NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst will seinen Töchtern christliche Werte nahebringen Berlin; Glauben prägt Familienleben

NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst will seinen Töchtern christliche Werte nahebringen Berlin; Glauben prägt Familienleben NRW-Ministerpräsident Wüst will Töchtern christliche Werte nahebringen | katholisch.de NRW-Ministerpräsident Wüst will Töchtern christliche Werte nahebringen VERÖFFENTLICHT AM 04.08.2026 UM 09:15 UHR – LESEDAUER: 1 MINUTE BERLIN - Er kommt aus dem katholisch geprägten Münsterland: NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst. In einem Podcast sprach er über sein Verhältnis zum Glauben und dessen Stellenwert in seiner Familie. Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) betet mit seiner Familie. “Wir beten, wenn ich abends zu Hause bin”, sagte Wüst in einer am Dienstag veröffentlichten Folge des Podcasts “Meine schwerste Entscheidung” der Funke Mediengruppe. Auch seine Frau bete mit der älteren der beiden Töchter. Wüsts Töchter sind fünf Jahre und etwa ein halbes Jahr alt. ...

August 4, 2026

Veolia Towers Hamburg veröffentlichen vorläufigen Spielplan 26/27 Inselpark Arena, Hamburg; 34 Hauptrundenspiele, 17 davon zuhause.

Veolia Towers Hamburg veröffentlichen vorläufigen Spielplan 26/27 Inselpark Arena, Hamburg; 34 Hauptrundenspiele, 17 davon zuhause. Das wird groß: Spielplan 26/27 vorläufig terminiert | Veolia Towers Hamburg Das wird groß: Spielplan 26 Mit einem Auswärtsspiel bei den Telekom Baskets Bonn starten die Veolia Towers in ihre achte BBL-Saison. Das erste Hauptrunden-Heimspiel findet am 25. September (20:00 Uhr) gegen die NINERS Chemnitz statt. Die Highlight-Spiele gegen ALBA BERLIN (27.12.) und den FC Bayern München Basketball (11.04.) werden erneut in der Barclays Arena ausgetragen. Tickets für alle Hinrunden-Heimspiele in der Inselpark Arena sind ab sofort im Verkauf – der Verkauf für die Highlight-Spiele startet in Kürze. ...

August 4, 2026

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Untersuchung zu Bahn-Sparpreisen in den fünf größten deutschen Städten; 76 Prozent der Tage teurer als beworben

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Untersuchung zu Bahn-Sparpreisen in den fünf größten deutschen Städten; 76 Prozent der Tage teurer als beworben Bahn-Sparangebote: Wann Zugtickets wirklich günstig sind | Verbraucherzentrale.de Bahn-Sparangebote: Wann Zugtickets wirklich günstig sind Eine Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zeigt: Der Super Sparpreis der Deutschen Bahn ist tagsüber oft teurer als beworben. So finden Sie beim Bahnfahren günstige Tickets und sparen bei der Buchung. Für Fahrten tagsüber zwischen 7 und 19 Uhr lag der günstigste verfügbare Preis an gut drei von vier untersuchten Tagen über dem beworbenen Super Sparpreis, teils deutlich. ...

August 4, 2026

SPD und Grüne Hamburg schlagen dreistufiges ambulantes Versorgungsmodell am UKE vor; Bürgerschaft entscheidet am 2. September

SPD und Grüne Hamburg schlagen dreistufiges ambulantes Versorgungsmodell am UKE vor; Bürgerschaft entscheidet am 2. September Long Covid und ME/CFS – Neues Stufenmodell soll Versorgung von PAIS-Betroffenen verbessern | CFS – Neues Stufenmodell soll Versorgung von PAIS-Betroffenen verbessern Menschen mit Long Covid, ME CFS und anderen Formen des Post Acute Infection Syndrome (PAIS) finden häufig keine bedarfsgerechte medizinische Versorgung. Um diese Versorgungslücke anzugehen, setzen sich die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen in einem gemeinsamen Antrag für ein dreistufiges ambulantes Versorgungsmodell am UKE ein. Ziel ist ein schnellerer Zugang zu spezialisierter Diagnostik und Therapie sowie eine bessere Koordinierung der Behandlung. Über den rot-grünen Antrag entscheidet die Hamburgische Bürgerschaft in ihrer Sitzung am 2. September. ...

