BILD Group and mobile.de integrate mobile.de listings into AUTO BILD and BILD.de in Germany; 1.6 million listings broaden buyer reach

BILD Group and mobile.de integrate mobile.de listings into AUTO BILD and BILD.de in Germany; 1.6 million listings broaden buyer reach BILD Group and mobile.de Launch Comprehensive Partnership for the Digital Vehicle Market BILD Group and mobile.de Launch Comprehensive Partnership for the Digital Vehicle Market Integration of Germany’s largest vehicle marketplace on AUTO BILD and BILD.de mobile.de, Germany’s largest vehicle marketplace, is becoming the new vehicle market partner for AUTO BILD and BILD.de. Through this collaboration, the BILD Group is further expanding its mobility marketplace. At the same time, mobile.de provides car dealers with even greater reach and access to additional potential buyers. Plans are also in place to expand the range of used car listings on AUTO BILD and BILD.de to include pre-registered vehicles and leasing offers. ...

August 3, 2026

Zwei unbekannte Männer entwendeten Kleinkraftrad in Brandenburg an der Havel; Fahndung blieb erfolglos

Zwei unbekannte Männer entwendeten Kleinkraftrad in Brandenburg an der Havel; Fahndung blieb erfolglos Kleinkraftrad entwendet – Täter flüchten | Polizeimeldungen | Polizei Brandenburg Kleinkraftrad entwendet – Täter flüchten In der Nacht zu Montag beobachtete eine Frau, wie sich zwei bislang unbekannte Männer mit einem Motorrad ihrem abgestellten Kleinkraftrad näherten. Anschließend manipulierten sie das Zündschloss des Fahrzeugs. Als die Frau die beiden Männer ansprach, flüchteten sie mit dem Kleinkraftrad in Richtung Berlin. Eine umgehend eingeleitete Nahbereichsfahndung unter Einbindung der Polizei Berlin führte nicht zum Auffinden des Fahrzeugs. Der entstandene Schaden wird auf circa 5.000 Euro geschätzt. Polizisten nahmen eine Strafanzeige auf und schrieben das Kleinkraftrad zur Fahndung aus. ...

August 3, 2026

Esther Perbandt eröffnet 1. Openart Lausitz Biennale im Museum für Textil- und Industriegeschichte Lausitz ihre Ausstellung am Freitag; ORDER DISORDER-Performance

Esther Perbandt eröffnet 1. Openart Lausitz Biennale im Museum für Textil- und Industriegeschichte Lausitz ihre Ausstellung am Freitag; ORDER DISORDER-Performance Montag, 03. August 2026 | Allgemeines, Freizeit, Kultur, Museum | Das Forster Museum lädt einVernissage im Forster Museum Montag, 03. August 2026 | Allgemeines, Freizeit, Kultur, Museum | Das Forster Museum lädt ein Vernissage im Forster Museum openart Lausitz Biennale eröffnet mit Performance von Esther Perbandt Am Freitag, dem 21. August 2026, um 17 Uhr eröffnet die 1. openart Lausitz Biennale im Museum für Textil- und Industriegeschichte Lausitz ihre Ausstellung. ...

August 3, 2026

Aware Heilpraktiker GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Charlottenburg (Berlin); Insolvenzverwalter bestellt: Dr. Philipp Grauer

Aware Heilpraktiker GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Charlottenburg (Berlin); Insolvenzverwalter bestellt: Dr. Philipp Grauer Veröffentlichungsdatum: 03.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 3614 IN 3429/26 Gericht: Charlottenburg (Berlin) Name, Vorname / Bezeichnung: Aware Heilpraktiker GmbH Sitz / Wohnsitz: Berlin Register: Berlin, HRB 253105 3614 IN 3429/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Aware Heilpraktiker GmbH, c/o Maschinenraum GmbH, Zionskirchstraße 73 a, 10119 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Henrik Siemers Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 253105 - Schuldnerin - Geschäftszweig: Traditionelle, komplementäre und alternative medizinische Tätigkeiten | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 31.07.2026 um 10.56 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Philipp Grauer Hausvogteiplatz 11, 10117 Berlin 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 11.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 23.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 11.09.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1 14057 Berlin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 31.07.2026

August 3, 2026

TAIWA GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Charlottenburg (Berlin); Geraldine Mocci als Insolvenzverwalterin bestellt

