Bremer Senat Kürzungspläne bei Kinder- Jugend- und Eingliederungshilfe-Leistungen Bremen

Bremer Senat Kürzungspläne bei Kinder- Jugend- und Eingliederungshilfe-Leistungen Bremen Tagesordnung des Senats SENATSKANZLEI Tagesordnung der Sitzung des Senats am 11.08.2026, 11:00 Uhr Stand: 11.08.2026 Punkt 1. “Vorschüsse nach § 42 SGB I im Zuständigkeitsbereich des Jobcenters Bremen – Bearbeitungsdauer, Bewilligungspraxis und Sicherung des Existenzminimums” (Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND) (Vorlage ) Referent/in: Senatorin Dr. Schilling Punkt 2. “Vorschuss statt Existenznot: Wie setzen die Jobcenter im Land Bremen § 42 SGB I um?” (Kleine Anfrage der Fraktion FDP) ...

August 11, 2026

Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration entwickelt Richtlinie für kommunales Förderprogramm in Bremen; bis zu 1,0 Mio. € 2026

Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration entwickelt Richtlinie für kommunales Förderprogramm in Bremen; bis zu 1,0 Mio. € 2026 In der Senatssitzung am 11. August 2026 beschlossene Fassung Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration 10.08.2026 Vorlage für die Sitzung des Senats am 11.08.2026 Kommunales Förderprogramm „Investitionen in Sanierung, Klimaschutz und Bauinstandsetzung bei sozialen Einrichtungen“ A. Problem Mit Beschluss vom 09.12.2025 hat der Senat u.a. die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration gebeten, ein kommunales Investitionsprogramm für die Stadt Bremen für die Jahre 2026 und 2027 für soziale Einrichtungen aufzulegen. Ziel ist es, sozialen Einrichtungen finanzielle Mittel für Maßnahmen der Sanierung, des Klimaschutzes sowie der Bauinstandset- zung bereitzustellen. ...

August 11, 2026

FDP-Fraktion Bremen Umsetzung §42 SGB I; §41a SGB II verdrängt §42 SGB I.

FDP-Fraktion Bremen Umsetzung §42 SGB I; §41a SGB II verdrängt §42 SGB I. Seite 1 von 5 Kleine Anfrage der Fraktion der FDP vom 06.07.2026 und Mitteilung des Senats vom 11.08.2026 „Vorschuss statt Existenznot: Wie setzen die Jobcenter im Land Bremen § 42 SGB I um?“ Vorbemerkung der Fragestellerin: „Wer einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (bis zum 30. Juni 2026: Bürgergeld) stellt, hat bei nachweislicher Hilfsbedürftigkeit nach § 42 SGB I Anspruch auf einen Vorschuss, wenn ein Leistungsanspruch dem Grunde nach besteht, über den Antrag jedoch noch nicht abschließend beschieden wurde. Die Vorschussregelung dient dazu, existenzielle Notlagen während des laufenden Antragsverfahrens zu vermeiden und eine Mittellosigkeit bis zur endgültigen Leistungsentscheidung abzuwenden. Damit tragen die Jobcenter eine zentrale Verantwortung für die Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums.“ Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung Nach § 42 SGB I ist eine vorläufige Leistungsgewährung grundsätzlich möglich, sofern das jeweilige Spezialgesetz keine eigene Regelung hierzu trifft. Im Bereich des SGB II existiert jedoch mit § 41a SGB II eine spezielle Regelung zur vorläufigen Bewilligung von Leistungen. § 41a SGB II wurde durch das 9. SGB II-Änderungsgesetz im Jahr 2016 eingeführt und stellt als lex specialis die maßgebliche Rechtsgrundlage für vorläufige Leistungsbewilligungen im SGB II dar. Damit wird die Anwendung des § 42 SGB I im SGB II-Bereich grundsätzlich verdrängt und kommt in den Jobcentern im Regelfall nicht zur Anwendung. ...

August 11, 2026

Fraktion BÜNDNISDEUTSCHLAND Kleine Anfrage zu Vorschüssen nach §42 SGB I im Jobcenter Bremen, Bremen; Daten zu Vorschüssen nicht statistisch erfasst.

