PECO-Institut e. V. veröffentlicht Studie zur Tierhaltung in Deutschland; Beschäftigte fühlen sich kaum in Debatten einbezogen

PECO-Institut e. V. veröffentlicht Studie zur Tierhaltung in Deutschland; Beschäftigte fühlen sich kaum in Debatten einbezogen “Arbeit. Klima. Zukunft.”: Neue Studie des PECO-Instituts zur Tierhaltung Wie erleben Beschäftigte in der Tierhaltung den Wandel ihrer Branche? Eine kürzlich vom PECO-Institut e. V. veröffentlichte Studie untersucht erstmals die Arbeitsbedingungen abhängig Beschäftigter in der Tierhaltung in Deutschland sowie ihre Perspektiven auf anstehende Transformationsprozesse. Die Studie “Arbeit. Klima. Zukunft. Tierhaltung im Wandel aus Sicht von Beschäftigten” zeigt: Die Beschäftigten identifizieren sich stark mit ihrem Beruf und empfinden ihre Arbeit mit den Tieren als sinnstiftend. Gleichzeitig ist ihr Arbeitsalltag häufig von Personalmangel, Zeitdruck, langen Arbeitstagen, niedrigen Löhnen sowie zunehmend von Hitzebelastung und Extremwetterereignissen geprägt. ...

August 12, 2026

DROGENKURIER berichtet über Gedenktag für verstorbene Drogengebrauchende in 110 Städten am 21. Juli; neuer Höchstwert der Teilnahmen

DROGENKURIER berichtet über Gedenktag für verstorbene Drogengebrauchende in 110 Städten am 21. Juli; neuer Höchstwert der Teilnahmen DROGENKURIER Ausgabe 147 | JES Bundesverband e.V. Im Mittelpunkt dieser Ausgabe steht der Gedenktag für verstorbene Drogengebrauchende am 21. Juli. Hiermit im Zusammenhang steht die hohe Zahl drogenbedingter Todesfälle im letzten Jahr. Wir haben Kenntnis von 110 teilnehmenden Städten an den Veranstaltungen am 21. Juli. Dies ist ein neuer Höchstwert und zeigt wie groß die Herausforderungen in den Städten gerade sind. ...

August 11, 2026

KBV Anbietermeeting Digitalisierung in der Versorgung Berlin; Anmeldeschluss 28.09.2026

KBV Anbietermeeting Digitalisierung in der Versorgung Berlin; Anmeldeschluss 28.09.2026 Anbietermeeting der KBVDigitalisierung in der Versorgung Dauer: Uhrzeit: 10:00 - 16:30 Uhr Anbietermeeting der KBV Digitalisierung in der Versorgung Eingeladen sind Anbieter von KBV-zertifizierter Softwareprodukte für den Praxis- und Laborcomputerbereich, Provider und Applikationsanbieter sowie Vertreterinnen und Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigungen. Auch in diesem Jahr haben wir wieder eine interessante Agenda für Sie zusammengestellt. Freuen Sie sich auf das 32. Anbietermeeting der KBV und planen Sie diesen Tag für ein Treffen vor Ort oder auch online ein. ...

August 11, 2026

Bundeskanzler Merz fordert Aussetzung des EU-Israel-Assoziierungsabkommens vor dem Kanzleramt Berlin; EU-Beziehungen könnten neu bewertet werden

Bundeskanzler Merz fordert Aussetzung des EU-Israel-Assoziierungsabkommens vor dem Kanzleramt Berlin; EU-Beziehungen könnten neu bewertet werden Amnesty International für Menschenrechte | Deutsche Website Termine Film Berlin 11.08.2026 Filmvorführung “Sternstunde ihres Lebens” Diskussion Hannover 13.08.2026 1800 Tage ohne Bildung - Genderapartheid in Afghanistan Infostand Darmstadt 15.08.2026 Infostand CSD Darmstadt Alle anzeigen Bundeskanzler Merz: EU-Israel-Abkommen endlich aussetzen! Beteilige dich an unserer Online-Aktion und schreibe eine E-Mail an Bundeskanzler Merz und Außenminister Wadephul. Mehrere Organisationen, darunter Amnesty International, protestierten am 11. Mai 2026 vor dem Kanzleramt in Berlin für die Aussetzung des EU-Israel-Assoziierungsabkommens. ...

