Palais Leopold von Ranke Verwaltungs GmbH Insolvenzverfahren Charlottenburg, Berlin; Insolvenzverwalter bestellt: Christian Otto

Palais Leopold von Ranke Verwaltungs GmbH Insolvenzverfahren Charlottenburg, Berlin; Insolvenzverwalter bestellt: Christian Otto Veröffentlichungsdatum: 05.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 3615 IN 10938/25 Gericht: Charlottenburg (Berlin) Name, Vorname / Bezeichnung: Palais Leopold von Ranke Verwaltungs GmbH Sitz / Wohnsitz: Berlin Register: Berlin, HRB 151947 3615 IN 10938/25 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Palais Leopold von Ranke Verwaltungs GmbH, Storkwinkel 2, 10711 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Simon Leopold Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 151947 Geschäftszweig: Erwerb und Verwaltung eigenen Vermögens - Schuldnerin - | hat das Amtsgericht Charlottenburg am 31.07.2026 beschlossen: 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 31.07.2026 um 15.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Christian Otto Düsseldorfer Straße 38, 10707 Berlin 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 31.08.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Auf die Durchführung eines Berichtstermins (§ 156 InsO) wird gemäß § 29 Abs. 2 Satz 2 InsO verzichtet. Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 14.10.2026 (Prüfungsstichtag). Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum Prüfungsstichtag, den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Beim Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag und/oder ihrem Rang bestritten wird. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, bis zum 30.09.2026 , der zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung entspricht, die Wahl einer anderen Person zum Insolvenzverwalter schriftlich dem Insolvenzgericht vorzuschlagen. Gehen bis zum Stichtag keine Anträge ein, so verbleibt es bei der bisherigen Bestellung. Die Insolvenzgläubiger erhalten ferner Gelegenheit, schriftliche Stellungnahmen einzureichen zur Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens) InsO bezeichneten Angelegenheiten. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Hat die/der Schuldner/in eine titulierte Forderung bestritten, so obliegt es der/dem Schuldner/in binnen einer Frist von einem Monat, die im schriftlichen Verfahren mit dem Bestreiten der Forderung beginnt, den Widerspruch zu verfolgen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist gilt ein Widerspruch als nicht erhoben. Die/der Schuldner/in hat dem Gericht die Verfolgung dieses Anspruchs nachzuweisen. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 04.08.2026

August 6, 2026

ThatsApp GmbH Insolvenzverfahren eröffnet am Amtsgericht Charlottenburg, Berlin; Insolvenzverwalterin bestellt: Rechtsanwältin Dr. jur. Susanne Berner

ThatsApp GmbH Insolvenzverfahren eröffnet am Amtsgericht Charlottenburg, Berlin; Insolvenzverwalterin bestellt: Rechtsanwältin Dr. jur. Susanne Berner Veröffentlichungsdatum: 05.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 3618 IN 11790/25 Gericht: Charlottenburg (Berlin) Name, Vorname / Bezeichnung: ThatsApp GmbH Sitz / Wohnsitz: Berlin Register: Berlin, HRB 223508 3618 IN 11790/25 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. ThatsApp GmbH, Reuterpfad 6-8, 14193 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Karl-Wilhelm Homburg Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 223508 - Schuldnerin - Geschäftszweig: Erforschung und Entwicklung von IT-Lösungen | hat das Amtsgericht Charlottenburg am 03.08.2026 beschlossen: 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 03.08.2026 um 16.53 Uhr eröffnet. 2. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt: Rechtsanwältin Dr. jur. Susanne Berner Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 14.09.2026 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, die Insolvenzverwalterin kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Die Insolvenzverwalterin muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen der Insolvenzverwalterin oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 26.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 14.09.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind der Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Die Insolvenzverwalterin wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1 14057 Berlin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 04.08.2026

August 6, 2026

96 junge Flintenschützen kämpfen zwei Tage um die begehrten Munitionspreise in Hoppegarten (SC Diana Berlin); 20.000 Schuss Munition verteilt

96 junge Flintenschützen kämpfen zwei Tage um die begehrten Munitionspreise in Hoppegarten (SC Diana Berlin); 20.000 Schuss Munition verteilt RWS-Jugendverbandsrunde Berlin: 96 junge Flintenschützen kämpfen zwei Tage um die begehrten Munitionspreise RWS-Jugendverbandsrunde Berlin: 96 junge Flintenschützen kämpfen zwei Tage um die begehrten Munitionspreise Am vergangenen Wochenende trafen sich bereits zum zweiten Mal die deutschen Flintenschützen zum Endkampf der RWS-Jugendverbandsrunde beim SC Diana Berlin in Hoppegarten. Am ersten Wettkampftag war es vor allem der Dauerregen, der den Ablauf beeinflusste. ...

