RE1 Fahrplan Magdeburg Hbf bis Berlin-Charlottenburg; Gültig 25. Aug. – 1. Okt. 2026

RE1 Fahrplan Magdeburg Hbf bis Berlin-Charlottenburg; Gültig 25. Aug. – 1. Okt. 2026 Fahrplan des RE1 gültig 25. August bis 1. Oktober 2026 Herausgeber: ODEG – Ostdeutsche Eisenbahn GmbH · Bahnhof 1· 19370 Parchim · odeg.de · Layout: kontur werbeagentur GmbH · Berlin · Stand: 15. August 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr. RE1 Fahrplan 25. August bis 1. Oktober 2026 Magdeburg Hbf ◂▸ Brandenburg Hbf ◂▸ Potsdam Hbf ◂▸ Berlin-Charlottenburg Berlin Ostbahnhof ◂▸ Frankfurt (Oder) ◂▸ Eisenhüttenstadt ◂▸ Cottbus Hbf | Chóśebuz gł. dw. • RE1 Magdeburg Hbf ◂▸ Brandenburg Hbf ◂▸ Potsdam Hbf ◂▸ Berlin-Charlottenburg • RE1 Berlin Ostbahnhof ◂▸ Frankfurt (Oder) ◂▸ Eisenhüttenstadt ◂▸ Cottbus Hbf | Chóśebuz gł. dw. Magdeburg-Neustadt Magdeburg-Herrenkrug Biederitz Gerwisch Möser Burg (bei Magdeburg) Wusterwitz Genthin Güsen (Kreis Genthin) Kirchmöser Brandenburg Hbf Götz Werder (Havel) Potsdam Park Sanssouci Potsdam Charlottenhof Potsdam Hbf Berlin-Wannsee Berlin Hbf Berlin Zoologischer Garten Berlin Friedrichstraße Berlin Alexanderplatz Berlin Ostbahnhof Berlin Ostkreuz Erkner Fangschleuse Hangelsberg Fürstenwalde (Spree) Berkenbrück Briesen (Mark) Jacobsdorf (Mark) Pillgram Frankfurt (Oder)-Rosengarten Frankfurt (Oder) Eisenhüttenstadt Guben Cottbus Hbf Chóśebuz gł.dw. Groß Kreutz Berlin-Charlottenburg Magdeburg Hbf Stadtbahn- sperrung RE1 RE1 RE1 RE1

August 16, 2026

Cielo Bau GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Hansestadt Stendal; Forderungen bis 25.09.2026 anmelden

Cielo Bau GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Hansestadt Stendal; Forderungen bis 25.09.2026 anmelden Veröffentlichungsdatum: 13.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 7 IN 115/26 Gericht: Hansestadt Stendal Name, Vorname / Bezeichnung: Cielo Bau GmbH Sitz / Wohnsitz: Biederitz Register: Stendal, HRB 27562 7 IN 115/26 : Über das Vermögen der Cielo Bau GmbH, Harnackstraße 4, 39175 Biederitz (AG Stendal, HRB 27562), vertr. d.: Benno Reinhold Maria Zimonczyk, (Geschäftsführer), ist am 13.08.2026 um 09:40 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Leonhard Wehlage, c/o Wehlage & Kollegen Insolvenzverwalter GmbH, Hegelstraße 39, 39104 Magdeburg, Tel.: 0391-55688880, Fax: 0391-55688881, E-Mail: wehlage@wehlage-kollegen.de. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 25.09.2026 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO). Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 19.10.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: > Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, > Anträge über: * die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), * die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: * die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), * Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), * eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), * den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan, * die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), * besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, * eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), * eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), * Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), * eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung. Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (25.09.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (19.10.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Hinweise: > Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. > Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: > Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. > Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1160135924133-000003203 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Die Beschwerde kann ab dem 1. Januar 2018 auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt werden. Hierzu muss die Beschwerde von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO (in der ab dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung) beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den “Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr” auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen. Amtsgericht Stendal, 13.08.2026

August 13, 2026

Magdeburger Verkehrsbetriebe (MVB) ändern Liniennetz zum Schulbeginn in Magdeburg; 10-Minuten-Takt wieder, wenige Ausnahmen

