Bundesrat schwächt Umsetzung der Motion Schilliger gegen Tempo 30 in Bern; Gemeinden behalten Spielraum bei Tempo 30

Bundesrat schwächt Umsetzung der Motion Schilliger gegen Tempo 30 in Bern; Gemeinden behalten Spielraum bei Tempo 30 Schweizerischer Gemeindeverband Schweizerischer Städteverband Holzikofenweg 8 | Postfach | 3001 Bern Monbijoustrasse 8 | Postfach | 3001 Bern Telefon +41 31 380 70 00 Telefon +41 31 356 32 32 verband@chgemeinden.ch info@staedteverband.ch www.chgemeinden.ch www.staedteverband.ch Medienmitteilung Bern, 12. August 2026 Teilerfolg für Städte und Gemeinden – Bundesrat schwächt Umsetzung der Motion gegen Tempo 30 ab Städte und Gemeinden lehnten den Vorschlag des Bundesrats für die Umsetzung der Motion Schilliger gegen Tempo 30 ab und können nun einen Teilerfolg erzielen. Denn der Bundesrat setzt eine weniger Tempo-30 feindliche Variante um, als er sie in die Vernehmlassung gegeben hat. Die Umsetzung von Tempo 30 auf Hauptachsen bleibt zwar erschwert, ist bei erhöhtem Lärm und Risiken für Menschen aber weiterhin möglich. Die starre Priorisierung von lärmarmen Belägen ist vom Tisch. ...

August 12, 2026

Schweizerischer Städteverband Stellungnahme zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes in Bern; Mehrheit der Städte unterstützt Gesetzesanpassung

Schweizerischer Städteverband Stellungnahme zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes in Bern; Mehrheit der Städte unterstützt Gesetzesanpassung Microsoft Word - Stellungnahme_SSV Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Staatssekretariat für Migration SEM Per Mail: vernehmlassungSBRE@sem.admin.ch Bern, 12.08.26 Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (Meldung von Personen mit besonderem Beratungsbedarf bei der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung) Vernehmlassung Sehr geehrte Damen und Herren Wir danken Ihnen bestens für die Gelegenheit, zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgeset- zes betreffend Meldung von Personen mit besonderem Beratungsbedarf bei der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung Stellung nehmen zu können. Der Schweizerische Städteverband vertritt die Städte, städtischen Gemeinden und Agglomerationen in der Schweiz und damit gut drei Viertel der Schweizer Bevölkerung. Allgemeine Einschätzung Das Grundanliegen der Vorlage, das inländische Fachkräftepotential besser auszuschöpfen durch die bessere Information und Integration von Personen im Familiennachzug sowie eine verstärkte Koope- ration mit den Regelstrukturen, wird von den Städten vollumfänglich unterstützt. Bezüglich der Frage, ob die vorgeschlagene Gesetzesanpassung der richtige Weg ist, gehen die Mei- nungen der Städte auseinander. Die Mehrheit der Städte unterstützt die Gesetzesanpassung, weil sie als zielführend erachtet wird. Durch die frühzeitige Information und individuelle Beratung können die betroffenen Personen gezielt über die Bildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten, die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen sowie die Anforderungen des schweizerischen Arbeitsmarkts in- formiert werden. Dies erleichtert die nachhaltige berufliche Integration und stärkt gleichzeitig die Ei- genständigkeit der betroffenen Personen. Es gibt aber einige gewichtige Städte, welche die Anpassung als Ganzes ablehnen, weil sie die Wir- kung gemäss jetzigem Wissensstand in Frage stellen; die Änderung als unangemessenen Eingriff in die Kompetenzen von Kantonen und teilweise Gemeinden betrachten; durch die damit einhergehende Verschiebung bestehender KIP-Ressourcen eine Schwächung der bisherigen Integrationsförderung befürchten; und weil sie davon ausgehen, dass die Ziele der Vorlage auch ohne Gesetzesanpassung erreicht werden können. Gemeinsam ist den Städten, dass sie Vorbehalte betreffend Umsetzung haben. ...

