LNV startet Jugendprojekt Hands on Nature in Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Göppingen, Ludwigsburg, Reutlingen, Enzkreis; 13 Treffen, Experten betreut

LNV startet Jugendprojekt Hands on Nature in Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Göppingen, Ludwigsburg, Reutlingen, Enzkreis; 13 Treffen, Experten betreut Im Blickpunkt: Der nächste Schritt im Rückbau von Transparenz und Umweltschutz? | | In dieser Ausgabe des Infobriefes: - LNV Aktiv - LNV Intern - LNV-Initiative Artenkenntnis - Aus den LNV-Arbeitskreisen - Aus Politik und Verwaltung - Daten, Fakten, Hintergründe - Alles was Recht ist - Aus den Mitgliedsverbänden - Termine und Aktionen - Bücher, Filme, Neuigkeiten - Und außerdem… | | | LNV AKTIV | | | Hands on Nature - Anpacken. Dinge bewegen. Bitte weitersagen: Es gibt noch freie Plätze | Das neue LNV-Jugendprojekt steht in den Startlöchern: In den kommenden zwei Schuljahren können Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren bei Pflegeeinsätzen und Exkursionen die Natur auf ganz besondere Weise erleben. Bei insgesamt 13 Treffen – begleitet von ausgesuchten Experten und Expertinnen – erfahren Jugendliche wie Naturschutz funktioniert und wie sie sich selbst einsetzen können. „Hands on Nature“ startet in den Landkreisen Freiburg ...

August 7, 2026

Mathias Brecht ist neuer Leiter des Finanzamts Heidelberg; Amtsbeginn 6. August 2026

Mathias Brecht ist neuer Leiter des Finanzamts Heidelberg; Amtsbeginn 6. August 2026 06.08.2026 Neuer Leiter des Finanzamts Heidelberg - OFD Neuer Leiter des Finanzamts Heidelberg Mathias Brecht ist neuer Leiter des Finanzamts Heidelberg. Er folgt auf Thomas Riedel, der zum 1. Juli 2026 in den Ruhestand getreten ist. Finanzstaatssekretärin Andrea Lindlohr MdL: „Mathias Brecht bringt große Führungserfahrung und eine umfassende Kenntnis der Steuerverwaltung mit, die er aus verschiedenen Perspektiven kennt. Das sind wichtige Voraussetzungen, um das Finanzamt Heidelberg erfolgreich weiterzuführen.“ ...

August 6, 2026

Patienten berichten Erfahrungen in GRN-Klinik Weinheim BW; hohe Zufriedenheit mit Pflege und OP-Team

Patienten berichten Erfahrungen in GRN-Klinik Weinheim BW; hohe Zufriedenheit mit Pflege und OP-Team Erfahrungen mit GRN-Klinik Weinheim, BW, 06.08.2026 | Patient403 berichtet als Patient | Jahr der Behandlung: 2026 | Benutzerempfehlung Gesamtzufriedenheit: sehr zufrieden Qualität der Beratung: sehr zufrieden Mediz. Behandlung: sehr zufrieden Verwaltung und Abläufe: sehr zufrieden Ausstattung und Gestaltung: sehr zufrieden Pro: durchweg nettes und bemühtes Pflegepersonal, sehr gutes OP-Team Kontra: das Essen im allgemeinen war nicht das beste Krankheitsbild: Knie-OP rechts Privatpatient: nein Erfahrungsbericht: Ich hatte am 30.06.2026 eine Knie-Op rechts die sehr gut durchgeführt wurde. Die Betreuung durch das Pflegepersonal ist durchweg gut gewesen. Das Essen ob Frühstück, Mittagessen oder Abendessen lies sehr zu wünschen übrig! Hier sollte unbedingt nachgebessert werden. Trotz alledem möchte ich mich hiermit beim gesamten Op-Team sowie dem Pflegeteam der Weinheimer GRN-Klinik bedanken. Schwierige internistische Untersuchungen für Feiglinge Innere | Elke195512 berichtet als Patient | Jahr der Behandlung: 2026 | Benutzerempfehlung Gesamtzufriedenheit: sehr zufrieden Qualität der Beratung: sehr zufrieden Mediz. Behandlung: sehr zufrieden Verwaltung und Abläufe: sehr zufrieden Ausstattung und Gestaltung: sehr zufrieden Pro: Sorgfalt, Freundlichkeit, Kompetenz Kontra: nichts Krankheitsbild: Unklare Unterbauchschmerzen. Privatpatient: nein Erfahrungsbericht: 1. Kontakt in der Notfallambulanz: Trotz hohem Arbeitsaufkommen, schwieriger Wettersituation (extreme Hitze und Schwüle) und zeitweiligem Totalausfall des Internets und der IT begegneten uns alle Mitarbeiter freundlich, hilfsbereit und kompetent. Während der unvermeidlichen Wartezeit wurden wir nie alleine gelassen und fühlten uns gut betreut und umsorgt. Zur Abklärung der schwierigen Diagnostik wurden internistischer und chirurgischer Hintergrund hinzugezogen - wir konnten beruhigt nach Hause gehen und haben die Empfehlung zur kurzfristig anberaumten Koloskopie wahrgenommen. 2.Koloskopie: Es erfolgte eine ausführliche Aufklärung zu Risiken, Ablauf und Vorbereitung der Untersuchung. Meinen Ängsten begegnete man mit Verständnis und Empathie. Am Untersuchungstag liefen alle Vorbereitungen reibungslos, die Schwestern und Betreuer hatten immer ein Lächeln und ein aufmunterndes Wort übrig. Das gleiche erlebte ich anschließend im Aufwach- ...

