KBV Anbietermeeting Digitalisierung in der Versorgung Berlin; Vor Ort oder online via Zoom

KBV Anbietermeeting Digitalisierung in der Versorgung Berlin; Vor Ort oder online via Zoom Anbietermeeting der KBVDigitalisierung in der Versorgung Dauer: Uhrzeit: 10:00 - 16:30 Uhr Anbietermeeting der KBV Digitalisierung in der Versorgung Eingeladen sind Anbieter von KBV-zertifizierter Softwareprodukte für den Praxis- und Laborcomputerbereich, Provider und Applikationsanbieter sowie Vertreterinnen und Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigungen. Auch in diesem Jahr haben wir wieder eine interessante Agenda für Sie zusammengestellt. Freuen Sie sich auf das 32. Anbietermeeting der KBV und planen Sie diesen Tag für ein Treffen vor Ort oder auch online ein. ...

August 13, 2026

Julia Klöckner Rede zum 65. Jahrestag der Berliner Mauer in Bernauer Straße, Kapelle der Versöhnung; Mauer teilt Deutschland, Europa, Welt

Julia Klöckner Rede zum 65. Jahrestag der Berliner Mauer in Bernauer Straße, Kapelle der Versöhnung; Mauer teilt Deutschland, Europa, Welt Deutscher Bundestag - Klöckner: Die Mauer hat in Deutschland Spuren gezogen Klöckner: Die Mauer hat in Deutschland Spuren gezogen Bundestagspräsident Julia Klöckner während ihrer Rede zum 65. Jahrestag des Baus der Berliner Mauer (© picture alliance „Die Mauer hat in Deutschland Spuren gezogen, die unsere Wege heute noch beeinflussen“, sagte Bundestagspräsidentin Julia Klöckner am 65. Jahrestag des Baus der Berliner Mauer . Klöckner hielt am Donnerstag, 13. August 2026 , die Rede in der Gedenkveranstaltung der Stiftung Berliner Mauer in der Kapelle der Versöhnung an der Bernauer Straße. „Ost und West spielen in unserem Selbstverständnis weiterhin eine Rolle“, stellte die Bundestagspräsidentin fest. ...

August 13, 2026

Berlinerinnen und Berliner betroffen durch Umweltungerechtigkeit in Berlin; Fünffache Belastung trifft 24.229 Menschen

Berlinerinnen und Berliner betroffen durch Umweltungerechtigkeit in Berlin; Fünffache Belastung trifft 24.229 Menschen Umwelt(un)gerechtigkeit in Zahlen Folgen der Braunkohletagebaue Klimaerhitzung Brandenburg Stromgewinnung aus Wind und Sonne Massentierhaltung Mobilität und Verkehr Stromgewinnung aus Wind und Sonne Landwirtschaft Moore Alleen- und Baumschutz Gewässer Naturschutz Schmetterlinge Biber Wildkatze Wolf Vögel und Fledermäuse Diese Karte des Geoportals Brandenburg zeigt, wie Starkregenrisiken in Potsdam verteilt sind Was die Hitzewelle im Juni 2026 gebracht hat Neuer deutschlandweiter Hitzerekord: 41,7 °C in Coschen (Brandenburg) Neuer Berliner Hitzerekord: 39,9 °C in Tempelhof Heißester Juni seit Beginn der Messungen in 9 europäischen Ländern ...

August 13, 2026

Bitkom E-Auto bidirektionales Laden in Deutschland; 77 Prozent fühlen sich sicherer im Stromausfall

