Gedenkstätte Deutsche Teilung Marienborn erinnert Opfer des DDR-Grenzregimes in Berlin; Ines Geipel hält Gedenkrede

Gedenkstätte Deutsche Teilung Marienborn erinnert Opfer des DDR-Grenzregimes in Berlin; Ines Geipel hält Gedenkrede Gedenkveranstaltung zum 65. Jahrestag des Baus der Berliner Mauer Am 13. August, um 16:00 Uhr, erinnert die Gedenkstätte Deutsche Teilung Marienborn an die Opfer des DDR-Grenzregimes anlässlich des 65. Jahrestags der Schließung der innerstädtischen Grenze in Berlin. Am 13. August 1961 riegelte die kommunistische Führung die Grenze zwischen Ost- und West-Berlin ab. In den darauffolgenden Wochen errichtete sie mit der Berliner Mauer ein bauliches Symbol der Teilung Europas und schloss zugleich das letzte Schlupfloch im „Eisernen Vorhang“ für Flüchtlinge aus der DDR. In der Folge wurden im DDR- Sperrgebiet vermeintlich „politisch unzuverlässige“ Bewohnerinnen und Bewohner aus grenznahen Ortschaften gezwungen, ihr Zuhause zu verlassen. Auch die Grenzsperranlagen der DDR wurden deutlich verstärkt. Nach Grußworten durch Prof. Dr. Armin Willingmann, stellvertretender Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt und Prof. Dr. Joachim Schachtner, Staatssekretär im Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur, hält die Schriftstellerin, Journalistin und Hochschullehrerin Professor Ines Geipel die Gedenkrede zum Jahrestag. Nicht nur als Autorin des Buchs „Generation Mauer“ hat sich Geipel mit dem Leben in zwei deutschen Staaten und den Folgen der Diktaturvergangenheit beschäftigt. Für ihr literarisches Werk erhielt sie den Erich-Loest-Preis. Im Anschluss bietet ein Gespräch mit Ines Geipel sowie den Zeitzeugen Rolf-Joachim Erler-McLean und Dr. Hauke Hückstädt einen Rückblick auf Magdeburg, 6. August 2026 Ansprechpartner: Matthias Ohms matthias.ohms@erinnern.org Tel: 0391 244 55 924 Fax: 0391 244 55 998 www.erinnern.org ...

August 6, 2026

ADAC Marktforschung: Rund 3,6 Millionen Menschen fahren Boot in Deutschland regelmäßig; Zwei Drittel bevorzugen Tages- und Abendausflüge

ADAC Marktforschung: Rund 3,6 Millionen Menschen fahren Boot in Deutschland regelmäßig; Zwei Drittel bevorzugen Tages- und Abendausflüge Rund 3,6 Millionen Menschen in Deutschland fahren Boot Rund 3,6 Millionen Menschen in Deutschland fahren Boot ADAC Marktforschung: Deutlich mehr Motorbootfahrer als Segler Chartern und Tagesausflüge besonders beliebt Reviere in Deutschland bleiben am wichtigsten Bootfahren ist in Deutschland ein bedeutendes Freizeit- und Tourismussegment: Laut einer aktuellen Marktforschung der ADAC Sportschifffahrt fahren rund 3,6 Millionen Menschen ab 16 Jahren regelmäßig Boot. Dabei sind Tages- und Abendausflüge besonders beliebt – zwei Drittel der Zielgruppe bevorzugen diese Form der Bootsnutzung, während längere Törns mit Übernachtung deutlich seltener sind. ...

August 6, 2026

Finn Taubert (OSC Potsdam) im Kader der deutschen Nationalmannschaft, World Cup 2023 Berlin; Zweiter sächsischer Nationalspieler nach Mark Dyck

Finn Taubert (OSC Potsdam) im Kader der deutschen Nationalmannschaft, World Cup 2023 Berlin; Zweiter sächsischer Nationalspieler nach Mark Dyck Wasserball - Sächsischer Schwimm-Verband e.V. Nach Jahr Nach Monat Nach Woche Heute Gehe zu Monat Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Gehe zu Monat Vorherige Woche 03 - 09 August, 2026 Folgende Woche Es wurden keine Events gefunden ...

