Beiersdorf initiiert 18-monatigen Turnaround-Plan für NIVEA in Hamburg; NIVEA auf Wachstumskurs in 18 Monaten

Beiersdorf initiiert 18-monatigen Turnaround-Plan für NIVEA in Hamburg; NIVEA auf Wachstumskurs in 18 Monaten Halbjahresergebnisse 2026: Derma setzt starke Entwicklung fort, NIVEA startet nächste Phase der Neuausrichtung mit 18-monatigem Turnaround-Plan | Beiersdorf Die Derma-Marken Eucerin und Aquaphor setzten ihre mehrjährige starke Wachstumsdynamik fort, getragen von Innovationen und der Erschließung neuer Wachstumsmärkte. La Prairie verzeichnete im zweiten Quartal wieder ein positives Umsatzwachstum, nachdem temporäre Störungen im Einzelhandel nachgelassen hatten. Die Einführung einer neuen Einstiegslinie ist für September geplant. Die Umsatzentwicklung von NIVEA bleibt herausfordernd; die strategische Neuausrichtung zeigt erste positive Effekte auf Marktanteile und Absatzvolumen. Um NIVEA wieder auf einen nachhaltigen Wachstumskurs zu führen, wurde ein umfassender 18-monatiger Turnaround-Plan initiiert. tesa verzeichnete im zweiten Quartal eine verbesserte Dynamik, trotz Herausforderungen im Elektronikgeschäft. Beiersdorf passt die Prognose für das Gesamtjahr 2026 an: Für den Konzern wird nun ein organischer Umsatzrückgang im niedrigen einstelligen Prozentbereich und eine EBIT-Umsatzrendite ohne Sondereffekte von mindestens 11,8% erwartet. Die mittelfristige Ambition bleibt unverändert: Rückkehr zu positivem Umsatzwachstum im Jahr 2027 und profitables Wachstum ab 2028. ...

August 3, 2026

Mitsubishi UFJ Financial Group reports 1Q net income at record high in Japan; 30% toward FY26 target

Mitsubishi UFJ Financial Group reports 1Q net income at record high in Japan; 30% toward FY26 target highlights2606_en Mitsubishi UFJ Financial Group Financial Highlights under Japanese GAAP for 1st Quarter of the Fiscal Year Ending March 31, 2027 August 3, 2026 2 Key Message Breakdown of Changes in NOP*2 Breakdown of Changes in Net Income 1 2 *1 Profits attributable to owners of parent 2 On a managerial accounting basis Definitions of figures and abbreviations used in this document can be found on the last page End Jun 2026 End Jun 2025 FX rate 162.39 144.81 USD/JPY 820.5 R&D +18.9 CWM +46.3 JCIB +54.6 GCB +11.9 AM/IS +3.3 GCIB +70.9 GM +67.7 Other +4.8 542.2 FY25 1Q R&D CWM JCIB GCB AM/IS GCIB GM Other FY26 1Q 809.4 +182.0 +47.0 +104.0 (17.0) (52.0) 546.0 Customer Segment: +205.8 FY25 1Q FY26 1Q FY25 1Q FY26 1Q NOP Credit costs Net gains (losses) on equity securities Others Key components • Rebound of one-time gains in FY25, including gains on the liquidation of subsidiaries • Increase in profits attributable to non-controlling interests (¥bn) (¥bn, approx. amounts, after-tax) FX fluctuation: approx. +40.0 rises in JPY interest rates: approx. +60.0 Including the impact due to; Including the impact due to; FX fluctuation: approx. +50.0 +263.3 +48% Equity in earnings of equity method investees Net Operating Profits (NOP): ¥809.0bn, up by ¥266.0bn YoY / 28% progress towards FY26 target Increased significantly, driven by growth in loan balances and fee income, while steadily capturing the benefit of higher JPY interest rate Net Income1: ¥809.4bn, up by ¥263.3bn YoY / 30% progress towards FY26 target Achieved record-high net income for the 1st quarter, driven by a significant increase in NOP and equity in earnings of equity method investees ...

