Deutsche Nutzer nutzen das Deutschlandticket in Deutschland; bringt volkswirtschaftlich bis zu fünf Milliarden Euro ein

Deutsche Nutzer nutzen das Deutschlandticket in Deutschland; bringt volkswirtschaftlich bis zu fünf Milliarden Euro ein Das Deutschlandticket wirkt – infosperber Passagiere am Stuttgarter Hauptbahnhof auf dem Weg von den S-Bahnen zum Fernverkehr. Die wegen der S21-Baustelle sehr lange Strecke wird von der Bevölkerung liebevoll «Stuttgarter Fernwanderweg» genannt. © Daniela Gschweng 14.08.2026 Ein Fünftel der deutschen Bevölkerung nutzt das Pauschalticket. Die Gelegenheitsnutzer wandern allerdings zunehmend ab. Mehr als die Hälfte aller Fahrten im öffentlichen Verkehr werden in Deutschland inzwischen mit dem Deutschlandticket finanziert. Rund 14 Millionen Nutzende legen damit etwa ein Drittel der Personenkilometer im deutschen ÖV-Netz zurück. Damit nutzt ein Fünftel der Bevölkerung Deutschlands das Pauschalticket, das im gesamten Regionalverkehr des Landes gilt. Nicht gültig ist das «D-Ticket» im Fernverkehr wie dem IC oder ICE. ...

August 14, 2026

Kardinal Rainer Maria Woelki sagt, er würde das meiste wieder so machen in Köln; Beibehaltung bisheriger Entscheidungen trotz Debatte

Kardinal Rainer Maria Woelki sagt, er würde das meiste wieder so machen in Köln; Beibehaltung bisheriger Entscheidungen trotz Debatte Kardinal Woelki: Würde das meiste wieder so machen | katholisch.de Kölner Erzbischof wird bald 70 Jahre alt Kardinal Woelki: Würde das meiste wieder so machen VERÖFFENTLICHT AM 14.08.2026 UM 09:35 UHR – LESEDAUER: 2 MINUTEN KÖLN - Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki wird in Kürze 70 – und gibt sich von seinen Entscheidungen überzeugt. Das hat nach seinen eigenen Worten auch mit Ehrlichkeit zu tun. ...

August 14, 2026

Stadt Nordhorn erneuert Radweg an der Euregiostraße

Stadt Nordhorn erneuert Radweg an der Euregiostraße Radweg an der Euregiostraße wird erneuert | Stadt Nordhorn Rathaus & Politik Politik Rats- und Bürgerinformationssystem Wahlen Ehrenratsmitglieder der Stadt Nordhorn Leitbild und strategische Konzepte Umfragen Livestream Ratssitzungen Stadtverwaltung Online-Dienstleistungen Leistungen A-Z Bürgermeister Verwaltungsvorstand Bürgerbüro Meldewesen Ordnungsabteilung Standesamt Städtepartnerschaften Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Organigramm der Stadt Nordhorn Ansprechpartner*innen Downloads & Formulare Interne Meldestelle Gleichstellungsbüro Themen & Schwerpunkte Service & Beratung Aktionen & Events Broschüren & Downloads Digitalisierung Nordhorner Digitaltage Nachhaltigkeit Die 17 Ziele Poetry Slam Unterstützung Fairer Handel im Bereich Sport Fairtrade-Town Essen in Mehrweg Grafschafter Carsharing Klima und Umwelt Fahrradstadt Nordhorn Fahrgemeinschaften Nordhorner Nachhaltigkeitswoche Info-Materialien zur Nachhaltigkeit ausleihen Bekanntmachungen ...