August 6, 2026

Gemeinderat Bretten Feststellungsbeschluss Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Bretten; Bilanzsaldo 0,00 EUR

Gemeinderat Bretten Feststellungsbeschluss Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Bretten; Bilanzsaldo 0,00 EUR Microsoft Word - Veröffentlichung Amtsblatt Jahresabschluss 2024 EAB.docx Öffentliche Bekanntmachung Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Bretten Feststellungsbeschluss Jahresabschluss 2024 Auf Grund von § 16 Absatz 3 des Eigenbetriebsgesetzes stellt der Gemeinderat am 28.07.2026 den Jahresabschluss des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Bretten für das Jahr 2024 mit folgenden Werten fest: 1. Erfolgsrechnung 1.1 Summe Erträge 6.915.753,60 EUR 1.2 Summe Aufwendungen -6.915.753,60 EUR 1.3 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2) 0,00 EUR ...

August 6, 2026

Landtag von Baden-Württemberg Rekordhitze und Unwetter Stuttgart; Sommer 2026 mahnt Klimaschutz

Landtag von Baden-Württemberg Rekordhitze und Unwetter Stuttgart; Sommer 2026 mahnt Klimaschutz PL009 I Landtag von Baden-Württemberg Plenarprotokoll 18 / 9 22.7.2026 Stuttgart, Mittwoch, 22. Juli 2026 • Haus des Landtags Beginn: 10:06 Uhr Mittagspause: 12:16 bis 13:32 Uhr Schluss: 17:16 Uhr 9. Sitzung 18. Wahlperiode I N H A L T Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Eröffnung – Mitteilungen des Präsidenten����������������������199 Glückwünsche zum Geburtstag der Abg. Christoforos Tsoulopoulos und Sandro Scheer������������������������������������199 Begrüßung Seiner Exzellenz des Botschafters der De­ mokratischen Bundesrepublik Äthiopien Herrn Eskin­ dir Yirga Asfaw und seiner Delegation����������������������������234 Abg. Miguel Klauß AfD (zur Geschäftsordnung)������������199 Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE (zur Geschäftsord­ nung)��������������������������������������������������������������������������������200 Abg. Winfried Mack CDU (zur Geschäftsordnung)��������201 Abg. Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD (zur Ge­ schäftsordnung)����������������������������������������������������������������201 Beschluss�������������������������������������������������������������������������202 1. Aktuelle Debatte – Rekordhitze und Unwetter – der Sommer 2026 mahnt, Klimaschutz und Klimaanpassung weiter entschlossen anzuge­ hen – beantragt von der Fraktion GRÜNE ��������������202 Abg. Clara Schweizer GRÜNE������������������������202, 210 Abg. Dr. Natalie Pfau-Weller CDU��������������������������203 Abg. Nikolaos Boutakoglou AfD������������������������������205 Abg. Dr. Boris Weirauch SPD����������������������������������206 Ministerin Thekla Walker������������������������������������������208 Abg. Maximilian Gerner AfD �����������������������������������211 2. Aktuelle Debatte – Starkes Handwerk, starkes Land – Meister und Macher als Motor für un­ sere Wirtschaft – beantragt von der Fraktion der CDU��������������������������������������������������������������������������212 Abg. Carl Christian Hirsch CDU����������������������212, 219 Abg. Clara Resch GRÜNE��������������������������������213, 219 Abg. Sebastian van