Dresden Monarchs veranstalten F*CK CANCER GAMEDAY im Heinz-Steyer-Stadion Dresden; 5 Euro pro Shirt direkt an Spendenziele.

Dresden Monarchs veranstalten F*CK CANCER GAMEDAY im Heinz-Steyer-Stadion Dresden; 5 Euro pro Shirt direkt an Spendenziele. Herzensangelegenheit für die Monarchs - Dresden Monarchs August 2026 | Team: Aktuelles Elfter Spieltag für die Dresden Monarchs in der effect® ENERGY GFL – und der steht unter einem besonders wichtigen Motto: Gemeinsam mit dem Partner Beyond Imaging richten die Königlichen am Sonntag, 16. August 2026, den F*CK CANCER GAMEDAY aus, bei dem ein sichtbares Zeichen im Kampf gegen den Krebs gesetzt und zur Vorsorge motiviert werden soll. Gleichzeitig soll mit Spenden ganz konkret dort unterstützt werden, wo täglich großartige Arbeit geleistet wird. „Es gibt kaum einen Menschen, der nicht in seinem Familien- oder Freundeskreis mit dem Thema Krebs in Berührung gekommen ist. Umso wichtiger sind Forschung, Früherkennung und Medizin, wozu wir gern einen Teil beitragen möchten. Mit dem Charity-Gameday möchten wir ein Zeichen setzen, zu Vorsorge-Untersuchungen zu gehen. Gleichzeitig unterstützen wir mit den Aktionen rund um unseren Spieltag das Onkologische Zentrum des Städtischen Klinikums Dresden und das Sächsische Kinderpalliativzentrum des Universitätsklinikums Dresden. Ein herzlicher Dank gilt hier unserem Partner Beyond Imaging, der uns dabei tatkräftig unterstützt“, erklärt Monarchs-Geschäftsführer Jörg Dreßler. Die Spieler werden an diesem Spieltag in pinken Outfits antreten, die vorab bereits zur Versteigerung angeboten wurden. Alle Besucher im Heinz-Steyer-Stadion können ein pinkfarbenes Shirt zum Preis von 10 Euro erwerben. Pro verkauftes Shirt gehen 5 Euro direkt an die beiden Spendenziele. Zu Gast im Heinz-Field sind die Hildesheim Invaders, die den Monarchs sogar noch Platz eins in der Nordstaffel streitig machen können. Das Team von Headcoach Marcus Herford bringt im Schnitt 30 Punkte aufs Scoreboard. Vergangenen Samstag beim Derby gegen die Braunschweig Lions waren es sogar 50. Herzstück der Invaders ist aber vor allem die Defense mit der D-Line um Kyle Kitchens. Der Quarterback-Jäger führte über Jahre die Sack-Statistiken an, auch diese Saison liegt er mit zwölf Sacks ganz vorn in der effect® ENERGY GFL. Bisher nur zweimal gegen den Deutschen Meister Potsdam bekamen Kitchens & Co. ihre Grenzen aufzeigt. Dresdens Offense ist das natürlich nicht entgangen. Mit Rocky Lombardi und Casey Thompson stehen aber auch zwei Quarterbacks in den Reihen der Königlichen, die gezeigt haben, dass sie mit Druck sehr gut umgehen können. Auch Dresdens Defense muss sich im Vergleich zur Hildesheimer alles andere als verstecken. Im Gegenteil, sie liefert Woche für Woche ab, ist im Verbund eine der besten der effect® ENERGY GFL. Beim 36:7-Erfolg am Samstag bei den Berlin Rebels haben die Mannen von Defense Coordinator Martin Schmidt bereits das zweite Mal in dieser Saison keine Punkte zugelassen. Berlins einziger Touchdown resultierte aus einem Pick Six der Defense. „Meine Jungs werden bereit sein. Schon die gesamte Saison über haben mich Spieler und Trainer beeindruckt, wie sie mit allen Herausforderungen und Problemen umgehen. Sie wissen, dass wir gewinnen müssen, um das Heimrecht in den PlayOffs zu sichern. Aber auch Hildesheim wird bereit sein. Sie werden einen aggressiven Plan haben und sicherlich auch ein paar unerwartete Dinge. Wir bereiten uns auf alles vor und versuchen, auch für Überraschungen einen Plan zu haben“, informiert Monarchs-Headcoach Greg Seamon. Kickoff im Heinz-Field ist am Sonntag bereits um 15.00 Uhr. Die Stadiontore öffnen um 13.30 Uhr. Bereits ab 12.00 Uhr startet vor dem Stadion die Powerparty, wo auch die pinken T-Shirts noch erworben werden können.

August 14, 2026

KBV 32. Anbietermeeting der KBV Digitalisierung in der Versorgung Berlin

KBV 32. Anbietermeeting der KBV Digitalisierung in der Versorgung Berlin Anbietermeeting der KBVDigitalisierung in der Versorgung Dauer: Uhrzeit: 10:00 - 16:30 Uhr Anbietermeeting der KBV Digitalisierung in der Versorgung Eingeladen sind Anbieter von KBV-zertifizierter Softwareprodukte für den Praxis- und Laborcomputerbereich, Provider und Applikationsanbieter sowie Vertreterinnen und Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigungen. Auch in diesem Jahr haben wir wieder eine interessante Agenda für Sie zusammengestellt. Freuen Sie sich auf das 32. Anbietermeeting der KBV und planen Sie diesen Tag für ein Treffen vor Ort oder auch online ein. ...

