Imaginamics cluster Call for Papers for 'Narrating Eventness' conference Humboldt University Berlin; Travel and accommodation covered, edited volume planned.

Imaginamics cluster Call for Papers for ‘Narrating Eventness’ conference Humboldt University Berlin; Travel and accommodation covered, edited volume planned. CfP: “Narrating Eventness: Economy, Ecology, and the Critical Power of Imagining” | Uni Jena CfP: “Narrating Eventness: Economy, Ecology, and the Critical Power of Imagining” Call for Papers for the Conference “Narrating Eventness” from 11.-13. May 2027, Humboldt University, Berlin Imaginamics - Praktiken und Dynamiken sozialen Imaginierens Meldung vom: 5. August 2026, 14:15 Uhr ...

August 6, 2026

Vierfelderhof Bauernhofkindergarten gGmbH bietet ÖBFD Plätze in Berlin-Spandau; 2 Plätze, keine Unterkunft

Vierfelderhof Bauernhofkindergarten gGmbH bietet ÖBFD Plätze in Berlin-Spandau; 2 Plätze, keine Unterkunft Vierfelderhof Bauernhofkindergarten gGmbH - Förderverein Ökologische Freiwilligendienste Vierfelderhof Bauernhofkindergarten gGmbH gemeinnützige GmbH; 3 bis 4 Erzieher; Erziehungs- und Bildungsauftrag im Elementarbereich; Erweiterung des pädagogischen Bildungsprozesses mit dem Schwerpunkt “Lernen auf dem Bauernhof” unter Einbeziehung der Natur Aufgaben für den Öko-BFD - unterstützende Tätigkeiten bei der Beaufsichtigung der Kinder - Hilfestellung geben beim An- und Ausziehen der Kinder - Vorlesen, Bastelarbeiten, Musizieren mit Kindern - den Kindern Hilfestellung geben bei der Versorgung der Tiere, auf dem Feld und Gartenarbeiten - Begleitung der Kinder bei der Wahrnehmung von Naturerscheinungen - leichte Reinigungsarbeiten - unterstützende Tätigkeiten beim Kochen und Backen mit den Kindern - Arbeitsorte: Kitagebäude und -außengelände, Bauernhof Wir geben dem ÖBFD die Möglichkeit in folgenden Bereichen seine Kenntnisse zu erweitern - Förderung des zivilgesellschaftlichen und sozialen Engagements - Ökologie; Feld-, Tier- und Pflanzenkunde - Landschaftsschutzgebiet - traditionelle Landwirtschaft - Naturdenkmal- und Biotopverbund Besonderheiten regelmäßige Einsatzzeit von Montag bis Freitag Verkehrsanbindung Bus X34, Bus 134 Haltestelle Alt-Gatow (Berlin Spandau) Dienst: ÖBFD Plätze: 2 Unterkunft: keine Unterkunft Alter: ab 27 Jahre Region: Berlin Ort: Straße 264 12, 14089 Bezirk Spandau, Deutschland Einrichtungen: Kindergarten, Kita Tätigkeit: Umweltbildung, Pädagogik Dein Ansprechpartner Stiftung Naturschutz Berlin (SNB)

August 6, 2026

Die Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg begrüßt Nachwuchskräfte in Berlin und Frankfurt (Oder); 62 neue Nachwuchskräfte ab August/September 2026

Die Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg begrüßt Nachwuchskräfte in Berlin und Frankfurt (Oder); 62 neue Nachwuchskräfte ab August/September 2026 Pressemitteilungen | Wichtige Post zum Start ins Berufsleben | Deutsche Rentenversicherung Berlin Brandenburg Wichtige Post zum Start ins Berufsleben Der Versicherungsnummernnachweis der Deutschen Rentenversicherung Die zwölfstellige Versicherungsnummer setzt sich aus einer Bereichsnummer des Rentenversicherungsträgers, dem Geburtsdatum des Versicherten, dem Anfangsbuchstaben des Geburtsnamens sowie einer Seriennummer für das Geschlecht und einer Prüfziffer zusammen. Sie begleitet Versicherte ein Leben lang und ändert sich auch bei einem Jobwechsel zu einem neuen Arbeitgeber nicht. Unter dieser Nummer werden Beiträge und Versicherungszeiten dem persönlichen Rentenkonto zugeordnet. ...