Fraktion BÜNDNISDEUTSCHLAND Kleine Anfrage zu Vorschüssen nach §42 SGB I im Jobcenter Bremen, Bremen; Daten zu Vorschüssen nicht statistisch erfasst. Seite 1 von 5 Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND vom 03.07.2026 und Mitteilung des Senats vom 11.08.2026 „Vorschüsse nach § 42 SGB I im Zuständigkeitsbereich des Jobcenters Bremen – Bearbeitungsdauer, Bewilligungspraxis und Sicherung des Existenzminimums“ Vorbemerkung der Fragestellerin: „Das Jobcenter Bremen ist eine gemeinsame Einrichtung der Stadtgemeinde Bremen und der Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven. Es ist für zahlreiche Menschen in der Stadt- gemeinde Bremen zentrale Anlaufstelle bei der Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II. Nach § 42 SGB I können Vorschüsse auf Geldleistungen gewährt werden, wenn ein An- spruch dem Grunde nach besteht und zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich län- gere Zeit erforderlich ist. Auf Antrag der leistungsberechtigten Person sind Vorschüsse unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu zahlen; die Vorschusszahlung beginnt spä- testens nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des Antrags. Gerade im Bereich existenzsichernder Leistungen ist eine zügige, rechtssichere und nachvollziehbare Bear- beitung von Vorschussanträgen von besonderer Bedeutung.“ Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Nach § 42 SGB I ist eine vorläufige Leistungsgewährung grundsätzlich möglich, sofern das jeweilige Spezialgesetz keine eigene Regelung hierzu trifft. Im Bereich des SGB II existiert jedoch mit § 41a SGB II eine spezielle Regelung zur vorläufigen Bewilligung von Leistun- gen. § 41a SGB II wurde durch das 9. SGB II-Änderungsgesetz im Jahr 2016 eingeführt und stellt als lex specialis die maßgebliche Rechtsgrundlage für vorläufige Leistungsbewilli- gungen im SGB II dar. Damit wird die Anwendung des § 42 SGB I im SGB II-Bereich grund- sätzlich verdrängt und kommt in den Jobcentern im Regelfall nicht zur Anwendung. Eine vorläufige Leistungsbewilligung nach § 41a SGB II ist immer dann möglich, wenn eine abschließende Entscheidung über Leistungen nach dem SGB II noch nicht getroffen wer- den kann, ein Anspruch jedoch mit hinreichender Wahrscheinlichkeit besteht oder zu- mindest dem Grunde nach bejaht werden kann, die genaue Höhe aber noch nicht fest- steht und die bestehenden Unsicherheiten nicht von der Antragstellerin oder dem Antrag- steller zu vertreten sind. Voraussetzung für eine vorläufige Bewilligung ist somit, dass der Anspruch dem Grunde nach festgestellt werden kann. Dies umfasst die Prüfung des an- spruchsberechtigten Personenkreises sowie die Feststellung der Hilfebedürftigkeit. Eine statistische Auswertung für Vorschüsse nach § 42 SGB I sowie für vorläufige Leis- tungen nach § 41a SGB II stehen nicht zur Verfügung. Welche Daten statistisch ausge- wertet werden, ist in der „Verordnung zur Erhebung der Daten nach § 51b des Zweiten ...

August 11, 2026

Institut für Pathologie am Klinikum Bremen-Mitte, Bremen arbeitet ab Juli 2026 in öffentlich-öffentlicher Kooperation mit Universitätsmedizin Göttingen; Akkreditierungsvorbereitung durch Göttingen