Ryt AfD ������������������������������������215 Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD������������������������215, 221 Staatssekretär Thomas Dörflinger����������������������������217 Abg. Christian Köhler AfD ��������������������������������������220 3. Regierungsbefragung 3.1 connAIx – Research School for Applied AI des Landes��������������������������������������������������������������222 Abg. Dr. Ute Leidig GRÜNE��������������������������������222 Ministerin Petra Olschowski����������223, 224, 225, 226 Abg. Nadyne Saint-Cast GRÜNE��������������������������224 Abg. Dr. Alexander Becker CDU��������������������������224 Abg. Carola Wolle AfD���������������������������������225, 226 Abg. Annkathrin Wulff SPD����������������������������������225 Abg. Gudula Achterberg GRÜNE ������������������������226 3.2 Investitionen der Kassenärztlichen Vereini­ gung Baden-Württemberg in Immobilien­ fonds������������������������������������������������������������������������226 Abg. Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD��������226, 230 Minister Oliver Hildenbrand����������227, 228, 229, 230 Abg. Anna Wiech GRÜNE������������������������������������228 Abg. Dr. Jens Steinat CDU������������������������������������229 3.3 LuKIFG-Maßnahmen im Bereich des Ver­ kehrsministeriums������������������������������������������������230 Abg. Tim Bückner CDU����������������������������������������230 Ministerin Nicole Razavi��������������������������������������230 4. a) Wahl von Vertretern des Landtags für die Entsendung in den Rundfunkrat des Süd­ westrundfunks ...

August 6, 2026

Raimund Haser und Alexander Föhr – Sanierung der B 35 zwischen Bruchsal und Graben-Neudorf; Zwei Bauphasen mit Vollsperrung

Raimund Haser und Alexander Föhr – Sanierung der B 35 zwischen Bruchsal und Graben-Neudorf; Zwei Bauphasen mit Vollsperrung B 35 zwischen Bruchsal und Graben-Neudorf wird saniert: Baden-Württemberg.de B 35 zwischen Bruchsal und Graben-Neudorf wird saniert Die Bauarbeiten zur Sanierung der B 35 zwischen Bruchsal und Graben-Neudorf haben begonnen. Auf rund acht Kilometern wird die wichtige Verkehrsverbindung grundlegend erneuert. Die Bauarbeiten zur Sanierung der B 35 zwischen Bruchsal und Graben-Neudorf haben begonnen. Auf rund acht Kilometern wird die wichtige Verkehrsverbindung in den kommenden Monaten grundlegend erneuert. ...

August 6, 2026

EDEKA Rentschler und Kundinnen/Kunden spenden Pfandbons zugunsten des CJD in Altensteig; 386,11 Euro für Zimmer im Neubau der Jugendhilfe

EDEKA Rentschler und Kundinnen/Kunden spenden Pfandbons zugunsten des CJD in Altensteig; 386,11 Euro für Zimmer im Neubau der Jugendhilfe Pfandbonspende von EDEKA Rentschler unterstützt Neubau des CJD in Altensteig | CJD Pfandbonspende von EDEKA Rentschler unterstützt Neubau des CJD in Altensteig 386,11 Euro für mehr Sicherheit und Geborgenheit: Im zweiten Quartal 2026 konnten Kundinnen und Kunden im EDEKA Rentschler Markt in Altensteig ihre Pfandbons zugunsten eines Projekts des CJD in Altensteig spenden. Die gesammelte Summe kommt der Ausstattung der Zimmer im geplanten Neubau der stationären Kinder- und Jugendhilfe zugute. ...

