Beschäftigte im Kfz-Handwerk Nordost erhalten 3,3% Entgelterhöhung ab 1. August 2026; Lohngruppe 5 Eckentgelt auf 3.190 Euro.

Beschäftigte im Kfz-Handwerk Nordost erhalten 3,3% Entgelterhöhung ab 1. August 2026; Lohngruppe 5 Eckentgelt auf 3.190 Euro. Mehr Geld ab August - Entgelte im Kfz-Handwerk steigen :: IG Metall Leipzig Mehr Geld ab August - Entgelte im Kfz-Handwerk steigen 06.08.2026 | Der Tarifabschluss vom Sommer 2025 bringt den Beschäftigten im Kfz-Handwerk NordOst die nächste spürbare Verbesserung. Seit dem 1. August 2026 steigen die Entgelte wie vereinbart um weitere 3,3 Prozent. Besonders gute Verbesserungen gibt es für Azubis. ...

August 6, 2026

Ukrainer festgenommen wegen Spionage eines bayerischen Rüstungsunternehmens; Untersuchungshaft

Ukrainer festgenommen wegen Spionage eines bayerischen Rüstungsunternehmens; Untersuchungshaft Deutschland verhaftet Ukrainer, der der Spionage eines Rüstungsunternehmens verdächtigt wird – Dein Niedersachsen von Otto Hofmann 6. August 2026 Deutschland verhaftet Ukrainer, der der Spionage eines Rüstungsunternehmens verdächtigt wird Deutsche Behörden haben einen Ukrainer festgenommen, der verdächtigt wird, ein Rüstungsunternehmen in Bayern auszuspionieren, um mögliche Sabotageakte vorzubereiten. Die Ermittler vermuten, dass er im Juni das Gelände eines bayerischen Rüstungsunternehmens fotografiert und diese an Mitarbeiter eines ausländischen Geheimdienstes weitergegeben hat. ...

August 6, 2026

DVWG Niedersachsen-Bremen e.V. veranstaltet Deutschlandtakt-Konferenz Montag, 31. August 2026, Intercity Hotel Rosenstraße 1, Hannover; Realisierung erst in Jahrzehnten

DVWG Niedersachsen-Bremen e.V. veranstaltet Deutschlandtakt-Konferenz Montag, 31. August 2026, Intercity Hotel Rosenstraße 1, Hannover; Realisierung erst in Jahrzehnten PowerPoint-Präsentation Montag, 31. August 2026, 09.30 bis 16:00 Uhr Intercity Hotel, Rosenstraße 1, 30159 Hannover Deutsche Verkehrswissenschaftliche Gesellschaft Niedersachsen-Bremen e.V. In Kooperation mit Die Veranstaltung richtet sich an ein breites Publikum aus • Verkehrsinfrastrukturverantwortlichen • Verkehrsunternehmen, verladende Wirtschaft • Politik, Verwaltung, öffentliche Gebietskörperschaften • An Verkehrspolitik Interessierte • Planungsbüros, Initiativen und Verbände Deutschlandtakt zwischen Anspruch und Wirklichkeit Wie können die Ziele der Verkehrsverlagerung und eines verantwortungsvollen Energieeinsatzes erreicht werden unter Sicherstellung der Finanzierung von Infrastruktur und Betrieb? Deutschlandtakt – viele offene Fragen Montag, 31. August 2026 – IC Hotel Rosenstraße 1, 30159 Hannover Das Thema Deutschlandtakt ist angesichts der aktuellen Herausforderungen bei der Sanierung und Instandhaltung der Schieneninfrastruktur verkehrspolitisch in den Hintergrund gerückt. Gleichzeitig bleiben zahlreiche zentrale Fragen offen: Welchen Beitrag kann der Deutschlandtakt tatsächlich zum Klimaschutz leisten? In welchem Zeitraum ist mit seiner Umsetzung zu rechnen? Wie entwickeln sich die zu erwartenden Kosten im Verhältnis zu den verfügbaren Finanzierungsquellen? Auch die Rolle des Deutschlandtakts in der aktuellen Verkehrspolitik wirft Fragen auf. Welche Bedeutung hat das Konzept gegenwärtig für die Planung und Priorisierung von Infrastrukturmaßnahmen? Welche Funktion übernehmen dabei Neu- und Ausbaustrecken? Welche Maßnahmen sind für die Umsetzung des Deutschlandtakts unverzichtbar, und welche Alternativen könnten zur Erreichung seiner Ziele beitragen? ...