Institut für Pathologie am Klinikum Bremen-Mitte, Bremen arbeitet ab Juli 2026 in öffentlich-öffentlicher Kooperation mit Universitätsmedizin Göttingen; Akkreditierungsvorbereitung durch Göttingen Seite 1 von 7 Kleine Anfrage der Fraktion der FDP vom 07.07.2026 und Mitteilung des Senats vom 11.08.2026 „Institut für Pathologie am Klinikum Bremen-Mitte: Wie sollen Qualität und Ver- trauen wieder aufgebaut werden?“ Vorbemerkung der Fragestellerin: Anfang Dezember 2025 wurde bekannt, dass mindestens 34 Brustkrebspatientinnen in Bremen falsch behandelt wurden, weil das Institut für Pathologie am Klinikum Bremen- Mitte ein Tumoroberflächenprofil über viele Monate hinweg falsch interpretiert hat. In der Folge wurde der Krebs der Frauen aggressiver eingestuft und sie erhielten belas- tende Antikörper- und teils Chemotherapien, die medizinisch nicht indiziert gewesen waren. Im Zuge der Befassung mit den Fehlbefunden wurde darüber hinaus bekannt, dass die Pathologie vor den Fehldiagnosen rund die Hälfte ihrer Belegschaft eingebüßt hatte und zudem mit einer hohen Fluktuationsquote umgehen musste. Angesichts der strukturel- len Defizite wurde seitens der Geschäftsführung des Klinikkonzerns Gesundheit Nord eine Dependance-Lösung für das Institut angestrebt. Dabei sollte die bisher als selbst- ständige Organisationseinheit agierende Pathologie zunächst als Außenstelle eines ex- ternen Instituts geführt werden, um so Qualitätssicherung, fachliche Aufsicht und orga- nisatorische Stabilisierung zu gewährleisten. Nun heißt es in Medienberichten, dass die Pathologie des Klinikums Bremen-Mitte weiterhin eigenständig bleibt und ab dem 01. Juli 2026 mit der Unimedizin Göttingen zusammenarbeiten wird. Vor dem Hintergrund der Bedeutung einer verlässlichen und qualitativ hochwertigen pathologischen Diagnos- tik stellt sich die Frage, wie die künftige Organisationsstruktur ausgestaltet wird und ob sie geeignet ist, die strukturellen Schwachstellen zu beheben und das angeschlagene Vertrauen wieder aufzubauen. Die Kleine Anfrage beantwortet der Senat wie folgt: ...

August 11, 2026

Bremer Vertreter:innen präsentieren Stand und Film auf Dominikanermarkt in Danzig; Erstaufführung von Gosia@Tomek

Bremer Vertreter:innen präsentieren Stand und Film auf Dominikanermarkt in Danzig; Erstaufführung von Gosia@Tomek 2026: Stand und Film auf Dominikanermarkt in Danzig - Senatskanzlei UNESCO-Welterbe Rathaus Bremen Europa, Internationale Kooperationen und Entwicklungszusammenarbeit 2026: Stand und Film auf Dominikanermarkt in Danzig Anlässlich des Städtepartnerschaftsjubiläums waren Vertreter:innen der Stadt Bremen, des Tourismusmarketings und der Deutsch-Polnischen Gesellschaft Bremen vom 6. bis 10. August 2026 auf dem Dominikanermarkt in Danzig. Im Rahmen des Dominikanermarkts präsentierte Bremen von Freitag, 07.08.26, bis Sonntag, 09.08.26, an einem Infostand die Partnerschaft und warb für sich als Reiseziel. Ein besonderer Schwerpunkt lag dabei auf dem Thema Inklusion. Am Stand gab es Informationsmaterial über Bremen, Anschauungsmaterial zu inklusiven Werkstätten sowie einige Bremer Give-aways. ...

August 11, 2026

Beiräte Gröpelingen, gemeinsame Sitzung der Fachausschüsse Bau, Wohnen, Stadtentwicklung, Inneres und Verkehr, Ortsamt West, Bremen; Geplante Lidl-Modernisierung Gröpelinger Heerstraße 43–45

Beiräte Gröpelingen, gemeinsame Sitzung der Fachausschüsse Bau, Wohnen, Stadtentwicklung, Inneres und Verkehr, Ortsamt West, Bremen; Geplante Lidl-Modernisierung Gröpelinger Heerstraße 43–45 Ortsamt West Stadtteilmanagement Gröpelingen Waller Heerstr. 99, 28219 Bremen Tel.: 361-89209 E-Mail: ingo.wilhelms@oawest.bremen.de Bremen, den 11.08.2026 An die Mitglieder des Fachausschusses (FA) „Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Inneres“ des Stadtteilbeirates Gröpelingen Beiratsmitglieder Hanspeter Halle Norbert Holzapfel Martin Reinekehr Tobias Stehle Dieter Winge Sachk. Bürger Ibrahim Kurt Sven Schulte Peter Ullrich Vertreter § 23.5 Timm Brethauer Ute Pesara ...

