Christoph Paul Hartmann; fordert mehr Toleranz in Medjugorje, Bosnien-Herzegowina; Angriffe auf Altar/Marienfigur lösen Debatte über Kirchen-Toleranz aus

Christoph Paul Hartmann; fordert mehr Toleranz in Medjugorje, Bosnien-Herzegowina; Angriffe auf Altar/Marienfigur lösen Debatte über Kirchen-Toleranz aus Die Kirche braucht mehr Toleranz statt Vandalismus | katholisch.de Christoph Paul Hartmann ist Redakteur bei katholisch.de. Der Standpunkt spiegelt ausschließlich die Meinung der Autorin bzw. des Autors wider. Die Kirche braucht mehr Toleranz statt Vandalismus VERÖFFENTLICHT AM 04.08.2026 UM 00:01 UHR – VON CHRISTOPH PAUL HARTMANN – LESEDAUER: 2 MINUTEN BONN - Nach Medjugorje pilgern zahlreiche Menschen – und gleichzeitig werden Gebetsorte dort angegriffen und geschändet. In der Kirche sollte es mehr Kritikkompetenz geben, schreibt Christoph Paul Hartmann, auch über Medjugorje hinaus. ...

August 4, 2026

Lang Parts Production GmbH Insolvenzverfahren eröffnet am Amtsgericht Bonn 97 IN 68/26; Gläubiger melden Forderungen bis 04.09.2026

Lang Parts Production GmbH Insolvenzverfahren eröffnet am Amtsgericht Bonn 97 IN 68/26; Gläubiger melden Forderungen bis 04.09.2026 Veröffentlichungsdatum: 03.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 97 IN 68/26 Gericht: Bonn Name, Vorname / Bezeichnung: Lang Parts Production GmbH Sitz / Wohnsitz: Much Register: Siegburg, HRB 11357 Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 68/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 11357 eingetragenen Lang Parts Production GmbH, Bövingen 29, 53804 Much, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jan Philipp Michael Bursch, Schönauer Str. 1, 53819 Neunkirchen-Seelscheid wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.08.2026, um 08:44 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 04.05.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Sinja Schlotter, Josef-Dietzgen-Str. 6, 53773 Hennef, Telefon: 02242/969870, Fax: 02242/9698710. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 04.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Insolvenzverwalterin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) ist am Freitag, 28.08.2026, 09:00 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, 1. Etage, Sitzungssaal W 1.26 (Wilhelmbau). Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über - die Person der Insolvenzverwalterin, - die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), - die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO): - die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO). Die Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden (Prüfungstermin), wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO). Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht ist der 25.09.2026. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 11.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.20 a Wilhelmbau niedergelegt. Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de 97 IN 68/26 Bonn, 01.08.2026

August 3, 2026

Alexander Schott Präsident des Luftfahrt-Bundesamtes Braunschweig; Amtsantritt 1. August 2026

Alexander Schott Präsident des Luftfahrt-Bundesamtes Braunschweig; Amtsantritt 1. August 2026 Luftfahrt Bundesamt - Der Präsident - Lebenslauf LBA-Präsident Alexander Schott Navigation und Service Springe direkt zu: Inhalt Hauptmenü Suche Servicemenü Aktuell Inhalt English Erklärung zur Barrierefreiheit barriere melden Suche Suchtext Hauptmenü LBA Unternavigationspunkte Übersicht LBA Der Präsident Organisation und Aktenplan Zentrale LBA Außenstellen Aufgaben Geschichte Gesetze Sprechzeiten Korruptionsprävention Wir als Arbeitgeber Fluggastrechte Unternavigationspunkte Übersicht Fluggastrechte Fluggastrechte bei Annullierung, Nichtbeförderung oder Verspätung Mobilitätseinschränkungen Preistransparenz Identität Fluggesellschaft Fragen und Antworten Schlichtung Beschwerdeverfahren Beschwerdeformulare Kontakt Technik Unternavigationspunkte Übersicht Technik Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit ACAM ARC CAMO Entwicklungsbetriebe Fachthemen Herstellungsbetriebe Instandhaltungsbetriebe ...

