KWS Skoros Kornertrag 49,6 dt/ha bei 91% TS Baruth; Höchster Wert aller Standorte

KWS Skoros Kornertrag 49,6 dt/ha bei 91% TS Baruth; Höchster Wert aller Standorte Vorläufige Ergebnisse LSV Winterraps 2026 Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Vorläufige Ergebnisse Landessortenversuche Winterraps (D-Süd-Standorte) 04.08.2026 Kornertrag relativ Baruth Beerfelde Dedelow Göritz Sonnewalde Beetzendorf Gadegast Gustävel n = 7 n = 7 n = 7 Sachsen Mecklenburg- Vorpommern Daktari B H 95 98 94 101 94 92 92 96 94 92 Picard B H 101 93 95 96 100 92 93 104 81 100 KWS Ambos B H 99 99 105 105 98 105 104 101 110 111 KWS Vamos B H 104 108 110 105 111 113 110 106 115 112 KWS Ektos B H 100 104 103 95 106 113 104 102 100 101 Cheeta B H 100 99 93 97 91 85 96 91 101 84 Ceos H 104 106 107 103 108 106 102 103 112 Firenzze H 101 91 99 88 92 87 99 93 80 KWS Wikos H 101 102 102 100 105 101 104 105 97 Lessing H 100 92 84 88 91 96 98 96 87 LG Aberdeen H 90 93 102 85 96 95 91 88 91 Churchill H 90 84 87 91 68 90 90 83 79 Detlef H 96 94 92 97 99 95 97 87 87 KWS Skoros H 109 101 100 99 109 90 100 112 98 LG Avenger H 107 107 106 109 108 105 103 107 LG Armada H 102 94 109 106 100 101 98 107 RGT Pozznan H 105 105 114 103 102 100 112 100 LID Invicto H 101 103 110 103 93 103 99 97 Genios H 101 93 99 108 102 101 97 101 KWS Merinos H 97 84 101 108 96 95 94 96 LG Adapt H 101 96 107 109 96 97 100 101 Karat H 101 104 101 89 104 105 101 99 Golding H 97 96 106 81 99 104 96 96 Blackberry H 102 104 102 100 96 108 105 102 Mittel B 35,9 45,5 33,2 28,7 38,1 34,3 44,4 29,0 33,5 24,4 GD 5% 10,0 11,0 8,0 12,0 7,0 10,0 12,0 ...

August 5, 2026

Ayalew, Yohannes Eneyew Internet shutdowns legality under international law Vanderbilt Journal of Transnational Law; International law debate

Ayalew, Yohannes Eneyew Internet shutdowns legality under international law Vanderbilt Journal of Transnational Law; International law debate Neuerwerbungsliste August 2026 Deutscher Bundestag ISSN 0931-3397 Dieses Verzeichnis informiert monatlich über eine Auswahl neuerworbener Bücher sowie neuer Aufsätze in Zeitschriften, Jahrbüchern und Sammelwerken. Die angezeigten Titel sind über den Bibliothekskatalog im Intranet zur Ausleihe bestellbar. Sofern sie elektronisch vorliegen, können sie über den Bibliothekskatalog direkt als Volltext abgerufen werden. Tel.: 32626 Bibliothek Neue Bücher, neue Aufsätze 65. Jg. Nr. 8, August 2026 ...

August 4, 2026

Stadtverordnetenversammlung Beeskow beschließt Bebauungsplan GEe Industriestraße IV Beeskow, legt Entwurf zur Auslegung fest, billigt Begründung als Satzung; Verkaufsflächen max. 300 m2