August 6, 2026

Annett Gröschner Lesung 'Schwere Lasten' OderBuch 2026; Audio-Livestream am 16. August 15:00

Annett Gröschner Lesung ‘Schwere Lasten’ OderBuch 2026; Audio-Livestream am 16. August 15:00 OderBuch 2026: Lesung Annett Gröschner „Schwere Lasten“ OderBuch 2026: Lesung Annett Gröschner „Schwere Lasten“ - Fotos & Karte Wie erfolgt die Anreise? - Beschreibung - Terminübersicht - Gut zu wissen - In der Nähe Lesereihe OderBuch 2026 „Die großen Geschichten – Lebenslinien Ost“ Die Lesung aus dem Buch “Schwere Lasten” und das anschließende Gespräch mit Annett Gröschner wird moderiert von Liane von Billerbeck. Nach der Veranstaltung gibt es Gelegenheit, Bücher zu kaufen uns sie sich von der Autorin signieren zu lassen. Der Klub der Kolonisten bewirtet die Besucher und Besucherinnen vor und nach der Lesung mit Kaffee und Kuchen. Für alle, die nicht vor Ort sein können, gibt es am 16. August ab 15:00 einen Audio-Livestream der Veranstaltung über diesen Link [www.radioindustry.de](http: ...

August 6, 2026

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz Schleswig-Holstein veröffentlicht Geschäftsverteilungsplan Kiel; Neuordnung der Abteilungszuständigkeiten festgelegt

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz Schleswig-Holstein veröffentlicht Geschäftsverteilungsplan Kiel; Neuordnung der Abteilungszuständigkeiten festgelegt MLLEV GVP 01.08.2026 Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein IX - Geschäftsverteilungsplan Stand: 01.08.2026 Kontaktdaten Anschrift: Fleethörn 29-31, 24103 Kiel Postfach 7052, 24170 Kiel Telefon: 0431 988-Durchwahl Telefax Zentral: 0431 988-609 9090 E-Mail: vorname.nachname@mllev.landsh.de Stand: 01.08.2026 Seite 2 von 84 Inhaltsverzeichnis Geschäftsverteilungsplan………………………………………………………………………………………………1 Kontaktdaten…………………………………………………………………………………………………………………………………………2 Inhaltsverzeichnis…………………………………………………………………………………………………………………………………..3 Leitung des Ministeriums………………………………………………………………………………………………5 Interessenvertretungen………………………………………………………………………………………………….6 Örtlicher Personalrat des Ministeriums (ÖPR)……………………………………………………………………………………………6 Hauptpersonalrat (Geschäftsbereich) (HPR)……………………………………………………………………………………………..6 Schwerbehindertenvertretung (Vertrauensperson der Schwerbehinderten)…………………………………………………..6 Hauptvertrauensperson der Schwerbehinderten des Geschäftsbereiches…………………………………………………….6 Gleichstellungsbeauftragte………………………………………………………………………………………………………………………6 Besondere Funktionen…………………………………………………………………………………………………..7 Katastrophenschutz………………………………………………………………………………………………………………………………..7 Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit………………………………………………………………………………………………………….7 Brandschutzbeauftragte………………………………………………………………………………………………………………………….7 Betriebsärztin…………………………………………………………………………………………………………………………………………7 Behördliche Datenschutzbeauftragte………………………………………………………………………………………………………..7 IT-Beauftragte………………………………………………………………………………………………………………………………………..7 Informationssicherheitsbeauftragter im Geschäftsbereich……………………………………………………………………………7 Betriebliche Ansprechpersonen bei Sucht und psychischen Auffälligkeiten am Arbeitsplatz…………………………….7 Anti-Korruptionsbeauftragte Person………………………………………………………………………………………………………….7 Beschwerdestelle nach § 13 Abs. 1 AGG………………………………………………………………………………………………….8 Sicherheitsbeauftragter nach § 22 SGB VII……………………………………………………………………………………………….8 Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz…………………………………………………………………………..8 Geheimschutzbeauftragter des Ministeriums……………………………………………………………………………………………..8 Leitungsbereich des Ministeriums…………………………………………………………………………………9 IX MB Ministerinbüro………………………………………………………………………………………………………………………………9 IX KSt Koordinierungsstelle……………………………………………………………………………………………………………………10 IX GS DK Geschäftsstelle Dänemark – Zusammenarbeit des Landes…………………………………………………………11 IX EP Europäische Prüfbehörde…………………………………………………………………………………………………………….12 IX IRD Interner Revisionsdienst der Zahlstelle EGFL/ELER………………………………………………………………………14 Abteilung IX 1 Zentrale Angelegenheiten………………………………………………………………………15 IX 1 BevS Bevölkerungsschutz………………………………………………………………………………………………………………16 Referat IX 10 Personal, Personalhaushalt, Organisation…………………………………………………………………………..17 Referat IX 11 Finanzen, Haushalt, Innerer Dienst, Schriftgutstelle………………………………………………………………19 Referat IX 12 Informationstechnik (IT)…………………………………………………………………………………………………….22 Referat IX 14 Leitendes Justitiariat, Innenrevision…………………………………………………………………………………….26 Referat IX 15 Steuerung und Koordinierung der Zahlstelle EGFL/ELER……………………………………………………..27 Abteilung IX 2 Landwirtschaft und Veterinärwesen……………………………………………………….30 Referat IX 20 Grundsatzangelegenheiten der Landwirtschaft und Agrarpolitik……………………………………………..31 Referat IX 21 Acker- und Pflanzenbau, Nährstoffmanagement, Klimakompetenzzentrum Landwirtschaft……….33 Referat IX 22 EG-Direktzahlungen und InVeKoS……………………………………………………………………………………..35 Referat IX 23 Tierische Erzeugung, Futtermittel, Agrarförderung………………………………………………………………..39 Referat IX 24 Ökologischer Landbau, Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, Konditionalität………………………….42 Referat IX 25 Rechtsangelegenheiten…………………………………………………………………………………………………….44 Referat IX 26 Veterinärwesen………………………………………………………………………………………………………………..45 Ständiger Arbeitsstab Tierseuchen IX 26…………………………………………………………………………………………………49 Referat IX 27 Tierseuchenfonds……………………………………………………………………………………………………………..51 Projekt GAP „Grundlegende Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2020“………………………………………….52 Projekt ZV „Umsetzung der Zielvereinbarung Landwirtschaft“……………………………………………………………………53 Abteilung IX 3 Nachhaltige Landentwicklung………………………………………………………………..54 Referat IX 30 Grundsatz- und Rechtsangelegenheiten, Datenmanagement, Nachhaltigkeit, Dialog Zukunft Landwirtschaft……………………………………………………………………………………………………………………………………..55 IX 30 IMAG Nationaler und Regionaler Partnerschaftsplan (“NRPP”)…………………………………………………………56 Referat IX 31 Ländliche Entwicklung………………………………………………………………………………………………………57 Stand: 01.08.2026 Seite 3 von 84 ...