August 3, 2026

Nirmal Purja tot Broad Peak, Pakistan; alle zehn Bergsteiger gestorben

Nirmal Purja tot Broad Peak, Pakistan; alle zehn Bergsteiger gestorben «Usain Bolt der Achttausender»: Netflix-Bergsteiger ist tot - RADIO RST Islamabad (dpa) - Als erster Mensch hat er alle Achttausender innerhalb einer Saison bestiegen und wurde durch eine Netflix-Dokumentation über dieses gewagte Abenteuer zum Star-Bergsteiger. Jetzt ist der nepalesisch-britische Extremsportler Nirmal Purja nach Angaben seiner Firma tot. Alle Mitglieder seiner Gruppe wurden am Donnerstag am Broad Peak in Pakistan - einem Berg mit rund 8.050 Metern Höhe - von einer gewaltigen Lawine erfasst und starben, wie der Alpine Club Pakistan der Deutschen Presse-Agentur bestätigte. Zunächst war eine große Rettungsaktion eingeleitet worden, doch keiner der zehn Bergsteiger überlebte. ...

August 3, 2026

Oliver Zeidler gewinnt EM-Einer in Varese; EM-Bestzeit 6:36,39 und vierter EM-Titel erste EM-Bestzeit seit 2019 für Deutschland

Oliver Zeidler gewinnt EM-Einer in Varese; EM-Bestzeit 6:36,39 und vierter EM-Titel erste EM-Bestzeit seit 2019 für Deutschland Zeidler rudert zu EM-Gold – Deutschland-Achter holt Silber - RADIO RST Varese (dpa) - Mit einer EM-Bestzeit hat sich Olympiasieger Oliver Zeidler bei den Ruder-Europameisterschaften im italienischen Varese souverän den Titel im Männer-Einer gesichert. Der 30-Jährige setzte sich im Finale auf dem Lago di Varese deutlich vor dem unter neutraler Flagge startenden Titelverteidiger Yauheni Zalaty und dem griechischen Weltmeister Stefanos Ntousko durch und feierte seinen vierten EM-Erfolg nach 2019, 2021 und 2024. ...

August 3, 2026

Breckle Matratzenwerk Weida GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Gera; Kai Dellit als Insolvenzverwalter bestellt

Breckle Matratzenwerk Weida GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Gera; Kai Dellit als Insolvenzverwalter bestellt Veröffentlichungsdatum: 03.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 8 IN 174/26 Gericht: Gera Name, Vorname / Bezeichnung: Breckle Matratzenwerk Weida GmbH Sitz / Wohnsitz: Weida Register: Jena, HRB 200877 8 IN 174/26 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Breckle Matratzenwerk Weida GmbH, Hohenölsen, Straße am Wendehammer 2, 07570 Weida, vertreten durch den Geschäftsführer Gerd Ralf Breckle Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 200877 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Danny Hinkelthein, Am Stadtpark 2, 90409 Nürnberg 1. Das am 01.06.2026 bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 01.08.2026 um 09.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Kai Dellit Maximilian-Welsch-Straße 2, 99084 Erfurt Telefon: 0361 601314-0 Telefax: 0361 601314-30 Email: erfurt@hww.eu 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 02.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 11.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. 4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Beibehaltung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf Mittwoch, 30.09.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssal H5-301, 2. OG, Haus 5, Rudolf-Diener-Straße 1, 07545 Gera, Amtsgericht Gera Hinweise: Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. 5. Prüfungstermin wird anberaumt auf Mittwoch, 30.09.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal H5-301, 2. OG, Haus 5, Rudolf-Diener-Straße 1, 07545 Gera Amtsgericht Gera Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 8. Ein Gläubigerausschuss wird eingesetzt. Dieser besteht aus den Mitgliedern - Atradius Kreditversicherung, Niederlassung der Atradius Crédito y Caución S.A. de Seguros y Reaseguros, Spanien, Opladener Straße 14, 50679 Köln, vertreten durch Herrn Rolf Breuer - Sparkasse Gera-Greiz, vertreten durch Herrn Torsten Staps, 07545 Gera - Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit Thüringen Mitte, vertreten durch Herrn René Zühlke - Herr Olaf Schimmel, 07570 Weida - Bodelt & Horst Textiles Co., Ltd., China, vertreten durch Herrn Gerd-Hermann Horst, 48477 Hörstel 9. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 10. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Gera Rudolf-Diener-Straße 1 07545 Gera einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. Amtsgericht Gera - Insolvenzgericht - 01.08.2026

