TU Chemnitz vergibt freie Plätze im Losverfahren an der TU Chemnitz; Auslosung bis Mitte September sichert Semesterstart

TU Chemnitz vergibt freie Plätze im Losverfahren an der TU Chemnitz; Auslosung bis Mitte September sichert Semesterstart Auf Los geht´s los | TUCaktuell | TU Chemnitz TU Chemnitz 09.10.2026 09 Okt IMMATRIKULATIONS- UND AUFTAKTFEIER 2026 2027 Traditionsgemäß werden jedes Jahr zum Beginn des Wintersemesters die neuen … TU Chemnitz vergibt noch freie Plätze für zulassungsbeschränkte Studiengänge im lokalen Losverfahren – Bewerbungen sind vom 10. bis 31. August 2026 möglich Für die vier zulassungsbeschränkten Studiengänge der TU Chemnitz startet am 10. August 2026 der Bewerbungszeitraum für das Losverfahren, in dem freie Studienplätze vergeben werden. Foto: Erik Köhler ...

August 3, 2026

RE 3 & RB 30 Ersatzverkehr Dresden Hbf – Dresden-Plauen; bis 15.11.2026

RE 3 & RB 30 Ersatzverkehr Dresden Hbf – Dresden-Plauen; bis 15.11.2026 MRB Baustellenreport August 2026 - Aktuelle Meldungen - Mitteldeutsche Regiobahn Bleiben Sie informiert! In unserem monatlichen Baustellenreport geben wir einen Überblick über die aktuellen Baumaßnahmen der DB InfraGO und deren Auswirkungen auf die Fahrpläne der Mitteldeutschen Regiobahn. Hier erfahren Sie, welche Strecken betroffen sind und wo Schienenersatzverkehr eingerichtet wird. RB 45: Fehlende Echtzeitdaten in den Zügen aktuell stehen aufgrund einer Systemumstellung in unseren Fahrzeugen auf den Linien RE 3, RB 30 und RB 45 vorübergehend keine Echtzeitdaten zur Verfügung. ...

August 3, 2026

Eins Energie in Sachsen erhält Förderbescheide in Chemnitz; EU-Fördermittel für Wasserstoffkernnetz 20,7 Mio Euro

Eins Energie in Sachsen erhält Förderbescheide in Chemnitz; EU-Fördermittel für Wasserstoffkernnetz 20,7 Mio Euro Medienspiegel | Pressestelle und Crossmedia-Redaktion | Universität | TU Chemnitz TU Chemnitz 09.10.2026 09 Okt IMMATRIKULATIONS- UND AUFTAKTFEIER 2026 2027 Traditionsgemäß werden jedes Jahr zum Beginn des Wintersemesters die neuen … Die TU Chemnitz in den Medien – Archiv Unter Umständen sind einige der verlinkten Beiträge nicht mehr einsehbar. Politikerinnen mobilisieren gegen Männergewalt: «In der Schweiz fehlt der politische Wille» Von rund 2500 ausgewerteten Antworten im Rahmen der DACH-Studie Don’t Knock Me Out gaben 42 Prozent an, Opfer von K.-o.-Tropfen geworden zu sein. Doch während in Deutschland und Österreich immerhin zehn Prozent der Betroffenen Anzeige erstatteten, wandte sich von den teilnehmenden Schweizerinnen keine an die Behörden. Dies geht aus einer nicht repräsentativen Auswertung der TU Chemnitz hervor, die Blick vorliegt. TUCaktuell-Meldung ...

August 3, 2026

TU Chemnitz Neuer Masterstudiengang Technologie und Management in der Halbleiterfertigung; Qualifizierung für Halbleiterindustrie

TU Chemnitz Neuer Masterstudiengang Technologie und Management in der Halbleiterfertigung; Qualifizierung für Halbleiterindustrie Medienspiegel | Pressestelle und Crossmedia-Redaktion | Universität | TU Chemnitz TU Chemnitz 09.10.2026 09 Okt IMMATRIKULATIONS- UND AUFTAKTFEIER 2026 2027 Traditionsgemäß werden jedes Jahr zum Beginn des Wintersemesters die neuen … Die TU Chemnitz in den Medien – Archiv Unter Umständen sind einige der verlinkten Beiträge nicht mehr einsehbar. Sachsen-Anhalt – ein gespaltenes Land wird zum Prüfstein für die Demokratie “Das Thema Migration ist nach wie vor präsent, steht aber nicht mehr in dem Maße im Mittelpunkt wie noch vor einigen Jahren. Die AfD hat Zulauf, weil immer mehr Menschen den etablierten Parteien immer weniger zutrauen. AfD-Wählerinnen und -Wähler wissen genau, wen sie wählen, und dass die AfD für autoritäre Politikvorstellungen steht”, sagt der Politikwissenschaftler Benjamin Höhne von der Technischen Universität Chemnitz, der selbst aus Sachsen-Anhalt stammt. ...