TAIWA GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Charlottenburg (Berlin); Geraldine Mocci als Insolvenzverwalterin bestellt Veröffentlichungsdatum: 03.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 3608 IN 1558/26 Gericht: Charlottenburg (Berlin) Name, Vorname / Bezeichnung: TAIWA GmbH Sitz / Wohnsitz: Berlin Register: Berlin, HRB 209441 3608 IN 1558/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. TAIWA GmbH, Kurfürstendamm 14, 10719 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Phillips, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 209441 B - Schuldnerin - Geschäftszweig: Telekommunikation, Softwareentwicklung etc. | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 16.07.2026 um 18.17 Uhr eröffnet. 2. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt: Rechtsanwältin Geraldine Mocci, Berliner Straße 117, 10713 Berlin. 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 27.08.2026 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, die Insolvenzverwalterin kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Die Insolvenzverwalterin muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen der Insolvenzverwalterin oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 08.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 27.08.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind der Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Die Insolvenzverwalterin wird gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Gründe: Nach den Feststellungen des Gerichts sind Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung gegeben. Zudem ist eine Masse, die die Kosten des Verfahrens voraussichtlich decken wird, vorhanden. Dies ergibt sich aus den Darlegungen der Sachverständigen in ihrem Gutachten vom 14.07.2026, auf das wegen der Einzelheiten Bezug genommen wird. Den Erwägungen und Darlegungen der Sachverständigen schließt sich das Gericht nach eigener, kritischer Prüfung an. Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 17.07.2026

August 3, 2026

Staatsministerium der Justiz Bayern Organisationsplan München

Staatsministerium der Justiz Bayern Organisationsplan München Visio-Organigramm_01_08_2026.vsdx Organisationsplan Stand: 1. August 2026 Briefanschrift: 80097 München Hausanschrift: Prielmayerstraße 7, 80335 München Telefon: Vermittlung (089) 55 97 01 Durchwahl (089) 55 97 + Nebenstelle  Telefax: (09621) 96241 0179 E-Mail: poststelle@stmj .bayern.de Internet: http://www.justiz .bayern.de Staatsminister Georg Eisenreich Amtschef Ministerialdirektor Dr. Winfried Brechmann Abteilung A Personalangelegenheiten, Personalhaushalt , Notarwesen, Recht der rechtsberatenden Berufe Abteilung B Haushalt, Bau, Organisation und Geschäftsstatistik Abteilung C Grundsatzangelegenheiten, Europarecht, Öffentliches Recht und Öffentlichkeitsarbeit Abteilung E Strafrecht und Internetkriminalität Abteilung F Justizvollzug Abteilung G Ausbildung, Fortbildung, Prüfungsrecht und Internationale Zusammenarbeit Vorbereitung und Durchführung der Juristischen Staatsprüfungen u. der anderen Prüfungen im Justizbereich, Zusammenarbeit mit den Juristischen Fakultäten u. Behörden in Prüfungsangelegenheiten Abteilung D Zivilrecht und Verbraucherrecht Datenschutzbeauftragter ...

August 3, 2026

300.000 Menschen feiern CSD in Hamburg; Einsatzkräfte mehr als doppelt so viele wie Vorjahr

300.000 Menschen feiern CSD in Hamburg; Einsatzkräfte mehr als doppelt so viele wie Vorjahr 300.000 Menschen feiern CSD in Hamburg - nordkirche.de Datum Datum Diese Woche Die nächsten 4 Wochen Die nächsten 3 Monate Die nächsten 6 Monate 300.000 Menschen feiern CSD in Hamburg August 2026 von Marcel Maack Nach dem Anschlag auf den Christopher Street Day in Berlin wurde in Hamburg die Polizeipräsenz für die CSD-Demonstration am Sonnabend deutlich erhöht. Am Sonntag suchte ein CSD-Abschlussgottesdienst in der St. Pauli-Kirche nach Wegen aus der Angst. ...

August 3, 2026

Ich habe im Rahmen meines Praxissemesters am St.Paul Gymnas, Bergen, Norwegen gearbeitet; Vorlaufzeit 9-12 Monate empfohlen

