BASE zwei Erdwärmesondenbohrungen in Crinitzberg, Gemarkung Obercrinitz (Flurstück 434/8); Zulassung erteilt gemäß StandAG §21(2) Nr.4
BASE zwei Erdwärmesondenbohrungen in Crinitzberg, Gemarkung Obercrinitz (Flurstück 434/8); Zulassung erteilt gemäß StandAG §21(2) Nr.4 BASE - Service - zwei Erdwärmesondenbohrungen in Crinitzberg, Gemarkung Obercrinitz (Flurstück 434/8) zwei Erdwärmesondenbohrungen in Crinitzberg, Gemarkung Obercrinitz (Flurstück 434 Das BASE erklärt sein Einvernehmen hinsichtlich der Erteilung der Zulassung für vorgenanntes Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 StandAG. Das BASE erklärt sein Einvernehmen hinsichtlich der Erteilung der Zulassung für vorgenanntes Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 StandAG.