August 3, 2026

Hartenstein zu Gast in Ulm bei Löwen-Basketball-Veranstaltung heute Vormittag; NBA-Star zieht großes Publikum in Ulm heute an

Hartenstein zu Gast in Ulm bei Löwen-Basketball-Veranstaltung heute Vormittag; NBA-Star zieht großes Publikum in Ulm heute an Direkter Vergleich: Bonn vs. MBC easyCredit BBL veröffentlicht vorläufigen Spielplan für Saison 26 Wenn selbst NBA-Star Hartenstein große Augen bekommt Ein schwedischer Nationalspieler für die Löwen U18-Team holt fünften Platz und sichert sich WM-Ticket Hartenstein zu Gast in Ulm Runde und Achtelfinale stehen fest Blick zurück auf erfolgreiche Jubiläumssaison 2025

August 3, 2026

carrisma GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Bonn; Insolvenzverwalter benannt: Andreas Pantlen

carrisma GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Bonn; Insolvenzverwalter benannt: Andreas Pantlen Veröffentlichungsdatum: 03.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 99 IN 151/26 Gericht: Bonn Name, Vorname / Bezeichnung: carrisma GmbH Sitz / Wohnsitz: Josef-Dietzgen-Straße 1, 53773 Hennef Register: Siegburg, HRB 3945 Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 151/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 3945 eingetragenen carrisma GmbH, Josef-Dietzgen-Straße 1, 53773 Hennef, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Roland Bantel, Im Dorfbusch 3, 51597 Morsbach Geschäftszweig: Beratung von Unternehmen in allen unternehmensrelevanten Fragen u. a. wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.08.2026, um 07:53 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 22.06.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Andreas Pantlen, Josef-Dietzgen-Str. 6, 53773 Hennef, Telefon: 02242/969870, Fax: 022429698710. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 07.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet. Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 23.10.2026. Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen - zur Person des Insolvenzverwalters, - zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO), - zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 22.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.22 (Wilhelmbau) niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de 99 IN 151/26 Amtsgericht Bonn, 01.08.2026

August 3, 2026

Schwimmtreff, Hallenfreizeitbad GmbH eröffnet Insolvenzverfahren Amtsgericht Bonn; Gläubiger melden Forderungen bis 08.09.2026

Schwimmtreff, Hallenfreizeitbad GmbH eröffnet Insolvenzverfahren Amtsgericht Bonn; Gläubiger melden Forderungen bis 08.09.2026 Veröffentlichungsdatum: 03.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 99 IN 137/26 Gericht: Bonn Name, Vorname / Bezeichnung: Schwimmtreff, Hallenfreizeitbad GmbH Sitz / Wohnsitz: Königswinter Register: Siegburg, HRB 6875 Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 137/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 6875 eingetragenen Schwimmtreff, Hallenfreizeitbad GmbH, Bahnhofsallee 65, 53639 Königswinter, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Claudia Pott, Zum Buschhof 17 , 53639 Königswinter, Frau Elke Helene Stoll, Zum Buschhof 18 , 53639 Königswinter und Herrn Ingolf Klaus Pott, Zum Buschhof 17, 53639 Königswinter Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist der private Betrieb eines Hallenschwimmbades und Angebot eines umfassenden Kursprogrammes wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 31.07.2026, um 08:49 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 26.05.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Joscha Stothfang, Willy-Brandt-Allee 18, 53113 Bonn, Telefon: 0228/2498240, Fax: 022824982410. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 08.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) ist am Donnerstag, 10.09.2026, 10:00 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, 1. Etage, Sitzungssaal W 1.26 (Wilhelmbau). Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über - die Person des Insolvenzverwalters, - die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), - die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO): - die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, - die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen, - die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, - die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, - die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, - die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO), - die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO) - und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO). Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalter als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO). Die Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden (Prüfungstermin), wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO). Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht ist der 06.11.2026. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 08.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.23 (Wilhelmbau) niedergelegt. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de 99 IN 137/26 Bonn, 31.07.2026

August 3, 2026

Zwei Löschhubschrauber kollidierten nahe Psatha, Griechenland; Tod zweier Besatzungsmitglieder.