August 12, 2026

Ann Barbara Bauer wird neue Vizedirektorin des BSV und Leiterin des Geschäftsfelds Mathematik, Analysen und Statistik in Bern; Am 1. September 2026 Amtsantritt

Ann Barbara Bauer wird neue Vizedirektorin des BSV und Leiterin des Geschäftsfelds Mathematik, Analysen und Statistik in Bern; Am 1. September 2026 Amtsantritt Ann Barbara Bauer wird neue Leiterin des Geschäftsfelds «Mathematik, Analysen und Statistik» des BSV Medienmitteilung Veröffentlicht am 12. August 2026 Ann Barbara Bauer wird neue Leiterin des Geschäftsfelds «Mathematik, Analysen und Statistik» des BSV Bern, 12.08.2026 — Ann Barbara Bauer wird neue Vizedirektorin des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) und Leiterin des Geschäftsfelds «Mathematik, Analysen und Statistik». Sie tritt ihre neue Funktion am 1. September 2026 an. ...

August 12, 2026

Stephan Cueni wird Stellvertretender Direktor des Bundesamtes für Sozialversicherungen in Bern; Bruno Parnisari scheidet aus dem Amt

Stephan Cueni wird Stellvertretender Direktor des Bundesamtes für Sozialversicherungen in Bern; Bruno Parnisari scheidet aus dem Amt Stephan Cueni wird Stellvertretender Direktor des Bundesamtes für Sozialversicherungen Medienmitteilung Veröffentlicht am 12. August 2026 Stephan Cueni wird Stellvertretender Direktor des Bundesamtes für Sozialversicherungen Bern, 12.08.2026 — Die Vorsteherin des Eidgenössischen Departementes des Innern (EDI), Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider, hat Stephan Cueni per 1. September 2026 zum Stellvertretenden Direktor des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) ernannt. Der Bundesrat wurde an seiner Sitzung vom 12. August 2026 über die Ernennung informiert. ...

August 12, 2026

25-jähriger Autolenker rasert A6 bei Lätti in Richtung Biel, Bern, mit massiv überhöhter Geschwindigkeit; Führerausweis abgenommen, Fahrzeug beschlagnahmt.

25-jähriger Autolenker rasert A6 bei Lätti in Richtung Biel, Bern, mit massiv überhöhter Geschwindigkeit; Führerausweis abgenommen, Fahrzeug beschlagnahmt. A6 Schüpfen: Autolenker nach Raserdelikt angehalten A6 Schüpfen: Autolenker nach Raserdelikt angehalten Am Sonntag, 9. August 2026, kurz vor 4.40 Uhr, fiel einer Patrouille der Kantonspolizei Bern auf der A6, auf Höhe Lätti, ein Auto auf, das mit massiv überhöhter Geschwindigkeit von Bern herkommend in Richtung Biel unterwegs war. In der Folge führte die Patrouille eine Geschwindigkeitsmessung durch. Diese ergab nach Abzug der gesetzlichen Toleranz eine Geschwindigkeit von 187 km ...

August 12, 2026

CHOCOSUISSE et partenaires sociaux prorogent tacitement la convention collective de travail en Suisse; prolongation tacite d'une année

CHOCOSUISSE et partenaires sociaux prorogent tacitement la convention collective de travail en Suisse; prolongation tacite d’une année Gesamtarbeitsvertrag CONVENTION COLLECTIVE DE TRAVAIL DE L’INDUSTRIE CHOCOLATIÈRE SUISSE Version 2026 La Convention collective de travail est prorogée tacitement d’une année si aucune des parties contractantes ne l’a dénoncée. TABLE DES MATIERES Art. 1 Art. 2 Art. 3 Art. 4 Art. 5 Art. 6 Art. 7 Art. 8 Art. 9 Art. 10 Art. 11 Art. 12 Art. 13 ...

