Gersau SZ erhält Schweizer Dorf des Jahres 2026 Gersau, Schwyz offiziell; Preisverleihung am 21. August vor Ort

Gersau SZ erhält Schweizer Dorf des Jahres 2026 Gersau, Schwyz offiziell; Preisverleihung am 21. August vor Ort Der Titel geht an die «Riviera der Zentralschweiz»: Gersau SZ ist «Schweizer Dorf des Jahres 2026» - Ringier Der Titel geht an die «Riviera der Zentralschweiz»: Gersau SZ ist «Schweizer Dorf des Jahres 2026» Das malerische Rigi-Dorf Gersau im Kanton Schwyz am Vierwaldstättersee überzeugte die Userinnen und Leser von Schweizer Illustrierte und L’illustré mit dem ureigenen Mix aus mediterranem Klima, lebendiger Geschichte als einst kleinster Staat Europas und unermüdlichem Freigeist. ...

August 14, 2026

Bundesrätin Karin Keller-Sutter und ihr Mann Morten Keller Wil SG Steuererklärung; 1,3 Mrd Franken Mehreinnahmen 2027

Bundesrätin Karin Keller-Sutter und ihr Mann Morten Keller Wil SG Steuererklärung; 1,3 Mrd Franken Mehreinnahmen 2027 «Zu Hause kümmert sich mein Mann um die Steuern» Interviews, Videos & Gastartikel Veröffentlicht am 14. August 2026 «Zu Hause kümmert sich mein Mann um die Steuern» Schweizer Illustrierte (Silvana Degonda) - Sie verwaltet in Bern Milliarden, er macht in Wil SG die Steuererklärung. «Immer fristgerecht!» Bundesrätin Karin Keller-Sutter und ihr Ehemann Morten Keller über ihre Beziehung, Panikattacken und das Powerplay hinter den Kulissen. ...

August 14, 2026

Cisco Systems Aktie fällt 9,3% in New York US-Handelsraum heute; Ausblick senkt Produktmarge deutlich und enttäuscht Anleger

Cisco Systems Aktie fällt 9,3% in New York US-Handelsraum heute; Ausblick senkt Produktmarge deutlich und enttäuscht Anleger Kommentar Aktien International Marktkommentar 14. August 2026 Aktien International Täglicher Marktkommentar aus dem BEKB-Handelsraum Übersicht Übersee Schluss Veränderung (in %) Volumen (Mrd.) Dow Jones Industrial 53'839 0.1 S&P 500 7'798 0.6 NYSE: 1.19 Nasdaq Composite 26'803 0.8 Nasdaq: 8.51 Nikkei 225 68'570 0.4 Hang Seng 25'142 1.0 Shanghai Composite 3'910 0.4 Europa Vortag Trading Range Weitere Kurse DAX 26'299 26'050 – 26'550 USD/CHF 0.8133 EUR/CHF 0.9386 EuroStoxx 50 6'545 6'420 – 6'720 Gold 4'313 USD/Unze Stoxx 50 5'527 5'410 – 5'710 NY WTI-Rohöl-Future 81.35 USD ...

August 14, 2026

Schweizer Wirtschaft (Bern) wächst im 2. Quartal 2026 um 1,5%; Chemie-Pharma treibt Hauptwachstum

Schweizer Wirtschaft (Bern) wächst im 2. Quartal 2026 um 1,5%; Chemie-Pharma treibt Hauptwachstum Flash-BIP für das 2. Quartal 2026: Starkes Wachstum der Schweizer Wirtschaft Fremdmitteilung Veröffentlicht am 14. August 2026 Flash-BIP für das 2. Quartal 2026: Starkes Wachstum der Schweizer Wirtschaft Bern, 14.08.2026 — Gemäss der Schnellschätzung für das vierteljährliche reale BIP der Schweiz (« Flash-BIP ») rund 45 Tage nach Quartalsende dürfte die Schweizer Wirtschaft im 2. Quartal 2026 um 1,5 % gewachsen sein [1]. Der Industriesektor lieferte den massgeblichen Wachstumsbeitrag, getragen insbesondere von der Chemie-Pharma. Auch der Dienstleistungssektor wuchs in der Summe. Hinweise : Die Schnellschätzung basiert auf den frühzeitig vorliegenden Informationen über die Produktionsseite des BIP. Noch unvollständig verfügbare Grunddaten werden mit prognostizierten Werten ergänzt. Die später verfügbaren vollständigen und aktualisierten Daten können das Ergebnis noch verändern. Die reguläre Publikation der vierteljährlichen BIP-Zahlen inklusive Details zu Produktions-, Verwendungs- und Einkommensseite sowie der aktualisierten Berechnungen für die Vorquartale erfolgt am 3. September 2026. [1] Saison‑, kalender‑ und Sportevent-bereinigt. Wachstum gegenüber dem Vorquartal.

