ILT Energy GmbH eröffnet Insolvenzverfahren über eigenes Vermögen in Hof; Insolvenzverwalter bestellt, Gläubiger melden Insolvenzforderungen bis 15.09.2026

ILT Energy GmbH eröffnet Insolvenzverfahren über eigenes Vermögen in Hof; Insolvenzverwalter bestellt, Gläubiger melden Insolvenzforderungen bis 15.09.2026 Veröffentlichungsdatum: 13.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: IN 214/26 Gericht: Hof Name, Vorname / Bezeichnung: ILT Energy GmbH Sitz / Wohnsitz: Hof Register: Hof, HRB 7033 IN 214/26 In dem Verfahren über den Antrag d. ILT Energy GmbH, Königstraße 1, 95028 Hof, vertreten durch den Geschäftsführer Logvin Ivan, geb. Logvin Registergericht: Amtsgericht Hof Registergericht Register-Nr.: HRB 7033 - Schuldnerin - Geschäftszweig/Beschäftigung: Vertrieb und Montage von Photovoltaikanlagen auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 11.08.2026 um 15.30 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Springstub Thorsten Prieserstraße 2, 95444 Bayreuth Telefon: +49(361)659280 Telefax: +49(361)6592866 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 15.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 20.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 15.09.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Auszug aus den Gründen: Der Antrag ist am 09.07.2026 beim Insolvenzgericht Hof eingegangen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hof Berliner Platz 1 95030 Hof einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. Amtsgericht Hof - Insolvenzgericht - 11.08.2026

August 13, 2026

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus ändert Bekanntmachung über den Schulversuch „Modernisierung der Heilerziehungspflegeausbildung“ in Bayern; Gilt ab 1. August 2026.

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus ändert Bekanntmachung über den Schulversuch „Modernisierung der Heilerziehungspflegeausbildung“ in Bayern; Gilt ab 1. August 2026. Änderung der Bekanntmachung über den Schulversuch „Modernisierung der Heilerziehungspflegeausbildung“ Seite 1 von 7 Bayerisches Ministerialblatt BayMBl. 2026 Nr. 326 12. August 2026 2230.1.3-K Änderung der Bekanntmachung über den Schulversuch „Modernisierung der Heilerziehungspflegeausbildung“ Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 23. Juli 2026, Az. VII.5-BS9641.0-5/50/86 1. Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über den Schulversuch „Modernisierung der Heilerziehungspflegeausbildung“ vom 29. Juli 2024 (BayMBl. Nr. 371), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 20. August 2025 (BayMBl. Nr. 360) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1.1 In Nr. 11.1.1 Satz 1 wird die Angabe „innerhalb der vergangenen drei Jahre“ gestrichen. 1.2 In Nr. 12.2 Satz 4 wird die Angabe „45“ durch die Angabe „30“ ersetzt. 1.3 Nr. 13.2 wird wie folgt geändert: 1.3.1 Nach Satz 3 wird folgender Satz 4 eingefügt: „4Die Noten der übrigen Fächer werden in gleicher Weise vor Beginn der mündlichen Prüfung festgesetzt und mitgeteilt.“ 1.3.2 Der bisherige Satz 4 wird Satz 5. 1.4 In Nr. 18.1 wird nach der Angabe „§ 13 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 und 5 FSO“ die Angabe „mit der Maßgabe, dass in dem Fach Fachliche Vertiefung keine Leistungsnachweise zu erheben sind“ eingefügt. 1.5 In Nr. 19.4 Satz 1 wird nach der Angabe „§ 24 Abs. 1“ die Angabe „Satz 1“ eingefügt. 1.6 Die Anlage 1 wird durch folgende Anlage ersetzt: „Anlage 1: Am Schulversuch teilnehmende Fachschulen für Heilerziehungspflege“ 1.7 Die Anlage 2 wird durch folgende Anlage ersetzt: „Anlage 2: Heilerziehungspflegerisches Einführungsjahr“ 2. Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. August 2026 in Kraft. Martin W u n s c h Ministerialdirektor ...

