Justizministerinnen und Justizminister befassen sich mit Auswirkungen von Drittstaaten-Sanktionen auf Zahlungsdienste in Hamburg; Drittstaatenmaßnahmen in EU-Blocking-VO aufgenommen.
Justizministerinnen und Justizminister befassen sich mit Auswirkungen von Drittstaaten-Sanktionen auf Zahlungsdienste in Hamburg; Drittstaatenmaßnahmen in EU-Blocking-VO aufgenommen. Frühjahrskonferenz 11./12. Juni 2026 in Hamburg Seite 1 von 2 Beschluss TOP I.21 Fairer Schutz für internationale und nationale Einrichtungen der Justiz Berichterstattung: Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Saarland, Bremen, Hamburg, Bayern, Schleswig-Holstein, Berlin Die Justizministerinnen und Justizminister haben sich mit den zunehmenden Auswirkungen von Sanktionen und sonstigen restriktiven Maßnahmen von Drittstaaten auf den Zugang zu grundlegenden Zahlungsdiensten in Deutschland und der Europäischen Union (EU) befasst. Sie stellen fest, dass Maßnahmen von Drittstaaten im europäischen Zahlungsverkehr zunehmend Wirkungen entfalten, die über den unmittelbaren und beabsichtigten Anwendungsbereich der jeweiligen Drittstaatenmaßnahme hinausgehen. Sie adressieren mit ihrem Vorschlag diese mittelbaren Sekundärwirkungen: Wenn Kredit- und Finanzinstitute auf entsprechende Risiken mit vorsorglichen Einschränkungen oder Beendigungen von Kontoverbindungen und Zahlungsdiensten reagieren („over-compliance“ bzw. „de-risking“), um mögliche Auswirkungen auf ihre internationalen Geschäftsbeziehungen zu vermeiden, kann dies zum Verlust grundlegender Zahlungsfunktionen für internationale und nationale Einrichtungen der Justiz und ihrer Funktionsträgerinnen und -träger führen, obwohl keine unionsrechtlichen oder nationalen Restriktionsmaßnahmen einschlägig sind. 3. Vor diesem Hintergrund halten die Justizministerinnen und Justizminister es für erforderlich, auf unionsrechtlicher Ebene zu prüfen, wie der Zugang zu grundlegenden Zahlungsfunktionen besser gesichert werden kann, sofern keine ...