August 3, 2026

Landesdirektion Sachsen führt Auslegung der Planunterlagen B 96 nördlich Königswartha (Königswartha–Caminau); Einwendungen bis einschließlich 16. September 2026

Landesdirektion Sachsen führt Auslegung der Planunterlagen B 96 nördlich Königswartha (Königswartha–Caminau); Einwendungen bis einschließlich 16. September 2026 Bundesstraßen | “B 96 nördlich Königswartha, mit Fischotterdurchlässen” [22.6.2026] Inhaltsverzeichnis (pdf-Datei; 0,47 MB) 1772] Bekanntmachung “B 96 nördlich Königswartha, mit Fischotterdurchlässen” - Auslegung der Planunterlagen - Die Landesdirektion Sachsen führt auf Antrag des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Bautzen, für das oben genannte Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren nach § 17a des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in Verbindung mit § 73 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) und § 1 Satz 1 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG) durch. Gegenstand der Planung ist der Ausbau der Bundesstraße 96 zwischen dem Ortsausgang Königswartha und dem Ortseingang von Caminau. Ferner sollen im Dammbereich der B 96 zwischen Großem Ziegelteich und Pischzangteich mehrere Amphibien- und Fischotterdurchlässe mit entsprechenden Leiteinrichtungen errichtet werden. Des Weiteren ist die Erneuerung des straßenbegleitenden Radweges vorgesehen. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemarkung Königswartha und in der Gemarkung Caminau der Gemeinde Königswartha beansprucht. Eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) besteht für das Vorhaben nicht. Der Vorhabenträger hat die entscheidungsrelevanten Unterlagen über die Auswirkungen des Vorhabens vorgelegt, die Bestandteil der nachfolgend aufgeführten Auslegungsunterlagen sind: Die Pläne (Zeichnungen und Erläuterungen im dargestellten Umfang) sind gemäß § 17a Abs. 3 FStrG in der Zeit vom Des Weiteren wird nach § 17a Abs. 3 Satz 2 FStrG eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit der Einsichtnahme in die Planunterlagen während des vorgenannten Zeitraums in der Gemeindeverwaltung Königswartha, Bahnhofstraße 4, 02699 Königswartha, zu den Dienststunden Mo.: 9.00 bis 11.00 Uhr und 13.30 bis 15.00 Uhr, Di.: 9.00 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 18:00 Uhr, Do.: 9.00 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr zur Verfügung gestellt. Gemäß den Bestimmungen des Sächsischen Umweltinformationsgesetzes können die entscheidungserheblichen Unterlagen auf Antrag auch in der Landesdirektion Sachsen, Referat 32, eingesehen werden. 1. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt sind, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis einschließlich 16. September 2026 bei der Landesdirektion Sachsen Einwendungen gegen den Plan erheben bzw. sich äußern. Die Einwendungen sollen vorzugsweise als PDF-Datei elektronisch per E-Mail übermittelt werden (post@lds.sachsen.de). Eine Übermittlung ist ebenfalls schriftlich oder zur Niederschrift möglich (Postanschrift: Landesdirektion Sachsen, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz, oder den Dienststellen der Landesdirektion Sachsen in Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, Landesdirektion Sachsen, Nebenstelle Dresden, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden oder in Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig oder bei der o. g. Gemeindeverwaltung). Einwendungen sollen Namen, eine vollständige, zustellfähige Anschrift der Einwendenden enthalten, um Berücksichtigung im Verwaltungsverfahren zu finden. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Mit Ablauf der oben genannten Einwendungs- bzw. Äußerungsfrist sind alle Einwendungen bzw. Äußerungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, für dieses Verwaltungsverfahren ausgeschlossen (§ 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG). Bei Einwendungen bzw. Äußerungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass keine Eingangsbestätigungen erfolgen. 2. Vereinigungen, die aufgrund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen eine Zulassungsentscheidung des beantragten Vorhabens einzulegen, werden hiermit entsprechend von der Auslegung des Plans benachrichtigt. Sie können innerhalb der in Nr. 1 genannten Frist Stellungnahmen zu dem Plan abgeben bzw. sich äußern. 3. Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen und Einwendungen verzichten (§ 17a Abs. 5 FStrG). Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekannt gemacht werden. Ferner werden diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen wird der Vertreter, von dem Termin gesondert benachrichtigt (§ 17 VwVfG). Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. 4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen, Vorbringen von Äußerungen oder Abgabe von Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. 5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. 6. Über die Äußerungen, Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde (Landesdirektion Sachsen) entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die diejenigen, über deren Einwendung entschieden worden ist, und den Vereinigungen, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. 7. Vom Beginn der Veröffentlichung der Planunterlagen treten die Anbaubeschränkungen nach § 9 FStrG und die Veränderungssperre nach § 9a FStrG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger der Straßenbaulast ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 9a Abs. 6 FStrG). Datenschutzhinweise gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung Bei der Abgabe von Stellungnahmen und Äußerungen oder der Erhebung von Einwendungen stellen sie der Landesdirektion Sachsen Personen bezogene Daten zur Verfügung. Die Landesdirektion Sachsen erhebt solche Daten auch bei Meldebehörden, Grundbuchämtern und im Handelsregister. Diese Daten werden von der Landesdirektion Sachsen in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Daten werden dem Vorhabenträger übermittelt. Die entsprechenden datenschutzrechtlichen Informationen nach Artikel 13 Abs. 1 und 2 sowie Artikel 14 Abs. 1 und 2 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), insbesondere welche Rechte Ihnen diesbezüglich zustehen, erfahren Sie unter dem folgenden Link: https: ...

