Ich suche Produktionsleitung für Kurzfilm in Berlin; Drehziel 17–18 Okt 2026

Ich suche Produktionsleitung für Kurzfilm in Berlin; Drehziel 17–18 Okt 2026 Produktionsleitung für Kurzfilm in Berlin gesucht (Zieltermin Dreh Mitte Oktober) – Mikrobudget-Langfilm 2027 in Planung - DFFB Pro­duk­ti­ons­lei­tung für Kurz­film in Ber­lin gesucht (Ziel­ter­min Dreh Mit­te Okto­ber) – Mikro­­bu­d­­get-Lan­g­­film 2027 in Pla­nung Für einen Kurz­film in Ber­lin suche ich eine Pro­duk­ti­ons­lei­tung. Ziel­ter­min für den Dreh ist das Wochen­en­de Sa 17. – So 18. Okto­ber 2026. Ein vor­he­ri­ger Dreh­ter­min muss­te abge­sagt wer­den und die Pro­duk­ti­on wird der­zeit neu auf­ge­baut – die Ter­mi­ne sind also ein Ziel und noch nicht fix. Das sage ich lie­ber offen, als es schö­ner dar­zu­stel­len. ...

August 7, 2026

KBV 32. Anbietermeeting Digitalisierung in der Versorgung Berlin

KBV 32. Anbietermeeting Digitalisierung in der Versorgung Berlin Anbietermeeting der KBVDigitalisierung in der Versorgung Dauer: Uhrzeit: 10:00 - 16:30 Uhr Anbietermeeting der KBV Digitalisierung in der Versorgung Eingeladen sind Anbieter von KBV-zertifizierter Softwareprodukte für den Praxis- und Laborcomputerbereich, Provider und Applikationsanbieter sowie Vertreterinnen und Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigungen. Auch in diesem Jahr haben wir wieder eine interessante Agenda für Sie zusammengestellt. Freuen Sie sich auf das 32. Anbietermeeting der KBV und planen Sie diesen Tag für ein Treffen vor Ort oder auch online ein. ...

August 7, 2026

TVBB legt offene Mannschaftsspiel-Ansetzungen in Berlin-Brandenburg fest; Nachholspiele bis 30.09.

TVBB legt offene Mannschaftsspiel-Ansetzungen in Berlin-Brandenburg fest; Nachholspiele bis 30.09. Ansetzungen Sommerrunde – Tennis-Verband Berlin-Brandenburg e.V. Verband News Geschäftsstelle Verwaltungsbereiche Landesleistungszentrum Gremien Präsidium Referenten Ausschüsse Bezirke Statistik Schiedsrichtervereinigung Matchball Termine Satzungen & Ordnungen Verbandsgeschichte Protokolle TVBB-Verbandsarzt Prävention sexualisierter Gewalt im Sport Gremien Präsidium Referenten Ausschüsse Bezirke Prävention sexualisierter Gewalt im Sport Sport Mannschaftsspiele Regelwerke Turniere Ranglisten Deutsche Mannschafts-Meisterschaften Breitensport Behindertensport TVBB on tour Fairplay-Statut Archiv Jugend Ansprechpartner Ranglisten Schultennis Talentinos Erfolge Sichtung ...

August 7, 2026

KBV Anbietermeeting der KBV Digitalisierung in der Versorgung Berlin; Anmeldeschluss 28.09.2026

KBV Anbietermeeting der KBV Digitalisierung in der Versorgung Berlin; Anmeldeschluss 28.09.2026 Anbietermeeting der KBVDigitalisierung in der Versorgung Dauer: Uhrzeit: 10:00 - 16:30 Uhr Anbietermeeting der KBV Digitalisierung in der Versorgung Eingeladen sind Anbieter von KBV-zertifizierter Softwareprodukte für den Praxis- und Laborcomputerbereich, Provider und Applikationsanbieter sowie Vertreterinnen und Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigungen. Auch in diesem Jahr haben wir wieder eine interessante Agenda für Sie zusammengestellt. Freuen Sie sich auf das 32. Anbietermeeting der KBV und planen Sie diesen Tag für ein Treffen vor Ort oder auch online ein. ...

