Bauminister Christian Bernreiter und Heimatstaatssekretär Martin Schöffel beim Richtfest des Walderlebniszentrums Mehlmeisel, Fichtelgebirge; Rund 7,4 Mio Euro in Waldpädagogik.

Bauminister Christian Bernreiter und Heimatstaatssekretär Martin Schöffel beim Richtfest des Walderlebniszentrums Mehlmeisel, Fichtelgebirge; Rund 7,4 Mio Euro in Waldpädagogik. Mehlmeisel: Richtfest für neues Walderlebniszentrum im Fichtelgebirge - Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr Mehlmeisel: Richtfest für neues Walderlebniszentrum im Fichtelgebirge Architektur, die für Wald begeistert Freistaat investiert rund 7,4 Millionen Euro Gebäude überzeugt durch naturnahe und nachhaltige Bauweise Die Baustelle neben dem Wildpark Waldhaus schreitet zügig voran: Die Zimmererarbeiten sind abgeschlossen, das Dach ist gedeckt und die Fenster eingebaut – mittlerweile kann man sich also ganz gut vorstellen, dass das neue Walderlebniszentrum hier voraussichtlich Mitte nächsten Jahres die ersten Besucher begrüßen wird. Gut ein Jahr nach dem Spatenstich begrüßten heute Bauminister Christian Bernreiter und Heimatstaatssekretär Martin Schöffel die am Projekt beteiligten Handwerker und Planer sowie Vertreter aus Politik und Gesellschaft zum Richtfest. Berneiter sagte: „Die Architektur selbst macht das Walderlebnis zum Thema: Der Holzbau öffnet sich mit großen Fensterflächen, einer Loggia und Treppen unmittelbar zum umgebenden Wald und bietet damit eine ideale Umgebung große und kleine Besucher für Wald und Natur zu begeistern. Der Freistaat investiert hier rund 7,4 Millionen Euro in die Waldpädagogik und in die Region Fichtelgebirge.“ ...

July 30, 2026

Bayern Beihilfefähige Höchstbeträge für ärztlich und zahnärztlich verordnete Heilbehandlungen Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 14/2026; Sätze bis zu 115,30 Euro

Bayern Beihilfefähige Höchstbeträge für ärztlich und zahnärztlich verordnete Heilbehandlungen Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 14/2026; Sätze bis zu 115,30 Euro Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 14-2026 Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 14/2026 507 Anhang 1 (zu § 3) Anlage 3 (zu § 19 Abs. 1) Beihilfefähige Höchstbeträge für ärztlich und zahnärztlich verordnete Heilbehandlungen 1Vorbemerkungen: Innerhalb des durch den Richtwert angegebenen Zeitrahmens ist die Therapiemaßnahme durch­ zuführen sowie die Vor- und Nachbereitung inklusive Dokumentation der Therapiemaßnahme. 2Der Richtwert darf nur aus medizinischen Gründen unterschritten werden. 3Einige Maßnahmen sehen nach deren Durchführung eine Nachruhe vor. 4Der Zeitrahmen für die Nachruhe beträgt 20 bis 25 Minuten. Nr. Leistung beihilfefähiger Höchstbetrag in Euro Teil 1 Inhalation 1 Inhalationstherapie, auch mittels Ultraschallvernebelung a) als Einzelinhalation 12,10 b) als Rauminhalation in einer Gruppe, je Teilnehmerin oder Teilnehmer 4,80 c) als Rauminhalation in einer Gruppe bei Anwendung ortsgebundener natürlicher Heilwässer, je Teilnehmerin oder Teilnehmer 7,50 Aufwendungen für die für Inhalationen erforderlichen Zusätze sind daneben gesondert beihilfefähig. 2 Radon-Inhalation a) im Stollen 14,90 b) mittels Hauben 18,20 Teil 2 Krankengymnastik, Bewegungsübungen 3 Physiotherapeutische Befundung und Berichte a) physiotherapeutische Erstbefundung zur Erstellung eines Behandlungsplans, einmal je Behandlungsfall 16,50 b) physiotherapeutischer Bericht auf schriftliche Anforderung der verordnenden Person 66,10 c) Physiotherapeutische Diagnostik (PD), einmal je Blankoverordnung 35,80 d) Bedarfsdiagnostik (BD), einmal je Blankoverordnung 26,80 4 Krankengymnastik (KG), auch auf neurophysiologischer Grundlage, Atemtherapie, einschließlich der zur Leistungserbringung erforderlichen Massage, als Einzelbehandlung, Richtwert: 15 bis 25 Minuten 29,00 5 Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage [KG-ZNS nach Bobath, Vojta, Propriozeptive Neuromuskuläre Fazilitation (PNF)] bei zentralen Bewegungs­ störungen nach Vollendung des 18. Lebensjahres, als Einzelbehandlung, Richtwert: 25 bis 35 Minuten 46,00 6 Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage (KG-ZNS-Kinder nach Bobath, Vojta) bei zentralen Bewegungsstörungen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres als Einzelbehandlung, Richtwert: 30 bis 45 Minuten 57,40 ...