August 12, 2026

Treffpunkt Mundige August 2026 Programm Bernstrasse 101, Ostermundigen; Sommerpause bis 9. August

Treffpunkt Mundige August 2026 Programm Bernstrasse 101, Ostermundigen; Sommerpause bis 9. August Programm Treffpunkt Mundige (29.7 x 42 cm) 17 Eltern-Kind Gruppe ⦾ 9:00 – 11:00 Kaffeeklatsch Berndeutsche Geschichten ⦾ 14:30 – 17:30 Deutsch-Tisch ⦾ 15:00 – 16:00 24 Eltern-Kind Gruppe ⦾ 9:00 – 11:00 Kaffeeklatsch Nachmittag zum Wohlfühlen ⦾ 14:30 – 17:30 Deutsch-Tisch ⦾ 15:00 – 16:00 4 12 InfoCafé ⦾ 9:00 – 11:30 25 InfoCafé ⦾ 14:30 – 16:30 Infoveranstaltung Todesfall – Was ist zu tun? (Tell-Saal) ⬢ 17.00 – 18.30 26 InfoCafé ⦾ 9:00 – 11:30 11 Gemeinsam singen ⦾ 14:15 – 15:30 ...

August 12, 2026

Ann Barbara Bauer wird neue Vizedirektorin des BSV in Bern; startet am 1. September 2026.

Ann Barbara Bauer wird neue Vizedirektorin des BSV in Bern; startet am 1. September 2026. Ann Barbara Bauer wird neue Leiterin des Geschäftsfelds «Mathematik, Analysen und Statistik» des BSV Medienmitteilung Veröffentlicht am 12. August 2026 Ann Barbara Bauer wird neue Leiterin des Geschäftsfelds «Mathematik, Analysen und Statistik» des BSV Bern, 12.08.2026 — Ann Barbara Bauer wird neue Vizedirektorin des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) und Leiterin des Geschäftsfelds «Mathematik, Analysen und Statistik». Sie tritt ihre neue Funktion am 1. September 2026 an. ...

August 12, 2026

BFU – IVF Hartmann AG ruft Charge 510011 der Foliodress Mask Loop FFP2 10er in Bern zurück; Gesundheitsgefährdung durch Undichtigkeiten

BFU – IVF Hartmann AG ruft Charge 510011 der Foliodress Mask Loop FFP2 10er in Bern zurück; Gesundheitsgefährdung durch Undichtigkeiten BFU – IVF Hartmann AG ruft eine bestimmte Charge der Atemschutzmaske «Foliodress Mask Loop FFP2» Packungsgrösse 10 zurück Medienmitteilung Veröffentlicht am 12. August 2026 BFU – IVF Hartmann AG ruft eine bestimmte Charge der Atemschutzmaske «Foliodress Mask Loop FFP2» Packungsgrösse 10 zurück Bern, 12.08.2026 — In Zusammenarbeit mit der BFU, Beratungsstelle für Unfallverhütung, ruft die IVF Hartmann AG eine bestimmte Charge der Atemschutzmaske «Foliodress Mask Loop FFP2» Packungsgrösse 10 zurück. Es gibt eine Gesundheitsgefährdung. Ein kostenloser Umtausch wird angeboten. ...

August 12, 2026

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Vernehmlassungseröffnung zur Änderung der Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen in Bern; Subventionsdauer fünf Jahre

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Vernehmlassungseröffnung zur Änderung der Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen in Bern; Subventionsdauer fünf Jahre Vernehmlassungseröffnung: Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Fremdmitteilung Veröffentlicht am 12. August 2026 Vernehmlassungseröffnung: Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Bern, 12.08.2026 — Änderung der Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen Mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über das Entlastungspaket 2027 für den Bun-deshaushalt am 1. Januar 2027 erhalten die Kantone für Schutzbedürftige mit einer Aufent-haltsbewilligung keine Globalpauschalen mehr, da die Subventionsdauer für die Abgeltung der Sozialhilfekosten für alle Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich auf fünf Jahre festgelegt wird. Somit entfallen die Voraussetzungen für Vorgaben des Bundes an die Kan-tone zur Höhe der Sozialhilfeleistungen für Schutzbedürftige mit einer Aufenthaltsbewilli-gung, wie sie nach geltendem Recht in Artikel 3 Absatz 1 der AsylV 2 festgelegt sind. Ent-sprechend soll in Artikel 3 Absatz 1 AsylV 2 die Gleichstellung von Schutzbedürftigen mit einer Aufenthaltsbewilligung in der Sozialhilfe gegenüber der einheimischen Bevölkerung gestrichen werden. Im Sinne der Verwaltungsökonomie sollen in der AsylV 2 zudem die Grundlagen für die Nothilfepauschale im Falle einer künftigen Aufhebung des Schutzstatus S geschaffen wer-den.

August 12, 2026