Magdeburger Verkehrsbetriebe (MVB) ändern Liniennetz zum Schulbeginn in Magdeburg; 10-Minuten-Takt wieder, wenige Ausnahmen Zum Schulbeginn: so fahren Bus und Bahn › MVB › Magdeburger Verkehrsbetriebe „Malle“ und Fußball: An- und Abreise mit zusätzlichen Straßenbahnen 4. August 2026 Am Samstag, den 8. August findet das Mega-Malle-Festival im Elbauenpark statt. Am selben Tag Treffen… Besondere Aussichten: Doppeldecker fährt bei CSD-Demonstration mit 4. August 2026 Unter dem Motto „WÄHL Liebe“ setzt der Christopher Street Day (CSD) in Magdeburg am 22…. ...

August 13, 2026

ODEG RE1; Ersatzverkehr zwischen Magdeburg Hbf und Biederitz Nachtbaustelle: Busverkehr statt Züge

ODEG RE1; Ersatzverkehr zwischen Magdeburg Hbf und Biederitz Nachtbaustelle: Busverkehr statt Züge Microsoft Word - 26_08_10-11_FGI_RE1_Fplo49912 ODEG-Servicetelefon: 030 514 88 88 88 VBB-Infotelefon: 030 25 41 41 41 INSA-Telefonauskunft: 0391 53 63 180 odeg.de · vbb.de · mein-takt.de Stand: 07.08.26; Änderungen vorbehalten, Einzelangaben ohne Gewähr Magdeburg Hbf ◂▸ Biederitz Mo, 10.08.2026, 22:45 – Di, 11.08.2026, 05:00 Uhr Ersatzverkehr | Replacement Service Sehr geehrte Fahrgäste, in der Nacht vom 10./11. August 2026 zwischen 22:45 Uhr und 05:00 Uhr entfällt für die Züge der Linie RE1 der Abschnitt Magdeburg Hbf ◂▸ Biederitz. Grund hierfür sind kurzfristige Bauarbeiten der DB InfraGO AG. Ein Ersatzverkehr mit Bussen wird für Sie eingerichtet. Die Haltestellen und Fahrzeiten der Busse entnehmen Sie bitte den untenstehenden Tabellen. Die Fahrzeiten finden Sie auch unter bahn.de bzw. vbb.de, mein-takt.de und in den mobilen Apps. Züge, die nicht aufgeführt sind, verkehren planmäßig. ...

August 7, 2026

ODEG entfallen RE1 Züge Magdeburg Hbf ◂ Biederitz; Ersatzverkehr mit Bussen eingerichtet

ODEG entfallen RE1 Züge Magdeburg Hbf ◂ Biederitz; Ersatzverkehr mit Bussen eingerichtet ODEG-Servicetelefon: 030 514 88 88 88 VBB-Infotelefon: 030 25 41 41 41 INSA-Telefonauskunft: 0391 53 63 180 odeg.de · vbb.de · mein-takt.de Stand: 06.08.26; Änderungen vorbehalten, Einzelangaben ohne Gewähr Magdeburg Hbf ◂▸ Biederitz 22.08.2026 (Sa), ca. 21:30 Uhr – 23.08.2026 (So), ca. 04:30 Uhr Ersatzverkehr | Replacement Service Sehr geehrte Fahrgäste, in der Nacht 22./23. August 2026 von ca. 21:30 Uhr bis 04:30 Uhr entfallen die Züge der Linie RE1 im Abschnitt Biederitz ◂▸ Magdeburg Hbf. Grund hierfür sind Bauarbeiten der DB InfraGO AG. Ein Ersatzverkehr mit Bussen wird für Sie eingerichtet. Die Haltestellen und Fahrzeiten der Busse entnehmen Sie bitte den untenstehenden Tabellen. Die Fahrzeiten finden Sie auch unter bahn.de bzw. vbb.de, mein-takt.de und in den mobilen Apps. Züge, die nicht aufgeführt sind, verkehren planmäßig. ...

August 6, 2026