August 12, 2026

Fachschulen für Heilerziehungspflege in Bayern nehmen am Schulversuch teil; breite Abdeckung in sieben Regierungsbezirken Bayerns

Fachschulen für Heilerziehungspflege in Bayern nehmen am Schulversuch teil; breite Abdeckung in sieben Regierungsbezirken Bayerns Anlage 1: Am Schulversuch teilnehmende Fachschulen für Heilerziehungspflege Anlage 1 Am Schulversuch teilnehmende Fachschulen für Heilerziehungspflege Regierungsbezirk Mittelfranken − Fachschule für Heilerziehungspflege Neuendettelsau der Diakoneo KdöR − Fachschule für Heilerziehungspflege Nürnberg der Diakoneo KdöR − Fachschule für Heilerziehungspflege Nürnberg der gemeinnützigen Gesellschaft für soziale Dienste – DAA – mbH − Augustinus-Schule, Fachschule für Heilerziehungspflege Gremsdorf der Barmherzigen Brüder gGmbH − Fachschule für Heilerziehungspflege Ebenried der Rummelsberger Dienste für Menschen gemeinnütziger GmbH − Fachschule für Heilerziehungspflege Herzogenaurach der gemeinnützigen Gesellschaft für soziale Dienste – DAA – mbH − Fachschule für Heilerziehungspflege Fürth der Beruflichen Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft (bfz) gGmbH ...

August 12, 2026

Erzbistum Bamberg erklärt Kirchensteuer in Bayern; 30,90 Euro fließen lokal pro 100 Euro

Erzbistum Bamberg erklärt Kirchensteuer in Bayern; 30,90 Euro fließen lokal pro 100 Euro Kirchensteuer kurz erklärt Nur wer mit Einkommensteuer belastet ist, muss auch Kirchensteuer entrichten. Soweit keine Einkommensteuer zu entrichten ist (beispielsweise bei Arbeitslosen oder Geringverdienern) fällt auch keine Kirchensteuer an. Durch den Grundfreibetrag (für 2026: 12.348 Euro) und den Kinderfreibetrag (für 2026: 9.756 Euro bei Zusammenveranlagung) wird erst Kirchensteuer fällig, wenn diese Einkommensgrenzen überschritten sind. Sofern bei Steuerpflichtigen Kinder zu berücksichtigen sind, wird über § 51a Abs. 2 EStG hinsichtlich der Kirchensteuer gesetzlich geregelt, dass die Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer durch die Kinderfreibeträge zusätzlich vermindert wird. ...

August 12, 2026

StMELF Bekanntmachung und Ladung Döberschütz-Fenkensees II, Gemeinde Seybothenreuth, Landkreis Bayreuth; eingestellt am 12.08.2026

StMELF Bekanntmachung und Ladung Döberschütz-Fenkensees II, Gemeinde Seybothenreuth, Landkreis Bayreuth; eingestellt am 12.08.2026 Flurneuordnung und Dorferneuerung Döberschütz-Fenkensees II, Gemeinde Seybothenreuth, Landkreis Bayreuth - StMELF Immer aktuell informiert über die Pressemitteilungen des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF). Öffentliche Bekanntmachungen Organisation Projekte in Oberfranken Dorferneuerung und Gemeindeentwicklung Interkommunale Zusammenarbeit Flurneuordnung Landschaft und Ressourcen Bürgermitwirkung Bodenmanagement Organisation Projekte in Oberfranken Dorferneuerung und Gemeindeentwicklung Interkommunale Zusammenarbeit Flurneuordnung Landschaft und Ressourcen Bürgermitwirkung Bodenmanagement ...

August 12, 2026

Mohamed BEN SAID Öffentliche Zustellung des Schriftstücks Bayreuth, Zentrale Ausländerbehörde, Wittelsbacherring 3; Dokument gilt nach zwei Wochen als zugestellt

Mohamed BEN SAID Öffentliche Zustellung des Schriftstücks Bayreuth, Zentrale Ausländerbehörde, Wittelsbacherring 3; Dokument gilt nach zwei Wochen als zugestellt Öffentliche Zustellung Dienstgebäude/Postanschrift ZAB Oberfranken Wittelsbacherring 3 95444 Bayreuth Bushaltestelle Wittelsbacherring (RWG) Telefon 0921 604-2112 Telefax 0921 604-4112 E-Mail zab@reg-ofr.bayern.de www.regierung.oberfranken.bayern.de Besuchszeiten Mo-Do 08:00 – 12:00 Uhr Mi 13:00 – 16:00 Uhr oder nach Vereinbarung StOK Bayern in Landshut Kto.-Nr. 743 015 15 BLZ 750 000 00 IBAN: DE04 7500 0000 0074 3015 15 BIC: MARKDEF1750 Deutsche Bundesbank Regensburg ...