August 14, 2026

KBV 32. Anbietermeeting der KBV Digitalisierung in der Versorgung; Berlin; Hybrid-Teilnahme vor Ort oder online via Zoom

KBV 32. Anbietermeeting der KBV Digitalisierung in der Versorgung; Berlin; Hybrid-Teilnahme vor Ort oder online via Zoom Anbietermeeting der KBVDigitalisierung in der Versorgung Dauer: Uhrzeit: 10:00 - 16:30 Uhr Anbietermeeting der KBV Digitalisierung in der Versorgung Eingeladen sind Anbieter von KBV-zertifizierter Softwareprodukte für den Praxis- und Laborcomputerbereich, Provider und Applikationsanbieter sowie Vertreterinnen und Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigungen. Auch in diesem Jahr haben wir wieder eine interessante Agenda für Sie zusammengestellt. Freuen Sie sich auf das 32. Anbietermeeting der KBV und planen Sie diesen Tag für ein Treffen vor Ort oder auch online ein. ...

August 14, 2026

HRG Berlin Management GmbH Insolvenzverfahren Berlin Charlottenburg; Insolvenzverwalter Prof. Dr. Lucas F. Flöther, 14.08.2026 eröffnet

HRG Berlin Management GmbH Insolvenzverfahren Berlin Charlottenburg; Insolvenzverwalter Prof. Dr. Lucas F. Flöther, 14.08.2026 eröffnet Veröffentlichungsdatum: 14.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 3618 IN 475/26 Gericht: Charlottenburg (Berlin) Name, Vorname / Bezeichnung: HRG Berlin Management GmbH Sitz / Wohnsitz: Berlin Register: Berlin, HRB 255225 3618 IN 475/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. HRG Berlin Management GmbH, Hauptstraße 66, 12159 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Robert Kalman Kennedy, Dr. Gordon Geiser, Dr. Benedikt de Bruyn Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 255225 B - Schuldnerin - Geschäftszweig: Hotellerie | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 14.08.2026 um 10.43 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther Wallstraße 14a, 10179 Berlin 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 13.11.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. 4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf Dienstag, 22.09.2026, 11:15 Uhr, Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg Hinweise: Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. 5. Prüfungstermin wird anberaumt auf Dienstag, 12.01.2027, 11:00 Uhr, Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ferner wird ihm die gem. Art. 54 EuInsVO erforderliche Unterrichtung aller bekannten ausländischen Gläubiger übertragen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 9. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1 14057 Berlin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer), die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1 14057 Berlin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 14.08.2026

August 14, 2026

PrizReni GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Charlottenburg (Berlin); Insolvenzverwalter Dr. Robert Schiebe bestellt, Forderungen bis 23.09.2026

PrizReni GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Charlottenburg (Berlin); Insolvenzverwalter Dr. Robert Schiebe bestellt, Forderungen bis 23.09.2026 Veröffentlichungsdatum: 14.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 3605 IN 1250/26 Gericht: Charlottenburg (Berlin) Name, Vorname / Bezeichnung: PrizReni GmbH Sitz / Wohnsitz: Berlin Register: Berlin, HRB 217310 3605 IN 1250/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. PrizReni GmbH, Malteser Straße 24, 12249 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Czeslaw Wojciech Schubert Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 217310 - Schuldnerin - | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 12.08.2026 um 09.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe Kurfürstendamm 219, 10719 Berlin 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 23.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 04.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 23.09.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. 9. Die Verfahren 3605 IN 1250/26 und 3605 IN 1738/26 werden verbunden (§§ 4 InsO, 147 ZPO). Das Verfahren 3605 IN 1250/26 führt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1 14057 Berlin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 13.08.2026

August 14, 2026

Gewehrschützen und Skeeter WM-Qualifikation München und Berlin; Waibel-Nominierung als Grundlage vor DM

Gewehrschützen und Skeeter WM-Qualifikation München und Berlin; Waibel-Nominierung als Grundlage vor DM WM-Qualifikation München & Berlin: Gewehrschützen und Skeeter gefordert WM-Qualifikation München & Berlin: Gewehrschützen und Skeeter gefordert Es wird ernst für zwölf Gewehrschützen und die Skeeter: Am 17. August tragen die Gewehrschützen auf der Olympia-Schießanlage in Garching-Hochbrück im Luftgewehr und im Kleinkaliber-Dreistellungskampf ihre Qualifikation für die Weltmeisterschaft in Doha QAT (1. bis 14. November) aus. Zuvor (14. bis 16. August) ermitteln die Skeeter in Berlin in der dritten und finalen Qualifikation ihre WM-Teilnehmer. ...