August 11, 2026

Kukime GmbH Insolvenzverfahren über Vermögen Charlottenburg (Berlin); Hauptinsolvenzverfahren eröffnet

Kukime GmbH Insolvenzverfahren über Vermögen Charlottenburg (Berlin); Hauptinsolvenzverfahren eröffnet Veröffentlichungsdatum: 11.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 3614 IN 737/26 Gericht: Charlottenburg (Berlin) Name, Vorname / Bezeichnung: Kukime GmbH Sitz / Wohnsitz: Berlin Register: Berlin, HRB 150608 B 3614 IN 737/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Kukime GmbH, Hauptstraße 66, 12159 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Gordon Geiser, Robert Kalman Kennedy und Benedikt de Bruyn Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 150608 B - Schuldnerin - | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Überschuldung am 07.08.2026 um 11.07 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther Wallstraße 14a, 10179 Berlin 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 18.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 30.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 18.09.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ferner wird ihm die gem. Art. 54 EuInsVO erforderliche Unterrichtung aller bekannten ausländischen Gläubiger übertragen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1 14057 Berlin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer), die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1 14057 Berlin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 10.08.2026

August 11, 2026

DGB Hessen-Thüringen und Jusos Marburg-Biedenkopf fordern Erhalt der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren; Sterberisiko steigt bei späterem Rentenbeginn

DGB Hessen-Thüringen und Jusos Marburg-Biedenkopf fordern Erhalt der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren; Sterberisiko steigt bei späterem Rentenbeginn DGB und Jusos: Die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren muss bleiben! | DGB Hessen-Thüringen DGB und Jusos: Die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren muss bleiben! Nach einem Meinungsaustausch in dieser Woche sind sich die Jungsozialisten Marburg-Biedenkopf (Jusos) und der heimische DGB einig: Die abschlagsfreie Rente für langjährig Versicherte muss beibehalten werden. Hintergrund des Treffens war die jüngst wieder aufgeflammte Debatte zu den Ende Juni vorgestellten Vorschlägen der Rentenkommission zur Reform der Alterssicherung. Diese sehen unter anderem vor, die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren zu streichen und stattdessen das Renteneintrittsalter schrittweise bis auf 70 Jahre anzuheben. ...

August 11, 2026

RE1-Züge Richtung Frankfurt (Oder) / Eisenhüttenstadt Halt in Berkenbrück entfällt; Ersatzverkehr mit Bussen eingerichtet

RE1-Züge Richtung Frankfurt (Oder) / Eisenhüttenstadt Halt in Berkenbrück entfällt; Ersatzverkehr mit Bussen eingerichtet ODEG-Servicetelefon: 030 514 88 88 88 VBB-Infotelefon: 030 25 41 41 41 INSA-Telefonauskunft: 0391 53 63 180 odeg.de · vbb.de · mein-takt.de Stand: 11.08.26; Änderungen vorbehalten, Einzelangaben ohne Gewähr Fürstenwalde (Spree) ▸ Berkenbrück ▸ Frankfurt (Oder) Sa, 15.08.2026, 05:00 Uhr – Sa, 28.11.2026, 23:50 Uhr Haltausfall, Ersatzverkehr | Stop Cancellation, Replacement Service Sehr geehrte Fahrgäste, im Zeitraum vom 15. August, 05:00 Uhr bis 28. November 2026, 23:50 Uhr können die Züge der Linie RE1 in Richtung Frankfurt (Oder) / Eisenhüttenstadt den Halt in Berkenbrück nicht bedienen. Die Züge in Richtung Berlin können den Halt planmäßig anfahren und sind vom Haltausfall nicht betroffen. Fahrgäste aus Richtung Berlin kommend mit Fahrtziel Berkenbrück:  Bitte fahren Sie bis Fürstenwalde (Spree) und steigen hier in den Ersatzverkehr mit Bussen zur Weiterfahrt nach Berkenbrück. Fahrgäste aus Berkenbrück in Richtung Briesen (Mark), Jacobsdorf (Mark), Pillgram, Frankfurt (Oder) und darüber hinaus:  Bitte nutzen Sie ab Berkenbrück bis Fürstenwalde (Spree) den Ersatzverkehr mit Bussen und steigen in Fürstenwalde (Spree) in die Züge der Linie RE1 um. Grund hierfür sind Bauarbeiten der DB InfraGO AG. Ein Ersatzverkehr mit Bussen ist für Sie zwischen Fürstenwalde (Spree) und Berkenbrück eingerichtet. Die Haltestellen und Fahrzeiten der Busse finden Sie in den untenstehenden Tabellen. Die Fahrzeiten finden Sie auch unter vbb.de, bahn.de sowie in den mobilen Apps. ...