August 6, 2026

RWS JVR Gesamt 2026 Flinte Suhl; Topwert 237 Punkte

RWS JVR Gesamt 2026 Flinte Suhl; Topwert 237 Punkte RWS-JVR Gesamt 2026.xls RWS-Verbandsrunde Flinte 2026 - Gesamt TRAP Junioren I & II männlich PZ. Name Vorname Ver WI Suhl Ber GE FIN 1 .Nienkemper Melando WF 82 100 102 202 41 2 .Schertler Dustin BL 102 107 100 207 39 3 .Huch Derik NS 89 85 99 188 28 4 .Rath Armin HS 92 88 96 188 22 5 .Einig Jesper HS 102 98 200 17 6 .Härter Cedric BR 101 93 87 188 14 7 .Berndt Lynden Chriss HS 95 93 87 182 8 .Ismer Noah WF 95 83 86 181 9 .Henze Florian SC 81 92 173 10 .Penke Lukas BY 79 88 84 172 11 .Günther Paul ST 76 80 71 151 12 .Rittler Lukas BY 67 80 147 13 .Wilhelm Paul Heinrich HS 88 81 88 14 .Panzer Nick SB 85 85 15 .Sander Julian NW 80 80 Jugend männlich PZ. Name Vorname Ver WI Suhl Ber GE FIN 1 .Dargel Linus NS 94 93 101 195 35 2 .Thoß Klaas BR 84 77 161 28 3 .Dietsch William TH 74 71 81 155 22 4 .Nagel Paul Felix WF 81 84 165 15 5 .Ewald Louis MV 73 71 75 148 7 6 .Gerstl Quirin BY 76 73 61 137 3 7 Witt Maximilian TH 70 64 134 Jugend & Junioren weiblich PZ. Name Vorname Ver WI Suhl Ber GE FIN St. 1 .Bucken Sahra WF 99 104 203 30 1 2 .Deichmöller Katharina TH 87 91 82 173 30 0 3 .Herde Lene BR 89 83 96 185 23 4 .Reichardt Hermine BR 72 89 161 19 5 .Buchmann Sarah BY 94 87 83 177 14 6 .Gadet Finja HS 70 74 74 148 11 7 .Angus Megan ST 77 60 59 136 8 .Adermann Johanna BR 52 70 122 ...

August 6, 2026

Hamburg setzt Bundesinvestitionsprogramm für Kitas in Hamburg um; 4 Mrd Euro 2026–2029

Hamburg setzt Bundesinvestitionsprogramm für Kitas in Hamburg um; 4 Mrd Euro 2026–2029 Hamburg setzt Bundesinvestitionsprogramm für Kitas um - hamburg.de Hamburg erhält vom Bund insgesamt Finanzhilfen in Höhe von rund 106 Millionen Euro. Jeweils die Hälfte der Mittel werden für Investitionen in die Kindertagesbetreuung sowie in die Hochschul- und Wissenschaftsinfrastruktur investiert. Ziel ist es, dringend notwendige Investitionen zu ermöglichen und zentrale Infrastrukturprojekte trotz enger finanzieller Spielräume abzusichern. In Hamburg ist vorgesehen, dass sich das Förderprogramm für die Kindertagesbetreuung auf Sanierungen und Ersatzbauten von Kita-Gebäuden am bisherigen Standort konzentrieren wird. Die Maßnahmen sollen der langfristigen Sicherung bestehender Betreuungsplätze dienen und die Anpassung an aktuelle energetische Anforderungen ermöglichen. Die Verteilung der Mittel wird jährlich – erstmals im April 2027 – im Rahmen eines Auswahlverfahrens der von den Kita-Trägern eingereichten Anträge erfolgen. Der fachliche Schwerpunkt wird dabei auf der Stärkung von Teilhabe und Chancengerechtigkeit liegen. Daher sollen zuerst Kitas berücksichtigt werden, die am Programm „Kita-Plus“ teilnehmen und bzw. oder Kinder mit Eingliederungshilfebedarf betreuen. Darüber hinaus soll die energetische Situation des jeweiligen Kita-Gebäudes berücksichtigt werden. Gebäude mit höheren Treibhausgasemissionen sollen dabei für einen wirksamen Beitrag zum Klimaschutz vorrangig berücksichtigt werden. ...