Bitkom E-Auto bidirektionales Laden in Deutschland; 77 Prozent fühlen sich sicherer im Stromausfall E-Auto als Stromspeicher: Drei Viertel würden sich bei Stromausfall sicherer fühlen | Presseinformation | Bitkom e. V. E-Auto als Stromspeicher: Drei Viertel würden sich bei Stromausfall sicherer fühlen 63 Prozent halten es grundsätzlich für sinnvoll, ein E-Auto als Stromspeicher zu nutzen Für 55 Prozent würden E-Autos dadurch attraktiver Berlin, 13. August 2026 – Das E-Auto nicht nur laden, sondern den gespeicherten Strom bei Bedarf auch im Haushalt nutzen: Das sogenannte bidirektionale Laden stößt auf großes Interesse in deutschen Haushalten. 77 Prozent würden sich sicherer fühlen, wenn sie ihr E-Auto bei einem Stromausfall als Stromspeicher nutzen könnten. 64 Prozent fänden es grundsätzlich praktisch, ein E-Auto als Stromspeicher zu nutzen. Und 55 Prozent sagen, ein E-Auto wäre für sie attraktiver, wenn sie es auch als Stromspeicher einsetzen könnten. Das sind Ergebnisse einer repräsentativen Befragung unter 1.002 Haushalten in Deutschland im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. „Bidirektionales Laden macht E-Autos zu mobilen Stromspeichern. Das erhöht Autonomie und Schutz von Privathaushalten bei hybriden Angriffen auf Stromnetze und kann zudem die Netzstabilität im Regelbetrieb erhöhen“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Damit bekommt Elektromobilität einen zusätzlichen Nutzen: Sie macht Haushalte unabhängiger und stärkt die Versorgungssicherheit.“ ...

August 13, 2026

BUND fordert Klimacheck im Brandenburger Haushalt; 500 Millionen Euro jährlich für Klimaschutz

BUND fordert Klimacheck im Brandenburger Haushalt; 500 Millionen Euro jährlich für Klimaschutz Gutes Leben für alle! Folgen der Braunkohletagebaue Klimaerhitzung Brandenburg Stromgewinnung aus Wind und Sonne Massentierhaltung Mobilität und Verkehr Stromgewinnung aus Wind und Sonne Landwirtschaft Moore Alleen- und Baumschutz Gewässer Naturschutz Schmetterlinge Biber Wildkatze Wolf Vögel und Fledermäuse Das Geoportal Brandenburg zeigt, wie ungleich städtisches Grün verteilt ist; im Ausschnitt ist Cottbus zu sehen In den Innenstadtbezirken ballen sie sich, die dunkelroten und schwarzen Flecken. Der Berliner Umweltatlas dokumentiert, in welchen Gebieten die Umweltbelastungen besonders groß sind – und welche sozioökonomischen Bedingungen vor Ort bestehen. Die Farbe Schwarz steht dort für eine fünffache Belastung: große Hitzeanfälligkeit, schlechte Versorgung mit Grünflächen, viel Lärm, starke Abgasbelastung und obendrein niedrige Einkommen beziehungsweise hohe Arbeitslosigkeit. Fast ein Fünftel der Berliner Bevölkerung lebt in Gebieten, in denen von den vier Merkmalen Hitze, Versiegelung, Lärm und Abgase mindestens drei im roten Bereich liegen. Sprich: Den Menschen werden ungesunde Bedingungen zugemutet. Zwei Drittel dieser Gebiete wiederum liegen innerhalb des S-Bahnrings. ...

August 13, 2026

Internationales Forscherteam unter Koordination des BIH/Charité erstellt den bislang umfassendsten Einzelzell-Atlas der Bauchspeicheldrüse in Berlin; neue plastische centroazinäre Zellen entdeckt, Regeneration möglich

Internationales Forscherteam unter Koordination des BIH/Charité erstellt den bislang umfassendsten Einzelzell-Atlas der Bauchspeicheldrüse in Berlin; neue plastische centroazinäre Zellen entdeckt, Regeneration möglich Neuer Einzelzell-Atlas zeigt die Plastizität der menschlichen Bauchspeicheldrüse - Aktuelles - BIH at Charité Leitung Stabsstelle Kommunikation und Pressesprecherin Neuer Einzelzell-Atlas zeigt die Plastizität der menschlichen Bauchspeicheldrüse Ein EU-gefördertes Forschungsprojekt unter Koordination des Berlin Institute of Health in der Charité (BIH) entschlüsselt die Entwicklung, Anpassungsfähigkeit und krankheitsbedingte Veränderungen des Pankreas. Die Studienergebnisse sind jetzt in „Cell Metabolism“ erschienen. ...

