Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt L 209 Halbseitige Sperrung zwischen Dorndorf und Gleina, Höhe der Serpentinen; Verkehr mittels Lichtsignalanlage geregelt
Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt L 209 Halbseitige Sperrung zwischen Dorndorf und Gleina, Höhe der Serpentinen; Verkehr mittels Lichtsignalanlage geregelt Halbseitige Sperrung der Landesstraße L 209, freie Strecke zwischen Dorndorf und Gleina, Höhe der Serpentinen Halbseitige Sperrung der Landesstraße L 209, freie Strecke zwischen Dorndorf und Gleina, Höhe der Serpentinen Halbseitige Sperrung der Landesstraße L 209, freie Strecke zwischen Dorndorf und Gleina, Höhe der Serpentinen, in der Zeit vom 22.06.2026 bis voraussichtlich 03.07.2026 wegen Befestigung Seitenstreifen im Auftrag der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt. Die Regelung des Verkehrs erfolgt mittels Lichtsignalanlage. ...