August 7, 2026

SKA buRes Arb NW Münster absagt DVag 2634 Bezirkspokalschießen der Bezirksgruppe MS in Rheine; Nur 20 Reservisten gemeldet

SKA buRes Arb NW Münster absagt DVag 2634 Bezirkspokalschießen der Bezirksgruppe MS in Rheine; Nur 20 Reservisten gemeldet Absage der DVag 2634 „Bezirkspokalschießen der Bezirksgruppe MS" am 05.09.2025 in Rheine - Reservistenverband Absage der DVag 2634 „Bezirkspokalschießen der Bezirksgruppe MS“ am 05.09.2025 in Rheine Von IM AUFTRAG Markus Peter (StFw) Feldwebel für Reservisten Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kameradinnen und Kameraden, SKA buRes Arb NW Münster sagt hiermit die DVag 2634 „Bezirkspokalschießen der Bezirksgruppe MS“ am 05.09.2026 in Rheine ab. Leider ist auch eine Verschiebung der DVag auf einen späteren Zeitpunkt aus terminlichen Gründen nicht möglich, ich bitte dieses zu Entschuldigen. ...

August 7, 2026

Erzgebirge Aue schlägt BFC Dynamo in Aue; Last-Minuten-Sieg

Erzgebirge Aue schlägt BFC Dynamo in Aue; Last-Minuten-Sieg 3:2! Veilchen schlagen den BFC Dynamo - FC Erzgebirge Aue 3:2! Veilchen schlagen den BFC Dynamo Achterbahnfahrt in Aue – zum Abschluss des 3. Spieltags empfingen die Lila-Weißen den BFC Dynamo. In einem abwechslungsreichen Spiel warfen die Erzgebirger alles in die Waagschale, gaben aber zwei Führungen aus der Hand. Der Lucky Punch fiel in der letzten Spielminute. Unser Spielbericht. Traditionsduell im Lößnitztal – nach über 25 Jahren trafen am Donnerstagabend die Veilchen wieder auf den berüchtigten BFC Dynamo. Der Verein aus Berlin-Hohenschönhausen dominierte unter Erfolgstrainer Jürgen Bogs den Fußball in der DDR und kreuzte dabei über 80-mal die Klingen mit der Wismut. Während die Erzgebirger Anfang der 2000er den Weg in den Profifußball fanden, blieb der Rekordmeister der DDR in der Regional- und Oberliga. Mit dem Abstieg der Veilchen aus der 3. Liga trafen die beiden Vereine jetzt am 3. Spieltag wieder aufeinander. Nach den Ergebnissen der Vortage waren sowohl die Berliner als auch die Auer gefordert, nachzulegen, um mit der Konkurrenz an der Spitze Schritt zu halten. Cheftrainer Khvicha Shubitidze wechselte zweimal in der Startelf und rotierte den wiedergenesenen Linus Queißer und Chadi Ramadan in die Anfangsformation. In der Dämmerung über dem Erzgebirge ging es ins Spiel. Dynamo kontert Anglebergers Kracher Die Marschrichtung war für die Lila-Weißen klar: Es sollte endlich wieder ein Heimsieg her. Dementsprechend motiviert legte Aue los und nach fünf Minuten hatten die Fans bereits den ersten Torschrei auf den Lippen. Unter dem Druck des Auer Pressings spielte Diren-Mehmet Günay einen fatalen Querpass in der eigenen Hälfte. Aues Lihsek zog aus 25 Metern sofort ab und zielte auf das verwaiste Tor. BFC-Keeper Paul Hainke und seine Abwehrspieler schnauften durch, als die Kugel scharf links am Kasten vorbeiging. Mit etwas mehr Zielwasser wäre der FCE bereits in Führung gegangen. Die Mannschaft von Khvicha Shubitidze erhöhte die Drehzahl, vor allem über die rechte Seite und die Flügelspieler Ramadan und Burghardt lief Aue an. Die nächste Chance entstand aber auf der linken Seite. Hier setzte sich erneut Nils Lihsek in Szene, ging in den Strafraum und zog ab. Hainke streckte sich und kratzte das Leder aus der Ecke. Die Führung war überfällig und was Lihsek aus kurzer und mittlerer Distanz nicht gelang, vollbrachte Angleberger aus der eigenen Hälfte. Nach einem missglückten Abschlag von Hainke drosch der Auer Sechser die Kugel hinter der Mittellinie auf den Kasten. Die Bogenlampe senkte sich und schlug ein. 1:0 für Erzgebirge. Aue. Mit einem Traumtor waren die Veilchen in Führung gegangen, den BFC weckte der Nackenschlag aber auf. Die Körner-Elf schüttelte sich und glich umgehend aus. Viel zu leicht kombinierte sich Dynamo durch die Auer Hälfte. Nach starker Ablage in den Strafraum musste Ludwig Bölke den Ball nur noch ins Tor lupfen – 1:1. So schnell konnte es gehen. Sofort suchten die Veilchen die Antwort. Die Hausherren standen hoch, drückten und Patrick Kapp jagte die Diagonalbälle auf die Flügel. Mit Erfolg. Immer wieder liefen rechts Ramadan und links Queißer an. Erst verpasste Marcel Bär die Hereingaben im Zentrum, in