August 13, 2026

Lars Becker Nachtschicht – Sterben verboten Hamburg; TV-Sektion im Wettbewerb eröffnet

Lars Becker Nachtschicht – Sterben verboten Hamburg; TV-Sektion im Wettbewerb eröffnet Humor, Haltung und neue Perspektiven Humor, Haltung und neue Perspektiven Zwölf Produktionen konkurrieren um die mit insgesamt 35.000 Euro dotierten Hamburg Producers Awards »Deutsche Fernsehfilme« und »Deutsche Serien«. Zwischen Comedy, Mystery, Thriller und Drama setzt die diesjährige Auswahl auf Genrevielfalt und neue Regiestimmen. Die Wettbewerbsbeiträge der Sektion »Televisionen« erzählen von der Bewältigung von Lebenskrisen und vom Mut zu radikalen Veränderungen. Wie lassen sich Lösungen in einer immer komplexer werdenden Welt finden? Die ausgewählten Filme finden darauf unterschiedliche Antworten: mit schwarzem Humor, viel Spannung und in Genres vom Mystery-Thriller und der Tragikomödie über Gesellschaftsdrama, Young-Adult und Impro-Drama bis hin zur Krimi-Comedy. ...

August 13, 2026

KBV veranstaltet 32. Anbietermeeting Digitalisierung in der Versorgung Berlin; Anmeldeschluss: 28.09.2026

KBV veranstaltet 32. Anbietermeeting Digitalisierung in der Versorgung Berlin; Anmeldeschluss: 28.09.2026 Anbietermeeting der KBVDigitalisierung in der Versorgung Dauer: Uhrzeit: 10:00 - 16:30 Uhr Anbietermeeting der KBV Digitalisierung in der Versorgung Eingeladen sind Anbieter von KBV-zertifizierter Softwareprodukte für den Praxis- und Laborcomputerbereich, Provider und Applikationsanbieter sowie Vertreterinnen und Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigungen. Auch in diesem Jahr haben wir wieder eine interessante Agenda für Sie zusammengestellt. Freuen Sie sich auf das 32. Anbietermeeting der KBV und planen Sie diesen Tag für ein Treffen vor Ort oder auch online ein. ...

August 13, 2026

Staffbase invests in AI skills for every employee across offices; four-part training culminates in automated workflows

Staffbase invests in AI skills for every employee across offices; four-part training culminates in automated workflows How Staffbase invests in AI skills for every employee | Staffbase August 13, 2026 August 13, 2026 8 How Staffbase invests in AI skills for every employee Emily Heinrich in Career Development Why we’re investing in AI skills and what that looks like How we think about the path What we’ve done so far What this is really about ...

August 13, 2026

HRG Hotels Erste Management GmbH Hauptinsolvenzverfahren Charlottenburg (Berlin); Insolvenzforderungen bis 16.09.2026 anmelden

HRG Hotels Erste Management GmbH Hauptinsolvenzverfahren Charlottenburg (Berlin); Insolvenzforderungen bis 16.09.2026 anmelden Veröffentlichungsdatum: 13.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 3608 IN 525/26 Gericht: Charlottenburg (Berlin) Name, Vorname / Bezeichnung: HRG Hotels Erste Management GmbH Sitz / Wohnsitz: Berlin Register: Berlin, HRB 200724 3608 IN 525/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. HRG Hotels Erste Management GmbH, Hauptstraße 66, 12159 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Ruslan Husry und Robert Kalman Kennedy, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 200724 B - Schuldnerin - Geschäftszweig: Die Verwaltung eigenen Vermögens etc. | hat das Amtsgericht Charlottenburg am 05.08.2026 beschlossen: 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 05.08.2026 um 13.57 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, Wallstraße 14a, 10179 Berlin. 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 16.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 23.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 16.09.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Der Insolvenzverwalter wird gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ferner wird ihm die gemäß Art. 54 EuInsVO erforderliche Unterrichtung aller bekannten ausländischen Gläubiger übertragen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1 14057 Berlin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer), die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1 14057 Berlin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 06.08.2026

August 13, 2026