August 11, 2026

Spreewaldmarathon Treueclub-Mitgliederliste Spreewald; Teilnahmen 19–24 bis 2026

Spreewaldmarathon Treueclub-Mitgliederliste Spreewald; Teilnahmen 19–24 bis 2026 Mitglieder Spreewaldmarathon Treueclub Stand: 10.08.2026 Name Vorname Ort 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 Teilnahmen bis 2026 Spreewaldmarathon Nr.: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 Frommer Karl-Heinz Cottbus x x x x x x x x x x F x x x x F x x x x F x x x 24 Swat Steffen Cottbus x x x x x x x x x x x x x x x x F x F x x F x x 24 Hentschke Marina Lübbenau x x x x x x x x x x F F F F F F F x F x x F x 23 Krause Detlef Potsdam x x x x x x x x x x F F F F F F F x F x x F x 23 Kobel Roland Burg x x x x x x x x x x F x x x x x x F x x x x 22 Schötz Elke Elsterheide x x x x x x x x x x F x x x x x F x x x F x 22 Wisbar Detlef Fredersdorf x x x x x x x x x x x x x x F x x x x x x x 22 Auricht Gerd Rheinsberg x x x x x x x x x x F x x x x x F x x x F 21 Becker Manuela Rostock x x x x x x x x x x x x x F x F x x x x x 21 Kunth Wolfram Berlin x x x x x x x x x x F x x x x x F x x x x 21 Adler Wolfgang Hoyerswerda x x x x x x x x F F F F F x x x x x x x F 21 Globig Klaus Hoyerswerda x x x x x x x x x x x x F x x x x x x x x 21 Schaper Georg Lübben F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F 21 Adam Frank Kolkwitz x x x x x x x x x x F x x x x x F x x x 20 Ruhtz Martin Eberswalde x x x x x x x x x x F x x x x x x x F x 20 Dometzky Antje Berlin x x x x x x x x x x F x x x x F x x x x 20 Jatzlauk Frank Kolkwitz x x x x x x x x x x F x x x x F x x x x 20 Schaper Heidi (Adelheid) Lübben F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F 20 Vogt Petra Bruchköbel x x x x x x x x x x x x x F F x H x x x 20 Ehrlich Hans-Jürgen Köthen x x x x x x x x x x x x x F x x x x x x 20 Ehrlich Simone Köthen x x x x x x x x x x x x x F x x x x x x 20 Sernau Annegret Guben x x x x x x x x x x x x F x x x F x x x 20 Harms Siegfried Vetschau x x x x x x x x x x F x x x x F x x x 19 Mühler Gerold Mittweida x x x x x x x x x x x x x x x F F x x 19 Kunath Stefan Birkenwerder x x x x x x x x x x x x x F x F x x x 19 Becker Jörg Rostock x x x x x x x x x x x x F x x x x x x 19 Bergholz Harald Kolkwitz x x x x x x x x x x F x x x x x F x x 19 Rahmig Manfred Dresden x x x x x x x x x x F x x x x x x x x 19 Schmiedchen Petra Klipphausen OT Scharfenberg x x x x x x x x x x x x F x x x x x x 19 Stoellger Ingo Paderborn x x x x x x x x x x F x x x x x x x x 19 Seite 1 von 11 ...

August 11, 2026

Dr. Nancy Aris erinnert an 65 Jahre Mauerbau in Berlin; Mindestens 140 Tote durch Fluchtversuche.

Dr. Nancy Aris erinnert an 65 Jahre Mauerbau in Berlin; Mindestens 140 Tote durch Fluchtversuche. 65 Jahre Mauerbau: Erinnerung braucht neue Zugänge | Der Sächsische Landtag Aktuelle Seite: 65 Jahre Mauerbau: Erinnerung braucht neue Zugänge 65 Jahre Mauerbau: Erinnerung braucht neue Zugänge Am 13. August 2026 jährt sich der Bau der Berliner Mauer zum 65. Mal. Die Sächsische Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, Dr. Nancy Aris, erinnert an das Leid, das die deutsche Teilung für die Menschen in Ost und West brachte. Fast 30 Jahre lang teilte die Mauer Berlin und die beiden deutschen Staaten. Sie war das Symbol der Unfreiheit und prägte eine ganze Epoche. An der Mauer zerbrachen Freundschaften und Familien, Karrieren und Lebensträume. Mindestens 140 Menschen kamen bei einem Fluchtversuch ums Leben. ...

August 11, 2026

SoVD Hamburg fordert Tschentscher in Berlin gegen Rentenabbau einzusetzen; 3.044 Hamburg-Bürger erhielten 2025 abschlagsfreie Rente.

SoVD Hamburg fordert Tschentscher in Berlin gegen Rentenabbau einzusetzen; 3.044 Hamburg-Bürger erhielten 2025 abschlagsfreie Rente. Sozialverband Hamburg: Hamburg muss sich gegen Renten­ab­bau stellen! Hier sehen Sie aktuelle Meldungen rund um unsere Arbeit. Über die folgende Navigation können Sie die Beiträge filtern – und sich Meldungen zu einem ausgewählten (oder allen) Themengebiet(en) anzeigen lassen. Familien | Frauen | Kinder Stadtentwicklung | Wohnen | Mobilität Hamburg muss sich gegen Renten­ab­bau stellen! „Bürgermeister Dr. Peter Tschentscher muss sich in Berlin ganz klar gegen die Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren einsetzen“, fordert Dr. Sally Peters, Vorständin SoVD Hamburg. Der Verband fordert ein eindeutiges politisches Statement Hamburgs gegen die Pläne, den abschlagsfreien Renteneintritt für besonders langjährig Versicherte abzuschaffen. ...

August 11, 2026