweise gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung Bei der Abgabe von Stellungnahmen und Äußerungen oder der Erhebung von Einwendungen stellen sie der Landesdirektion Sachsen Personen bezogene Daten zur Verfügung. Die Landesdirektion Sachsen erhebt solche Daten auch bei Meldebehörden, Grundbuchämtern und im Handelsregister. Diese Daten werden von der Landesdirektion Sachsen in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Daten werden dem Vorhabenträger übermittelt. Die entsprechenden datenschutzrechtlichen Informationen nach Artikel 13 Abs. 1 und 2 sowie Artikel 14 Abs. 1 und 2 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), insbesondere welche Rechte Ihnen diesbezüglich zustehen, erfahren Sie unter dem folgenden Link: https: ...

August 3, 2026