August 3, 2026

Wall Street schließt Woche in New York; Amazon +15%

Wall Street schließt Woche in New York; Amazon +15% Kommentar Aktien International Marktkommentar 3. August 2026 Aktien International Täglicher Marktkommentar aus dem BEKB-Handelsraum Übersicht Übersee Schluss Veränderung (in %) Volumen (Mrd.) Dow Jones Industrial 52'485 0.5 S&P 500 7'490 0.7 NYSE: 1.53 Nasdaq Composite 25'374 1.0 Nasdaq: 12.07 Nikkei 225 63'690 1.0 Hang Seng 25'930 0.2 Shanghai Composite 3'800 0.6 Europa Vortag Trading Range Weitere Kurse DAX 25'629 25'595 – 26'195 USD/CHF 0.8080 EUR/CHF 0.9325 EuroStoxx 50 6'358 6'260 – 6'560 Gold 4'066 USD/Unze Stoxx 50 5'454 5'355 – 5'655 NY WTI-Rohöl-Future 79.70 USD ...

August 3, 2026

Deutschland Arbeitslosigkeit steigt in Deutschland im Juli; 3,007 Mio Arbeitslose, 6,4% Arbeitslosenquote

Deutschland Arbeitslosigkeit steigt in Deutschland im Juli; 3,007 Mio Arbeitslose, 6,4% Arbeitslosenquote NORD/LB am Morgen stellt eine Übersicht und Zusammenfassung ausgewählter Berichte und Meldungen dar. Research NORD/LB am Morgen August 2026 Research NORD/LB am Morgen 3. August 2026 Marktdaten 31.07.2026 30.07.2026 31.12.2025 Ytd % DAX 25.629,24 25.612,03 24.490,41 4,7 MDAX 31.980,52 32.216,66 30.617,67 4,5 TECDAX 3.827,49 3.829,25 3.622,27 5,7 EURO STOXX 50 6.358,01 6.344,40 5.791,41 9,8 STOXX 50 5.454,39 5.459,40 4.918,02 10,9 DOW JONES IND. 52.485,03 52.208,06 48.063,29 9,2 S&P 500 7.489,72 7.437,63 6.845,50 9,4 MCSI World 4.847,88 4.821,78 4.430,38 9,4 MSCI EM 1.665,89 1.563,01 1.404,37 18,6 NIKKEI 225 64.362,02 61.867,43 50.339,48 27,9 Euro in USD 1,1527 1,1525 1,1745 -1,9 Euro in YEN 181,43 184,23 183,58 -1,2 Euro in GBP 0,8552 0,856 0,8717 -1,9 Bitcoin (USD) 62.942,51 64.877,86 87.598,39 -28,1 Gold (USD) 4.046,15 4.107,51 4.319,37 -6,3 Rohöl (Brent ICE USD) 87,93 89,03 60,85 44,5 CO2 Emissionsrechte 81,26 81,29 87,37 -7,0 Bund-Future 124,36 124,57 127,57 ...

August 3, 2026

Forschungsteam aus China und Japan reduziert Cadmiumgehalt in Reiskörnern durch Genomeditierung; Ertrag bleibt unverändert

Forschungsteam aus China und Japan reduziert Cadmiumgehalt in Reiskörnern durch Genomeditierung; Ertrag bleibt unverändert scienceindustries - Point «Aktuelle Biotechnologie» Juli 2026 (Nr. 289) Point «Aktuelle Biotechnologie» Juli 2026 (Nr. 289) Gesünderer genomeditierter Reis mit weniger Cadmium Erfolgreiche Gentherapie des Fragilen X-Syndroms im Tierversuch Nutzen und Regulierung genetisch modifizierter Mikroorganismen Schorf- und feuerbrandresistente cisgene Apfelbäume Genomeditierung: Gesünderer genomeditierter Reis mit weniger Cadmium Cadmium ist ein giftiges und krebserregendes Schwermetall. Es kann von Pflanzen aufgenommen und angereichert werden, und so in die Nahrungskette gelangen. Besonders problematisch ist das bei Reis, der in vielen Ländern ein Grundnahrungsmittel ist. Hier kann die Kadmiumaufnahme über die Körner etwa die Hälfte der Gesamtbelastung durch die Ernährung ausmachen. ...