August 4, 2026

FMK Feinmechanik Kirchner GmbH Eröffnung des Insolvenzverfahrens Mühlenstraße 15, 14913 Jüterbog; Insolvenzverwalter bestellt: Sebastian Laboga

FMK Feinmechanik Kirchner GmbH Eröffnung des Insolvenzverfahrens Mühlenstraße 15, 14913 Jüterbog; Insolvenzverwalter bestellt: Sebastian Laboga Veröffentlichungsdatum: 04.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 660 IN 61/26 Gericht: Potsdam Name, Vorname / Bezeichnung: FMK Feinmechanik Kirchner GmbH Sitz / Wohnsitz: Jüterbog Register: Potsdam, HRB 25957 660 IN 61/26 In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. FMK Feinmechanik Kirchner GmbH, Mühlenstraße 15, 14913 Jüterbog, vertreten durch den Geschäftsführer Matthias Kirchner Registergericht: Amtsgericht Potsdam Register-Nr.: HRB 25957 - Schuldnerin - 1. Das am 08.04.2026 bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 03.08.2026 um 12.00 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Sebastian Laboga Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 14.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 03.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ferner wird ihm die gem. Art. 54 EuInsVO erforderliche Unterrichtung aller bekannten ausländischen Gläubiger übertragen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam Hegelallee 8 14467 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. Amtsgericht Potsdam - Insolvenzgericht - 03.08.2026

August 4, 2026

MD 181 GmbH Hauptinsolvenzverfahren eröffnet Kleinmachnow; Dr. Susanne Berner als Verwalterin bestellt

MD 181 GmbH Hauptinsolvenzverfahren eröffnet Kleinmachnow; Dr. Susanne Berner als Verwalterin bestellt Veröffentlichungsdatum: 04.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 660 IN 203/25 Gericht: Potsdam Name, Vorname / Bezeichnung: MD 181 GmbH Sitz / Wohnsitz: Kleinmachnow Register: Berlin, HRB 192872 660 IN 203/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. MD 181 GmbH, Pascalstraße 10, 14532 Kleinmachnow, vertreten durch den Geschäftsführer Norbert Opitz Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister Register-Nr.: HRB 192872 B - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Bograkos Rechtsanwälte, Am Borsigturm 17, 13507 Berlin 1. Das am 19.12.2025 bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 03.08.2026 um 12.00 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet. 2. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt: Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 14.09.2026 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, die Insolvenzverwalterin kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Die Insolvenzverwalterin muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen der Insolvenzverwalterin oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 03.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind der Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Die Insolvenzverwalterin wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ferner wird ihr die gem. Art. 54 EuInsVO erforderliche Unterrichtung aller bekannten ausländischen Gläubiger übertragen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam Hegelallee 8 14467 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. Amtsgericht Potsdam - Insolvenzgericht - 03.08.2026

August 4, 2026

Leyendecker GmbH beantragt Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung in Wuppertal; Gericht genehmigt Eigenverwaltung am 22. Juli 2026

Leyendecker GmbH beantragt Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung in Wuppertal; Gericht genehmigt Eigenverwaltung am 22. Juli 2026 Die Leyendecker GmbH stellt sich in Eigenverwaltung neu auf. Veranstaltungsbetrieb läuft unverändert weiter. Die Leyendecker GmbH stellt sich in Eigenverwaltung neu auf. Veranstaltungsbetrieb läuft unverändert weiter. Düsseldorf, 04.08.2026. Die Leyendecker GmbH stellt sich den Herausforderungen der aktuellen Marktveränderungen und hat beim Amtsgericht Wuppertal ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung beantragt. Das Gericht hat dem Antrag am 22. Juli 2026 entsprochen. Der inhabergeführte Dienstleister für Veranstaltungstechnik mit Sitz in Wuppertal und einem weiteren Standort in Berlin nutzt das Verfahren als Chance, sich auf veränderte Marktbedingungen einzustellen und die wirtschaftliche Grundlage für einen profitablen Betrieb zu schaffen. Die Geschäftsführung bleibt im Amt und steuert die Sanierung gemeinsam mit erfahrenen Beratern der Kanzlei Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte (BBR) sowie der Unternehmensberatung plenovia GmbH. ...