August 6, 2026

Mehrere Organisationen, Amnesty International, protestierten vor dem Kanzleramt in Berlin; EU-Israel-Assoziierungsabkommen aussetzen gefordert

Mehrere Organisationen, Amnesty International, protestierten vor dem Kanzleramt in Berlin; EU-Israel-Assoziierungsabkommen aussetzen gefordert Amnesty International für Menschenrechte | Deutsche Website Termine Mahnwache Frankfurt am Main 08.08.2026 Afghanistan: Das Schweigen brechen! Infostand Nürnberg 08.08.2026 Christopher Street Day Veranstaltung Papenburg 08.08.2026 - 04.08.2026 Aktionsstand zur Maritimen Meile in Papenburg Alle anzeigen Bundeskanzler Merz: EU-Israel-Abkommen endlich aussetzen! Beteilige dich an unserer Online-Aktion und schreibe eine E-Mail an Bundeskanzler Merz und Außenminister Wadephul. Mehrere Organisationen, darunter Amnesty International, protestierten am 11. Mai 2026 vor dem Kanzleramt in Berlin für die Aussetzung des EU-Israel-Assoziierungsabkommens. ...

August 6, 2026

SozDia Hitzehilfe Konzert Magdalenenkirche Berlin; Begegnungen zeigen Bedarf an dauerhaften Angeboten

SozDia Hitzehilfe Konzert Magdalenenkirche Berlin; Begegnungen zeigen Bedarf an dauerhaften Angeboten Konzert der SozDia Hitzehilfe bringt Menschen zusammen - Diakonie - DWBO Konzert der SozDia Hitzehilfe bringt Menschen zusammen Musik verbindet: Konzert der SozDia-Hitzehilfe bringt Menschen zusammen SozDia Hitzehilfe schafft einen Ort der Begegnung Musik hören, miteinander ins Gespräch kommen und gleichzeitig einen Ort schaffen, an dem sich alle willkommen fühlen – genau das war das Ziel unseres Konzerts in der Magdalenenkirche. Gemeinsam mit KulturLeben Berlin haben wir einen Abend organisiert, der gezeigt hat, dass Hitzehilfe weit mehr sein kann als die Versorgung mit Wasser und einem kühlen Raum. ...

August 6, 2026

Purpose Green Transformation GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Berlin, Charlottenburg; Knut Rebholz zum Insolvenzverwalter bestellt

Purpose Green Transformation GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Berlin, Charlottenburg; Knut Rebholz zum Insolvenzverwalter bestellt Veröffentlichungsdatum: 06.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 3606 IN 2765/26 Gericht: Charlottenburg (Berlin) Name, Vorname / Bezeichnung: Purpose Green Transformation GmbH Sitz / Wohnsitz: Berlin Register: Berlin, HRB 267062 3606 IN 2765/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Purpose Green Transformation GmbH, Joachimsthaler Straße 1, 10623 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Lucas Christel und Okitonga Memba Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 267062 - Schuldnerin - | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 31.07.2026 um 13.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Knut Rebholz Emser Straße 9, 10719 Berlin 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 11.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 23.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 11.09.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1 14057 Berlin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 05.08.2026

August 6, 2026

Schülerinnen und Schüler entwerfen Skywalk in Deutschland; Bundesentscheid in Berlin – Preisverleihung 11. Juni 2027

Schülerinnen und Schüler entwerfen Skywalk in Deutschland; Bundesentscheid in Berlin – Preisverleihung 11. Juni 2027 Schüler- wettbewerb Skywalk – Konstruktion mit Weitblick Schuljahr 2026/2027 www.junior.ing Schirmherren der Landeswettbewerbe Die Landeswettbewerbe stehen unter der Schirm­herrschaft der Bildungsministerien der jeweiligen Bundesländer. Schirmherr des Bundeswettbewerbs Der Bundeswettbewerb steht unter der Schirm­ herrschaft des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. www.junior.ing Fotos: © Markus Altmann Der Wettbewerb Junior.ING wurde 2021 in die Liste der von der Kultusministerkonferenz empfohlenen Schülerwett­ bewerbe aufgenommen. Auslober des Wettbewerbs www.junioring.ingbw.de 0711 649 71-0 www.schuelerwettbewerb-bayern.de 089 41 94 34-0 www.baukammerberlin.de 030 79 74 43-0 www.junioring.bbik.de 0331 743 18-0 www.junioring.ikhb.de 0421 16 26 89-0 www.hikb.de/junioring 040 413 45 46-0 www.junioring.ingkh.de 0611 974 57-0 www.ingenieurkammer-mv.de 0385 558 36-0 www.junioring.ingenieurkammer.de 0511 397 89-0 www.junioring.ikbaunrw.de 0211 130 67-0 www.junioring.ing-rlp.de 06131 959 86-0 www.junioring.ing-saarland.de 0681 58 53-13 www.junioring.ing-net.de 0391 628 89-0 www.junioring.ing-sn.de 0351 438 33-60 www.junioring.aik-sh.de 0431 570 65-0 www.junioring.ikth.de 0361 228 73-0 www.junioring.bingk.de 030 258 98 82-0 INGENIEURKAMMER THÜRINGEN Körperschaft öffentlichen Rechts ...