August 6, 2026

DEHOGA Bayern Jahresforum Lebensmittelabfälle vermeiden Berlin; 10. Dezember 2026, 10–16 Uhr, Berlin-Mitte

DEHOGA Bayern Jahresforum Lebensmittelabfälle vermeiden Berlin; 10. Dezember 2026, 10–16 Uhr, Berlin-Mitte DEHOGA Bayern: Jahresforum „Lebensmittelabfälle vermeiden" in Berlin Über uns Hauptamt Landesgeschäftsstelle Bezirks- und Regionalgeschäftsstellen Rechtsabteilung Außendienst Ehrenamt Präsidium Großer Vorstand Bezirke und Kreise Landesrevisoren Intranet Expertengruppen Fachbereich Hotellerie Fachbereich Gastronomie Ausschüsse Ausbildungsbotschafter Forum Junge Gastgeber Foren Internationale Gastgeber Forum Italienische Gastgeber Politische Erfolge Unsere Philosophie Geschäftsberichte Interne Stellenangebote Aktuelles Aktuelle Meldungen Newsletter oneDEHOGA-App Warnmeldungen Presse Aktionen & Initiativen Petition Minijobs erhalten 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen Olympiabewerbung München Gemeinsam gegen Lebensmittelverschwendung Kommunalwahl 2026 Zahlen, Daten, Fakten Events Bayerischer Gastgebertag 2026 Gastrofrühling Web-Veranstaltungen ...

August 6, 2026

Andreas Schäfer Lesung seines Romans Letzter Akt Kunsthalle Osnabrück Hasemauer 1

Andreas Schäfer Lesung seines Romans Letzter Akt Kunsthalle Osnabrück Hasemauer 1 Andreas Schäfer - Letzter Akt Andreas Schäfer - Letzter Akt Route Wie erfolgt die Anreise? Mit dem Auto Anreise mit dem ÖPNV Die Kunsthalle Osnabrück und das Literaturbüro Westniedersachsen laden für Donnerstag, 17. September, um 19 Uhr zu Andreas Schäfers Lesung seines Romans „Letzter Akt“ in der Kunsthalle Osnabrück, Hasemauer 1. „Letzter Akt“ zeigt meisterhaft das Zusammenspiel von Leben und Kunst und erzählt feinfühlig von einer Befreiung, die alles verändert. ...

August 6, 2026

ODEG ersetzt RE1 zwischen Werder (Havel) und Berlin-Charlottenburg; Nachtverkehr per Bus 13.08–15.08

ODEG ersetzt RE1 zwischen Werder (Havel) und Berlin-Charlottenburg; Nachtverkehr per Bus 13.08–15.08 ODEG-Servicetelefon: 030 514 88 88 88 VBB-Infotelefon: 030 25 41 41 41 INSA-Telefonauskunft: 0391 53 63 180 odeg.de · vbb.de · mein-takt.de Stand: 05.08.26; Änderungen vorbehalten, Einzelangaben ohne Gewähr Werder (Havel) ◂▸ Berlin-Charlottenburg 13.08.2026, ca. 21 Uhr – 15.08.2026, ca. 4 Uhr Ersatzverkehr | Replacement Service Sehr geehrte Fahrgäste, im Zeitraum vom 13. August, ca. 21 Uhr bis 15. August, ca. 4 Uhr entfällt in den Nächten für einige Züge der Linie RE1 der Abschnitt Werder (Havel) bzw. Potsdam Hbf ◂▸ Berlin- Charlottenburg. Grund hierfür sind Bauarbeiten der DB InfraGO AG. Ein Ersatzverkehr mit Bussen wird für Sie im Abschnitt Werder (Havel) ◂▸ Potsdam Hbf eingerichtet. Die betroffenen Züge sowie die Fahrzeiten des Ersatzverkehrs mit Bussen entnehmen Sie bitte den untenstehenden Tabellen. Fahrgäste im Abschnitt Potsdam Hbf ◂▸ Berlin-Charlottenburg nutzen bitte alternative Verbindungen. Die Fahrzeiten finden Sie auch unter bahn.de bzw. vbb.de, mein-takt.de und in den mobilen Apps. Züge, die nicht aufgeführt sind, verkehren planmäßig. ...