August 14, 2026

Ascléa GmbH (ehemals x-cardiac) Berlin transformiert; Neue Investoren: Quercus, Catalpa Ventures

Ascléa GmbH (ehemals x-cardiac) Berlin transformiert; Neue Investoren: Quercus, Catalpa Ventures x-cardiac transformiert zur Ascléa und sichert Series-A-Finanzierung: ASCENION GmbH - Ein Unternehmen der LifeScience-Stiftung x-cardiac transformiert zur Ascléa und sichert Series-A-Finanzierung Die bisherige x-cardiac GmbH hat ihren Unternehmensfokus erweitert und firmiert nun als Ascléa GmbH. Gleichzeitig hat das Berliner Start-up erfolgreich eine Series-A-Finanzierungsrunde abgeschlossen, um die weitere Entwicklung seiner KI-Lösungen für den klinischen Alltag voranzutreiben. Ascenions Portfoliounternehmen verfolgt mit der Umfirmierung das Ziel, seine bisherige Expertise im Bereich KI-gestützter Medizinprodukte auf zusätzliche Anwendungsfelder in Krankenhäusern auszuweiten. Im Mittelpunkt steht die Plattform Clé, die Kliniken den souveränen Einsatz moderner Sprachmodelle und agentischer KI ermöglichen soll. Die Lösung kann entweder im eigenen Rechenzentrum eines Krankenhauses oder über europäische Sovereign-Cloud-Anbieter betrieben werden. Darüber hinaus integriert Clé bestehende klinische IT-Systeme und macht relevante Daten für KI-Anwendungen nutzbar. Dadurch möchte Ascléa zur Entlastung klinischer Mitarbeiter von administrativen Aufgaben beitragen, wodurch mehr Ressourcen für die direkte Patientenversorgung zur Verfügung stehen. ...

August 14, 2026

KBV-zertifizierte Softwareanbieter, Provider und KV-Vertreter, 32. Anbietermeeting der KBV Digitalisierung in der Versorgung, Berlin; Vor-Ort-Teilnahme oder Online-Teilnahme möglich

KBV-zertifizierte Softwareanbieter, Provider und KV-Vertreter, 32. Anbietermeeting der KBV Digitalisierung in der Versorgung, Berlin; Vor-Ort-Teilnahme oder Online-Teilnahme möglich Anbietermeeting der KBVDigitalisierung in der Versorgung Dauer: Uhrzeit: 10:00 - 16:30 Uhr Anbietermeeting der KBV Digitalisierung in der Versorgung Eingeladen sind Anbieter von KBV-zertifizierter Softwareprodukte für den Praxis- und Laborcomputerbereich, Provider und Applikationsanbieter sowie Vertreterinnen und Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigungen. Auch in diesem Jahr haben wir wieder eine interessante Agenda für Sie zusammengestellt. Freuen Sie sich auf das 32. Anbietermeeting der KBV und planen Sie diesen Tag für ein Treffen vor Ort oder auch online ein. ...

August 14, 2026

Junioren-Regionalligen Nordost starten Saison 2026; 42 Nachwuchsteams

Junioren-Regionalligen Nordost starten Saison 2026; 42 Nachwuchsteams Anpfiff in der JRL! - Nordostdeutscher Fußballverband e.V. Diese Website verwendet lediglich ein Session-Cookie . Die Lebenszeit des Cookies beträgt 30 Minuten bzw. bis das Browserfenster geschlossen wird. Indem Sie die Website und ihre Angebote nutzen und weiter navigieren, akzeptieren Sie dieses Cookie. Dies können Sie in Ihren Browsereinstellungen ändern. Spielbetrieb Männer Regionalliga Nordost Oberliga Nord Oberliga Süd Futsal-Regionalliga Frauen Frauen-Regionalliga Junioren Juniorinnen A-Junioren Regionalliga B-Junioren Regionalliga C-Junioren Regionalliga U 17 - Juniorinnen Talentrunde U 14 - Junioren Talente-Spielrunde Nordost U 13 - Junioren Talente-Spielrunde Nordost DFB ...

August 14, 2026

HSG Nordhorn-Lingen veranstaltet dritten HSG Premium Cup in Nordhorn; Topklubs Barcelona und PSG dabei

HSG Nordhorn-Lingen veranstaltet dritten HSG Premium Cup in Nordhorn; Topklubs Barcelona und PSG dabei Welthandball der Extraklasse in Nordhorn - HSG Nordhorn Lingen Stellungnahme zur aktuellen wirtschaftlichen Situation Björn Zintel geht – Emiel Hoogland kommt Mathis Berger übernimmt Social Media und Öffentlichkeitsarbeit Max Horner kommt – Jaris Tobeler verlässt die HSG Welthandball der Extraklasse in Nordhorn Nach den großen Erfolgen in den Jahren 2024 und 2025 geht das hochkarätige Handball-Vorbereitungsturnier in die nächste Runde: Am Samstag und Sonntag (15. und 16. August) schlägt das Herz des europäischen Handballsports wieder in der Grafschaft. Die HSG Nordhorn-Lingen und die niederländische Spielerberatungs-Agentur GRANDSLAM um René Cloo laden zur dritten Auflage des HSG Premium Cups ins Nordhorner Euregium ein. ...

August 14, 2026