August 6, 2026

Raimund Haser MdL, Sanierung der B 35 zwischen Bruchsal und Graben-Neudorf; Vollsperrung in allen Abschnitten

Raimund Haser MdL, Sanierung der B 35 zwischen Bruchsal und Graben-Neudorf; Vollsperrung in allen Abschnitten B 35 zwischen Bruchsal und Graben-Neudorf wird saniert: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg B 35 zwischen Bruchsal und Graben-Neudorf wird saniert Die Bauarbeiten zur Sanierung der B 35 zwischen Bruchsal und Graben-Neudorf haben begonnen. Auf rund acht Kilometern wird die wichtige Verkehrsverbindung in den kommenden Monaten grundlegend erneuert. Investitionen in eine zuverlässige Straßeninfrastruktur Raimund Haser MdL , Staatssekretär im Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, sagte bei einem Besuch vor Ort: „Leistungsfähige Verkehrswege sind ein zentraler Standortfaktor für Baden-Württemberg. Mit der Erneuerung der B 35 investieren wir gezielt in die Zukunftsfähigkeit unseres Straßennetzes, damit die Menschen auch künftig zuverlässig und sicher unterwegs sein können. Gerade stark belastete Strecken wie die B 35 müssen wir regelmäßig modernisieren – das dient der Verkehrssicherheit und stärkt die Mobilität vor Ort.“ ...

August 6, 2026

InProQ GM GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Karlsruhe; Hauptinsolvenzverwalter: Tobias Hirte

InProQ GM GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Karlsruhe; Hauptinsolvenzverwalter: Tobias Hirte Veröffentlichungsdatum: 06.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 10 IN 1392/25 Gericht: Karlsruhe Name, Vorname / Bezeichnung: InProQ GM GmbH Sitz / Wohnsitz: Ettlingen Register: Mannheim, HRB 717331 10 IN 1392/25 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der InProQ GM GmbH Am Hardtwald 7-11 76275 Ettlingen vertreten durch den Geschäftsführer Dag Dittmer Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 717331 - Schuldnerin - | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 05.08.2026 um 12.30 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Tobias Hirte Kriegsstraße 113, 76135 Karlsruhe Telefon: 0721 91 957 - 0 Telefax: 0721 91 957 - 11 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 22.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der 03.11.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden. Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik “Bürger” entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur. Sollten Beschlussfassungen nach §§ 57 (Wahl eines anderen Insolvenzverwalters), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 68 (Wahl anderer Mitglieder), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll) InsO erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 06.10.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 06.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ferner wird ihm die gem. Art. 54 EuInsVO erforderliche Unterrichtung aller bekannten ausländischen Gläubiger übertragen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Karlsruhe Schlossplatz 23 76131 Karlsruhe einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben. Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen. Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 05.08.2026

August 6, 2026

Reservistenkameradschaft Weinheim führt Nacht-Leistungsmarsch über 38 km von Weinheim nach Eberbach; Ziel erreicht nach ca. 11 Stunden

Reservistenkameradschaft Weinheim führt Nacht-Leistungsmarsch über 38 km von Weinheim nach Eberbach; Ziel erreicht nach ca. 11 Stunden Erfolgreicher Nacht-Leistungsmarsch der RK Weinheim - Reservistenverband Erfolgreicher Nacht-Leistungsmarsch der RK Weinheim Eberbach. Unter der Leitung von Torsten Hohenadel (HG d.R.) führte die Reservistenkameradschaft (RK) Weinheim einen anspruchsvollen Nacht-Leistungsmarsch durch. Die Veranstaltung stellte die Teilnehmer sowohl körperlich als auch mental vor besondere Herausforderungen und bot zugleich ein eindrucksvolles Gemeinschaftserlebnis. Die Marschstrecke führte die 9 Teilnehmer über rund 38 Kilometer von Weinheim nach Eberbach. Dabei waren auf der anspruchsvollen Route insgesamt etwa 1.200 Höhenmeter zu bewältigen. Der Marsch begann in den Abendstunden und führte die Reservisten durch die Nacht, wodurch neben der körperlichen Belastung auch Orientierung, Konzentration und Durchhaltevermögen besonders gefordert wurden. ...

August 6, 2026