Jako Trio Everything In Between Berlin; Original compositions by Jako

Jako Trio Everything In Between Berlin; Original compositions by Jako Jako Trio: »Everything In Between« Jako Trio: »Everything In Between« Route Wie erfolgt die Anreise? Mit dem Auto Anreise mit dem ÖPNV Der griechische Gitarrist und Wahlberliner Iakovos ›Jako‹ Symeonidis und seine Gruppe verbinden aufbauend auf Jakos Debütalbum »Safe Place« eigene Musik, Jazz, Soul und Funk. Ihr neues Album »Everything In Between« enthält Kompositionen von Jako, geprägt von seinen Erfahrungen als griechischer Immigrant im Ausland sowie Stücke aus der Jazztradition und Arrangements klassischer Funk- und Soul-Songs. Die Musik vereint Swing-, Afro- und Funk-Grooves mit Improvisation und Spontanität und lässt jedem Stück Raum zum Atmen und Entfalten: Iakovos ›Jako‹ Symeonidis (Gitarre, Komposition), Thomas Hahn (Tenor Saxophon), Maik Kleer (E-Bass). ...

August 12, 2026

PENNY DEL-Clubs bereiten sich auf Saisonstart 2026/27 in Deutschland vor; Start der 33. PENNY DEL-Saison am 17.09.2026.

PENNY DEL-Clubs bereiten sich auf Saisonstart 2026/27 in Deutschland vor; Start der 33. PENNY DEL-Saison am 17.09.2026. PENNY DEL - Vorbereitungsspiele für die PENNY DEL Saison 2026/27 Vorbereitungsspiele für die PENNY DEL Saison 2026 Die Termine für alle Testspiele in der Vorbereitung auf die Saison 2026 27 in der PENNY DEL stehen fest 27 steht in den Startlöchern, doch bevor am 17. September 2026 der erste Puck in der 33. Saison der PENNY DEL fällt, gehen die 14 Clubs aus dem Oberhaus in ihre Vorbereitungsspiele. ...

August 12, 2026

Carsten Schneider erklärt Stellung gegenüber Verkehrsminister Bilger vor dem Bundeskanzleramt in Berlin heute; Klimaschutz statt Fahrspurenvertiefungen

Carsten Schneider erklärt Stellung gegenüber Verkehrsminister Bilger vor dem Bundeskanzleramt in Berlin heute; Klimaschutz statt Fahrspurenvertiefungen Greenpeace zum heutigen Statement von Carsten Schneider vor dem Bundeskanzleramt | Greenpeace e.V. Presseportal Greenpeace zum heutigen Statement von Carsten Schneider vor dem Bundeskanzleramt Berlin, 12. August 2926 - Umweltminister Carsten Schneider (SPD) positionierte sich heute deutlich gegen Verkehrsminister Bilger. Die Wirtschaft ist nicht durch Fahrspurenvertiefungen zu retten, sondern durch konsequenten Klimaschutz, sagt Martin Kaiser, geschäftsführender Vorstand Greenpeace e.V.. ...

August 12, 2026

Stadt Cottbus/Chóśebuz profilieren Mauersegmente als Gedenk- und Bildungsort Deutsche Teilung auf dem Platz der Deutschen Einheit; digitale Informationsbildschirm-Installation geplant

Stadt Cottbus/Chóśebuz profilieren Mauersegmente als Gedenk- und Bildungsort Deutsche Teilung auf dem Platz der Deutschen Einheit; digitale Informationsbildschirm-Installation geplant Mauersegmente sollen Gedenk- und Bildungsort prägen - Stadt Cottbus/Chóśebuz Mauersegmente sollen Gedenk- und Bildungsort prägen Berührungspunkt Geschichte: Die Segmente der Berliner Mauer auf dem Platz der Deutschen Einheit in Cottbus Chóśebuz sollen als Bildungs- und Erinnerungsort „Deutsche Teilung“ profiliert werden. Eine entsprechende Anregung des Vereins Aufarbeitung Cottbus e.V. hat Oberbürgermeister Tobias Schick in einem gemeinsamen Gespräch aufgenommen und Unterstützung zugesichert. Die vier Segmente der Mauer stehen seit 2011 – also seit 15 Jahren – auf dem Platz der Deutschen Einheit neben dem Informations-, Kommunikations- und Medienzentrum der BTU Cottbus-Senftenberg. Sie sind eine Dauerleihgabe der Stiftung Berliner Mauer. Deren Direktor Prof. Axel Klausmeier und der frühere BTU-Professor Leo Schmidt hatten den Gedenkort für Cottbus ...

August 12, 2026

Games Forest Club gGmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Charlottenburg (Berlin); Insolvenzverwalter bestellt: Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner.

