PERSOLUT Berlin GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Charlottenburg, Berlin; Eigenverwaltung angeordnet

PERSOLUT Berlin GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Charlottenburg, Berlin; Eigenverwaltung angeordnet Veröffentlichungsdatum: 05.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 3617 IN 3731/26 Gericht: Charlottenburg (Berlin) Name, Vorname / Bezeichnung: PERSOLUT Berlin GmbH Sitz / Wohnsitz: Berlin Register: Berlin, HRB 246367 3617 IN 3731/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. PERSOLUT Berlin GmbH, Tempelhofer Damm 159, 12099 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Isabell Merkel und Ulrich Wüst Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 246367 - Schuldnerin - Geschäftszweig: Dienstleistungsbranche | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 31.07.2026 um 12.00 Uhr eröffnet. 2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet. 3. Zum Sachwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Christian Otto, Düsseldorfer Straße 38, 10707 Berlin. 4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 27.08.2026 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Sachwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Sachwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Sachwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. 5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, für den Fall der Aufhebung der Eigenverwaltung die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf Mittwoch, 26.08.2026, 12:50 Uhr, Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg Hinweise: Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. 6. Prüfungstermin wird anberaumt auf Mittwoch, 09.09.2026, 12:10 Uhr, Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 8. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 9. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 03.08.2026

August 5, 2026

ReqPOOL Deutschland GmbH Insolvenzverfahren Charlottenburg (Berlin); Insolvenzverwalter bestellt: Friedemann Ulrich Schade

ReqPOOL Deutschland GmbH Insolvenzverfahren Charlottenburg (Berlin); Insolvenzverwalter bestellt: Friedemann Ulrich Schade Veröffentlichungsdatum: 05.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 3616 IN 3519/26 Gericht: Charlottenburg (Berlin) Name, Vorname / Bezeichnung: ReqPOOL Deutschland GmbH Sitz / Wohnsitz: Berlin Register: Berlin, HRB 173309 3616 IN 3519/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. ReqPOOL Deutschland GmbH, Aßmannshauser Straße 11, 14197 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Achim Röhe und Jakob Straßer Register-Nr.: Amtsgericht Charlottenburg HRB 173309 Geschäftszweig: Telekommunikation, Softwareentwicklung, IT-Beratung und Erbringung sonstiger Dienstleistungen der Informationstechnologie und der Computerinfrastruktur - Schuldnerin - | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.08.2026 um 12.00 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Friedemann Ulrich Schade Pariser Platz 4 A, 10117 Berlin 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 21.08.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. 4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf Dienstag, 15.09.2026, 12:05 Uhr, Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg 5. Prüfungstermin wird anberaumt auf Dienstag, 15.09.2026, 12:05 Uhr, Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ferner wird ihm die gem. Art. 54 EuInsVO erforderliche Unterrichtung aller bekannten ausländischen Gläubiger übertragen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 9. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Auszug aus den Gründen: Der Antrag ist am 22.04.2026 beim Insolvenzgericht Charlottenburg eingegangen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer), die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1 14057 Berlin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 04.08.2026

August 5, 2026

VZB kündigte Portfoliomanagerin in Berlin; beide Kündigungen aus formellen Gründen unwirksam

VZB kündigte Portfoliomanagerin in Berlin; beide Kündigungen aus formellen Gründen unwirksam Urteil: Formelle Fehler einer Kündigung | Personal | Haufe Fußball-WM im Büro: arbeitsrechtliche Grenzen People Analytics – zwischen Daten und Entscheidung Advertorial: Trends im Recruiting 2026 Kanzleien im Arbeitsrecht: Übersicht, Trends, Profile MBA, Master, Zertifikate: Startbereit für die KI-Welt Gender Pension Gap: Wie Betriebe für Ausgleich sorgen können Kündigung wegen formeller Fehler unwirksam Das Versorgungswerk der Berliner Zahnärztekammer (VZB) kündigte einer Abteilungsleiterin, die gegen ihre arbeitsvertraglichen Loyalitätspflichten verstoßen haben soll. Die fristlose wie auch die ordentliche Kündigung waren fehlerhaft und daher unwirksam, entschied das Arbeitsgericht Berlin. ...