der 39. Minute legte Kokovas aber quer und der Auer Kapitän köpfte ein. Wieder jubelte das Erzgebirge, aber die Fahne des Linienrichters war oben – Abseits. Mit dem Unentschieden sollte es dennoch nicht in die Pause gehen. Die Schachter blieben engagiert, bissig und belohnten sich kurz vor dem Ablauf der regulären Spielzeit. Diesmal konnte Marcel Bär im Halbfeld den Ball sichern und schickte wie schon gegen Altglienicke Linus Queißer auf die Reise. Der Flügelstürmer ließ sich die Gelegenheit nicht nehmen, behauptete sich und knallte die Kugel ins lange Eck. 2:1 – Aue war wieder in Führung. BFC bestraft Aue erneut Für die zwei Treffer hatten die Veilchen große Anstrengungen aufgebracht, zwar hatte die Abwehr nur eine Chance zugelassen. Diese hatte der BFC aber genutzt und auch nach der Pause waren die Berliner erneut eiskalt. Torjäger Rufat Dadashov nutzte seine einzige Gelegenheit und spitzelte einen unglücklich abgewehrten Ball aus sieben Metern in den Kasten. 2:2 – das ging wieder viel zu leicht. Der BFC bestrafte Fehler, Aue bot sie aber auch an. Zumal die Veilchen viel Power bereits verbraucht hatten. Bis zur 72. Minute fiel den Auern offensiv zu wenig ein. Dann gelang es Burghardt endlich wieder einmal, durchzubrechen und von der Grundlinie eine Flanke zu schlagen. Marcel Bär lauerte am langen Pfosten, erwischte den Ball mit dem Kopf aber nur in Rücklage. So ging es in eine spannende Schlussphase, beide Mannschaften hofften auf den Sieg. Den nächsten Warnschuss feuerte Kokovas ab und prüfte Hainke mit einem eher strammen als platzierten Schuss. Auf der Gegenseite hätten die Berliner Aue beinahe ein drittes Mal geschockt. Nach einem schnellen Gegenangriff über links bediente Valdemar Adrifar den eingewechselten Leander Fritzsche. Nur haarscharf rollte der Ball links vorbei. So ging es Schlag auf Schlag. Devin Angleberger hielt aus gleicher Position wie Kokovas drauf und wieder patzte Hainke nicht. Den Veilchen lief die Zeit davon. Unermüdlich waren die Männer in der ersten Hälfte angelaufen und hatten sich nach dem Ausgleich wieder reingehängt. Der Heimfluch wollte die Veilchen scheinbar nicht verlassen, bis zur 90. Minute. Einen fast schon verlorenen Ball vor dem gegnerischen Strafraum gab Simon Skarlatidis nicht auf und setzte nach. Drei Berliner warfen sich dazwischen und wehrten das Leder genau vor die Füße von Tim Maciejewski. Der gerade eingewechselte Mittelfeldspieler fackelte nicht lang und donnerte das Spielgerät in die Maschen. Chancenlos warf sich Hainke hinterher. 3:2! Die Veilchen setzen spät den verdienten Lucky Punch und schlagen den BFC Dynamo. Nach fast acht Monaten gewinnt Aue wieder ein Spiel im Schacht. Die Stimme zum Spiel “Das war unfassbar geil. Diesen Sieg wollten wir den Fans und den Verein auch geben. So ein Last-Minute-Sieg fühlt sich richtig gut an. Natürlich war es schwer, wir haben auch keine gute zweite Hälfte gespielt. Dass wir zurückkommen können, haben wir aber schon gegen Altglienicke gezeigt. Wir haben nicht aufgegeben und an uns geglaubt. Daher überrascht es mich nicht, dass wir noch ein Tor geschossen haben. Natürlich hoffen wir im Sonntag auf die selbe Stimmung und wollen die Fans dann wieder belohnen.” Abwehrspieler Patrick Kapp Der Spielberichtsbogen Erzgebirge Aue: M. Uhlig - M. Burghardt, P. Kapp, S. Kokovas, N. Lihsek (73. F. Heidrich), B. Strietzel (86. P. Wagner) - D. Angleberger, W. Kamm (63. C. Pauling), C. Ramadan (63. S. Skarlatidis) - M. Bär, L. Queißer (73. T. Maciejewski) BFC Dynamo: P. Hainke - T. Gunte, V. Miftaraj, L. Oellers - J. Breitfeld (83. J. Rogero), L. Bölke (83. J. Liebelt), D. Günay (59. T. Windsheimer), L. Mattmüller, V. Sadrifar - Califo Baldé (59. W. Reincke), R. Dadashov (68. L. Fritzsche) Tore: 1:0 D. Angleberger (19.) 1:1 L. Bölke (23.) 2:1 L. Queißer (43.) 2:2 R. Dadashov (54.) 3:2 T. Maciejewski (90.) Zuschauer: 10.265 Bereits am Sonntag geht es im Schacht weiter, dann empfangen die Lila-Weißen den nächsten Berliner Club. Um 14 Uhr rollt der Ball im eins-Erzgebirgsstadion. Tickets gibt es wieder online oder im FanShop am Erzgebirgsstadion. Glück Auf! Bilder: Sven Fritsche, Dennis Hambeck - FCE, Sven Sonntag - PicturePoint Text: Max Richter