Zwei Löschhubschrauber kollidierten nahe Psatha, Griechenland; Tod zweier Besatzungsmitglieder. Waldbrände: Feuer wütet bei Athen, Hubschrauber explodiert - RADIO RST Bordeaux (dpa) - Dichte Rauchschwaden liegen am Himmel, Flugzeuge lassen Wasser über Flammen und Glutnestern ab: Feuerwehren in Südeuropa kämpften auch über das Wochenende unentwegt gegen die Waldbrände. Während sich die Lage in Spanien sowie in der Türkei etwas entspannt, kämpft die griechische Feuerwehr weiter gegen einen großflächigen Brand nahe Athen. Die stürmischen Winde, die bis Samstag wüteten, haben nach Angaben der Meteorologen etwas nachgelassen. «Das macht uns Hoffnung», sagte ein Sprecher der griechischen Feuerwehr Medien. ...

August 3, 2026

BMVg Organisationsplan Bonn/Berlin; Stand: 1. August 2026

BMVg Organisationsplan Bonn/Berlin; Stand: 1. August 2026 Social Media Reden und Texte Organisationsplan BMVg – Stand: 1. August 2026 Dienstsitz Bonn Hausanschrift: Fontainengraben 150, 53123 Bonn Postanschrift: Postfach 1328, 53003 Bonn Telefon +49 (0) 228 - 12 - 0 Telefax +49 (0) 228 - 12 - 33 45925 Dienstsitz Berlin Hausanschrift: Stauffenbergstraße 18, 10785 Berlin Postanschrift: 11055 Berlin Telefon +49 (0) 30 - 2004 - 0 Telefax +49 (0) 30 - 2004 - 33 45925 E-Mail: poststelle@bmvg.bund.de www.bmvg.de AllgFsprWNBw 34 00 Bereitschaftsdienst (24h) Telefon Berlin: +49 (0) 30 – 2004 - 55555 Telefax Bonn: +49 (0) 228 – 12 - 33 45925 E-Mail: BMVgLaFueZBereitschaftsdienst@bmvg.bund.de Generalinspekteur der Bundeswehr General Breuer Zuständig für die Hauptabteilung SK Stellvertreterin des Generalinspekteurs der Bundeswehr 1) Frau GenOStArzt Dr. Schilling Stellvertreter des Generalinspekteurs der Bundeswehr 2) Staatssekretär Dr. Stöß Amtschef BMVg; Zuständig für die Abteilungen R und Z Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Schmid Unterstützung des Ministers insbesondere im Bereich der Abteilungen: Rü, IC, H, R und Z Militärischer Führungsrat (MFR) Wehrme­ dizinische/-r Berater/-in (WehrMedB) Büro Sts Dr. Stöß Büro PSts Dr. Schmid Adjutantur des GenInsp und StvGenInsp Personal­ angelegenheiten Streitkräfte­ angelegenheiten Büro des Generalinspekteurs der Bundeswehr Zivile Gleichstellungs- beauftragte des BMVg Datenschutz­ beauftragte für den Geschäftsbereich des BMVg; Behördlicher Datenschutz Bundesminister der Verteidigung Boris Pistorius Protokoll Adjutantur Minister Büro Minister Persönlicher Referent Parlament- und Kabinettreferat Leitungsstab (LStab) Öffentlichkeitsar­ beit; Grundsatz; Zentrale Angelegenheiten Presse Arbeitgeber­ marke Bundeswehr Stab Informationsarbeit (Stab InfoA) Sprecher des BMVg Haupt- personalrat beim BMVg Gesamt- vertrauens- personenaus­ schuss beim BMVg Gesamt- personalrat beim BMVg Personalrat beim BMVg Bonn Personalrat beim BMVg Berlin Gesamt- schwerbehin- dertenvertretung beim BMVg Hauptschwer- behinderten- vertretung beim BMVg Schwerbehin- dertenvertretung beim BMVg Bonn Schwerbehin- dertenvertretung beim BMVg Berlin Militärische Gleichstellungs- beauftragte des BMVg Zentraler Arbeitsbereich (zugleich Stv’in StrgStabL) Sonderstab UKR Zentrales Auftrags­ management Steuerungsstab Leitung (StrgStabL) SK III 1) Gesundheitsversorgung; Betreuung; Innere Lage; Innere Führung SK II Unterstützung; Logistik Streitkräfte SK I Strategische Führung; Einsatzbereitschaft Streitkräfte Abteilung Rüstung (Rü) VAdm Stawitzki Stellvertreterin des Abteilungsleiters Büro Rü Rü III Rüstung Land, See; Beteiligungen Rü II 1) Rüstung Luft; Wehrwirtschaft; Investitionsprüfung Rü I Grundsatz Rüstung/ Nutzung; Einkauf Bw; Berichts­wesen und Risi­ komanagement; Multina­ tionale Rüstungsverein­ barungen; Haushalt; Preisrecht; Endverbleib Pol II Sicherheits- und Verteidigungspolitik; Strategie und Grundlagen integrierter Sicherheit; Ertüchtigung Pol I Sicherheits- und Verteidigungspolitik im euroatlantischen Raum; Rüstungspolitik; Rüstungskontrolle Abteilung Politik (Pol) MinDir Dr. Schäfer Stellvertreter des Abteilungsleiters Büro Pol Hauptabteilung Streitkräfte (SK) GenLt Schneider Stellvertreter des Hauptabteilungsleiters SK V Einsatz Streitkräfte SK IV Militärisches Nachrichtenwesen R III 2) Allgemeine Rechtsangelegenheiten; Beschaffungsrecht; Wehrrecht R II Dienstrecht und Sicherheitsrecht R I Staats- und Verfassungsrecht; Völkerrecht; Rechtspflege Abteilung Recht (R) MinDir’in Domuradt Stellvertreter der Abteilungsleiterin Abteilung Zentrales (Z) MinDir’in Döring Stellvertreter der Abteilungsleiterin Abteilung Haushalt (H) MinDir Bald H I Grundsatzangelegen­ heiten Haushalt; Haushaltsaufstellung und Haushaltsvollzug H II Bundesrechnungshof­ angelegenheiten; Rechnungswesen; Beteiligungs­ management; Controlling Büro R Büro H Legende: Dienstsitz Bonn und Dienstsitz Berlin geringer Anteil am Dienstsitz Berlin geringer Anteil am Dienstsitz Bonn Funktionselement LBP Legal Business Partner ...