Games Forest Club gGmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Charlottenburg (Berlin); Insolvenzverwalter bestellt: Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner. Veröffentlichungsdatum: 12.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 3615 IN 4589/26 Gericht: Charlottenburg (Berlin) Name, Vorname / Bezeichnung: Games Forest Club gGmbH Sitz / Wohnsitz: Berlin Register: Berlin, HRB 235674 3615 IN 4589/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Games Forest Club gGmbH, Puschkinallee 39, 12435 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Georg Broxtermann Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 235674 Geschäftszweig: Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen - Schuldnerin - | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 07.08.2026 um 13.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner Hausvogteiplatz 11, 10117 Berlin 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 07.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Auf die Durchführung eines Berichtstermins (§ 156 InsO) wird gemäß § 29 Abs. 2 Satz 2 InsO verzichtet. Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 21.10.2026 (Prüfungsstichtag). Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum Prüfungsstichtag, den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Beim Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag und/oder ihrem Rang bestritten wird. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, bis zum 07.10.2026 , der zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung entspricht, die Wahl einer anderen Person zum Insolvenzverwalter schriftlich dem Insolvenzgericht vorzuschlagen. Gehen bis zum Stichtag keine Anträge ein, so verbleibt es bei der bisherigen Bestellung. Die Insolvenzgläubiger erhalten ferner Gelegenheit, schriftliche Stellungnahmen einzureichen zur Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Hat die/der Schuldner/in eine titulierte Forderung bestritten, so obliegt es der/dem Schuldner/in binnen einer Frist von einem Monat, die im schriftlichen Verfahren mit dem Bestreiten der Forderung beginnt, den Widerspruch zu verfolgen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist gilt ein Widerspruch als nicht erhoben. Die/der Schuldner/in hat dem Gericht die Verfolgung dieses Anspruchs nachzuweisen. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 12.08.2026

August 12, 2026

Rennova Bau- und Projekt GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Charlottenburg (Berlin); Gläubiger melden Forderungen bis 10.09.2026

Rennova Bau- und Projekt GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Charlottenburg (Berlin); Gläubiger melden Forderungen bis 10.09.2026 Veröffentlichungsdatum: 12.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 3615 IN 11474/25 Gericht: Charlottenburg (Berlin) Name, Vorname / Bezeichnung: Rennova Bau- und Projekt GmbH Sitz / Wohnsitz: Berlin Register: Berlin, HRB 230656 3615 IN 11474/25 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Rennova Bau- und Projekt GmbH, c/o Buescher, Chaussee 5, 14641 Priort, vertreten durch die Geschäftsführerin Larisa Mikolaivna Buescher Geschäftszweig: Baugewerbe Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 230656 - Schuldnerin - | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 07.08.2026 um 12.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Gordon Garz Rahel-Hirsch-Straße 10, 10557 Berlin 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 10.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. 4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf Donnerstag, 15.10.2026, 12:00 Uhr, Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg 5. Prüfungstermin wird anberaumt auf Donnerstag, 15.10.2026, 12:00 Uhr, Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 9. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. 10. Die Verfahren 3615 IN 11474/25 und 3615 IN 64/26 und 3615 IN 1629/26 werden verbunden (§§ 4 InsO, 147 ZPO). Das Verfahren 3615 IN 11474/25 führt. Auszug aus den Gründen: Der Antrag ist am 04.12.2025 beim Insolvenzgericht Charlottenburg eingegangen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1 14057 Berlin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 12.08.2026

August 12, 2026

Verbände der Wertschöpfungskette Druck fordern Moratorium für Geltungsbeginn der PPWR Berlin/Frankfurt am Main; Übergangszeitraum für rechtssichere Umsetzung

Verbände der Wertschöpfungskette Druck fordern Moratorium für Geltungsbeginn der PPWR Berlin/Frankfurt am Main; Übergangszeitraum für rechtssichere Umsetzung Microsoft Word - 2026-08-12_PI_Verbände der Wertschöpfungskette Druck fordern Moratorium für den Geltungsbeginn der PPWR Seite 1/3 Verbände der Wertschöpfungskette Druck fordern Moratorium für den Gel- tungsbeginn der EU-Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR) Berlin/Frankfurt am Main, 12.08.2026. Gut eine Woche vor dem heutigen Gel- tungsbeginn der EU-Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR) hat die Europäische Kommission überarbeitete FAQ veröffentlicht. Darin nimmt sie teils neue Einordnungen zur Rollenverteilung und dadurch zu Pflichten von Wirtschaftsakteuren vor. Die Verbände der Wertschöpfungskette Druck begrü- ßen grundsätzlich die teilweise neue Auslegung der Vorordnung als Schritt in die richtige Richtung, um die praktische Umsetzung zu erleichtern – kritisieren jedoch die Kurzfristigkeit der Veröffentlichung ausdrücklich. Die Unternehmen in den Handelsstrukturen der Druckindustrie sowie der Presse- und Buchbranche sehen sich aufgrund der Komplexität der Verordnung, neuer Rechtsbegriffe und zusätzlicher Pflichten seit Monaten mit erheblicher Unsicherheit konfrontiert. Bereits die FAQ der Kommission vom März 2026 ließen zahlreiche Fra- gen offen. Die nun Anfang August veröffentlichte Überarbeitung zeigt zudem, dass auch auf EU-Ebene zentrale Umsetzungsfragen erst schrittweise erfasst und geklärt werden. „Bis zum heutigen Geltungsbeginn bleibt den Unternehmen nicht genug Zeit, um neue Auslegungen zu Rollen und Pflichten rechtssicher zu bewerten und in ihren Prozessen umzusetzen“, betonen die Verbände. Besonders groß seien die Umset- zungsprobleme beim grenzüberschreitenden Versand im EU-Binnenmarkt – vor al- lem für Unternehmen, die nur Kleinstmengen versenden, ist z. B. eine Bestellung von Bevollmächtigten in jedem einzelnen Land wirtschaftlich nicht tragbar. Die Verbände fordern daher: – einen angemessenen Übergangszeitraum für eine rechtssichere Umsetzung der PPWR, – Vertrauensschutz für Unternehmen, die ihre Pflichten auf Grundlage der bislang veröffentlichten Informationen nach bestem Wissen umgesetzt haben, – Zurückhaltung bei Kontrollen und Sanktionen zum Start der Anwendung: Behör- den müssten berücksichtigen, dass aufgrund der späten Klarstellungen faktisch keine ausreichende Vorbereitungszeit bestand, ...