July 30, 2026

Fachschule für Agrarwirtschaft, Garten- und Landschaftsbau, Bayern Stundentafel mit E-Learning-Phasen; Mindestpflichtstunden 1 240

Fachschule für Agrarwirtschaft, Garten- und Landschaftsbau, Bayern Stundentafel mit E-Learning-Phasen; Mindestpflichtstunden 1 240 Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 14-2026 Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 14/2026 494 Anhang (zu § 1 Nr. 25) Anlage 9 (zu § 64 Abs. 2) Stundentafel Fachschule für Agrarwirtschaft, Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau, Studiengang mit E-Learning-Phasen Nr. Fächer Maßnahme­ abschnitt Maßnahme­- ­abschnitt Maßnahme­ abschnitt Gesamt Erste Präsenzphase Präsenztage Online-­ Unterricht Zweite Präsenzphase Unterrichtsstunden PFLICHTFÄCHER 1.1 Technik und Bauen (Produktion, Dienstleis­ tung und Vermarktung) 1.1.1 Pflanzenverwendung 55 32 50 88 225 1.1.2 Grünflächenbau 110 40 60 121 331 1.1.3 Baubetrieb 44 – 10 55 109 1.2 Betriebs- und Unter­ nehmensführung 1.2.1 Betriebswirtschaft und Marketing 44 12 30 44 130 1.2.2 Betriebsführung 66 12 10 11 99 1.2.3 Recht und Steuern 44 – – 44 88 1.3 Berufsausbildung und Mitarbeiterführung 44 24 – 44 112 1.4 Seminare und Übungen 33 – 80 33 146 Mindestpflichtstunden 440 120 240 440 1 240

July 30, 2026

Pro Team Investment GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Wolfratshausen; Insolvenzverwalterin bestellt: Vanessa Pomp

Pro Team Investment GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Wolfratshausen; Insolvenzverwalterin bestellt: Vanessa Pomp Veröffentlichungsdatum: 30.07.2026 Aktuelles Aktenzeichen: IN 124/26 Gericht: Wolfratshausen Name, Vorname / Bezeichnung: Pro Team Investment GmbH Sitz / Wohnsitz: Irschenberg Register: München, HRB 176940 IN 124/26 | In dem Verfahren über den Antrag d. Pro Team Investment GmbH, Am Gasteig 3, 83737 Irschenberg, vertreten durch den Geschäftsführer Goette Florian Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 176940 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte GRUB BRUGGER Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart, Gz.: 1407/2024/jb/so Geschäftszweig/Beschäftigung: Beteiligung an ökologisch und sozial nachhaltigen Projekten und Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie die Verwaltung von Marken und Patenten auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 30.07.2026 um 09.00 Uhr eröffnet. 2. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt: Rechtsanwältin Pomp Vanessa Herzogstraße 9, 80803 München Telefon: +49 (89) 61 37 28 5 0 Telefax: +49 (89) 61 37 28 5 51 Email: anwalt@berater-kanzlei.bayern 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 18.09.2026 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; die Insolvenzverwalterin kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Die Insolvenzverwalterin muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen der Insolvenzverwalterin oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 30.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 09.10.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind der Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Die Insolvenzverwalterin wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Auszug aus den Gründen: Der Antrag ist am 29.05.2026 beim Insolvenzgericht Wolfratshausen eingegangen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wolfratshausen Bahnhofstr. 18 82515 Wolfratshausen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Wolfratshausen - Insolvenzgericht - 30.07.2026