August 3, 2026

SYNTAINICS MBC Spielplan 2026/27 BBL Oldenburg; frühes Heimderby gegen Jena fünf Tage später

SYNTAINICS MBC Spielplan 2026/27 BBL Oldenburg; frühes Heimderby gegen Jena fünf Tage später Frühes Derby inklusive: Der Spielplan der easyCredit BBL ist da - MBC Veröffentlicht am 3. August 2026 Frühes Derby inklusive: Der Spielplan der easyCredit BBL ist da Gleich zum Auftakt am 20. September kommt es für den SYNTAINICS MBC beim Auswärtsspiel in Oldenburg zum Wiedersehen mit Ex-Trainer Milenko Bogicevic, nur fünf Tage später folgt das Heimderby gegen Jena. Dies geht aus dem Spielplan der easyCredit BBL für die Saison 2026 ...

August 3, 2026

Grüner Strom-Label e.V. erreicht Rekordabsatz von Ökostrom 2025 in Deutschland; 860.000 Haushalte unterstützen Energiewende-Projekte durch Tarife

Grüner Strom-Label e.V. erreicht Rekordabsatz von Ökostrom 2025 in Deutschland; 860.000 Haushalte unterstützen Energiewende-Projekte durch Tarife Auf einen Kaffee mit… Antonia - Grüner Strom Label e.V. Grüner Strom-zertifizierter Ökostrom erreicht Rekordwert – Absatz seit 2020 fast verdoppelt Der Absatz von Ökostrom mit dem Grüner Strom-Label hat 2025 einen neuen Höchststand erreicht. Damit unterstützen etwa 860 Tausend Haushalte Energiewende-Projekte durch ihre Tarifwahl. Klarer Zukunftskurs: Grüner Strom Label e.V. beendet das Grünes Gas-Label im Jahr 2029 ...

August 3, 2026