August 6, 2026

Nancy Böhning, koordiniert europapolitische Themen als Staatsrätin für Internationales in Berlin; Bremer Interessen im Bund früh sichtbar.

Nancy Böhning, koordiniert europapolitische Themen als Staatsrätin für Internationales in Berlin; Bremer Interessen im Bund früh sichtbar. „Als Staatsrätin profitiere ich von der Vielfalt meines Studiums.“ — Studium — TU Dresden „Als Staatsrätin profitiere ich von der Vielfalt meines Studiums.“ Die Alumna des Monats August 2026 kommt aus den Sprachwissenschaften. „ Ich profitiere bis heute von der Offenheit, die ich in meinem Studium erlebt habe. Es war eine Umgebung, in der man sich ausprobieren konnte, in der Diskussionen möglich waren und in der man unterschiedliche Perspektiven ernst genommen hat.“ ...

August 6, 2026

Nancy Böhning, Plenipotentiary of Bremen to the Federal Government and EU, Bremen, Germany; Bremen's influence on federal policy rises

Nancy Böhning, Plenipotentiary of Bremen to the Federal Government and EU, Bremen, Germany; Bremen’s influence on federal policy rises “As a State Councilor, today I still benefit from the diversity of my studies at TUD.” “As a State Councilor, today I still benefit from the diversity of my studies at TUD.” The Alumna of the Month for August 2026 is from the Department of Linguistics. “Today, I still benefit from the open-mindedness I encountered during my studies. It was an environment where you could try things out, discussions were possible, and different perspectives were taken seriously.” ...

