Bikesharingdaten Baden-Württemberg; offen verfügbar via GBFS-Feeds; weltweit in Systemen nutzbar

Bikesharingdaten Baden-Württemberg; offen verfügbar via GBFS-Feeds; weltweit in Systemen nutzbar Gebündelte Daten Bikesharing Baden-Württemberg - Datensatz - MobiData BW® Dieses Datenprofil bündelt Daten zu Standorten der Stationen , zu verfügbaren Leihfahrrädern an den Stationen sowie zu free-floating Fahrrädern von verschiedenen Bikesharing-Angeboten in Baden-Württemberg, der Schweiz und Frankreich (Region Grand Est). Es handelt sich jeweils um dynamische Daten. Detaillierte Informationen zum Datenprofil finden Sie im dazugehörigen Factsheet Datenprofil Sharing Mobility . Für Kommunen und Infrastrukturbetreiber gelten die Datenbereitstellungspflichten der Delegierten Verordnung (EU) 2024 ...

August 12, 2026

Patient macht Reha in Klinik Frankenwarte, Bad Steben; Hohe Zufriedenheit, exzellente Organisation

Patient macht Reha in Klinik Frankenwarte, Bad Steben; Hohe Zufriedenheit, exzellente Organisation Erfahrungen mit Klinik Frankenwarte in Bad Steben, Bayern, 12.08.2026 Sehr gute Klinik mit sehr guten engagierten Therapeuten. Umfangreiche Anwendungen und Übungen. Ausgezeichnete Lage direkt am Kurpark. Er will, kommt körperlich gut erholt nach Hause. Kantine mit guter Essensauswahl. Diese Klinik kann ich nur empfehlen. Das Freizeitangebot ist im Sommer reichhaltig Kardiologie u. Orthopädie Im Juni 2026 durfte ich hier Gast sein . Es waren für mich drei wunderschöne Wochen die ich nicht missen möchte . Das Haus und der Garten gepflegt , die Zimmer groß genug, bequem und praktisch eingerichtet. Praktisch natürlich der große gepflegte Kurpark direkt vor der Haustür. Personal , Schwestern und Ärzte immer freundlich und hilfsbereit. Ein GANZ GROßES LOB an alle Mitarbeiter und Ärzte. Die Anwendungen waren sehr gut auf mich abgestimmt. Die Therapeuten waren alle sehr engagiert und einfühlsam ,haben den Patienten merken lassen dass er im Vordergrund steht. Man wird hier immer Ganzheitlich betrachtet. Disposition der Therapien war gut , man hat immer genug Zeit sich frisch zu machen. Das Essen war prima , für jeden etwas dabei . Auch am Tisch hat man keinerlei negative Erfahrungen wahrgenommen. Vielleicht darf ich in wenigen Jahren wieder hierher. Hier bin ich Mensch hier darf ichs sein. ...

August 12, 2026

Bayerische Staatsregierung erlässt Stellvertretung der Mitglieder der Staatsregierung in Bayern; mit neuer Vertretungsregelung bei Abwesenheit der Minister

Bayerische Staatsregierung erlässt Stellvertretung der Mitglieder der Staatsregierung in Bayern; mit neuer Vertretungsregelung bei Abwesenheit der Minister Veröffentlichungen im BayMBl. - Verkündungsplattform Bayern Suchformular für Veröffentlichungen im BayMBl. Trefferliste für Veröffentlichungen im BayMBl. Seminar an der Fachoberschule und Berufsoberschule Änderung der Verwaltungsvorschriften zur Kommunalwirtschaftlichen Prüfungsverordnung Erlass über die Stellvertretung der Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung (Stellvertretererlass – StRVertrBek) Aufgaben und Stellung des Leiters der Staatskanzlei und Staatsministers für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien (StMBBek) ...

August 12, 2026

Bayerisches Innenministerium, Aussetzung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots für LKW über 7,5 t in Bayern; Gültig 15. bis 31. August 2026