Stadtverordnetenversammlung Beeskow beschließt Bebauungsplan GEe Industriestraße IV Beeskow, legt Entwurf zur Auslegung fest, billigt Begründung als Satzung; Verkaufsflächen max. 300 m2 260128_BPlan G 16 Beeskow_Satzungsexemplar_A1 OK max. 58 m über NHN GEe Verfahrensvermerke Beschlüsse Die Stadtverordnetenversammlung hat am 05.10.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. G 16 ‘Industriestraße IV’ beschlossen. Die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses ist im Amtsblatt für die Stadt Beeskow am ………………………….. erfolgt. Die Stadtverordnetenversammlung hat am ……………………….. den Entwurf des Bebauungsplanes beschlossen und zur Auslegung bestimmt. Die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses ist im Amtsblatt für die Stadt Beeskow am ……………………….. erfolgt. Die Stadtverordnetenversammlung hat am ……………………….. die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden geprüft. Der Abwägungsvorschlag der Verwaltung ist durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zum Protokoll der Abwägung geworden. Das Ergebnis ist mitgeteilt worden. Die Stadtverordnetenversammlung hat am ……………………….. zur Kenntnis genommen, dass während der Beteiligung der Öffentlichkeit …………… Stellungnahmen abgegeben wurden. Die Stadtverordnetenversammlung hat am ……………………….. den Bebauungsplan, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt. Beeskow, den ……………………….. Bürgermeister Robert Czaplinski (Siegel) Verfahren Die für die Raumordnung und Landesplanung zuständige Stelle ist gemäß Artikel 12 Landesplanungsvertrag mit Schreiben vom ……………………….. beteiligt worden. Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind gemäß §§ 4 Abs. 2 und §§ 2 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit §§ 4 a BauGB mit Schreiben vom ……………………….. zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert worden. Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung hat in der Zeit vom ……………………….. bis einschließlich während der Dienstzeiten gemäß §§ 3 Abs. 2 und §§ 4 a BauGB öffentlich ausgelegen. Die öffentliche Auslegung ist mit dem Hinweis darauf, dass Stellungnahmen im Auslegungszeitraum abgegeben werden können und dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können, im Amtsblatt für die Stadt Beeskow am ……………………….. ortsüblich bekannt gemacht worden. Beeskow, den ……………………….. Bürgermeister Robert Czaplinski (Siegel) 1. Im eingeschränkten Gewerbegebiet GEe sind Einzelhandelsbetriebe sowie sonstige Handelsbetriebe, die Güter auch an Endverbraucher verkaufen, unzulässig. Ausnahmsweise können Verkaufsstätten von Betrieben des produzierenden Gewerbes sowie von Handwerks- und Dienstleistungs- betrieben zugelassen werden, wenn sie dem Hauptbetrieb flächen- und umsatzmäßig deutlich untergeordnet sind und eine Verkaufsfläche von 300 m2 nicht überschreiten. (§ 1 Abs. 5 BauNVO) 2. Im eingeschränkten Gewerbegebiet GEe sind nur solche Betriebe und Anlagen zulässig, die nach ihrem Störgrad im Mischgebiet zulässig sind. (§ 1 Abs. 4 Nr. 1 & 2 BauNVO) 3. Im eingeschränkten Gewerbegebiet GEe sind die ausnahmsweise zulässigen Anlagen für sportliche, kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke, Vergnügungsstätten und Beherbergungsbetriebe unzulässig. (§ 1 Abs. 5 BauNVO) 4. Im eingeschränkten Gewerbegebiet GEe können auf den Neubauten ausnahmsweise einzelne Dachauf- bauten und Aufzugsüberfahrten bis zu einer Höhe von 1,50 m oberhalb der festgesetzten Oberkante zugelassen werden, wenn sie ausschließlich der Aufnahme technischer Einrichtungen dienen. Die Festsetzungen über die Höhe baulicher Anlagen betreffen nicht Schornsteine und Einrichtungen zur Ableitung der Abluft. (§ 16 Abs. 6 BauNVO) 5. Für das eingeschränkte Gewerbegebiet GEe wird folgende abweichende Bauweise festgesetzt: Die Gebäude sind mit seitlichem Grenzabstand zu errichten. Die Länge der Gebäude darf 50 m überschreiten. (§ 22 Abs. 4 BauNVO) 6. Die Fläche A ist mit einem Leitungsrecht zugunsten der zuständigen Unternehmensträger zu belasten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB) Grünordnerische Festsetzungen 7. Im Gewerbegebiet sind mindestens 50 % der Dachflächen der Neubauten extensiv zu begrünen. Der durchwurzelbare Teil des Dachaufbaus muss mindestens 10 cm betragen. Die Bepflanzungen sind zu erhalten und bei Abgang nachzupflanzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 und 25 a BauGB) 8. Die Flächen B werden als private Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Ruderale Wiese“ festgesetzt. ...