July 30, 2026

up-IT-service GmbH Insolvenz eröffnet in Mühldorf am Inn; Gläubiger zur Forderungsanmeldung bis 30.09.2026 aufgefordert

up-IT-service GmbH Insolvenz eröffnet in Mühldorf am Inn; Gläubiger zur Forderungsanmeldung bis 30.09.2026 aufgefordert Veröffentlichungsdatum: 30.07.2026 Aktuelles Aktenzeichen: IN 76/26 Gericht: Mühldorf am Inn Name, Vorname / Bezeichnung: up-IT-service GmbH Sitz / Wohnsitz: Winhöring Register: Traunstein, HRB 24772 2.4. Veröffentlichung im Internet: Verfahrensnummer: FSND2908000410834681 (Eröffnung am 30.07.2026) in Kategorie „Eröffnungen" Text: ****************************************************************************************************** 602 IN 76/26 | In dem Verfahren über den Antrag d. up-IT-service GmbH, Gewerbestraße 17, 84543 Winhöring, vertreten durch den Geschäftsführer Peters Mark Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: HRB 24772 - Schuldnerin - Geschäftszweig/Beschäftigung: Erbringung von Dienstleistungen und Warenverkauf auf dem Gebiet der Telekommunikations- und Informationstechnik, insbesondere die Bereitstellung von Kabel, Internet und Phone in Hausverteilnetzen auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 30.07.2026 um 09.55 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Fridgen Alexander Nymphenburger Straße 3b, 80335 München Telefon: +49 (89) 55066-420 Telefax: +49 (89) 55066-55420 Email: inso@bakertilly.de 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 30.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 30.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 30.09.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Auszug aus den Gründen: Der Antrag ist am 26.05.2026 beim Insolvenzgericht Mühldorf a. Inn eingegangen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Mühldorf a. Inn Innstr. 1 84453 Mühldorf a. Inn einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Mühldorf a. Inn - Insolvenzgericht - 30.07.2026

July 30, 2026

Gemeinde Neuhof a.d. Zenn Fachtag Fläche; Innenentwicklung reduziert Leerstand, Nahversorgung gesichert

Gemeinde Neuhof a.d. Zenn Fachtag Fläche; Innenentwicklung reduziert Leerstand, Nahversorgung gesichert Zukunft im Bestand sichern 23.7.2026 · Neuhof an der Zenn Fachtag Fläche: „Lebenswert kompakt – Innen entwickeln, Flächen sparen, Zukunft sichern.“ Zukunft im Bestand sichern 1 Chancen einer flächensparenden Gemeindeentwicklung Gemeinde Neuhof a.d. Zenn 2300 Einwohner Teil einer VG Schulstandort Freibad Skilift Bürgerbus, Nea-Mobil Bahnanbindung 2 Warum Innenentwicklung heute ein Schlüsselthema ist: Flächenverbrauch vs. Vitalität Leerstand als Risiko oder Ressource Notwendigkeit gemeinsamer Strategien Herausforderung: Wandel ermöglichen ohne Identität zu verlieren Visionen Stand Dez. 2020 3 Neuhof an der Zenn Nutzung und Belebung des Bestandes durch Kombination aus Eigeninitiative, Förderung und kreativem Geist 4 ...

July 30, 2026

Regierung von Oberfranken – Aktueller Ausblick auf die Entwicklung der Wohnraumförderung des Freistaates Bayern – Oberfranken; Überarbeitung der Förderkriterien, Priorisierte Anträge bis Jahresende

Regierung von Oberfranken – Aktueller Ausblick auf die Entwicklung der Wohnraumförderung des Freistaates Bayern – Oberfranken; Überarbeitung der Förderkriterien, Priorisierte Anträge bis Jahresende Angebote_der_Staatl.Wohnraumförderung-_Fachtag Fläche ROF (Druckversion).pptx Bereich (Behörde) Arial Regular 16pt Aktueller Ausblick auf die Entwicklung der Wohnraumförderung des Freistaates Bayern Fachtag Fläche Sachgebiet 35 – Wohnungswesen Der Regierung von Oberfranken MIETWOHNRAUM – Regierung von Oberfranken • Neu- und Umbau, Erwerb von Mietwohnungen • Modernisierung von Mietwohnungen • Neu- und Umbau von Heimen für Menschen mit Behinderung • Abbau von Barrieren im bestehenden Mietwohnraum • Unterstützung von Kommunen, die selbst Mietwohnraum planen und bauen 23.07.2026 Staatliche Wohnraumförderung 2 EIGENWOHNRAUM – Landratsämter / kreisfreie Städte Förderung von selbstgenutztem Wohnraum erfolgt durch die Kreisverwaltungsbehörden (Eigenwohnraumförderung)! Die staatliche Wohnraumförderung ...