Bayerisches Innenministerium, Aussetzung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots für LKW über 7,5 t in Bayern; Gültig 15. bis 31. August 2026 Aussetzung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots nach § 30 Abs. 3 Satz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung und des Fahrverbots gemäß § 1 der Ferienreiseverordnung im Freistaat Bayern zur Bewältigung der Auswirkungen des Niedrigwassers in den deutschen Binnenschifffahrtsstraßen Seite 1 von 3 Bayerisches Ministerialblatt BayMBl. 2026 Nr. 330 12. August 2026 Aussetzung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots nach § 30 Abs. 3 Satz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung und des Fahrverbots gemäß § 1 der Ferienreiseverordnung im Freistaat Bayern zur Bewältigung der Auswirkungen des Niedrigwassers in den deutschen Binnenschifffahrtsstraßen Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 11. August 2026, Az. C14-3612-21-220 Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration erlässt auf der Grundlage von § 46 Abs. 2 Satz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und § 4 Abs. 3 Satz 1 der Ferienreiseverordnung (FerienreiseV) in Verbindung mit Art. 2 Satz 1 Nr. 4, Art. 5 Satz 1 des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustGVerk) folgende Allgemeinverfügung 1. Das Führen von zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern verwendeten Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie von Anhängern hinter Lastkraftwagen ist abweichend von § 30 Abs. 3 Satz 1 StVO gestattet, soweit der jeweilige Transport nachweislich unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Bewältigung der Folgen des Niedrigwassers der deutschen Binnenschifffahrtsstraßen steht. 2. Das Führen von zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern verwendeten Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie von Anhängern hinter Lastkraftwagen ist abweichend von § 1 Abs. 1 FerienreiseV gestattet, soweit der jeweilige Transport nachweislich unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Bewältigung der Folgen des Niedrigwassers der deutschen Binnenschifffahrtsstraßen steht. 3. Dies gilt auch für Leerfahrten der oben genannten Fahrzeuge, die in direktem und nachweisbarem Zusammenhang mit einem der vorgenannten Transporte stehen. 4. Diese Allgemeinverfügung gilt für das Gebiet des Freistaates Bayern. 5. Diese Allgemeinverfügung ist nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO sofort vollziehbar. 6. Diese Allgemeinverfügung tritt am 15. August 2026 in Kraft und mit Ablauf des 31. August 2026 außer Kraft. Nebenbestimmungen 1. Von der Allgemeinverfügung darf wegen der gebotenen Rücksicht auf die Sonn- und Feiertagsruhe, die Wohnbevölkerung und die Umwelt sowie zur Gewährleistung des Ferienreiseverkehrs nur im erforderlichen Umfang Gebrauch gemacht werden. 2. Es ist zu gewährleisten, dass die Ausnahmen unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und unter Beachtung der jeweiligen Verkehrslage in Anspruch genommen werden. ...

August 12, 2026

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus ändert Bekanntmachung über den Schulversuch „Modernisierung der Heilerziehungspflegeausbildung“ in Bayern; Gilt ab 1. August 2026.

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus ändert Bekanntmachung über den Schulversuch „Modernisierung der Heilerziehungspflegeausbildung“ in Bayern; Gilt ab 1. August 2026. Änderung der Bekanntmachung über den Schulversuch „Modernisierung der Heilerziehungspflegeausbildung“ Seite 1 von 7 Bayerisches Ministerialblatt BayMBl. 2026 Nr. 326 12. August 2026 2230.1.3-K Änderung der Bekanntmachung über den Schulversuch „Modernisierung der Heilerziehungspflegeausbildung“ Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 23. Juli 2026, Az. VII.5-BS9641.0-5/50/86 1. Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über den Schulversuch „Modernisierung der Heilerziehungspflegeausbildung“ vom 29. Juli 2024 (BayMBl. Nr. 371), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 20. August 2025 (BayMBl. Nr. 360) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1.1 In Nr. 11.1.1 Satz 1 wird die Angabe „innerhalb der vergangenen drei Jahre“ gestrichen. 1.2 In Nr. 12.2 Satz 4 wird die Angabe „45“ durch die Angabe „30“ ersetzt. 1.3 Nr. 13.2 wird wie folgt geändert: 1.3.1 Nach Satz 3 wird folgender Satz 4 eingefügt: „4Die Noten der übrigen Fächer werden in gleicher Weise vor Beginn der mündlichen Prüfung festgesetzt und mitgeteilt.“ 1.3.2 Der bisherige Satz 4 wird Satz 5. 1.4 In Nr. 18.1 wird nach der Angabe „§ 13 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 und 5 FSO“ die Angabe „mit der Maßgabe, dass in dem Fach Fachliche Vertiefung keine Leistungsnachweise zu erheben sind“ eingefügt. 1.5 In Nr. 19.4 Satz 1 wird nach der Angabe „§ 24 Abs. 1“ die Angabe „Satz 1“ eingefügt. 1.6 Die Anlage 1 wird durch folgende Anlage ersetzt: „Anlage 1: Am Schulversuch teilnehmende Fachschulen für Heilerziehungspflege“ 1.7 Die Anlage 2 wird durch folgende Anlage ersetzt: „Anlage 2: Heilerziehungspflegerisches Einführungsjahr“ 2. Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. August 2026 in Kraft. Martin W u n s c h Ministerialdirektor ...

