Bremen Hundebesitzerinnen und -besitzer, Pflicht zur Sachkundeprüfung ab 1. Juli 2026; Praktische Prüfung innerhalb eines Jahres.
Sachkunde zur Haltung von Hunden nachweisen
Sachkunde zur Haltung von Hunden nachweisen
Wenn Sie einen Hund nach dem 30. Juni 2026 aufnehmen, sind Sie verpflichtet eine Sachkundeprüfung abzulegen.
Basisinformationen In Bremen ist die Sachkundeprüfung für alle Hundebesitzer:innen verpflichtend, die ab dem 1. Juli 2026 einen Hund erwerben. Besitzen Sie mehr als einen Hund, muss die Sachkundeprüfung für jeden Hund einzeln abgelegt werden. Es muss eine theoretische und eine praktische Prüfung abgelegt werden. Die theoretische Sachkundeprüfung muss vor Aufnahme des Hundes erfolgen. Die praktische Prüfung muss innerhalb eines Jahres nach Aufnahme des Hundes erfolgen. Wenn Sie in den vergangenen 5 Jahren schon einen Hund für mindestens 2 Jahre besessen und die theoretische Prüfung bereits abgelegt haben, müssen Sie mit einem neuen Hund nur noch den praktischen Teil absolvieren. Die praktische Prüfung muss mit jedem weiteren Hund erneut erfolgreich abgelegt werden. Sie müssen keine Sachkundeprüfung ablegen, wenn Sie einen Hund schon vor dem 1. Juli 2026 aufgenommen haben Sie Tierärzt:in oder Jäger:in sind Sie einen Blindenführhund haben Das Ordnungsamt kann entscheiden, ob eine Ausnahmegenehmigung erteilt wird. Prüfungsinhalte Theoretische Prüfung: Bei der theoretischen Prüfung müssen 35 Fragen beantwortet werden über: Anforderungen an die Hundehaltung unter Berücksichtigung des Tierschutzrechts, das Sozialverhalten von Hunden, Kommunikation und Ausdrucksweise sowie rassespezifische Eigenschaften und Bedürfnisse von Hunden, Erkennen und Beurteilen von Gefahrensituationen mit Hunden sowie deren Bewältigung und Vermeidung, tierschutzkonforme Erziehung und Ausbildung von Hunden und Rechtsvorschriften für die Haltung und den Umgang mit Hunden. Die Prüfung ist erfolgreich abgelegt, wenn aus jedem Themenbereich mindestens 4 von 7 Fragen und im Gesamtergebnis mindestens 26 von 35 Fragen richtig beantwortet wurden. Praktische Prüfung: Die Prüfung findet an mindestens zwei unterschiedlichen Orten – ablenkungsarmer Bereich (zum Beispiel Grünanlage, mit der Möglichkeit zum Freilauf) und verkehrsöffentlicher Raum – statt. Hier zeigen Sie, dass Sie den eigenen Hund einschätzen können und Belästigungen anderer durch den Hund vermeiden. Es müssen gefährliche Situationen erkannt werden und Kenntnisse vorliegen, um möglichen Gefahrensituationen rechtzeitig vorzubeugen. Voraussetzungen Haftpflichtversicherung für den Hund mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden. Für die praktische Prüfung: Der Hund ist gechipt und geimpft.
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