August 5, 2026

Sachsen, 5,49 Euro pro Kopf pro Tag gespart; 18,2 Prozent Anstieg gegenüber 2023

Sachsen, 5,49 Euro pro Kopf pro Tag gespart; 18,2 Prozent Anstieg gegenüber 2023 Pro Kopf wurden in Sachsen 2024 durchschnittlich 5,49 Euro am Tag gespart Seite 1 von 3 Medieninformation 109/2026 Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Pro Kopf wurden in Sachsen 2024 durchschnittlich 5,49 Euro am Tag gespart Im Jahr 2024 wurden vom pro Kopf Verfügbaren Einkommen in Sachsen durchschnittlich 7,4 Prozent bzw. 2.011 Euro pro Person gespart. Bei 366 Tagen ergab sich ein täglicher Sparbetrag von 5,49 Euro je Person. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, erhöhte sich der im gesamten Jahr erzielte Sparbetrag gegenüber 2023 um 309 Euro bzw. 18,2 Prozent. Deutschlandweit wurden 2024 durchschnittlich 3.465 Euro je Person gespart, 374 Euro oder 12,1 Prozent mehr als im Vorjahr. Das waren 11,2 Prozent Sparquote von dem pro Kopf im Jahr Verfügbaren Einkommen. Die Sparquote nach Ländern war mit 12,9 Prozent in Bayern am höchsten. Das Schlusslicht beim Sparen bildete Sachsen-Anhalt mit einer Sparquote von 7,3 Prozent. Jede Einwohnerin/jeder Einwohner in Sachsen gab im Durchschnitt 25.241 Euro im Jahr 2024 für den Privaten Konsum aus. In jeweiligen Preisen waren das 794 Euro bzw. 3,2 Prozent mehr als 2023. Bei einem Verbraucherpreisindex von 2,9 Prozent im Jahr 2024 in Sachsen ergab sich für die realen Pro-Kopf- Konsumausgaben noch ein Anstieg um 0,2 Prozent. Im gesamtdeutschen Maßstab erreichten die Privaten Konsumausgaben 27.335 Euro je Person und waren in jeweiligen Preisen 698 Euro bzw. 2,6 Prozent höher als 2023. Das aktuelle sächsische Ergebnis entsprach reichlich 92 Prozent des Bundesniveaus. Preisbereinigt gab es deutschlandweit einen Anstieg der Konsumausgaben je Einwohnerin bzw. Einwohner von 0,3 Prozent. Vier Länder verzeichneten 2024 einen realen Rückgang, der mit -0,8 Prozent am stärksten in Schleswig-Holstein ausfiel. In jeweiligen Preisen betrug 2024 das Gesamtvolumen der Konsumausgaben der Privaten Haushalte in Sachsen reichlich 102 Milliarden Euro, 3,1 Prozent mehr als im Jahr 2023. Das Sparen belief sich im Jahr 2024 auf 8,1 Milliarden Euro und war damit 18,0 Prozent höher als im Vorjahr. Der Anteil Sachsens an den deutschen Privaten Konsumausgaben betrug aktuell 4,5 Prozent und ergab beim Sparen 2,8 Prozent. Der Arbeitskreis »Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder« veröffentlicht die Ergebnisse zum Privaten Konsum und Sparen ab 1991. ...

August 5, 2026

Claus Swatosch AK 65 200 m Freistil Rekord Freising; 02:19,80

Claus Swatosch AK 65 200 m Freistil Rekord Freising; 02:19,80 Amtliche Mitteilungen Deutscher Schwimm-Verband e.V. 29.07. BIS 04.08.2026 2 / 3 ABTEILUNG MASTERS Rekordsachbearbeitung Deutsche Rekorde (Stand: 04.08.2026) Deutsche Altersklassenrekorde Staffeln 50 m Bahn ESV Frankfurt / Oder Horn-Makoschey, Herrmann, Seidel, Macht 240 + 4 x 100 m Lagen weiblich 5:58,92 Gera 18.07.2026 SG Neukölln Berlin Busert, Merten, Schmeiduch-H, Dilling 280 + 4 x 50 m Freistil weiblich 2:27,74 Gera 17.07.2026 SG Neukölln Berlin Königstein, Merten, Senftleben, Kunkel 280 + 4 x 100 m Freistil weiblich ...

August 5, 2026

Eva Welskop-Deffaa – bewertet Wiedereinführung des Zivildienstes – Berlin; Nur geringe Beteiligung, Zivildienst kaum Wirkung