August 12, 2026

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Veröffentlichung des Termins der Staatlichen Prüfung für Übersetzer und Dolmetscher 2027 in Bayern; Chinesisch Modellversuch Ingolstadt 2027

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Veröffentlichung des Termins der Staatlichen Prüfung für Übersetzer und Dolmetscher 2027 in Bayern; Chinesisch Modellversuch Ingolstadt 2027 Veröffentlichung des Termins der Staatlichen Prüfung für Übersetzer und Dolmetscher 2027 Seite 1 von 3 Bayerisches Ministerialblatt BayMBl. 2026 Nr. 325 12. August 2026 Veröffentlichung des Termins der Staatlichen Prüfung für Übersetzer und Dolmetscher 2027 Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 23. Juli 2026, Az. VII.6-BS9500.0-9/1/5 Die Staatliche Prüfung für Übersetzer und Dolmetscher in den Sprachen Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch und Spanisch wird für das Schuljahr 2026/2027 ab Mai 2027 als staatliche Abschlussprüfung an den Fachakademien für Sprachen und internationale Kommunikation in Bayern nach der Schulordnung für die Fachakademien (Fachakademieordnung – FakO) durchgeführt. Die sogenannte „seltenere“ Sprache Chinesisch wird im Jahr 2027 im Rahmen des Modellversuchs an der Fachakademie für Sprachen und internationale Kommunikation in Ingolstadt geprüft. Bewerber für die Zulassung zur Prüfung in einer dieser Sprachen, die keiner Fachakademie angehören oder an der besuchten Fachakademie die Abschlussprüfung nicht ablegen können, melden sich als „andere Bewerber“ bis spätestens 14. Januar 2027 (Poststempel) an einer der nachstehend genannten Fachakademien an, die die Prüfung in der gewünschten Fremdsprache und dem gewünschten Fachgebiet anbietet: – Fachakademie für Sprachen und internationale Kommunikation des Sprachen- und Dolmetscher- Instituts München, Baierbrunner Straße 28, 81379 München, Tel.: 089 288102-0 Sprachen: Englisch (E), Spanisch (S), Italienisch (I) Fachgebiete: Wirtschaft (für alle Sprachen) Technik (nur für E) Rechtswesen (nur für E) Naturwissenschaften (nur für E) – Fachakademie für Sprachen und internationale Kommunikation des Instituts für Fremdsprachen und Auslandsstudien, Hindenburgstraße 42, 91054 Erlangen, Tel.: 09131 81293-30 Sprachen: Englisch (E), Französisch (F), Russisch (R), Spanisch (S) Fachgebiete: Wirtschaft (für alle Sprachen) Technik (für E, F, R) Geisteswissenschaften (nur für E und S) Rechtswesen (nur für E) – Fachakademie für Sprachen und internationale Kommunikation der Würzburger Dolmetscherschule GmbH, Paradeplatz 4, 97070 Würzburg, Tel.: 0931 52143 Sprache: Englisch (E) Fachgebiete: Wirtschaft Naturwissenschaften ...

August 12, 2026

Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst hebt Bekanntmachungen im Freistaat Bayern auf; Inkrafttreten mit Wirkung vom 1. August 2026.

Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst hebt Bekanntmachungen im Freistaat Bayern auf; Inkrafttreten mit Wirkung vom 1. August 2026. Aufhebung von Bekanntmachungen Seite 1 von 2 Bayerisches Ministerialblatt BayMBl. 2026 Nr. 328 12. August 2026 2242-WK, 2212-WK, 2210.4.1-WK, 2230.2-WK, 2038.3.4-WK, 631-WK, 2210.1.1.3.0-WK, 2030.2.3-WK, 2251-WK Aufhebung von Bekanntmachungen Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst vom 28. Juli 2026, Az. L.6-V0623.4.0/1 1. Es werden folgende Bekanntmachungen aufgehoben: 1.1 Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die Grundsätze für die Inventarisation der Kunst- und Geschichtsdenkmäler Bayerns vom 6. September 1990 (KWMBl. I S. 324), 1.2 Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst über die Allgemeine Genehmigung zur Führung von Ingenieurgraden von Hochschulen in den Republiken Polen und Rumänien sowie der Slovakischen Republik und der Tschechischen Republik vom 12. September 1995 (KWMBl. I S. 426), 1.3 Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst über die Bestimmungen über die Ausschreibung von Professuren in Fachhochschulstudiengängen vom 10. August 1999 (KWMBl. I S. 292), 1.4 Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst über den Vollzug des Bayerischen Begabtenförderungsgesetzes vom 12. September 1999 (KWMBl. I S. 336), die durch Bekanntmachung vom 6. Dezember 2001 (KWMBl. I 2002 S. 33) geändert worden ist, 1.5 Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst über die Bestimmung von Ausbildungseinrichtungen für die berufspraktische Ausbildung von Bibliothekssekretäranwärtern (Bibliotheksausbildungseinrichtungen mittlerer Dienst - Biblausb/mD) vom 24. Oktober 2003 (KWMBl. I. S. 510), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 30. Juli 2010 (KWMBl. S. 259) geändert worden ist, 1.6 Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst über den Vollzug der Verwaltungsvorschriften zur Bayerischen Haushaltsordnung vom 6. Dezember 2004 (KWMBl. I S. 492), 1.7 Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst über die Richtlinien des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst für das Programm zur Förderung der Auftragsforschung an den staatlichen Fachhochschulen in Bayern (Bonusprogramm Fachhochschulen) vom 17. Juli 2007 (KWMBl. I S. 306), 1.8 Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst über die Erhebung von privatrechtlichen Entgelten für das weiterbildende Studium vom 18. Juli 2007 (KWMBl. I S. 297), 1.9 Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst im Bereich Wissenschaft und Kunst (Ergänzende Beurteilungsrichtlinien – Wissenschaft und Kunst) vom 25. Februar 2014 (KWMBl. S. 39), ...

August 12, 2026

Bewerberinnen und Bewerber beginnen das heilerziehungspflegerische Einführungsjahr in Deutschland; Dokumente nicht älter als drei Monate

Bewerberinnen und Bewerber beginnen das heilerziehungspflegerische Einführungsjahr in Deutschland; Dokumente nicht älter als drei Monate Anlage 2: Heilerziehungspflegerisches Einführungsjahr Anlage 2 1 von 3 Heilerziehungspflegerisches Einführungsjahr 1. Dauer 1Das heilerziehungspflegerische Einführungsjahr dauert ein Jahr. 2Die Höchstausbildungsdauer beträgt zwei Jahre. 3§ 10 Satz 2 und 3 FSO gilt entsprechend. 2. Ziele des heilerziehungspflegerischen Einführungsjahres 1Das heilerziehungspflegerische Einführungsjahr ist ein beruflicher Vorbildungsweg für die Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin und zum Heilerziehungspfleger. 2Es soll zur Mitarbeit in einem heilerziehungspflegerischen oder sozialpädagogischen Arbeitsfeld befähigen. 3. Aufnahme in das heilerziehungspflegerische Einführungsjahr 3.1 Die Aufnahme in das heilerziehungspflegerische Einführungsjahr setzt Folgendes voraus: a) einen mittleren Schulabschluss, b) die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses, das nicht älter als drei Monate ist und ausweist, dass die Bewerberin oder der Bewerber für den Beruf der Heilerziehungspflegerin oder des Heilerziehungspflegers geeignet ist, c) die Vorlage eines amtlichen Führungszeugnisses, das nicht älter als drei Monate ist, d) das Fehlen von Anhaltspunkten, die die Bewerberin oder den Bewerber als ungeeignet für den Beruf der Heilerziehungspflegerin oder des Heilerziehungspflegers erscheinen lassen, e) bei Minderjährigen das Einverständnis des Erziehungsberechtigten. 3.2 1Bewerberinnen und Bewerber mit einer anderen Muttersprache als Deutsch müssen außerdem nachweisen, dass sie über hinreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen, sodass eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht gewährleistet ist. 2Die Anmeldung erfolgt an der Fachschule für Heilerziehungspflege, an der die Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin oder zum Heilerziehungspfleger erfolgen soll. 3Die Fachschule genehmigt die Praktikumsstellen und stellt den Bewerberinnen und Bewerbern schriftlich die Aufnahme in die Fachschule für den Fall des erfolgreichen Abschlusses des heilerziehungspflegerischen Einführungsjahres und des Vorliegens der übrigen allgemeinen Aufnahmevoraussetzungen gemäß Nr. 5 der Bekanntmachung über den Schulversuch „Modernisierung der Heilerziehungspflegeausbildung“ in Aussicht. 4. Probezeit Über § 7 Abs. 2 FSO hinaus ist die Probezeit auch dann nicht bestanden, wenn in der heilerziehungspflegerischen Praxis die Leistungen nicht mindestens mit der Note 4 bewertet wurden. 5. Inhalte des heilerziehungspflegerischen Einführungsjahres Das heilerziehungspflegerische Einführungsjahr gliedert sich in einen überwiegend theoretischen Teil – Unterricht an der Fachschule für Heilerziehungspflege – und einen fachpraktischen Teil – Tätigkeit in der heilerziehungspflegerischen Einrichtung (heilerziehungspflegerische Praxis). 5.1 Theoretischer Teil 5.1.1 Dem Unterricht sind der vom Staatsministerium erlassene Lehrplan sowie folgende Stundentafel zugrunde zu legen: ...