August 7, 2026

Dresden Monarchs kämpfen gegen Berlin Rebels im Mommsenstadion Berlin; Ungeschlagen in der GFL bislang

Dresden Monarchs kämpfen gegen Berlin Rebels im Mommsenstadion Berlin; Ungeschlagen in der GFL bislang Monarchs erwartet ein hitziges Duell - Dresden Monarchs August 2026 | Team: Aktuelles Die Dresden Monarchs haben Platz eins in der Nordstaffel der effect® ENERGY GFL fest im Blick. Nur noch zwei Siege fehlen, um das mögliche doppelte Heimrecht in den PlayOffs vorzeitig zu sichern. Der nächste wichtige Schritt dafür soll diesen Samstag, 8. August 2026, im Mommsenstadion bei den Berlin Rebels gegangen werden. Es wird ein Duell der Gegensätze. Denn die Monarchs sind als eines von nur zwei Teams in der effect® ENERGY GFL noch immer ungeschlagen. Am vergangenen Samstag gab’s beim 30:20-Erfolg gegen die Düsseldorf Panther bereits den neunten Saisonsieg, bei dem die Königlichen keine Zweifel daran gelassen haben, dass sie sich in dieser Saison auf dem Weg in den GFL Bowl von keinerlei Widerständen aufhalten lassen. Die Rebels dagegen haben sich diese Saison sicherlich ganz anders vorgestellt. Jeder Gameday gleicht einer einzigen Achterbahnfahrt mit wenigen Aufs, aber eben dafür jede Menge Abs. Denn nur zwei der bisher sieben Saisonspiele wurden gewonnen. Vergangenen Samstag unterlag das Team von Headcoach Lee Rowland beim Nord-Schlusslicht Kiel Baltic Hurricanes mit 10:37. Die PlayDowns sind für die Rebels plötzlich wieder ein reales Szenario. Zeitgleich haben die Hauptstädter aber noch immer eine Chance auf PlayOff-Platz vier. So oder so braucht es also definitiv einen Sieg gegen die Monarchs – und die schmecken den Berlinern bekanntlich noch immer ein bisschen mehr. Für die Mannen von Headcoach Greg Seamon gilt also auch an Spieltag zehn wieder, mit höchster Konzentration und voller Überzeugung ins Spiel zu gehen, um keine Zweifel am nächsten Saisonsieg aufkommen zu lassen. Ein Stolpern beim Vorletzten der Nordstaffel ist keine Option. Offense, Defense und Special Teams müssen und wollen im Mommsenstadion wieder Höchstleistungen abrufen. Disziplin wird das oberste Gebot werden. „Unvorhersehbar ist ein bisschen das richtige Wort für das, was uns in Berlin erwartet. Ihr Quarterback hat sieben Touchdowns geworfen, aber auch acht Interceptions. Er ist auch ihr bester Runner. Klar ist aber, sie werden wieder sehr physisch spielen – darauf müssen wir vorbereitet sein. Wir müssen auf die Details achten und uns nicht auf Konfrontationen einlassen. Im ersten Spiel hat das sehr gut funktioniert. Wir müssen einfach diszipliniert sein und unsere Arbeit so gut wie möglich erledigen“, erklärt Monarchs-Headcoach Greg Seamon. Kickoff im Mommsenstadion ist um 16.00 Uhr.