August 14, 2026

KBV lädt Anbieter zertifizierter Praxis-/Labor-Software nach Berlin zum 32. Anbietermeeting Digitalisierung in der Versorgung

KBV lädt Anbieter zertifizierter Praxis-/Labor-Software nach Berlin zum 32. Anbietermeeting Digitalisierung in der Versorgung Anbietermeeting der KBVDigitalisierung in der Versorgung Dauer: Uhrzeit: 10:00 - 16:30 Uhr Anbietermeeting der KBV Digitalisierung in der Versorgung Eingeladen sind Anbieter von KBV-zertifizierter Softwareprodukte für den Praxis- und Laborcomputerbereich, Provider und Applikationsanbieter sowie Vertreterinnen und Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigungen. Auch in diesem Jahr haben wir wieder eine interessante Agenda für Sie zusammengestellt. Freuen Sie sich auf das 32. Anbietermeeting der KBV und planen Sie diesen Tag für ein Treffen vor Ort oder auch online ein. ...

August 14, 2026

Zug RE62037 RE8 fährt veränderten Fahrplan Blankenfelde (TF)–Berlin Hbf–Nauen; bis zu 5 Minuten früher, Falkensee entfällt

Zug RE62037 RE8 fährt veränderten Fahrplan Blankenfelde (TF)–Berlin Hbf–Nauen; bis zu 5 Minuten früher, Falkensee entfällt ODEG-Servicetelefon: 030 514 88 88 88 VBB-Infotelefon: 030 25 41 41 41 odeg.de · vbb.de · vmv-mbh.de Stand: 14.08.26; Änderungen vorbehalten, Einzelangaben ohne Gewähr Blankenfelde (TF) ▸ Wittenberge 25.08.2026, 21:45 Uhr – 24:00 Uhr Veränderte Fahrzeiten | Schedule Changes Sehr geehrte Fahrgäste, am Dienstag, den 25. August 2026, 21:45 Uhr – 24:00 Uhr fährt ein Zug der Linie RE8 mit einem veränderten Fahrplan. Der Zug RE62037  fährt auf der Strecke Blankenfelde (TF) ▸ Berlin Hbf ▸ Nauen bis zu 5 Minuten früher als gewohnt.  hält nicht in Falkensee.  fährt auf der Strecke Glöwen ▸ Wittenberge 2 Minuten früher als gewohnt. Grund hierfür sind Bauarbeiten der DB InfraGO AG. Den Fahrplan des betroffenen Zuges entnehmen Sie bitte der nebenstehenden Tabelle oder den digitalen Auskunftsmedien unter www.bahn.de bzw. www.vbb.de sowie den mobilen Apps. Züge, die nicht aufgeführt sind, verkehren planmäßig. ...

August 14, 2026

Hauptstadt Living Entwicklungs GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Berlin; Insolvenzverwalter bestellt: Prof. Dr. Torsten Martini

Hauptstadt Living Entwicklungs GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Berlin; Insolvenzverwalter bestellt: Prof. Dr. Torsten Martini Veröffentlichungsdatum: 14.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 3612 IN 11782/25 Gericht: Charlottenburg (Berlin) Name, Vorname / Bezeichnung: Hauptstadt Living Entwicklungs GmbH Sitz / Wohnsitz: Berlin Register: Berlin, HRB 202701 3612 IN 11782/25 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Hauptstadt Living Entwicklungs GmbH, Joachimsthaler Straße 34, 10719 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Marco Erich Gronau Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 202701 Geschäftszweig: Immobilienprojektentwicklung - Schuldnerin - | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 11.08.2026 um 12.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini Kantstraße 164, 10623 Berlin 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 04.11.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. 4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf Mittwoch, 23.09.2026, 11:10 Uhr, Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg 5. Prüfungstermin wird anberaumt auf Mittwoch, 16.12.2026, 11:05 Uhr, Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 9. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Auszug aus den Gründen: Der Antrag ist am 01.12.2025 beim Insolvenzgericht Charlottenburg eingegangen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1 14057 Berlin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 13.08.2026