August 4, 2026

Krebsbetroffene und Angehörige in Brandenburg buchen online telefonischen Beratungstermin einfach über unsere Website jetzt; Kostenlose ca. 20-Minuten-Beratung

Krebsbetroffene und Angehörige in Brandenburg buchen online telefonischen Beratungstermin einfach über unsere Website jetzt; Kostenlose ca. 20-Minuten-Beratung Telefonische Erstauskunft - jetzt online buchen! Sie haben Fragen zur sozialen oder psychologischen Unterstützung im Zusammenhang mit einer Krebserkrankung? Über unsere Website können Sie ganz einfach einen telefonischen Beratungstermin (ca. 20 Minuten) bei unseren psychoonkologisch geschulten Berater*innen buchen. Bitte geben Sie bei der Buchung kurz an, worum es geht, damit wir uns entsprechend auf Ihr Anliegen vorbereiten können. Das Angebot richtet sich an Krebsbetroffene und Angehörige im Land Brandenburg und ist kostenfrei. ...

August 4, 2026

Dr. Johannes Weiland BTU Cottbus-Senftenberg optimiert Spielpläne des BBV in Brandenburg; Seit Mai 2026 für mehrere Ligen im Einsatz

Dr. Johannes Weiland BTU Cottbus-Senftenberg optimiert Spielpläne des BBV in Brandenburg; Seit Mai 2026 für mehrere Ligen im Einsatz BTU-Forscher optimiert Spielpläne für den Brandenburgischen Basketballverband - BTU Cottbus-Senftenberg BTU-Forscher optimiert Spielpläne für den Brandenburgischen Basketballverband Wenn drei Basketballmannschaften an einem Spieltag aufeinandertreffen, steckt dahinter mehr Mathematik, als man zunächst vermuten würde. Ein Wissenschaftler zeigt, wie mathematische Forschung aus der Universität einen direkten Nutzen für den Amateursport in der Region stiften kann. ...

August 4, 2026

Bundesagentur für Arbeit berichtet Arbeits- und Ausbildungsmarkt im Handwerk in Deutschland; Durchschnittliche Vakanzzeit 242 Tage

Bundesagentur für Arbeit berichtet Arbeits- und Ausbildungsmarkt im Handwerk in Deutschland; Durchschnittliche Vakanzzeit 242 Tage Arbeitsmarkt kompakt: Arbeits- und Ausbildungsmarkt im Handwerk Berichte: Arbeitsmarkt kompakt | August 2026 Arbeits- und Ausbildungsmarkt im Handwerk Arbeits- und Ausbildungsmarkt im Handwerk 2 Impressum Produktlinie/Reihe: Berichte: Arbeitsmarkt kompakt Titel: Arbeits- und Ausbildungsmarkt im Handwerk Veröffentlichung: August 2026 Herausgeberin: Bundesagentur für Arbeit Statistik/Arbeitsmarktberichterstattung Autoren: Dr. Ehsan Vallizadeh Claudia Suttner Nicole Fleischer Rückfragen an: Arbeitsmarktberichterstattung Regensburger Straße 104 90478 Nürnberg E-Mail: arbeitsmarktberichterstattung@arbeitsagentur.de Telefon: 0911 179-1080 Fax: 0911 179-1383 Internet: http://statistik.arbeitsagentur.de/ Zitierhinweis: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichte: Arbeitsmarkt kompakt – Arbeitsmarkt kompakt – Arbeits- und Ausbildungsmarkt im Handwerk, Nürnberg, August 2026 Nutzungsbedingungen: © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Die Produkte unterliegen dem Urheberrecht (siehe Impressum). Daten und Tabellen dürfen uneingeschränkt verwendet werden. Informationen dürfen (auch auszugsweise) gespeichert und mit Quellenangabe weitergegeben, vervielfältigt und verbreitet werden. Die Inhalte dürfen nicht verändert oder verfälscht werden. Eigene Berechnungen sind erlaubt, jedoch als solche kenntlich zu machen. Im Fall einer Veröffentlichung im Internet soll dies mit einer Verlinkung auf die Homepage der Statistik der Bundesagentur für Arbeit erfolgen. ...

