IHK Niedersachsen kooperiert zur beschleunigten Fachkräfteeinwanderung in Niedersachsen; Zentralstelle koordiniert landesweit Prozesse

IHK Niedersachsen kooperiert zur beschleunigten Fachkräfteeinwanderung in Niedersachsen; Zentralstelle koordiniert landesweit Prozesse IHK Wordvorlage Gemeinsame Medieninformation IHK Niedersachsen (IHKN) І Die Industrie- und Handelskammern in Niedersachsen Präsident Gerhard Oppermann І Hauptgeschäftsführung Monika Scherf, Maike Bielfeldt Büroanschrift: Bischofsholer Damm 91 | 30173 Hannover | Tel. 0511 92090110 | E-Mail: info@ihk-n.de | Internet: www.ihk-n.de Kooperationsvereinbarung zur beschleunigten Fachkräfteeinwanderung unterzeichnet Industrie- und Handelskammern in Niedersachsen, Zentralstelle für das beschleunigte Fachkräfteverfahren und Bundesagentur für Arbeit vereinbaren Zusammenarbeit für schnellere Verfahren 38/2026 Hannover, 13.08.2026 Die Verfahren zur Fachkräfteeinwanderung beschleunigen und Unternehmen bei der Gewinnung internationaler Fachkräfte noch besser unterstützen: Dieses Ziel verfolgen die Industrie- und Handelskammern in Niedersachsen, die Zentralstelle für das beschleunigte Fachkräfteverfahren bei der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen sowie die Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der Bundesagentur für Arbeit mit einer jetzt unterzeichneten Kooperationsvereinbarung. Hintergrund der Vereinbarung ist die Neuorganisation des beschleunigten Fachkräfteverfahrens in Niedersachsen. Nachdem die Verfahren zuvor von den kommunalen Ausländerbehörden bearbeitet wurden, richtete das Land zum 1. Juli 2025 bei der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen in Osnabrück die Zentralstelle für das beschleunigte Fachkräfteverfahren ein. Seit dem 1. Januar 2026 bearbeitet sie die Verfahren landesweit zentral. Damit wurden die Zuständigkeiten gebündelt und die Grundlage für einheitlichere und effizientere Verfahren geschaffen. Die nun unterzeichnete Kooperationsvereinbarung baut auf dieser Reform auf und regelt die Zusammenarbeit zwischen den drei Partnern verbindlich. Ziel ist es, Unternehmen bereits vor Beginn des eigentlichen Verfahrens umfassend zu informieren und zu begleiten sowie die Qualität der Anträge frühzeitig zu verbessern. Künftig unterstützen die sieben niedersächsischen Industrie- und Handelskammern ihre Mitgliedsunternehmen noch intensiver bei der Vorbereitung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens. Sie informieren über die Voraussetzungen des Verfahrens, beraten Unternehmen individuell und prüfen die Unterlagen auf Vollständigkeit, bevor diese an die Zentralstelle weitergeleitet werden. Dadurch sollen Anträge möglichst vollständig eingereicht, Rückfragen reduziert und Verfahren ohne Erfolgsaussicht vermieden werden. Nach Eingang der Unterlagen übernimmt die Zentralstelle für das beschleunigte Fachkräfteverfahren die landesweite Koordination und Bearbeitung der Verfahren. Die Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der Bundesagentur für Arbeit bringt ihre arbeitsmarktbezogene Expertise in den Prozess ein und unterstützt insbesondere bei Fragestellungen rund um die Beschäftigung internationaler Fachkräfte. „Der Fachkräftemangel ist für viele Unternehmen eine der größten Herausforderungen. Gleichzeitig wird der Bedarf an qualifizierten Beschäftigten durch den demografischen Wandel weiter steigen. Deshalb braucht Niedersachsen neben der Ausbildung und Aktivierung inländischer Potenziale auch eine funktionierende internationale Fachkräfteeinwanderung. Mit der heutigen Kooperationsvereinbarung schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass das beschleunigte Fachkräfteverfahren für Unternehmen einfacher und verlässlicher funktioniert.“, erklärt Gerhard Oppermann, Präsident der IHK Niedersachsen. ...

August 14, 2026