August 6, 2026

Palais Leopold von Ranke Verwaltungs GmbH Insolvenzverfahren Charlottenburg, Berlin; Insolvenzverwalter bestellt: Christian Otto

Palais Leopold von Ranke Verwaltungs GmbH Insolvenzverfahren Charlottenburg, Berlin; Insolvenzverwalter bestellt: Christian Otto Veröffentlichungsdatum: 05.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 3615 IN 10938/25 Gericht: Charlottenburg (Berlin) Name, Vorname / Bezeichnung: Palais Leopold von Ranke Verwaltungs GmbH Sitz / Wohnsitz: Berlin Register: Berlin, HRB 151947 3615 IN 10938/25 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Palais Leopold von Ranke Verwaltungs GmbH, Storkwinkel 2, 10711 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Simon Leopold Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 151947 Geschäftszweig: Erwerb und Verwaltung eigenen Vermögens - Schuldnerin - | hat das Amtsgericht Charlottenburg am 31.07.2026 beschlossen: 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 31.07.2026 um 15.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Christian Otto Düsseldorfer Straße 38, 10707 Berlin 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 31.08.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Auf die Durchführung eines Berichtstermins (§ 156 InsO) wird gemäß § 29 Abs. 2 Satz 2 InsO verzichtet. Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 14.10.2026 (Prüfungsstichtag). Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum Prüfungsstichtag, den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Beim Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag und/oder ihrem Rang bestritten wird. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, bis zum 30.09.2026 , der zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung entspricht, die Wahl einer anderen Person zum Insolvenzverwalter schriftlich dem Insolvenzgericht vorzuschlagen. Gehen bis zum Stichtag keine Anträge ein, so verbleibt es bei der bisherigen Bestellung. Die Insolvenzgläubiger erhalten ferner Gelegenheit, schriftliche Stellungnahmen einzureichen zur Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens) InsO bezeichneten Angelegenheiten. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Hat die/der Schuldner/in eine titulierte Forderung bestritten, so obliegt es der/dem Schuldner/in binnen einer Frist von einem Monat, die im schriftlichen Verfahren mit dem Bestreiten der Forderung beginnt, den Widerspruch zu verfolgen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist gilt ein Widerspruch als nicht erhoben. Die/der Schuldner/in hat dem Gericht die Verfolgung dieses Anspruchs nachzuweisen. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 04.08.2026

August 6, 2026

ThatsApp GmbH Insolvenzverfahren eröffnet am Amtsgericht Charlottenburg, Berlin; Insolvenzverwalterin bestellt: Rechtsanwältin Dr. jur. Susanne Berner

ThatsApp GmbH Insolvenzverfahren eröffnet am Amtsgericht Charlottenburg, Berlin; Insolvenzverwalterin bestellt: Rechtsanwältin Dr. jur. Susanne Berner Veröffentlichungsdatum: 05.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 3618 IN 11790/25 Gericht: Charlottenburg (Berlin) Name, Vorname / Bezeichnung: ThatsApp GmbH Sitz / Wohnsitz: Berlin Register: Berlin, HRB 223508 3618 IN 11790/25 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. ThatsApp GmbH, Reuterpfad 6-8, 14193 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Karl-Wilhelm Homburg Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 223508 - Schuldnerin - Geschäftszweig: Erforschung und Entwicklung von IT-Lösungen | hat das Amtsgericht Charlottenburg am 03.08.2026 beschlossen: 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 03.08.2026 um 16.53 Uhr eröffnet. 2. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt: Rechtsanwältin Dr. jur. Susanne Berner Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 14.09.2026 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, die Insolvenzverwalterin kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Die Insolvenzverwalterin muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen der Insolvenzverwalterin oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 26.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 14.09.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind der Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Die Insolvenzverwalterin wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1 14057 Berlin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 04.08.2026

August 6, 2026

96 junge Flintenschützen kämpfen zwei Tage um die begehrten Munitionspreise in Hoppegarten (SC Diana Berlin); 20.000 Schuss Munition verteilt

96 junge Flintenschützen kämpfen zwei Tage um die begehrten Munitionspreise in Hoppegarten (SC Diana Berlin); 20.000 Schuss Munition verteilt RWS-Jugendverbandsrunde Berlin: 96 junge Flintenschützen kämpfen zwei Tage um die begehrten Munitionspreise RWS-Jugendverbandsrunde Berlin: 96 junge Flintenschützen kämpfen zwei Tage um die begehrten Munitionspreise Am vergangenen Wochenende trafen sich bereits zum zweiten Mal die deutschen Flintenschützen zum Endkampf der RWS-Jugendverbandsrunde beim SC Diana Berlin in Hoppegarten. Am ersten Wettkampftag war es vor allem der Dauerregen, der den Ablauf beeinflusste. ...

August 6, 2026