August 12, 2026

Pflegefachkraft (m/w/d) für das Team von Jaron in Teilzeit 95494 Gesees; 1:1-Pflege und Nacht-/Tagbegleitung

Pflegefachkraft (m/w/d) für das Team von Jaron in Teilzeit 95494 Gesees; 1:1-Pflege und Nacht-/Tagbegleitung Pflegefachkraft (m/w/d) für das Team von Jaron in Teilzeit gesucht! 95494 Gesees Einsatzort Außerklinische Intensivpflege Einzelversorgung Tätigkeitsbereich Lynn’s Best Kranken- und Intensivpflege GmbH Pflegedienst Pflegefachkraft (m d) für das Team von Jaron in Teilzeit gesucht! Herzlich Willkommen bei der Lynn’s Best Kranken- und Intensivpflege GmbH! Wir sind Teil der DEUTSCHENFACHPFLEGEund spezialisiert auf die Versorgung von intensivpflichtigen Kindern und Erwachsenen. Dein neuer Job Hallo, ich bin Jaron, 16 Jahre alt und ein aufgeschlossener, fröhlicher und sehr aktiver Teenager. Ich liebe Spaziergänge, bastle und male gerne, höre Geschichten und freue mich, wenn mich jemand bei meinen schulischen Aufgaben begleitet. Für die Nacht suche ich einen Pflegefachkraft-Schutzengel (m ...

August 9, 2026

Bayreuther Forscher entwickeln synthetische Fasern in Wasser an der Universität Bayreuth; Bündelung schützt Bausteine, reversibel durch Reize

Bayreuther Forscher entwickeln synthetische Fasern in Wasser an der Universität Bayreuth; Bündelung schützt Bausteine, reversibel durch Reize Nach dem Vorbild der Zelle: Bayreuther Forscher bauen synthetische Fasern, die sich selbst schützen Nach dem Vorbild der Zelle: Bayreuther Forscher bauen synthetische Fasern, die sich selbst schützen Bayreuther Chemiker nutzen einen zinkhaltigen Komplex, der ab 32 °C reversibel zu mikrometergroßen Strukturen aggregiert Forschende der Universität Bayreuth haben gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen der Freien Universität Berlin und des Leibniz-Instituts für Polymerforschung Dresden ein synthetisches Fasersystem nach dem Vorbild des Zellskeletts entwickelt, das sich durch gezielte Bündelung selbst schützt. Die Ergebnisse eröffnen neue Wege für intelligente, schaltbare Materialien, die ihre Eigenschaften gezielt verändern, wenn sie einem bestimmten Reiz ausgesetzt sind. ...

August 8, 2026

HZDR-Team trennt erstmals Wasserstoff-Isotopengemisch durch Quanteneffekte in Leipzig; Tritium stark gebunden

HZDR-Team trennt erstmals Wasserstoff-Isotopengemisch durch Quanteneffekte in Leipzig; Tritium stark gebunden Tritium im Quantensieb - HZDR-Team trennt erstmals Wasserstoff-Isotopengemisch durch Quanteneffekte HZDR-Team trennt erstmals Wasserstoff-Isotopengemisch durch Quanteneffekte Cornelius Fischer, Institut für Ressourcenökologie am HZDR Künftige Fusionskraftwerke brauchen nicht nur extrem heiße Plasmen und starke Magnetfelder. Sie benötigen auch einen Brennstoffkreislauf, in dem die Wasserstoffisotope Deuterium und Tritium zurückgewonnen, getrennt und wiederverwendet werden können. Ein Team des HZDR hat nun gemeinsam mit Partnern gezeigt, dass ein silberhaltiger Zeolith Tritium aus einem Gemisch von Wasserstoffisotopen besonders effizient abtrennen kann. Die Ergebnisse liefern einen wichtigen Grundlagenbeitrag zur Isotopentrennung und schaffen eine Grundlage dafür, Tritium künftig in Fusionsbrennstoffkreisläufen effizient zurückzugewinnen und aufzubereiten. ...

August 8, 2026

Regierung von Oberfranken Stellenausschreibungen an Grundschulen und Mittelschulen Bayreuth; drei Schulen beteiligt

Regierung von Oberfranken Stellenausschreibungen an Grundschulen und Mittelschulen Bayreuth; drei Schulen beteiligt Oberfränkischer Schulanzeiger Oberfränkischer Schulanzeiger Amtlicher Schulanzeiger für den Regierungsbezirk Oberfranken Nr. 8/2026 Bayreuth, August 2026 Inhaltsübersicht Impulse Stellenausschreibungen …………………………………………………………. 2 Ausschreibung von freien und voraussichtlich frei werdenden Funktions- stellen an Grundschulen und Mittelschulen ……………………………………. 3    SONDERAUSGABE    Oberfränkischer Schulanzeiger, Nr. 8/2026 Stellenausschreibungen Seite 2 von 6 Stellenausschreibungen  Die in Texten des Oberfränkischen Schulanzeigers verwendeten geschlechtsbezogenen Bezeichnungen (z. B. Bewerberin/Bewerber) schließen stets weibliche, männliche und diverse Personen mit ein. ...

August 7, 2026