August 6, 2026

Pflegeteam CuraViva GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Charlottenburg (Berlin); Insolvenzverwalter Steffen Werner bestellt

Pflegeteam CuraViva GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Charlottenburg (Berlin); Insolvenzverwalter Steffen Werner bestellt Veröffentlichungsdatum: 05.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 3615 IN 2823/26 Gericht: Charlottenburg (Berlin) Name, Vorname / Bezeichnung: Pflegeteam CuraViva GmbH Sitz / Wohnsitz: Berlin Register: Berlin, HRB 201505 3615 IN 2823/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Pflegeteam CuraViva GmbH, Friedrichsbrunner Straße 9, 12347 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Jörg Zimmermann Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 201505 Geschäftszweig: Gesundheit- und Sozialwesen - Schuldnerin - | hat das Amtsgericht Charlottenburg am 01.08.2026 beschlossen: 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.08.2026 um 12.00 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Steffen Werner Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 23.10.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. 4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters Hier: Zustimmung der Gläubigerversammlung zum Abschluss des Unternehmenskauf- und -übertragungsvertrags mit der Mobilé Leben GmbH gemäß § 160 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Nummer 1 InsO) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf Dienstag, 22.09.2026, 09:30 Uhr, Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg Hinweise: Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. 5. Prüfungstermin wird anberaumt auf Dienstag, 15.12.2026, 09:30 Uhr, Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ferner wird ihm die gem. Art. 54 EuInsVO erforderliche Unterrichtung aller bekannten ausländischen Gläubiger übertragen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 9. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. 10. Die Verfahren 3615 IN 2823/26 und 3615 IN 4679/26 werden verbunden (§§ 4 InsO, 147 ZPO). Das Verfahren 3615 IN 2823/26 führt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1 14057 Berlin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer), die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1 14057 Berlin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 04.08.2026

August 6, 2026

Schön Klinik Vogtareuth Erfahrungsberichte Vogtareuth, Bayern; Sofortige Symptombefreiung nach Shunt der Syrinx