July 30, 2026

Regierung von Oberfranken veranstaltet Fachtag Fläche in Bayreuth; Fokus auf Innenentwicklung, Flächensparen, Praxisbeispiele aus Oberfranken, regionaler Austausch

Regierung von Oberfranken veranstaltet Fachtag Fläche in Bayreuth; Fokus auf Innenentwicklung, Flächensparen, Praxisbeispiele aus Oberfranken, regionaler Austausch Fachtag Fläche Programm Organisation und Kontakt: Matthias Nicolai und Michael Birnbaum, Regierung von Oberfranken Tel: 0921/ 604-1885 und -1765; E-Mail: flaechensparen@reg-ofr.bayern.de Fachtag Fläche: „Lebenswert kompakt – Innen entwickeln, Flächen sparen, Zukunft sichern“ Donnerstag, den 23. Juli 2026 Regierung von Oberfranken, Ludwigstraße 20, 95444 Bayreuth Landrätesaal (L 203) Programm 09:30 Uhr Eintreffen der Teilnehmer 10:00 Uhr Begrüßung und Einführung Florian Luderschmid, Regierungspräsident ...

July 30, 2026

Michaela Kaniber prämiert Bayerns beste Wirte in Bayern; 29 Gastronomiebetriebe, 19 Festzeltwirte ausgezeichnet

Michaela Kaniber prämiert Bayerns beste Wirte in Bayern; 29 Gastronomiebetriebe, 19 Festzeltwirte ausgezeichnet Genussküche - Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus Bayern ist die Heimat kulinarischer Besonderheiten. Um diese in den Fokus zu rücken, hat das Landwirtschaftsministerium zusammen mit dem Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern e.V. die Klassifizierung “Ausgezeichnete GenussKüche” ins Leben gerufen. Die Auszeichnung erhalten gastronomische Betriebe, die Wert legen auf kulinarische Traditionen und regionaltypische Besonderheiten und die bayerische Wirtshaus- und Küchenkultur pflegen. Die Klassifizierung “Ausgezeichnete GenussKüche” bietet drei Module mit folgenden Kriterien: ...

July 30, 2026

Andreas Begert dirigiert Vom Himme hoch Eine bayerische Weihnachtskantate in der Klosterkirche Sankt Ottilien; Kostenloser Eintritt, Spenden erbeten

Andreas Begert dirigiert Vom Himme hoch Eine bayerische Weihnachtskantate in der Klosterkirche Sankt Ottilien; Kostenloser Eintritt, Spenden erbeten VOM HIMME HOCH Eine bayerische Weihnachtskantate Anna Godelmann Geige Lisa Orthuber Sopran Daniel Holzhauser Bariton Andreas Begert Leitung in der KLOSTERKIRCHE zum Heiligsten Herzen Jesu SANKT OTTILIEN Eintritt frei – Spenden erbeten. 13.12. 2026 15:00 Uhr Programm Vom Himme hoch … Eine bayerische Weihnachtskantate Moderiertes Konzert mit bayerischem Erzähler: Weihnachten erdet uns, wir kehren zu- rück in unsere Heimat, treffen Familie und Freunde, feiern, genießen und öffnen unsere Herzen. Weihnachten verbindet uns mit unserer Herkunft und unseren Wurzeln. Diese Verbindung sucht auch der aus Erding stammende Musiker und Komponist Andreas Begert in seinem Werk „Vom Himme hoch“, einer weihnachtlichen Musikkomposition in bayerischer Sprache. Sobald die ersten Takte der Musik erklingen, beginnt eine zauberhafte Reise durch das bayerisch-musikalische „Winterwonderland“: warm, traditionell und herzlich, aber auch freudig und mit viel positiver Energie. Zwiefacher und Polka werden von Begert spielerisch mit klassischer Musik und vielen schönen Ohrwurm-Melodien ver- knüpft. Dabei lässt sich der Vollblutmusiker ganz von seinen Gefühlen leiten, schreibt seine Musik intuitiv, aus dem Bauch heraus. Emotional, mal in sich ruhend, gefühl- voll, leise, dann wieder bayerisch-freudig mitreißend. Regeln interessieren ihn dabei weniger. Traditionen schon, sehr sogar. Der bayerische Dialekt in Kombination mit der biblischen Weihnachtsgeschichte klingt angenehm und vertraut zu Begerts Musik- komposition. Weihnachtlich, freudig, nachdenklich, aber durchaus auch mit bayerischem Humor, verknüpft ein Erzähler die einzelnen Elemente zu einem einzigartigen bayerischen Ge- samtkunstwerk: Einer Weihnachtsgeschichte auf Bairisch, musikalisch klassisch ver- tont; gefühlvoll, mit Pfiff und Humor umgesetzt. ...

July 30, 2026