Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung – Genehmigung des betrieblichen Auftrags und Anmeldung zur Abschluss-/Umschulungsprüfung – München; Erneute Ablehnung: Prüfungsbereich 1 gilt als nicht bestanden
Stand 07/2026 Seite 1 Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung – Sg.133 - Alexandrastraße 4 – 80538 München Merkblatt zum Prüfungsbereich 1 – betrieblicher Auftrag
Durchführung betrieblicher Auftrag - für den Ausbildungsberuf Vermessungstechniker/in Verordnung über die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie vom 30.05.2010 Damit Ihre Abschluss-/Umschulungsprüfung zum gewünschten Erfolg führt, bitten wir Sie, die nach- folgenden Punkte zu beachten: Abgabe des Antrags auf Genehmigung des betrieblichen Auftrags und Anmeldung zur Abschluss- bzw. Umschulungsprüfung Der o.a. Antrag ist in 1-facher Ausfertigung mit zusätzlicher Planskizze/Planbeilage und allen geforderten Anmeldeunterlagen spätestens zum Anmeldeschlusstermin (wird von der Zuständigen Stelle festgelegt) per E-Mail an vt.zustaendige-stelle@ldbv.bayern.de einzureichen. Diese Frist ist von Ihnen zwingend einzuhalten. Hinweis: Wird ein Antrag mit Auflagen genehmigt, werden Ihnen die geforderten Änderungen vom Prüfungsausschuss schriftlich mitgeteilt. Diese sind bei der Durchführung des betrieblichen Auftrags zu berücksichtigen. Wird ein Antrag abgelehnt, erhalten Sie eine schriftliche Begründung vom Prüfungsausschuss. Des Weiteren wird für die Einreichung des neuen Antrags ein Termin festgesetzt. Bis zu diesem Datum ist der “Antrag auf Genehmigung des betrieblichen Auftrags” der Zuständigen Stelle vorzulegen. Der Termin ist zwingend von Ihnen einzuhalten. Sollte der erneut eingereichte Antrag wiederum abgelehnt werden, gilt der Prüfungsbereich 1 als nicht bestanden. Somit ist auch die Abschluss-/ bzw. Umschulungsprüfung nicht bestanden. Die Prüfungszeit für die Durchführung des betrieblichen Auftrags einschließlich der Erstellung der Dokumentationsmappe beträgt 20 Stunden. Der Zeitraum für die Durchführung (Beginn und Ende) des betrieblichen Auftrags muss im 3. Aus- bildungsjahr liegen. Formale Vorgaben für die Zusammenstellung der Dokumentationsmappe Äußere Form: Papierformat: DIN A4 Gebunden in einem Schnellhefter mit Klarsichtfront (kein Ringbuch oder Ordner)! Gilt nur für die Auftragsbeschreibung: Schriftart, Schriftschnitt: Arial (Standard) Seitenränder: Schriftgröße: Zeilenabstand: Anzahl der Seiten: oben und unten 1,5 cm, rechts und links 2,5 cm 12 pt, Blocksatz 1,5 Zeilen 3 - 5 Seiten ohne Deckblatt und Gliederung Prozess- und produktbezogene Unterlagen die nicht dem vorgeschriebenen Papierformat entsprechen, sind auf DIN A 4 zu falten! Reihenfolge der Unterlagen: Deckblatt Bezeichnung des betrieblichen Auftrags Name des Prüflings Name und Adresse der Ausbildungsstätte Name und Telefonnummer der/des Ausbildungsverantwortlichen in der Ausbildungsstätte Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung – Sg.133 - Alexandrastraße 4 – 80538 München Stand: 07/2026 Seite 2 2. Inhaltsverzeichnis / Gliederung der Dokumentation mit Seitennummerierung 3. Kopie des gesamten genehmigten Antrags der Genehmigung des Themas für den betrieblichen Auftrag 4. Vordruck “Protokoll über die Durchführung des betrieblichen Auftrags” Hier bestätigen Sie, sowie auch Ihr Ausbilder mit Ihren Unterschriften, dass Sie den betrieblichen Auftrag selbständig durchgeführt und bearbeitet haben. 