Schön Klinik Vogtareuth Erfahrungsberichte Vogtareuth, Bayern; Sofortige Symptombefreiung nach Shunt der Syrinx Erfahrungen mit Schön Klinik Vogtareuth, Bayern, 05.08.2026 Schön Klinik Vogtareuth Krankenhausstraße 20 83569 Vogtareuth Bayern Orthopädie - Gesamtzufriedenheit: - zufrieden - Qualität der Beratung: - sehr zufrieden - Mediz. Behandlung: - sehr zufrieden - Verwaltung und Abläufe: - zufrieden - Ausstattung und Gestaltung: - zufrieden - Pro: - Sehr gute präoperative Aufklärung - Kontra: - Reinigung von Zimmer und Bad verbeserungsfähig - Krankheitsbild: - Schulter-OP - Privatpatient: - ja - Erfahrungsbericht: - Offenes und freundliches Haus - aufmerksames Pflegepersonal - kompetente Ärzte Neurochirurgie - Gesamtzufriedenheit: - sehr zufrieden - Qualität der Beratung: - sehr zufrieden - Mediz. Behandlung: - sehr zufrieden - Verwaltung und Abläufe: - sehr zufrieden - Ausstattung und Gestaltung: - sehr zufrieden - Pro: - Nach der OP sofortige Besserung erkennbar - Kontra: - Krankheitsbild: - Bandscheiben OP - Privatpatient: - nein - Erfahrungsbericht: - Sehr gut von der Aufnahme bis hin zur Entlassung. Sehr nettes Personal und top Ärzte. Ich war nicht zum ersten Mal da und würde auch jederzeit wieder dort hingehen. Kindermedizin - Gesamtzufriedenheit: - sehr zufrieden - Qualität der Beratung: - sehr zufrieden - Mediz. Behandlung: - sehr zufrieden - Verwaltung und Abläufe: - sehr zufrieden - Ausstattung und Gestaltung: - sehr zufrieden - Pro: - AUSFÜHRLICHKEIT - Kontra: - Verkostung - Krankheitsbild: - Epelepsie - Privatpatient: - nein - Erfahrungsbericht: - Wir waren auf der Epelepsie Station A Ein so toller Klinik Aufenthalt. Wir haben uns so wohl gefühlt, denn daß Herz und die Menschlichkeit, wie auch das Fachwissen waren einfach Top. Dafür nehm ich jederzeit wenn von Nöten 4 Std Fahrt auf mich. Der einzige Mangelpunkt war das wirklich nicht so tolle Essen. Danke an Alle! FÜR Alles! Neurochirurgie - Gesamtzufriedenheit: - sehr zufrieden - Qualität der Beratung: - sehr zufrieden - Mediz. Behandlung: - sehr zufrieden - Verwaltung und Abläufe: - sehr zufrieden - Ausstattung und Gestaltung: - zufrieden - Pro: - Kontra: - Krankheitsbild: - Stenose im LWS Bereich - Privatpatient: - nein - Erfahrungsbericht: - Kompetente und zuvorkommende Ärzte, die in der Lage sind, dem Patienten Diagnosen, bevorstehende Operationen und mögliche Therapien allgemeinverständlich zu kommunzieren. Das Pflegepersonal stets nett und von einer Hilfsbereitschaft, die weit über das normale Maß hinausgeht. Die Verpflegung nicht so schlecht, wie sie in vielen Plattformen gemacht wird. Wer ins Krankenhaus geht und Verpflegung wie bei Muttern erwartet ist entweder sehr reich, oder nicht von dieser Welt. Eine solche Heilung ist für mich wie ein Wunder Neurochirurgie - Gesamtzufriedenheit: - sehr zufrieden - Qualität der Beratung: - sehr zufrieden - Mediz. Behandlung: - sehr zufrieden (besser geht nicht) - Verwaltung und Abläufe: - zufrieden (teils sehr unfreundliche Anmeldung mit null Blick für den teils durch die Krankheit gehandicapten Patienten) - Ausstattung und Gestaltung: - sehr zufrieden (Super Idee mit der Lounge im Privatbereich) - Pro: - ausgezeichnetes einmaliges Ärzteteam - Kontra: - Aufgabenverteilung z.B. Reinigung, private Betreuung,Pflegepersonal teils unklar - Krankheitsbild: - Syringomyelie Lumbalbereich,symptomatisch - Privatpatient: - ja - Erfahrungsbericht: - Privatklinik in idyllischer Lage mit hochmodernem Operationstrakt und hochwertig ausgestatteten Zimmern,guter Küche mit Luft nach oben, immer frisches Obst und Gemüse Trotz vieler Unruhe wegen Schließung von einigen Fachbereichen bzw. Reduktion von Fachbereichen Gott sei Dank für mein Krankheitsbild hervorragendes Ärzteteam, hochmotiviert, menschlich agierend, hohe Empathie, jede Frage umfassend und mit höchster Fachkompetenz beantwortet. Hier ist man keine Nummer sondern ein Patient mit Namen und seinen Sorgen und Ängsten, gerade vor neurochirurgischen Eingriffen. Nach einer Odyssee von 3 Monaten, die einer Schmerzhölle geglichen haben, da Nichts mehr geholfen hatte und der Lebensmut gelitten hatte,wusste man hier sofort, was ich durchleiden musste . Weil man hier das Krankheitsbild kennt mit allen seinen Facetten, beispielhaft und bewundernswert. Diese Fachkompetenz hätte ich mir im Zuge der Diagnostik von mitbehandelnden Neurologen gewünscht, ein Patient lügt nicht wenn er von seinen Beschwerden berichtet. Und Häufiges ist häufig, aber eben auch Seltenes ist selten. Sofortige Symptombefreiung nach Shunt der Syrinx! Tolles Personal, zu wenig Therapie Kind ...