August 4, 2026

Ostdeutsche DGB-Bezirke unterstützen Initiative ostdeutscher Ministerpräsidenten in Ostdeutschland; Beitragsjahre statt Lebenserwartung als Maß

Ostdeutsche DGB-Bezirke unterstützen Initiative ostdeutscher Ministerpräsidenten in Ostdeutschland; Beitragsjahre statt Lebenserwartung als Maß Eine gute Rente erkennt die Lebensleistung der Menschen an. Ostdeutsche DGB-Bezirke unterstützen Initiative der ostdeutschen Ministerpräsidenten | DGB Sachsen Eine gute Rente erkennt die Lebensleistung der Menschen an. Ostdeutsche DGB-Bezirke unterstützen Initiative der ostdeutschen Ministerpräsidenten Der Deutsche Gewerkschaftsbund in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Sachsen und Thüringen begrüßt die klare Positionierung der ostdeutschen Ministerpräsidenten in der Rentendebatte. Wer 45 Jahre gearbeitet hat, hat sich seinen Ruhestand verdient. Gerade in körperlich und psychisch belastenden Berufen sind viele Beschäftigte froh, wenn sie überhaupt bis Anfang 60 im Erwerbsleben bleiben können. ...

August 4, 2026

Private Eigentümerinnen und Eigentümer in der Städtebauförderung – Instrumente und Strategien der Altbauaktivierung in Deutschland; Kommunen identifizieren Fördermöglichkeiten leichter

Private Eigentümerinnen und Eigentümer in der Städtebauförderung – Instrumente und Strategien der Altbauaktivierung in Deutschland; Kommunen identifizieren Fördermöglichkeiten leichter Private Eigentümer in der Städtebauförderung – Instrumente und Strategien der Altbauaktivierung - B.B.S.M. Brandenburg Private Eigentümer in der Städtebauförderung – Instrumente und Strategien der Altbauaktivierung Leerstehende Altbauten, zunehmender Ladenleerstand und sanierungsbedürftige Gebäude zählen zu den zentralen Herausforderungen der Stadtentwicklung – insbesondere in kleineren und mittleren Städten sowie in Regionen im strukturellen Wandel. Die Städtebauförderung stellt eine Vielzahl von Instrumenten bereit, um private Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Reaktivierung und Instandsetzung ihrer Gebäude zu unterstützen. In Kommunen und Ländern werden diese Möglichkeiten jedoch in unterschiedlichem Maße genutzt und ausgeschöpft. Das Forschungsprojekt soll daher dazu beitragen, dass Kommunen passende Fördermöglichkeiten für die Altbauaktivierung von Gebäuden privater Eigentümerinnen und Eigentümer leichter identifizieren und in Anspruch nehmen können. Nachgegangen wird aber auch der Frage, ob die bisherigen Instrumente noch zu den Herausforderungen bspw. im Umgang mit Ladenleerstand oder Problemimmobilien passen. ...

August 4, 2026

Ingenieurkammern der Länder Skywalk-Konstruktion Deutschland; Bundesentscheid unter Landessiegermodellen