5. Kundengerechte Dokumentation des betrieblichen Auftrags Die Dokumentation besteht aus einer Auftragsbeschreibung sowie den prozess- und produkt- bezogenen Unterlagen. In der Auftragsbeschreibung sollen die Arbeitsschritte in der zeitlichen Abfolge mit den erzielten Ergebnissen dargestellt werden. Ferner sind im Text die Querverweise auf die prozess- und produktbezogenen Unterlagen anzugeben. Inhaltliche und zeitliche Abweichungen gegenüber dem vom Prüfungsausschuss genehmigten Antrag müssen in der Dokumentation extra begründet werden. Der Umfang der prozess- und produktbezogenen Unterlagen (Pläne und Fotos) ist auf das Not- wendigste zu beschränken. Als Anlage zur Prozessbeschreibung sind Stationierungsprotokolle, ein Auszug aus Auswerte- protokollen und ggf. auch Zwischenergebnisse mit abzugeben, sodass die Prüfer der Fachkommission den Auswerteprozess schlüssig nachvollziehen können. Bei der Prozessbeschreibung der betrieblichen Aufgabe hat sich der Prüfling auf die Beschreibung der vermessungstechnischen Tätigkeiten zu beschränken, Auswerteprozesse sind detailliert zu beschreiben, die dabei verwendeten Programme sind anzugeben. Es sind Aussagen zu den erzielten Ergebnissen und Genauigkeiten zu treffen und warum welche Methode angewandt wurde. Es sollte vermieden werden, dass in Erzählform vom Beladen eines Messfahrzeuges, dem Wetter oder den Ereignissen auf einer Baustelle berichtet wird sofern dies nicht unmittelbar mit der technischen Bearbeitung zu tun hatte. Die Prozessbeschreibung ist in Form eines technischen Berichtes zu formulieren. Unter einer kundengerechten Dokumentation ist zu verstehen, dass eine vollumfängliche Präsentation an den Prüfungsausschuss als Kunden geliefert werden soll, mit der der Prüfling seine berufliche Leistungsfähigkeit und Qualifikation nachweist. Das kann durchaus mehr sein, als sich vielleicht der Kunde des Betriebes als Ergebnis erwartet. Beispielsweise kann eine handschriftliche Absteckskizze für den Kunden des Betriebs ausreichend sein, dies weist aber nicht die beruflichen Fähigkeiten des Prüflings im Umgang mit CAD-Programmen in der Planerstellung nach. 6. Literaturhinweise, Quellenverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis Zitate und Textübernahme aus anderen Quellen müssen als solche im Text erkennbar sein und die Quelle eindeutig und unmissverständlich angegeben werden. Anhand eines Verzeichnisses sind am Ende der Dokumentation die Abkürzungen und/oder die betriebspezifischen Bezeichnungen zu erläutern. 3. Versand der Unterlagen des betrieblichen Auftrags Die komplette Dokumentationsmappe ist in 1-facher Ausfertigung (Schnellhefter mit Papierausdruck) an die zuständige Stelle (Adresse siehe Kopfzeile) zu versenden, sowie als eine Gesamt-PDF mit allen eingearbeiteten Unterlagen fristgemäß auf den Ihnen rechtzeitig per E-Mail zur Verfügung gestellten Owncloud-Ordner der Zuständigen Stelle hochzuladen. In die Gesamt-PDF-Datei eingefügte Fotos und Bilder sind auf 15-20 Stück zu beschränken. Die Datenmenge der abgespeicherten Gesamt-PDF-Datei ist auf ca. 20 MB zu begrenzen. Fertigen Sie vor dem Versand der Dokumentationsmappe eine “Sicherungskopie bzw. Zweitexemplar” für Ihre eigenen Unterlagen an. Der Abgabetermin ist von der Zuständigen Stelle festgelegt und zwingend einzuhalten. Reichen sie die Dokumentationsmappe ohne vorherige Information und ohne Genehmigung der Zuständigen Stelle verspätet ein, gilt der Prüfungsbereich 1 als nicht bestanden. Somit ist auch die Abschluss- bzw. Umschulungsprüfung nicht bestanden.
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