August 3, 2026

Landesdirektion Sachsen Auslegung der Planunterlagen B 96 nördlich Königswartha, Caminau; Einwendungen bis 16.09.2026 möglich

Landesdirektion Sachsen Auslegung der Planunterlagen B 96 nördlich Königswartha, Caminau; Einwendungen bis 16.09.2026 möglich Bundesstraßen | “B 96 nördlich Königswartha, mit Fischotterdurchlässen” [22.6.2026] Inhaltsverzeichnis (pdf-Datei; 0,47 MB) 1772] Bekanntmachung “B 96 nördlich Königswartha, mit Fischotterdurchlässen” - Auslegung der Planunterlagen - Die Landesdirektion Sachsen führt auf Antrag des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Bautzen, für das oben genannte Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren nach § 17a des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in Verbindung mit § 73 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) und § 1 Satz 1 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG) durch. Gegenstand der Planung ist der Ausbau der Bundesstraße 96 zwischen dem Ortsausgang Königswartha und dem Ortseingang von Caminau. Ferner sollen im Dammbereich der B 96 zwischen Großem Ziegelteich und Pischzangteich mehrere Amphibien- und Fischotterdurchlässe mit entsprechenden Leiteinrichtungen errichtet werden. Des Weiteren ist die Erneuerung des straßenbegleitenden Radweges vorgesehen. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemarkung Königswartha und in der Gemarkung Caminau der Gemeinde Königswartha beansprucht. Eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) besteht für das Vorhaben nicht. Der Vorhabenträger hat die entscheidungsrelevanten Unterlagen über die Auswirkungen des Vorhabens vorgelegt, die Bestandteil der nachfolgend aufgeführten Auslegungsunterlagen sind: Die Pläne (Zeichnungen und Erläuterungen im dargestellten Umfang) sind gemäß § 17a Abs. 3 FStrG in der Zeit vom Des Weiteren wird nach § 17a Abs. 3 Satz 2 FStrG eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit der Einsichtnahme in die Planunterlagen während des vorgenannten Zeitraums in der Gemeindeverwaltung Königswartha, Bahnhofstraße 4, 02699 Königswartha, zu den Dienststunden Mo.: 9.00 bis 11.00 Uhr und 13.30 bis 15.00 Uhr, Di.: 9.00 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 18:00 Uhr, Do.: 9.00 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr zur Verfügung gestellt. Gemäß den Bestimmungen des Sächsischen Umweltinformationsgesetzes können die entscheidungserheblichen Unterlagen auf Antrag auch in der Landesdirektion Sachsen, Referat 32, eingesehen werden. 1. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt sind, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis einschließlich 16. September 2026 bei der Landesdirektion Sachsen Einwendungen gegen den Plan erheben bzw. sich äußern. Die Einwendungen sollen vorzugsweise als PDF-Datei elektronisch per E-Mail übermittelt werden (post@lds.sachsen.de). Eine Übermittlung ist ebenfalls schriftlich oder zur Niederschrift möglich (Postanschrift: Landesdirektion Sachsen, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz, oder den Dienststellen der Landesdirektion Sachsen in Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, Landesdirektion Sachsen, Nebenstelle Dresden, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden oder in Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig oder bei der o. g. Gemeindeverwaltung). Einwendungen sollen Namen, eine vollständige, zustellfähige Anschrift der Einwendenden enthalten, um Berücksichtigung im Verwaltungsverfahren zu finden. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Mit Ablauf der oben genannten Einwendungs- bzw. Äußerungsfrist sind alle Einwendungen bzw. Äußerungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, für dieses Verwaltungsverfahren ausgeschlossen (§ 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG). Bei Einwendungen bzw. Äußerungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass keine Eingangsbestätigungen erfolgen. 2. Vereinigungen, die aufgrund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen eine Zulassungsentscheidung des beantragten Vorhabens einzulegen, werden hiermit entsprechend von der Auslegung des Plans benachrichtigt. Sie können innerhalb der in Nr. 1 genannten Frist Stellungnahmen zu dem Plan abgeben bzw. sich äußern. 3. Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen und Einwendungen verzichten (§ 17a Abs. 5 FStrG). Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekannt gemacht werden. Ferner werden diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen wird der Vertreter, von dem Termin gesondert benachrichtigt (§ 17 VwVfG). Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. 4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen, Vorbringen von Äußerungen oder Abgabe von Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. 5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. 6. Über die Äußerungen, Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde (Landesdirektion Sachsen) entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die diejenigen, über deren Einwendung entschieden worden ist, und den Vereinigungen, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. 7. Vom Beginn der Veröffentlichung der Planunterlagen treten die Anbaubeschränkungen nach § 9 FStrG und die Veränderungssperre nach § 9a FStrG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger der Straßenbaulast ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 9a Abs. 6 FStrG). Datenschutzhinweise gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung Bei der Abgabe von Stellungnahmen und Äußerungen oder der Erhebung von Einwendungen stellen sie der Landesdirektion Sachsen Personen bezogene Daten zur Verfügung. Die Landesdirektion Sachsen erhebt solche Daten auch bei Meldebehörden, Grundbuchämtern und im Handelsregister. Diese Daten werden von der Landesdirektion Sachsen in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Daten werden dem Vorhabenträger übermittelt. Die entsprechenden datenschutzrechtlichen Informationen nach Artikel 13 Abs. 1 und 2 sowie Artikel 14 Abs. 1 und 2 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), insbesondere welche Rechte Ihnen diesbezüglich zustehen, erfahren Sie unter dem folgenden Link: https: ...