August 12, 2026

67 Jugendliche aus Deutschland, Österreich, Frankreich, Rumänien und Tschechien trafen sich zum FICEP Camp 2026 in Bischofsgrün; neue Freundschaften und internationale Erfahrungen

67 Jugendliche aus Deutschland, Österreich, Frankreich, Rumänien und Tschechien trafen sich zum FICEP Camp 2026 in Bischofsgrün; neue Freundschaften und internationale Erfahrungen Verbands-News - Aktuelles | FICEP Camp 2026: Sport verbindet junge Menschen aus Europa FICEP Camp 2026: Sport verbindet junge Menschen aus Europa Vom 2. bis 9. August 2026 trafen sich 67 Jugendliche aus Deutschland, Österreich, Frankreich, Rumänien und Tschechien zum internationalen FICEP Camp in Bischofsgrün. Unter dem Motto „Values in Sports“ standen Sport, Gemeinschaft und interkultureller Austausch im Mittelpunkt. ...

August 12, 2026

Alex Mofa Gang La Boum! Tour 2027 in Clubs; Termin verschoben auf 10.04.2027

Alex Mofa Gang La Boum! Tour 2027 in Clubs; Termin verschoben auf 10.04.2027 Alex Mofa Gang - „La Boum! Tour 2027“ Alex Mofa Gang - „La Boum! Tour 2027“ Route Wie erfolgt die Anreise? Mit dem Auto Anreise mit dem ÖPNV Veranstaltung © Gideon Rothmann ANCHORS & HEARTS – Campfire Chronicles Tour 2026! Club CC-BY-ND Andre Havergo | CC-BY-ND GG308 x BLONDBOI & FRIENDS Festival © Rise of Kronos RISE OF KRONOS Club ...

August 12, 2026

Ein Rosenkavalier kündigt Die Rosige Zeiten Tournee 2027 in Deutschland an; Nach Ablehnung des Bundesverdienstkreuzes folgt erneute Tourneeankündigung.

Ein Rosenkavalier kündigt Die Rosige Zeiten Tournee 2027 in Deutschland an; Nach Ablehnung des Bundesverdienstkreuzes folgt erneute Tourneeankündigung. Ein Rosenkavalier - Die Rosige Zeiten Tournee | visit.freiburg.de Termine Freitag, 02.04.2027 20:00 Uhr Ein Rosenkavalier - Die Rosige Zeiten Tournee Ein Rosenkavalier im April 2027 auf großer »Die Rosige Zeiten Tournee« Nachdem Ein Rosenkavalier das Bundesverdienstkreuz für außerordentliche musikalische Leistung dankend ablehnte, widmet er sich 2027 endlich wieder der großen Kunst und spielt seine erste eigene Tour in noch nicht ganz so großen Venues. Sechs Stopps, verteilt auf ganz Deutschland, mit der Mission rosige Zeiten auch in euer Leben zu bringen. »Die Rosige Zeiten Tour« ist eine Einladung, gemeinsam den Feierabend zu genießen, zusammen zu tanzen, den Alltag zu vergessen und endlich wieder Hoffnung zu verspüren. Egal, ob junge Rennradfahrer oder wilde Punks aus dem Altersheim. Egal ob Casablanca, Rheda-Wiedenbrück, Berlin, Hamburg, Würzburg, Freiburg, Essen oder München. Rosige Zeiten sind örtlich unbegrenzt und für alle da! Ein Rosenkavalier, der erste und bislang einzige Indie-Schlager-Prophet im deutschsprachigen Raum, erbarmt sich und bringt sie aus reiner Nächstenliebe auch zu dir in die Stadt! Die erste und vielleicht letzte Tour, die einem inneren Blumenpflücken so nah kommt. ...

August 12, 2026