Ich habe im Rahmen meines Praxissemesters am St.Paul Gymnas, Bergen, Norwegen gearbeitet; Vorlaufzeit 9-12 Monate empfohlen Bergen, Norwegen (national) | Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung Lesen Sie hier Erfahrungsberichte aus Bergen, Norwegen St.Paul Gymnas, Bergen, Norwegen (Chemie Zeitraum: Februar 2026 - Juni 2026 (SoSe 2026) | Schulinfos: hier Externer Link Im Rahmen meines Praxissemesters habe ich am St. Paul Gymnas gearbeitet. Die Kontaktaufnahme erfolgte dabei für mich sehr unkompliziert. Ich war im Rahmen eines FSJ bereits an der Schule und kannte deshalb einige Mitarbeiter dieser Schule. Als meine Idee entstand, noch einmal nach Norwegen zu gehen, um dort mein Praxissemester zu verbringen, meldete ich mich also bei meinem damaligen Mentor und fragte, ob das für ein weiteres Semester in Ordnung gehen würde. Das war ca. ein Jahr bevor ich das Praktikum angetreten habe. Anschließend habe ich mich auch nochmal formal per E-Mail bei der Verantwortlichen für die Studenten beworben und konnte dann recht schnell mit einer Zusage aufwarten.Meine Situation ist sicherlich nicht repräsentativ, allerdings würde ich die Bewerbung mit 9-12 Monaten Vorlaufzeit abschicken. Gerade im Falle einer Ablehnung ist man dann noch flexibel und muss nicht direkt um sein Praxissemester bangen. ...

August 3, 2026

Weihbischof Ludger Schepers fordert Gemeinden, sichere Orte für queere Menschen zu werden, Berlin; Schutzraum, Zuflucht, Heimat für alle

Weihbischof Ludger Schepers fordert Gemeinden, sichere Orte für queere Menschen zu werden, Berlin; Schutzraum, Zuflucht, Heimat für alle Schepers: Gemeinden müssen sichere Orte für queere Menschen werden | katholisch.de DBK-Queerbeauftragter fordert mehr als Solidarität Schepers: Gemeinden müssen sichere Orte für queere Menschen werden VERÖFFENTLICHT AM 03.08.2026 UM 11:35 UHR – LESEDAUER: 2 MINUTEN MÜNSTER - Nach dem Anschlag auf den Berliner CSD stellt Weihbischof Ludger Schepers klar: Gemeinden müssen sichere Orte für queere Menschen sein. Daran messe sich die kirchliche Überzeugungskraft. Er äußerte auch Selbstkritik. ...

August 3, 2026

Dan Popek Piano Blues & Boogie Woogie, Heaven Music Club Balterswil; Lange Nacht von 21:00 bis 04:00 Uhr

Dan Popek Piano Blues & Boogie Woogie, Heaven Music Club Balterswil; Lange Nacht von 21:00 bis 04:00 Uhr Dan Popek - Standortförderung Zürioberland Datum 21. August 2026 Ort Balterswil Zeit 21:00 bis 04:00 Uhr Preis Eintritt frei Kollekte Daten - 21.08.2026 21:00 Ort Heaven Music Club Hauptstrasse 35 8362 Balterswil Schweiz Kontakt Zielgruppe - Offen für alle Art der Veranstaltung - Kunst & Kultur Zutrittskonditionen - Beitrag freiwillig Kollekte Dan Popek Piano Blues & Boogie Woogie Dan Popek kommt ins Heaven. Der vielfach ausgezeichnete junge Pianist gehört in die oberste Riege der Blues- und Boogie Woogie Pianisten. Er hat sich zum Ziel gesetzt, seinem Publikum stets etwas Außerordentliches zu bieten. Sein Repertoire umfasst alle Musikepochen und Stile – ist schier grenzenlos. Dank seiner hohen Virtuosität schafft er das scheinbar Unmögliche mühelos zu präsentieren. Gepaart mit niveauvollem Entertainment ist ein unvergessliches Event garantiert. Sein energischer und stellenweise „akrobatischer“ Klavierstil begeistert sein stetig wachsendes Publikum immer wieder aufs Neue. Popek begann im Alter von vier Jahren Klavier zu spielen. Erste Erfolge konnte er beim Stuttgarter Matthaes-Klavierspiel-Wettbewerb und bei Jugend jazzt (mit Weiterleitung zu den Jazz Lights in Oberkochen) für sich verbuchen. Mit 16 Jahren trat er beim Hamburger Boogie Woogie Festival in der legendären Fabrik auf. Seitdem wird er von der Presse als der „Mozart des Boogie Woogie“ bezeichnet und spielte infolge mit internationalen Größen wie Abi Wallenstein, Axel Zwingenberger, Joja Wendt, Silvan Zingg sowie Cory Henry und der Spider Murphy Gang, um nur einige zu nennen. Sein erstes eigenes Album „88 Tasten & Ich“ erschien 2013. Von 2014 bis 2016 gewann er zweimal den Yamaha Förderpreis. 2016 erschien das zweite Album „The Shout“, was ihm auch international viel Aufmerksamkeit einbrachte. Es folgten erste TV-Auftritte im SWR und NDR sowie Einladungen nach Wien (Jazz Fest), Berlin (Mercedes-Benz) und Cambrai (Frankreich). 2018 war Popek Jurymitglied im Casio ...

August 3, 2026