August 14, 2026

ifo Institut – Studie: Mietendeckel und Enteignungsdebatte verschärfen Wohnungskrise in Berlin; Angebotsmieten 10–15% über Erwartung

ifo Institut – Studie: Mietendeckel und Enteignungsdebatte verschärfen Wohnungskrise in Berlin; Angebotsmieten 10–15% über Erwartung Mietendeckel und Enteignungsdebatte verschärfen Wohnungskrise in Berlin | Pressemitteilung | ifo Institut Mietendeckel und Enteignungsdebatte verschärfen Wohnungskrise in Berlin Der Berliner Mietendeckel und Unsicherheiten über staatliche Eingriffe hinterlassen bis heute Schäden am Wohnungsmarkt, obwohl das Bundesverfassungsgericht den Mietendeckel bereits 2021 gekippt hat. Das zeigt eine neue Studie des ifo Instituts. „Drei Jahre nach dem Aus des Mietendeckels liegt das Verhältnis von Kaufpreisen zu Mieten in Berlin etwa 10 bis 15 Prozent unter dem Wert, den die Entwicklung anderer Großstädte erwarten lässt“, sagt ifo-Forscher Mathias Dolls. „Der Mietendeckel sowie die anhaltende Enteignungsdebatte sorgen zudem dafür, dass Investoren und Wohnungsunternehmen in Berlin deutlich weniger neu gebaut und saniert haben.“ ...

August 14, 2026

Johnny Adams seeking producer for queer coming-of-age short in Berlin; two locations, three shoot days, September.

Johnny Adams seeking producer for queer coming-of-age short in Berlin; two locations, three shoot days, September. Producer for Queer Coming of Age Short - DFFB Pro­du­cer for Que­er Coming of Age Short I am loo­king for a pro­du­cer for my next short film. It’s a que­er coming of age sto­ry set in Ber­lin with two loca­ti­ons and three shoot days some time in the second half of Sep­tem­ber. I am quite orga­ni­zed but would love to have someone to share the workload, give input on crea­ti­ve decis­i­ons, boun­ce ide­as off of, help cast actors, etc. Wha­te­ver you’­re inte­res­ted in taking on as long as it helps push the pro­ject for­ward and we get along well. ...

August 14, 2026

KBV 32. Anbietermeeting der KBV Digitalisierung in der Versorgung Berlin

KBV 32. Anbietermeeting der KBV Digitalisierung in der Versorgung Berlin Anbietermeeting der KBVDigitalisierung in der Versorgung Dauer: Uhrzeit: 10:00 - 16:30 Uhr Anbietermeeting der KBV Digitalisierung in der Versorgung Eingeladen sind Anbieter von KBV-zertifizierter Softwareprodukte für den Praxis- und Laborcomputerbereich, Provider und Applikationsanbieter sowie Vertreterinnen und Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigungen. Auch in diesem Jahr haben wir wieder eine interessante Agenda für Sie zusammengestellt. Freuen Sie sich auf das 32. Anbietermeeting der KBV und planen Sie diesen Tag für ein Treffen vor Ort oder auch online ein. ...

August 14, 2026

Kostümbilder:in gesucht für Abschlussfilm -163 cm- an der Filmuniversität Babelsberg, Berlin-Brandenburg, Drehort Berlin/Brandenburg, Dreh 21.09.–08.10.2026; kein Honorar möglich

Kostümbilder:in gesucht für Abschlussfilm -163 cm- an der Filmuniversität Babelsberg, Berlin-Brandenburg, Drehort Berlin/Brandenburg, Dreh 21.09.–08.10.2026; kein Honorar möglich WIR SUCHEN EINE:N KOSTÜMBILDER:IN - DFFB Für unse­ren Abschluss­film „-163 cm-“ (AT) an der Film­uni­ver­si­tät Babels­berg suchen wir noch eine:n Kostümbilder:in, die ​der Lust hat, unser Team zu unter­stüt­zen und gemein­sam mit uns die Looks unse­rer Figu­ren zu ent­wi­ckeln. Beson­ders wich­tig ist uns dabei ein authen­ti­sches und natür­li­ches Kos­tüm­bild, das die Figu­ren und ihre Lebens­rea­li­tät glaub­wür­dig erzählt. ...

August 14, 2026