August 14, 2026

Schweizer Wirtschaft wächst im 2. Quartal 2026 Bern; Chemie-Pharma treibt Hauptwachstum, 1,5%

Schweizer Wirtschaft wächst im 2. Quartal 2026 Bern; Chemie-Pharma treibt Hauptwachstum, 1,5% Flash-BIP für das 2. Quartal 2026: Starkes Wachstum der Schweizer Wirtschaft Fremdmitteilung Veröffentlicht am 14. August 2026 Flash-BIP für das 2. Quartal 2026: Starkes Wachstum der Schweizer Wirtschaft Bern, 14.08.2026 — Gemäss der Schnellschätzung für das vierteljährliche reale BIP der Schweiz (« Flash-BIP ») rund 45 Tage nach Quartalsende dürfte die Schweizer Wirtschaft im 2. Quartal 2026 um 1,5 % gewachsen sein [1]. Der Industriesektor lieferte den massgeblichen Wachstumsbeitrag, getragen insbesondere von der Chemie-Pharma. Auch der Dienstleistungssektor wuchs in der Summe. Hinweise : Die Schnellschätzung basiert auf den frühzeitig vorliegenden Informationen über die Produktionsseite des BIP. Noch unvollständig verfügbare Grunddaten werden mit prognostizierten Werten ergänzt. Die später verfügbaren vollständigen und aktualisierten Daten können das Ergebnis noch verändern. Die reguläre Publikation der vierteljährlichen BIP-Zahlen inklusive Details zu Produktions-, Verwendungs- und Einkommensseite sowie der aktualisierten Berechnungen für die Vorquartale erfolgt am 3. September 2026. [1] Saison‑, kalender‑ und Sportevent-bereinigt. Wachstum gegenüber dem Vorquartal.

August 14, 2026

APD Immo GmbH, Umfirmung von ZIRI Immo GmbH, Oberuzwil; Neuer Geschäftsführer Albert Duhanaj, 20 Stammanteile

APD Immo GmbH, Umfirmung von ZIRI Immo GmbH, Oberuzwil; Neuer Geschäftsführer Albert Duhanaj, 20 Stammanteile Mutation ZIRI Immo GmbH, Amriswil, neu APD Immo GmbH, Oberuzwil Mutation ZIRI Immo GmbH, Amriswil, neu APD Immo GmbH, Oberuzwil ZIRI Immo GmbH, bisher in Amriswil, CHE-305.642.443, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 9 vom 14.01.2021, Publ. 1005073992). Statutenänderung: 09.07.2026. Firma neu: APD Immo GmbH. Sitz neu: Oberuzwil. Domizil neu: Rehweidstrasse 10, 9242 Oberuzwil. Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Ziberi, Inis, mazedonischer Staatsangehöriger, in Amriswil, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 20 Stammanteilen zu je CHF 1'000.00. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Duhanaj, Albert, von Wald (BE), in Oberuzwil, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 20 Stammanteilen zu je CHF 1'000.00.

August 14, 2026

Joker Personal AG in Liquidation Affoltern am Albis; Frist 15.09.2026 zur Forderungsanmeldung

Joker Personal AG in Liquidation Affoltern am Albis; Frist 15.09.2026 zur Forderungsanmeldung Konkurspublikation/Schuldenruf Joker Personal AG in Liquidation Schuldenruf Joker Personal AG in Liquidation Schuldner Joker Personal AG in Liquidation CHE-106.830.733 Obstgartenstrasse 1 8910 Affoltern am Albis Art des Konkursverfahrens: summarisch Datum der Konkurseröffnung: 14.07.2026 Rechtliche Hinweise Die Gläubiger des Schuldners und alle, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismitteln (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der genannten Frist bei der Kontaktstelle einzugeben. Schuldner des Konkursiten haben sich innert der gleichen Frist bei der Kontaktstelle zu melden; Straffolge bei Unterlassung nach Art. 324 Ziff. 2 StGB. Personen, die Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, werden aufgefordert, diese innert der gleichen Frist der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen; Straffolge bei Unterlassung (Art. 324 Ziff. 3 StGB). Das Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt. Die angegebene Kontaktstelle gilt auch für Beteiligte, die im Ausland wohnen. Publikation nach Art. 231 und 232 SchKG sowie Art. 29 und 123 der Vo des Bundesgerichtes über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG). Des Weiteren gilt die angegebene Kontaktstelle für ausländische Gläubiger als Zustellungsort, sofern kein anderer Zustellungsort in der Schweiz bezeichnet wird. Ergänzende rechtliche Hinweise Bemerkung für Lohgläubiger: Personen mit Arbeitnehmerforderungen finden Informationen zu allfälligen Lohnforderungen auf unserer Homepage https: ...