August 3, 2026

STC Spinnzwirn GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Chemnitz; Frist zur Anmeldung der Forderungen bis 15.09.2026

STC Spinnzwirn GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Chemnitz; Frist zur Anmeldung der Forderungen bis 15.09.2026 Veröffentlichungsdatum: 03.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 202 IN 1001/26 Gericht: Chemnitz Name, Vorname / Bezeichnung: STC Spinnzwirn GmbH Sitz / Wohnsitz: Chemnitz Register: Chemnitz, HRB 31668 Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 202 IN 1001/26 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der STC Spinnzwirn GmbH, Zwickauer Straße 247, 09116 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 31668 vertreten durch die Geschäftsführerin Angelika Huemer vertreten durch den Geschäftsführer Ingo Meier vertreten durch den Geschäftsführer Nico Dürrschmidt Geschäftszweig: Herstellung von Maschinen für bestimmte Wirtschaftszweige, Textil und Bekleidungsherstellung - wurde am 01.08.2026 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Joachim M. E. Voigt-Salus, Großer Brockhaus 1, 04103 Leipzig, Email geschäftlich: joachim.voigt-salus@voigtsalus.de Telefax: 0341 23178222 Telefon geschäftlich: 0341 231780 Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 15.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO). Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über |die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO |die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) |den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO, |Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO |die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO wird beim Amtsgericht Chemnitz anberaumt auf Dienstag, 27.10.2026, 11:30 Uhr, Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Chemnitz anberaumt auf Dienstag, 27.10.2026, 11:30 Uhr, Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt. Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

August 3, 2026

19-Jähriger verletzt bei Auseinandersetzung in der Meißner Gasse, Freiberg; Polizei sucht Zeugen

19-Jähriger verletzt bei Auseinandersetzung in der Meißner Gasse, Freiberg; Polizei sucht Zeugen 19-Jähriger bei Auseinandersetzung verletzt – Polizei sucht Zeugen | Alkoholisierter Autofahrer fiel zweimal auf 19-Jähriger bei Auseinandersetzung verletzt – Polizei sucht Zeugen | Alkoholisierter Autofahrer fiel zweimal auf 02.08.2026, 11:15 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell) Medieninformation der Polizeidirektion Chemnitz 282|2026 (2233) Samstagmorgen waren in der Zschopauer Straße zwei Fahrzeuge ausgebrannt und ein weiteres durch die Flammen beschädigt worden (siehe auch Medieninformation 281, Meldung 227, der Polizeidirektion Chemnitz vom 01.08.2026). ...