August 6, 2026

Bürgermeister Torsten Dimek eröffnet Glandorfer Kirmes auf dem Thie in Glandorf; 150 Freikarten verteilt

Bürgermeister Torsten Dimek eröffnet Glandorfer Kirmes auf dem Thie in Glandorf; 150 Freikarten verteilt 1 Mitteilungen aus Glandorf Ausgabe 08/2026 532 Postaktuell an alle Haushalte Vom 07. bis 09. August verwandelt sich der Ortskern wieder in einen fröhlichen Treffpunkt für die ganze Familie. Fahrgeschäfte (z.B. Auto­ scooter, Fliegender Teppich, Fire Ball, Kinderka­ russells), spannende Attraktionen, leckere Kir­ messpezialitäten oder ein gemütlicher Bummel – die Glandorfer Kirmes verspricht unvergessli­ che Stunden für Jung und Alt. Der Startschuss fällt am Freitag, 07. August, um 15 Uhr. Von 15 bis 19 Uhr ist Familienzeit – mit vergünstigten Fahrpreisen auf vielen Fahrge­ schäften. So können kleine und große Kirmes­ fans den Auftakt ganz besonders genießen. Die traditionelle Eröffnung der Glandorfer Kir­ mes findet um 17 Uhr auf dem Thie gemeinsam Glandorfer Kirmes 07. bis 09. August 2026 Kirmeszeit – Glandorf freut sich auf drei Tage voller Leben, Spaß und Begegnungen! durch Bürgermeister Torsten Dimek, Pfarrer Stephan Höne, Pastor Simon Binger, Ratsmit­ glieder und den Schaustellern statt. Im Anschluss werden rund 150 Freikarten, Plüschtiere, Teddybären und weitere kleine Ge­ schenke an die Besucherinnen und Besucher verteilt. Für die passende Kirmesstimmung sorgen anschließend ein Fass Freibier sowie die musi­ kalische Begleitung durch den Spielmannszug Glandorf-Schierloh. Am Samstag öffnen die Fahrgeschäfte um 14 Uhr und am Sonntag um 13 Uhr. Wer gerne stöbert und nach besonderen Schätzen sucht, sollte den Trödelmarkt in der Windmühlenstra­ ße besuchen. Dieser findet am Samstag und Sonntag jeweils von 8 bis 18 Uhr statt. ...

August 6, 2026

Bündnis ‚Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten‘ ruft Kommunen in Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland zu Schulwegen auf; 38% der Kinder fahren Auto.

Bündnis ‚Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten‘ ruft Kommunen in Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland zu Schulwegen auf; 38% der Kinder fahren Auto. Zum Schulstart in Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland: Kommunen müssen Handlungsspielraum für sichere Schulwege ausnutzen Zum Schulstart in Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland: Kommunen müssen Handlungsspielraum für sichere Schulwege ausnutzen Das neue Schuljahr steht kurz bevor und damit auch die Frage, wie Kinder sicher zur Schule kommen. Zum Schulstart in Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland ruft das Bündnis „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“ Eltern dazu auf, den Schulweg mit ihren Kindern zu Fuß oder mit dem Fahrrad einzuüben und das Auto möglichst stehen zu lassen. Zugleich appellieren die Verbände an die Kommunen, sichere Schulwege konsequent voranzubringen und mehr Schulstraßen einzurichten. Für eine flächendeckende Umsetzung braucht es ein zielführendes Zusammenspiel von Ländern, Schulträgern, Straßenverkehrsbehörden und Straßenbaulastträgern. ...

August 6, 2026