August 14, 2026

Mutation Beat Brönnimann GmbH, neue Gesellschafterin FZB Holding GmbH, St. Gallen; mit 50 Stammanteilen zu CHF 1'000

Mutation Beat Brönnimann GmbH, neue Gesellschafterin FZB Holding GmbH, St. Gallen; mit 50 Stammanteilen zu CHF 1'000 Mutation Beat Brönnimann GmbH, St. Gallen Mutation Beat Brönnimann GmbH, St. Gallen Beat Brönnimann GmbH, in St. Gallen, CHE-101.900.846, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 87 vom 07.05.2026, Publ. 1006645000). Eingetragene Personen neu oder mutierend: FZB Holding GmbH (CHE-174.899.363), in Niederhelfenschwil, Gesellschafterin, mit 50 Stammanteilen zu je CHF 1'000.00; Zwick-Brönnimann, Fabienne, von Wald (BE), in Niederhelfenschwil, Vorsitzende der Geschäftsführung, mit Einzelunterschrift; Zwick, Raphael, von Salenstein, in Niederhelfenschwil, Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift; Brönnimann, Beat, von Wald (BE), in Abtwil SG (Gaiserwald), mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Gesellschafter und Vorsitzender der Geschäftsführung, mit Einzelunterschrift, mit 49 Stammanteilen zu je CHF 1'000.00]; Brönnimann, Sabina, von Wald (BE), in Abtwil SG (Gaiserwald), mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: von Wald (BE) und Urdorf, Gesellschafterin und Geschäftsführerin, mit Einzelunterschrift, mit einem Stammanteil von CHF 1'000.00]; Signer, Eva, von Appenzell, in Abtwil SG (Gaiserwald), mit Kollektivunterschrift zu zweien.

August 14, 2026

Mutation G+M Elektronik AG, Oberbüren, Revisionsstelle gewechselt; Neue Revisionsstelle Balmer-Etienne AG Bern

Mutation G+M Elektronik AG, Oberbüren, Revisionsstelle gewechselt; Neue Revisionsstelle Balmer-Etienne AG Bern Mutation G+M Elektronik AG, Oberbüren Mutation G+M Elektronik AG, Oberbüren G+M Elektronik AG, in Oberbüren, CHE-107.262.346, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 22 vom 03.02.2026, Publ. 1006558286). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Balmer-Etienne AG Bern (CHE-102.704.443), in Bern, Revisionsstelle. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Balmer-Etienne AG (CHE-314.194.024), in Bern, Revisionsstelle.

August 14, 2026

Schweizerische Bundesbahnen SBB Verschiebung Haltestelle Trübbach, Wartau; neue Haltestelle 400–500 m nordöstlich der alten

Schweizerische Bundesbahnen SBB Verschiebung Haltestelle Trübbach, Wartau; neue Haltestelle 400–500 m nordöstlich der alten Ordentliches eisenbahnrechtliches Plangenehmigungsverfahren Ordentliches eisenbahnrechtliches Plangenehmigungsverfahren Planvorlage der Schweizerischen Bundesbahnen SBB betreffend Trübbach, Verschiebung Haltestelle Gemeinde n Wartau Gesuchstellerin Schweizerische Bundesbahnen SBB Gegenstand Das Vorhaben «Verschiebung Haltestelle Trübbach» beinhaltet den Rückbau der alten Publikumsanlage in Trübbach (Perrons, Perrondächer, Wartehalle etc.) und den Neubau der Haltestelle Trübbach rund 400 – 500 m nordöstlich der alten Haltestelle. Für die neue Haltestelle wird neben dem neuen Perron eine Personenunterführung inkl. den oberirdischen Erschliessungen erstellt. Für Detailinformationen wird auf die öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegten Planunterlagen verwiesen. Verfahren Das Plangenehmigungsverfahren richtet sich nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz vom 20. Dezember 1968 (VwVG; SR 172.021), soweit das Eisenbahngesetz vom 20. Dezember 1957 (EBG; SR 742.101) nicht davon abweicht. Leitbehörde für das Verfahren ist das Bundesamt für Verkehr (BAV). Öffentliche Auflage Die Planunterlagen können vom 31. August 2026 bis 29. September 2026 während den ordentlichen Öffnungszeiten an folgenden Stellen eingesehen werden: Bauamt Wartau, Rathaus, 2. OG, Büro 10, Azmoos Aussteckung Die durch das geplante Werk bewirkten Veränderungen werden während der Auflagefrist im Gelände ausgesteckt und die Hochbauten werden profiliert (z.B. Terrainveränderungen, Rodungen, Rechtserwerb etc.). Einsprachen Wer nach den Vorschriften des VwVG Partei ist, kann während der Auflagefrist bei der Genehmigungsbehörde Einsprache erheben. Wer nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über die Enteignung vom 20. Juni 1930 (EntG; SR 700) Partei ist, kann während der Auflagefrist sämtliche Begehren nach Art. 33 EntG geltend machen (Einsprachen gegen die Enteignung; Begehren nach den Art. 7 – 10 EntG; Begehren um Sachleistung nach Art. 18 EntG; Begehren um Ausdehnung der Enteignung nach Art. 12 EntG; die geforderte Enteignungsentschädigung nach Art. 16 und 17 EntG). Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter davon ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG). Einsprachen müssen schriftlich und im Doppel innert der Auflagefrist (Datum der Postaufgabe) beim Bundesamt für Verkehr, Sektion Bewilligungen I, 3003 Bern eingereicht werden. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen Einwände betreffend die Aussteckung sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist beim BAV vorzubringen (Art. 18c Abs. 2 EBG). Bern, August 2026 Bundesamt für Verkehr, 3003 Bern

August 14, 2026