August 2, 2026

41-Jähriger Yamaha-Fahrer stürzt auf der A4 nahe Chemnitz; Autobahn 4 voll gesperrt

41-Jähriger Yamaha-Fahrer stürzt auf der A4 nahe Chemnitz; Autobahn 4 voll gesperrt Medienservice Sachsen - Pressemitteilung Seite 1 von 4 Medieninformation Polizeidirektion Chemnitz Ihre Ansprechpartnerin Jana Ulbricht Durchwahl Telefon +49 371 387 2020 medien.pd-c@ polizei.sachsen.de* 02.08.2026 19-Jähriger bei Auseinandersetzung verletzt – Polizei sucht Zeugen | Alkoholisierter Autofahrer el zweimal auf Medieninformation der Polizeidirektion Chemnitz 282|2026 Chemnitz Brennende Pkw – Ergänzungsmeldung Zeit: 01.08.2026, 02:45 Uhr Ort: OT Lutherviertel (2233) Samstagmorgen waren in der Zschopauer Straße zwei Fahrzeuge ausgebrannt und ein weiteres durch die Flammen beschädigt worden (siehe auch Medieninformation 281, Meldung 227, der Polizeidirektion Chemnitz vom 01.08.2026). Im Tagesverlauf untersuchte ein Brandursachenermittler den Brandort. Demnach ist von einer Brandstiftung auszugehen. Die entsprechenden Ermittlungen dauen an. (ju) Motorradfahrer schwer verletzt Zeit: 01.08.2026, 15:00 Uhr Ort: Chemnitz, BAB 4 Erfurt-Dresden (2234) Mit einem Motorrad Yamaha befuhr ein 41-Jähriger Samstagnachmittag die Autobahn 4 in Richtung Osten. Noch im Baustellenbereich, kurz nach der Anschlussstelle Chemnitz-Mitte, verlor er auf regennasser Fahrbahn die Kontrolle über die Maschine und stürzte. Dabei erlitt der Motorradfahrer schwere Verletzungen und wurde in ein Krankenhaus gebracht. An der Yamaha entstand ein Sachschaden von rund 5.000 Euro. Im Zuge der Rettungs- und Bergemaßnahmen sowie zur Hausanschrift: Polizeidirektion Chemnitz Hartmannstraße 24 09113 Chemnitz https://www.polizei.sachsen.de/ de/pdc.htm ...

August 2, 2026

Sächsische Zulieferer profitieren vom Mobilitätswandel in Sachsen durch Elektrifizierung, neue Wertschöpfungsketten; Sachsen als Europas Pilotstandort für Elektrofahrzeuge

Sächsische Zulieferer profitieren vom Mobilitätswandel in Sachsen durch Elektrifizierung, neue Wertschöpfungsketten; Sachsen als Europas Pilotstandort für Elektrofahrzeuge Wie profitieren sächsische Zulieferer vom Mobilitätswandel? Wie profitieren sächsische Zulieferer vom Mobilitätswandel? 08.05.2019, 13:11 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell) Analyse des Transformationsprozesses Elektromobilität zeigt Chancen und Risiken auf – Projekt begleitet Automobilzulieferer beim Strukturwandel in der Branche Ab 2025 sollen ca. 30 Prozent der in Deutschland produzierten Autos einen vollelektrischen Antrieb haben. Mit VW Zwickau als zukünftig reinem E-Mobilitäts-Werk sowie den Aktivitäten von BMW und Porsche in Leipzig wird der Freistaat zum E-Autoland Sachsen. Welche Auswirkungen damit für die sächsische Automobilzulieferindustrie verbunden sind, untersuchte die Sächsische Energieagentur SAENA GmbH in Kooperation mit dem Automobilzuliefernetzwerk AMZ und dem Chemnitz Automotive Institute CATI in einem vom Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr beauftragten Projekt. Erste Ergebnisse und Handlungsempfehlungen werden im Mai und Juni auf der „Roadshow Transformationsprozess Elektromobilität“ vorgestellt. Der Auftakt erfolgt am 8. Mai 2019 bei der UKM Fahrzeugteile GmbH in Reinsberg bei Freiberg. ...

August 2, 2026