August 4, 2026

Wir suchen motivierte Praktikant/in im Art Department des ZDF Spielfilms zur Mitarbeit bei Einrichtung, Vorbereitungen und Nachbearbeitungen in Berlin Kreuzberg; Einblick in Entstehungsprozesse

Wir suchen motivierte Praktikant/in im Art Department des ZDF Spielfilms zur Mitarbeit bei Einrichtung, Vorbereitungen und Nachbearbeitungen in Berlin Kreuzberg; Einblick in Entstehungsprozesse Praktikum Art Department ZDF Spielfilm jetzt - DFFB Prak­ti­kum Art Depart­ment ZDF Spiel­film jetzt Für unse­re Art Depart­ment Abtei­lung sind wir noch auf der Suche nach einer moti­vier­ten flin­ken und wachen Per­son, die uns beim Ein­rich­ten, Vor­be­rei­ten und NAch­be­rei­ten ver­schie­de­ner Moti­ve zur Hand gehen möch­te. Du bekommst Ein­blick in die ver­schie­de­nen Pro­zes­se, die nebst der schö­nen Gestal­tung auch Teil unse­rer Arbeit sind und wirst in ein sehr auf­ge­schlos­se­nen Team auf­ge­nom­men. ...

August 4, 2026

Gewoba Bremen implementiert betriebliches Gesundheitsmanagement; 137 Maßnahmen, 2.168 Teilnehmende

Gewoba Bremen implementiert betriebliches Gesundheitsmanagement; 137 Maßnahmen, 2.168 Teilnehmende Betriebliches Gesundheitsmanagement in Immobilienunternehmen | Immobilien | Haufe Die neue Ära des Energiemanagements Digital Guide Real Estate 2026 Digital Guide Real Estate 2025 Digital Guide Real Estate 2024 Sonderveröffentlichung: Region Report Berlin 2020 Warum die Immobilienwirtschaft jetzt handeln muss BGM – Betriebliches Gesundheitsmanagement – ist ein strategischer Hebel für Leistungsfähigkeit und Arbeitgeberattraktivität. Viele Immobilienunternehmen sind bereits näher an wirksamer Best Practice, als sie denken. Oft fehlt nur der formale Rahmen. ...

August 4, 2026

GdP-Bezirk Bundespolizei | Zoll fordert Ende des politischen Ankündigungs-Kreislaufs Berlin; Sieben-Punkte-Forderungskatalog vorgelegt

GdP-Bezirk Bundespolizei | Zoll fordert Ende des politischen Ankündigungs-Kreislaufs Berlin; Sieben-Punkte-Forderungskatalog vorgelegt Nach CSD-Anschlag: GdP fordert mit offenem Brief an Innenminister Dobrindt das Ende des politischen Ankündigungs-Kreislaufs Nach CSD-Anschlag: GdP fordert mit offenem Brief an Innenminister Dobrindt das Ende des politischen Ankündigungs-Kreislaufs Worte allein schützen unsere Kolleginnen und Kollegen nicht mehr. Nach dem islamistischen Terroranschlag beim Christopher Street Day (CSD) in Berlin hat der GdP-Bezirk Bundespolizei | Zoll mit dem GdP-Bezirk BKA einen offenen Brief an Bundesinnenminister Alexander Dobrindt gerichtet. Unsere unmissverständliche Kernforderung: Den Worten der Politik müssen endlich spürbare Taten folgen, die direkt auf der Straße ankommen und den Frust in der Belegschaft stoppen. ...

August 4, 2026