August 11, 2026

Stadtteilbeirat Walle Sitzung in Bremen; Finanzierung Tiny-Forest-Projekt auf dem Wartburgplatz

Stadtteilbeirat Walle Sitzung in Bremen; Finanzierung Tiny-Forest-Projekt auf dem Wartburgplatz Ortsamt West Stadtteilmanagement Waller Heerstr. 99 28219 Bremen Telefon: 361-8470 Mail: office@oawest.bremen.de www.ortsamtwest.bremen.de Bremen, den 11.08.2026 An die Einrichtungen, Vereine, Institutionen und interessierten Menschen im Stadtteil Walle E i n l a d u n g Guten Tag, Nr.: XIV/03/26 in Absprache mit der Sprecherin des Beirates Walle, Frau Brigitte Grziwa-Pohlmann, laden wir zur nächsten Sitzung des Stadtteilbeirates Walle ein. Die Sitzung ist öffentlich und findet statt am ...

August 11, 2026

Beirat Walle – Fachausschuss Bau, Umwelt und Verkehr lädt zur Sitzung am 20.08.2026 um 20:00 Uhr im Ortsamt West, Waller Heerstraße 99

Beirat Walle – Fachausschuss Bau, Umwelt und Verkehr lädt zur Sitzung am 20.08.2026 um 20:00 Uhr im Ortsamt West, Waller Heerstraße 99 Ortsamt West Waller Heerstr. 99, 28219 Bremen Stadtteilmanagement Walle Tel.: 361 – 8026 E-Mail: katharina.rosenbaum@oawest.bremen.de An die Mitglieder des Fachausschusses Bremen, den 05.08.2026 „Bau, Umwelt und Verkehr“ des Stadtteilbeirates Walle Beiratsmitglieder Alexander Becker Burkhard Winsemann Franz Roskosch Jörg Tapking Sachkundige Bürger Gerald Höns Olaf Borgelt Miriam Sulimma Vertreter § 23.5 OBG Jens Oldenburg ...

August 11, 2026

24-jähriger Angeklagter versuchte Totschlag vor Kiosk Bahnhofstraße Bremen; Opfer in akuter Lebensgefahr.

24-jähriger Angeklagter versuchte Totschlag vor Kiosk Bahnhofstraße Bremen; Opfer in akuter Lebensgefahr. Landgericht Bremen Pressestelle - Freie Hansestadt Bremen Pressemitteilung Nr. 51/2026 vom 10. August 2026 Auftakt der Hauptverhandlung wegen versuchten Totschlags 23 Ks 250 Js 14675/26 - Beginn: Dienstag, den 18. August 2026, 09:30 Uhr: Tatvorwurf: versuchter Totschlag Die Staatsanwaltschaft wirft dem 24-jährigen Angeklagten vor, am 26.02.2026 vor einem Kiosk in der Bahnhofstraße in Bremen mit einem Küchenmesser (Klingenlänge ca. 15cm) auf den Geschädigten zugerannt zu sein und in dessen Richtung zugestochen zu haben, wobei der Geschädigte habe flüchten können. Als der Angeklagte den Geschädigten verfolgt und versucht habe, erneut auf den Geschädigten einzustechen, sollen weitere Personen ihn zurückgehalten haben. Der Geschädigte habe sich in den Kiosk geflüchtet. Der Angeklagte soll daraufhin mit einer mitgeführten Schreckschusspistole auf den Geschädigten gezielt und den Abzug gedrückt haben, wobei sich jedoch kein Schuss gelöst habe. Der Geschädigte soll aus dem Kiosk herausgerannt und mit einer Holzstange auf den Angeklagten eingeschlagen haben. Nach kurzem Zurückweichen soll der Angeklagte mehrfach mit dem Messer auf den Geschädigten eingestochen und ihn am linken Oberarm getroffen haben. Da der Geschädigte weiter mit der Holzstange auf den Angeklagten eingewirkt habe, soll der Angeklagte letztlich geflüchtet sein. Der Geschädigte soll sich in akuter Lebensgefahr befunden haben und notoperiert worden sein. ...

August 11, 2026