Eva Welskop-Deffaa – bewertet Wiedereinführung des Zivildienstes – Berlin; Nur geringe Beteiligung, Zivildienst kaum Wirkung “Neuer Zivildienst nur Randnotiz” Pressemitteilung “Neuer Zivildienst nur Randnotiz” Caritas-Präsidentin Eva Welskop-Deffaa: Neuer Zivildienst hätte keine Ähnlichkeit mit Zivildienst vor 2011 Erschienen am: 04.08.2026 Herausgeber: Caritasverband für die Diözese Hildesheim Moritzberger Weg 1 31139 Hildesheim 05121 938-0 05121 938-0 https: Caritas-Präsidentin Eva Welskop-Deffaa: Neuer Zivildienst hätte keine Ähnlichkeit mit Zivildienst vor 2011 Berlin, 4. August 2026. Zur Debatte um die Wiedereinführung der Wehrpflicht und des Ersatzdienstes, des Zivildienstes äußert sich die Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes Eva Welskop-Deffaa differenziert. Hintergrund: Die Koalition hat sich für den Fall, dass der freiwillige Wehrdienst angesichts einer sich verschärfenden verteidigungspolitischen Lage nicht ausreicht, im Wehrpflichtgesetz, in Paragraph 2a auf die Einführung einer Bedarfswehrpflicht verständigt. Bei einer Bedarfswehrpflicht werden nur so viele junge Männer eingezogen, wie die Bundeswehr benötigt. Die Auswahl soll auf der Grundlage sachlicher Kriterien erfolgen, das Losverfahren soll, wenn die Zahl der geeigneten Wehrpflichtigen den Bedarf übersteigt, nur eingesetzt werden, wenn andere Maßnahmen ausgeschöpft sind. ...

August 5, 2026

Ann Telnaes und Patrick Chappatte veröffentlichen das Buch 'Zensur in Amerika' in Amerika; Buch als Gegenreaktion gegen Zensur.

Ann Telnaes und Patrick Chappatte veröffentlichen das Buch ‘Zensur in Amerika’ in Amerika; Buch als Gegenreaktion gegen Zensur. «Zensur von Karikaturen ist ein Angriff auf die freie Presse» – infosperber «Zensur in Amerika»: So der Titel des Buches, mit dem die preisgekrönten und zensurierten Cartoonisten Ann Telnaes und Patrick Chappatte Präsident Donald Trump antworten. © Splitter-Verlag «Zensur von Karikaturen ist ein Angriff auf die freie Presse» 5.08.2026 Ann Telnaes und Patrick Chappatte: Beide zeichnen für die Weltpresse. Beide wurden zensuriert: Sie wehren sich in einem Buch. ...

August 5, 2026

Polizei löst Einbruchalarm in Supermarkt in Niedersachsen; Ursache: Vierbeiner statt Mensch

Polizei löst Einbruchalarm in Supermarkt in Niedersachsen; Ursache: Vierbeiner statt Mensch Nachrichten aus Deutschland: Igel löst Polizeialarm aus – Dein Niedersachsen von Otto Hofmann 5. August 2026 Nachrichten aus Deutschland: Igel löst Polizeialarm aus Die Polizei, die einen Einbruchalarm in einem Supermarkt bearbeitet, sagt, die Ursache sei ein Vierbeiner, ein Stachel und ein Mangel an „krimineller Energie“ gewesen. Die Gewinne der Lufthansa sind im zweiten Quartal eingebrochen Der niedrige Wasserstand des Rheins bereitet der Güterschifffahrt Probleme ...

August 5, 2026

96 junge Flintenschützen kämpfen zwei Tage um die begehrten Munitionspreise in Hoppegarten; Linus Dargel dominiert Finale der Jugendlichen

96 junge Flintenschützen kämpfen zwei Tage um die begehrten Munitionspreise in Hoppegarten; Linus Dargel dominiert Finale der Jugendlichen RWS-Jugendverbandsrunde Berlin: 96 junge Flintenschützen kämpfen zwei Tage um die begehrten Munitionspreise RWS-Jugendverbandsrunde Berlin: 96 junge Flintenschützen kämpfen zwei Tage um die begehrten Munitionspreise Am vergangenen Wochenende trafen sich bereits zum zweiten Mal die deutschen Flintenschützen zum Endkampf der RWS-Jugendverbandsrunde beim SC Diana Berlin in Hoppegarten. Am ersten Wettkampftag war es vor allem der Dauerregen, der den Ablauf beeinflusste. ...

August 5, 2026

Brenda Blitz sucht Videographer*in und Cutter*in für Musikcontent in Berlin; Die Zusammenarbeit ist bezahlt

Brenda Blitz sucht Videographerin und Cutterin für Musikcontent in Berlin; Die Zusammenarbeit ist bezahlt Videographerin / Cutterin für Musikcontent gesucht - DFFB ​​ Cutter*in für Musik­con­tent gesucht Hey, ich bin Bren­da Blitz, Artist aus Ber­lin, und mache Syn­th- und Elec­tro­nic-Pop. Für mei­ne kom­men­den Pro­jek­te suche ich eine Videographer*in Cutter*in, die Lust hat Musik­vi­de­os, künst­le­ri­sche Tik­Toks und Reels zu dre­hen. Mir sind eine star­ke Bild­spra­che, krea­ti­ve Ideen und ein gutes Gespür für Musik wich­tig. ...

August 5, 2026