August 12, 2026

BPB und 16 Landeszentralen starten heute eine gemeinsame Social-Media-Kampagne zum 50. Jubiläum des Beutelsbacher Konsenses in Magdeburg; Demokratie statt Neutralität.

BPB und 16 Landeszentralen starten heute eine gemeinsame Social-Media-Kampagne zum 50. Jubiläum des Beutelsbacher Konsenses in Magdeburg; Demokratie statt Neutralität. PM Pressemitteilung der Landeszentrale für politische Bildung Sachsen-Anhalt 35/2026 50 Jahre Beutelsbacher Konsens: Gemeinsame Kampagne der Zentralen für politische Bildung Ab heute auf den Social-Media-Kanälen der Bundeszentrale für politische Bildung sowie der Landeszentralen für politische Bildung #NichtNeutral – 50 Jahre Beutelsbacher Konsens. Unter diesem Motto startet heute die gemeinsame Social-Media-Kampagne der Bundeszentrale für politische Bildung/bpb sowie aller 16 Landeszentralen für politische Bildung zum 50. Jubiläum des Beutelsbacher Konsenses. Die Jubiläumskampagne macht deutlich: Politische Bildung ist nicht neutral. Sie steht für Demokratie, Menschenrechte und politische Teilhabe. Die Kampagne widerspricht damit Missdeutungen, so auch einem fälschlicherweise aus dem Beutelsbacher Konsens abgeleiteten Neutralitätsgebot. ...

August 12, 2026

Dr. Peter SCHMALISCH Exequatur als Honorarkonsul der Republik Östlich des Uruguay in München; Konsularvertretung geschlossen

Dr. Peter SCHMALISCH Exequatur als Honorarkonsul der Republik Östlich des Uruguay in München; Konsularvertretung geschlossen Erlöschen des Exequaturs von Herrn Dr. Peter SCHMALISCH Bayerisches Ministerialblatt BayMBl. 2026 Nr. 329 12. August 2026 Erlöschen des Exequaturs von Herrn Dr. Peter SCHMALISCH Bekanntmachung der Bayerischen Staatskanzlei vom 31. Juli 2026, Az. B III 2 / Dr 1090-234-27 Das Herrn Dr. Peter SCHMALISCH erteilte Exequatur als Honorarkonsul der Republik Östlich des Uruguay in München mit dem Konsularbezirk Freistaat Bayern ist mit Ablauf des 31. Juli 2026 erloschen. Die honorarkonsularische Vertretung der Republik Östlich des Uruguay in München ist somit geschlossen. Stefan F e l d m a n n Leitung Protokoll, Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation Impressum Herausgeber: Bayerische Staatskanzlei, Franz-Josef-Strauß-Ring 1, 80539 München Postanschrift: Postfach 220011, 80535 München Telefon: +49 (0)89 2165-0, E-Mail: direkt@bayern.de Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München Druck: Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech, Hindenburgring 12, 86899 Landsberg am Lech Telefon: +49 (0)8191 126-725, Telefax: +49 (0)8191 126-855, E-Mail: druckerei.ll@jv.bayern.de ISSN 2627-3411 Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Bayerische Ministerialblatt (BayMBl.) erscheint nach Bedarf, regelmäßiger Tag der Veröffentlichung ist Mittwoch. Es wird im Internet auf der Verkündungsplattform Bayern www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die Verkündungsplattform Bayern ist für jedermann kostenfrei verfügbar. Ein Ausdruck der verkündeten Amtsblätter kann bei der Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech gegen Entgelt bestellt werden. Nähere Angaben zu den Bezugsbedingungen können der Verkündungsplattform Bayern entnommen werden.

August 12, 2026