August 6, 2026

KBV veranstaltet 32. Anbietermeeting zur Digitalisierung in der Versorgung Berlin; Anmeldeschluss Sep 28, 2026

KBV veranstaltet 32. Anbietermeeting zur Digitalisierung in der Versorgung Berlin; Anmeldeschluss Sep 28, 2026 Anbietermeeting der KBVDigitalisierung in der Versorgung Dauer: Uhrzeit: 10:00 - 16:30 Uhr Anbietermeeting der KBV Digitalisierung in der Versorgung Eingeladen sind Anbieter von KBV-zertifizierter Softwareprodukte für den Praxis- und Laborcomputerbereich, Provider und Applikationsanbieter sowie Vertreterinnen und Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigungen. Auch in diesem Jahr haben wir wieder eine interessante Agenda für Sie zusammengestellt. Freuen Sie sich auf das 32. Anbietermeeting der KBV und planen Sie diesen Tag für ein Treffen vor Ort oder auch online ein. ...

August 6, 2026

OSG Baden-Baden verpflichtet Firouzja, Giri, Aronian in der Bundesliga; Topstars am Spitzenbrett

OSG Baden-Baden verpflichtet Firouzja, Giri, Aronian in der Bundesliga; Topstars am Spitzenbrett Faustino Oro im Werderteam: Bundesligakader für Saison 2026/27 stehen fest | Schachbundesliga Faustino Oro im Werderteam: Bundesligakader für Saison 2026 Im Oktober geht die neue Saison und damit die Jagd auf Meister Viernheim los. Schafft es Baden-Baden anders als in der letzten Saison, regelmäßig eine schlagkräftige Truppe aufzustellen, ist der ehemalige Serienmeister Titelkandidat Nummer 1. Aber auch der Blick in die Abstiegsregion verspricht viel Spannung. Hier ein Überblick über die Teams in der kommenden Saison, dabei beziehen sich die Durchschnittswerte der Teams immer auf die ersten zehn gemeldeten Spieler – wohlwissend, dass die jeweilige Spieltagsaufstellung schwer vorhersehbar ist. ...

August 6, 2026

Hubert Aiwanger fordert praxistaugliches Wolfsmanagement für den Alpenraum in Lenggries; erste Wolfsabschussgenehmigungen erteilt

Hubert Aiwanger fordert praxistaugliches Wolfsmanagement für den Alpenraum in Lenggries; erste Wolfsabschussgenehmigungen erteilt Aiwanger: “Die Almbauern brauchen ein Wolfsmanagement, das funktioniert. Wir biegen auf die Zielgerade ein” Aiwanger: “Die Almbauern brauchen ein Wolfsmanagement, das funktioniert. Wir biegen auf die Zielgerade ein” LENGGRIES Bei der Hauptalmbegehung des Almwirtschaftlichen Vereins Oberbayern nahe Fleck bei Lenggries hat Bayerns Jagdminister Hubert Aiwanger deutlich gemacht, dass es auch für den Alpenraum ein konsequentes und praxistaugliches Wolfsmanagement geben muss. Vor den knapp 1000 Teilnehmern betonte Aiwanger: „Beim Umgang mit dem Wolf biegen wir auf die Zielgerade ein. Wenn wir nicht wieder durch dubiose Klagen von Wolfsschützern gestoppt werden, bekommen wir ein zielführendes Wolfsmanagement hin. Es freut mich, dass meine langjährige Forderung, den Wolf ins Jagdrecht zu bringen, jetzt umgesetzt ist. Nun gilt es, die neuen Möglichkeiten in der Praxis anzuwenden. Denn die Weidetierhalter und der ländliche Raum erwarten zu Recht, dass ein Wolfsmanagement nicht nur auf dem Papier existiert, sondern vor Ort funktioniert. Den Landratsämtern haben wir die notwendigen Werkzeuge an die Hand gegeben, um die traditionelle Bewirtschaftung der Almen und Alpen zu erhalten, indem in Weidegebieten die nicht durch Zäune vor dem Wolf geschützt werden können, der Wolfsabschuss erlaubt wird.“ Das Bayerische Jagdministerium hat die Änderungen des Bundesrechts unmittelbar in den Vollzug überführt. „Der Freistaat hat bereits wenige Wochen nach Inkrafttreten des Bundesjagdgesetzes die ersten Abschussgenehmigungen nach Nutztierrissen erteilt. Wir warten jetzt nicht auf Verordnungen oder Leitlinien aus Berlin, sondern nutzen die weiteren Instrumente konsequent. Das betrifft aktuell im Alpenraum die Ausweisung von ‘Weidegebieten’, in denen der Wolf zur Vermeidung von Nutztierrissen bejagt werden darf und im restlichen Bayern ‘Managementpläne’, die von Juli bis Oktober eine nachhaltige Wolfsbejagung zulassen. Mein Ministerium begleitet die Landratsämter intensiv bei der Umsetzung der jagdgesetzlichen Möglichkeiten.“ Künftig solle zudem das europarechtlich vorgesehene Monitoring des Wolfes beim Jagdministerium angesiedelt werden, um Entscheidungen aus einer Hand zu ermöglichen. Der Minister stellte die besonderen Bedingungen im Alpenraum und die Gefahren für die Almwirtschaft heraus: „Ein flächendeckender Herdenschutz durch Zäune ist auf Almen weder praktikabel noch möglich. Deshalb braucht es ein Wolfsmanagement, das den besonderen Gegebenheiten der Almwirtschaft Rechnung trägt und schnelle, rechtssichere Entscheidungen ermöglicht. Wir dürfen nicht weiter zulassen, dass die fleißigen Almbauern ihre Almen aufgeben, weil sie es nicht länger ertragen, ihr Vieh vom Wolf gerissen zu sehen. Rund 14.000 Bergbauernbetriebe bewahren durch tägliche harte Arbeit 370.000 Hektar Kulturlandschaft in den Alpen und damit einen der größten Tourismusmagneten Bayerns. Sie erwarten zurecht Unterstützung bei einem vernünftigen Umgang mit dem Wolf." ...