August 2, 2026

Industriedialog Neue Mobilität Sachsen diskutiert vernetzte, automatisierte Mobilität im BMW Group Werk Leipzig; Chips-Investitionen stärken sächsische Automobilindustrie

Industriedialog Neue Mobilität Sachsen diskutiert vernetzte, automatisierte Mobilität im BMW Group Werk Leipzig; Chips-Investitionen stärken sächsische Automobilindustrie Industriedialog Neue Mobilität Sachsen diskutiert Perspektiven der vernetzten und automatisierten Mobilität in der Automobil- und Zuliefererindustrie Industriedialog Neue Mobilität Sachsen diskutiert Perspektiven der vernetzten und automatisierten Mobilität in der Automobil- und Zuliefererindustrie 30.08.2023, 10:40 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell) Im BMW Group Werk Leipzig findet heute der 4. Industriedialog Neue Mobilität Sachsen statt, organisiert von der Kompetenzstelle Effiziente Mobilität Sachsen im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA). Es liegen aktuell rund 170 Anmeldungen aus Wirtschaft, Verwaltung und Forschung vor. ...

August 2, 2026

Sächsisches Staatsministerium veranstaltet 4. Industriedialog Neue Mobilität Sachsen im BMW Group Werk Leipzig; Rund 170 Anmeldungen aus Wirtschaft, Verwaltung, Forschung

Sächsisches Staatsministerium veranstaltet 4. Industriedialog Neue Mobilität Sachsen im BMW Group Werk Leipzig; Rund 170 Anmeldungen aus Wirtschaft, Verwaltung, Forschung Medienservice Sachsen - Pressemitteilung Seite 1 von 3 Medieninformation Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz Ihr Ansprechpartner Jens Jungmann Durchwahl Telefon +49 351 564 80600 Telefax +49 351 564 80680 presse@smwa.sachsen.de* 30.08.2023 Industriedialog Neue Mobilität Sachsen diskutiert Perspektiven der vernetzten und automatisierten Mobilität in der Automobil- und Zuliefererindustrie Im BMW Group Werk Leipzig ndet heute der 4. Industriedialog Neue Mobilität Sachsen statt, organisiert von der Kompetenzstelle Efziente Mobilität Sachsen im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA). Es liegen aktuell rund 170 Anmeldungen aus Wirtschaft, Verwaltung und Forschung vor. Unter dem Leitgedanken »Vernetzte, automatisierte Mobilität: Spurwechsel in Richtung Vertrauen und Alltagstauglichkeit oder Zukunftsmusik?« skizzieren zahlreiche Fachvorträge die Chancen und Herausforderungen der Transformation, stellen Entwicklungen und Trends heraus und gewähren Einblicke zum Stand der Umsetzung in der Automobilproduktion. Das Tagungsprogramm ist vielseitig: Von der vernetzten Infrastruktur über vernetztes und automatisiertes Fahren bis hin zu Anwendungen für neue Mobilitätslösungen gilt es, die Auswirkungen der Mobilitätswende auf die Automobilindustrie sowie den Verkehrs- und Mobilitätssektor zu diskutieren. Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig: »Die sächsische Automobilindustrie beweist, dass Transformation gelingen kann. Wir haben inzwischen fast die gesamte Wertschöpfungskette der Elektromobilität in Sachsen. Wir wollen diesen Vorsprung weiter ausbauen und durch die gezielte Förderung von Forschung, Entwicklung und Anwendung die Nase vorn behalten. Uns bleibt auch gar keine andere Wahl. Wir müssen noch schneller werden, weil ich möchte, dass auch in Zukunft Autos in Deutschland gebaut werden – und nicht nur in China oder den USA.« Mit Blick auf die Bundesförderungen für die Halbleiterindustrie ergänzt Dulig: »Chips sind das Erdöl des 21. Jahrhunderts. Ohne Chips wird heute kein Auto mehr gebaut. Deshalb sind die aktuellen Investitionen von Inneon und TSMC ein riesiger Erfolg für Sachsen und werden Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden www.smwa.sachsen.de Zu erreichen ab Bahnhof Dresden-Neustadt mit den Straßenbahnlinien 3 und 9, ab Dresden-Hauptbahnhof mit den Linien 3, 7 und 8. Haltestelle Carolaplatz. ...

August 2, 2026