August 6, 2026

KBV Anbietermeeting Digitalisierung in der Versorgung Berlin; Anmeldeschluss Sep 28, 2026

KBV Anbietermeeting Digitalisierung in der Versorgung Berlin; Anmeldeschluss Sep 28, 2026 Anbietermeeting der KBVDigitalisierung in der Versorgung Dauer: Uhrzeit: 10:00 - 16:30 Uhr Anbietermeeting der KBV Digitalisierung in der Versorgung Eingeladen sind Anbieter von KBV-zertifizierter Softwareprodukte für den Praxis- und Laborcomputerbereich, Provider und Applikationsanbieter sowie Vertreterinnen und Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigungen. Auch in diesem Jahr haben wir wieder eine interessante Agenda für Sie zusammengestellt. Freuen Sie sich auf das 32. Anbietermeeting der KBV und planen Sie diesen Tag für ein Treffen vor Ort oder auch online ein. ...

August 6, 2026

Farbrausch GmbH Insolvenzverfahren Charlottenburg (Berlin); Insolvenzverwalterin bestellt: Dr. Susanne Berner.

Farbrausch GmbH Insolvenzverfahren Charlottenburg (Berlin); Insolvenzverwalterin bestellt: Dr. Susanne Berner. Veröffentlichungsdatum: 06.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 3608 IN 3821/26 Gericht: Charlottenburg (Berlin) Name, Vorname / Bezeichnung: Farbrausch GmbH Sitz / Wohnsitz: Berlin Register: Berlin, HRB 97539 3608 IN 3821/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Farbrausch GmbH, Stresemannstraße 76, 10963 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer André Krüger und Franco Mey, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 97539 B - Schuldnerin - Geschäftszweig: Gastronomie | hat das Amtsgericht Charlottenburg am 01.08.2026 beschlossen: 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 01.08.2026 um 11.15 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet. 2. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt: Rechtsanwältin Dr. jur. Susanne Berner, Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin. 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 14.09.2026 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, die Insolvenzverwalterin kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Die Insolvenzverwalterin muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen der Insolvenzverwalterin oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 23.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 14.09.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind der Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Die Insolvenzverwalterin wird gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ferner wird ihr die gemäß Art. 54 EuInsVO erforderliche Unterrichtung aller bekannten ausländischen Gläubiger übertragen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Gründe: Die internationale Zuständigkeit der deutschen Insolvenzgerichtsbarkeit folgt aus dem Umstand, dass die Schuldnerin den Mittelpunkt ihrer hauptsächlichen Interessen im Inland hat (Art. 4 Abs. 1, 3 Abs.1 EUInsVO 2015 - Verordnung EU 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.05.2015, Abl. EU L 141/19 vom 5.6.2015). Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich aus §§ 3 Abs. 1 S. 1 InsO, 8 Abs. 1 Nr. 2 der Verordnung über die Zuweisung amtsgerichtlicher Zuständigkeiten. Nach den Feststellungen des Gerichts sind Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung gegeben. Zudem ist eine Masse, die die Kosten des Verfahrens voraussichtlich decken wird, vorhanden. Dies ergibt sich aus den Darlegungen der Sachverständigen in ihrem Gutachten vom 27.07.2026, auf das wegen der Einzelheiten Bezug genommen wird. Den Erwägungen und Darlegungen der Sachverständigen schließt sich das Gericht nach eigener, kritischer Prüfung an. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1 14057 Berlin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer), die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1 14057 Berlin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weite

August 6, 2026

Tommy Alexander wechselt als Keeper und Torwarttrainer zum Berliner HC in Berlin; Iconic Goalkeeping Kooperation stärkt Torhütertraining

Tommy Alexander wechselt als Keeper und Torwarttrainer zum Berliner HC in Berlin; Iconic Goalkeeping Kooperation stärkt Torhütertraining Tommy Alexander wechselt als Keeper und Torwarttrainer zum BHC Der Hockeyliga e.V. ist verantwortlich für die Organisation und Vermarktung der 1. und 2. Hockey-Bundesligen auf dem Feld und in der Halle. Insgesamt sind über 60 Vereine unter dem Dach der Hockeyliga organisiert, sowohl im Herren als auch im Damen Bereich. Der Hockeyliga e.V. ist zudem verantwortlich für die Organisation und Durchführung der Final4 Events, der deutschen Hockey-Meisterschaften. ...

August 6, 2026