August 6, 2026

AP Design aus Melle gewinnt German Brand Award; Regionale Markenführung im Mittelstand sichtbar

AP Design aus Melle gewinnt German Brand Award; Regionale Markenführung im Mittelstand sichtbar AP Design aus Melle gewinnt German Brand Award AP Design aus Melle gewinnt German Brand Award Die meisten Kreativagenturen, die man auf Designkonferenzen und Events trifft, kommen aus Berlin, Hamburg oder München. AP Design kommt aus Melle. Das ist keine Ausnahme, sondern eine bewusste Entscheidung - und eine, die sich in diesem Jahr ausgezahlt hat: Die Agentur wurde beim German Brand Award 2026 ausgezeichnet, einem der bekanntesten deutschen Preise für Markenführung. ...

August 6, 2026

BDKJ irritiert über Debatte zum neuen Zivildienst Berlin; Zivildienst könnte Fachkräfte im sozialen Bereich ersetzen.

BDKJ irritiert über Debatte zum neuen Zivildienst Berlin; Zivildienst könnte Fachkräfte im sozialen Bereich ersetzen. BDKJ irritiert von Debatte über neuen Zivildienst | katholisch.de BDKJ irritiert von Debatte über neuen Zivildienst VERÖFFENTLICHT AM 05.08.2026 UM 15:20 UHR – LESEDAUER: 1 MINUTE BERLIN - Kommt der Zivildienst wieder? Das Bundesfamilienministerium fragte dazu auch den katholischen Jugendverband BDKJ an. Der warnt davor, dass Zivis Fachkräfte im sozialen Bereich ersetzen könnten. Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) zeigt sich befremdet über die Debatte zur Wiedereinführung des Zivildienstes. Zeitpunkt und Fokus seien irritierend, erklärte der BDKJ-Vorsitzende Henner Gädtke am Mittwoch. Statt über Bedingungen zu diskutieren, wie freiwilliges Engagement gelingen könne, werde der Eindruck erweckt, Zivildienstleistende könnten fehlende Fachkräfte im sozialen Sektor ersetzen. “Dem ist jedoch nicht so”, so Gädtke. ...

August 6, 2026