Ingenieurkammern der Länder Skywalk-Konstruktion Deutschland; Bundesentscheid unter Landessiegermodellen Wettbewerbsbedingungen 2026/2027 Skywalk – Konstruktion mit Weitblick Seite 1 von 5 Skywalk – Konstruktion mit Weitblick Wettbewerbs- bedingungen 2026/2027 Auslober: INGENIEURKAMMER THÜRINGEN Körperschaft öffentlichen Rechts Foto: © Nationalpark-Zentrum KÖNIGSSTUHL / Dan Petermann Wettbewerbsbedingungen 2026/2027 Skywalk – Konstruktion mit Weitblick Seite 2 von 5 30 cm 30 cm 40 cm untere Ebene 20 cm „Felswand“ obere Ebene Wettbewerb Wettbewerbsüberblick Die Ingenieurkammern der Bundesländer loben zum Schuljahr 2026/2027 den zweistufigen, länderübergreifenden Schülerwettbewerb Junior.ING für kreative Ingenieurtalente aus. Im ersten Schritt wählen die Ingenieurkammern die besten Konstruktionen in ihrem Bundesland aus. Im zweiten Schritt führt die Bundes- ingenieurkammer den Bundesentscheid unter den Landessiegermodellen durch. Der Bundeswettbewerb steht unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Der Wettbewerb Junior.ING wurde 2021 in die Liste der von der Kultusministerkonferenz empfohlenen Schülerwett- bewerbe aufgenommen. Teilnehmende Zugelassen sind Einzel- oder Gruppenarbeiten von max. 5 Schülerinnen und Schülern allgemein- und berufsbildender Schulen. Ausgeschrieben ist der Wett- bewerb in zwei Alterskategorien (AK I: bis Klasse 8, AK II: ab Klasse 9). Aus- nahmen auf Landesebene sind möglich, so umfasst die AK I z. B. in Hessen und Niedersachsen nur die Klassen 5 – 8. Jede Schülergruppe darf nur ein Modell einreichen. Jede Schülerin und jeder Schüler darf nur an einem Modell mitwirken. Die Landessieger der beiden Alterskategorien sind für den Bundeswettbewerb qualifiziert. Aufgabe Ihr entwerft und baut das Modell eines Skywalks – also einer Besucherplattform mit besonderer Aussicht. Stellt euch eine Felswand, den Rand einer Schlucht oder eine Steilküste vor, von wo aus die Besucher einen spektakulären Blick in die Tiefe und die Weite haben sollen und sich dabei gleichzeitig völlig sicher fühlen können. Eure Konstruktion muss so gebaut sein, dass sie stabil ist und Menschen sicher tragen könnte. Wie euer Skywalk aussieht, entscheidet ihr selbst. Wichtig ist, dass man erkennen kann, wie die Kräfte durch eure Konstruktion geleitet werden. Technische Vorgaben • Der Maßstab des Modells darf zwischen 1 : 50 und 1 : 150 frei gewählt werden und muss bei der Einreichung des Modells angegeben werden. • Das Modell muss auf einer Grundplatte von 40 cm × 60 cm fest montiert sein, die in ihrer Mitte einen Höhensprung von 20 cm aufweist. • Das Modell darf die Außenkanten der Platte nicht überragen. • Die maximale Gesamthöhe des Modells einschließlich eurer Grundplatte darf 50 cm betragen. • Die Aussichtsplattform darf auf der unteren Ebene der Grundplatte nicht abgestützt sein. • Die Felswand darf gestaltet werden. Eine Abstützung des Skywalks auf gestalterischen Elementen der Felswand ist zulässig. • Für den modellierten Höhensprung gelten die Materialvorgaben der eigent­lichen Konstruktion nicht. Zulässig sind beispielsweise Hartschaum­ blöcke, mit Sperrholz beplankte Rahmenkonstruktionen aus Holzleisten oder auch gestapelte Wellpappe. ...

August 4, 2026

Schülerinnen und Schüler nehmen landesweit am Junior.ING-Landeswettbewerb in Deutschland teil; Bundesentscheid in Berlin am 11. Juni 2027

Schülerinnen und Schüler nehmen landesweit am Junior.ING-Landeswettbewerb in Deutschland teil; Bundesentscheid in Berlin am 11. Juni 2027 Schüler- wettbewerb Skywalk – Konstruktion mit Weitblick Schuljahr 2026/2027 www.junior.ing Schirmherren der Landeswettbewerbe Die Landeswettbewerbe stehen unter der Schirm­herrschaft der Bildungsministerien der jeweiligen Bundesländer. Schirmherr des Bundeswettbewerbs Der Bundeswettbewerb steht unter der Schirm­ herrschaft des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. www.junior.ing Fotos: © Markus Altmann Der Wettbewerb Junior.ING wurde 2021 in die Liste der von der Kultusministerkonferenz empfohlenen Schülerwett­ bewerbe aufgenommen. Auslober des Wettbewerbs www.junioring.ingbw.de 0711 649 71-0 www.schuelerwettbewerb-bayern.de 089 41 94 34-0 www.baukammerberlin.de 030 79 74 43-0 www.junioring.bbik.de 0331 743 18-0 www.junioring.ikhb.de 0421 16 26 89-0 www.hikb.de/junioring 040 413 45 46-0 www.junioring.ingkh.de 0611 974 57-0 www.ingenieurkammer-mv.de 0385 558 36-0 www.junioring.ingenieurkammer.de 0511 397 89-0 www.junioring.ikbaunrw.de 0211 130 67-0 www.junioring.ing-rlp.de 06131 959 86-0 www.junioring.ing-saarland.de 0681 58 53-13 www.junioring.ing-net.de 0391 628 89-0 www.junioring.ing-sn.de 0351 438 33-60 www.junioring.aik-sh.de 0431 570 65-0 www.junioring.ikth.de 0361 228 73-0 www.junioring.bingk.de 030 258 98 82-0 INGENIEURKAMMER THÜRINGEN Körperschaft öffentlichen Rechts ...

August 4, 2026