August 6, 2026

Cologne Burlesque Festival führt internationale Burlesque ins Gloria Theater Köln; Workshops und Meet & Greet.

Cologne Burlesque Festival führt internationale Burlesque ins Gloria Theater Köln; Workshops und Meet & Greet. Cologne Burlesque Festival im Gloria Theater Köln erleben Cologne Burlesque Festival Das Cologne Burlesque Festival bringt internationale Burlesque ins Gloria Theater Köln und verbindet Tanz, Theater, Drag, Boylesque, Cabaret, Live-Gesang und Artistik zu einem kuratierten Bühnenprogramm. Produziert von Akteurinnen hinter etablierten Festivals in Frankfurt und Berlin, setzt das Format auf wechselnde Line-ups, unterschiedliche künstlerische Handschriften und eine selbstbewusste Ästhetik zwischen Pariser Revue-Tradition und zeitgenössischer Performance. Im Zentrum stehen Körperpositivität, Humor, präzise Choreografien und ein respektvoller Blick auf Geschlecht, Begehren und Inszenierung. Internationale Künstlerinnen zeigen Burlesque als Kunstform, die mit Andeutung, Erzählung und subversiver Eleganz arbeitet, statt bloß auf Effekt zu zielen. Ergänzend zum Bühnenprogramm sind Workshops sowie Begegnungsformate wie ein Meet & Greet geplant, die Einblicke in Techniken, Haltung und Szene geben. Terminübersicht Gut zu wissen Preisinformationen Tickets von 43,90 € bis 75,80 € Eignung Schlechtwetterangebot für jedes Wetter Zielgruppe Erwachsene für Individualgäste Weitere Infos Bitte beachten: Die tatsächliche Dauer der Veranstaltung kann von der angegebenen Uhrzeit abweichen. Für genauere Informationen hierzu, wende dich an den Veranstalter. Autor:in Unsere Empfehlung In der Nähe

August 6, 2026

Pax Christi warnt in Berlin vor Verschlechterung der Menschenrechte in Kolumbien; Abschaffung der Sondergerichtsbarkeit für den Frieden geplant

Pax Christi warnt in Berlin vor Verschlechterung der Menschenrechte in Kolumbien; Abschaffung der Sondergerichtsbarkeit für den Frieden geplant Pax Christi in Sorge um Menschenrechte in Kolumbien | katholisch.de Pax Christi in Sorge um Menschenrechte in Kolumbien VERÖFFENTLICHT AM 06.08.2026 UM 12:35 UHR – LESEDAUER: 1 MINUTE BERLIN - Am Freitag tritt Kolumbiens neuer Präsident Abelardo de la Espriella sein Amt an. Menschenrechtler sind in Sorge um die Zukunft der zivilgesellschaftlichen Arbeit in dem südamerikanischen Land. ...

August 6, 2026

Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt veröffentlicht Bericht zu berufsbildenden Schulen und Schulen im Gesundheitswesen 2025/26 in Sachsen-Anhalt; kostenfrei als PDF-Datei verfügbar

Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt veröffentlicht Bericht zu berufsbildenden Schulen und Schulen im Gesundheitswesen 2025/26 in Sachsen-Anhalt; kostenfrei als PDF-Datei verfügbar Bericht Berufsbildende Schulen und Schulen für Berufe im Gesundheitswesen Schuljahr 2025/26 Statistischer Bericht Berufliche Schulen, Berufsbildung Berufsbildende Schulen und Schulen im Gesundheitswesen 2025/26 2024/25 2026/27 Schuljahr 2025/26 Herausgabemonat August 2026 Inhaltliche Verantwortung: Dezernat Bildung, Soziales, Gesundheit Frau Leuchte Telefon: 0345 2318-205 Pressesprecherin/Dezernatsleiterin Öffentlichkeitsarbeit: Frau Richter-Grünewald Telefon: 0345 2318-702 Informations- und Auskunftsdienst: Frau Hannemann Telefon: 0345 2318-777 Frau Booch ...

August 6, 2026