Franz Heitzendorfer leitet Naturgarten-Führung in Sand und Ton; 9 Gärten mit Plakette Natur im Garten

Franz Heitzendorfer leitet Naturgarten-Führung in Sand und Ton; 9 Gärten mit Plakette Natur im Garten Sand und Ton - Naturgarten-Führung zu den Tagen der offenen Gärten Sand und Ton - Naturgarten-Führung zu den Tagen der offenen Gärten Route Wie erfolgt die Anreise? Mit dem Auto Anreise mit dem ÖPNV Entdecken Sie einen außergewöhnlichen Naturgarten, der mit der Plakette „Natur im Garten" ausgezeichnet wurde! Bei dieser speziellen Führung erfahren Sie alles über die Kriterien und Besonderheiten dieses besonderen Gartens. ...

August 9, 2026

DRK-Kreisverband Fläming-Spreewald e.V. Eröffnung des Gesundheitsbusses in Luckau; Krankheitsbedingt abgesagt, Ersatztermin offen

DRK-Kreisverband Fläming-Spreewald e.V. Eröffnung des Gesundheitsbusses in Luckau; Krankheitsbedingt abgesagt, Ersatztermin offen DRK-Kreisverband Fläming Spreewald e.V. Ich suche Pflege, Senioren und Generationen Inklusion und Vielfalt Flüchtlingshilfe Familienzentren und Mehrgenerationenhäuser Kindertagesbetreuung Jugendarbeit und Sozialarbeit an Schulen Beratungsangebote Hilfe in der Not Ehrenamtliche Tätigkeit Fahrdienst Erste-Hilfe-Kurse Blutspende Veranstaltungsabsicherung Mitmachen Ortsverbände Bereitschaften Wasserwacht Jugendrotkreuz Wohlfahrts- und Sozialarbeit Mitglied werden Jugendarbeit und Sozialarbeit an Schulen Ihr neues MM7 jetzt schon online lesen. Volle Konzentration, großes Herz: Unsere Ehrenamtlichen auf der ILA ...

August 9, 2026

Stadt Königs Wusterhausen Pilotprojekt Gefahrenstellen.de Meldung von Gefahrenstellen Königs Wusterhausen; Basisdaten für notwendige Maßnahmen

Stadt Königs Wusterhausen Pilotprojekt Gefahrenstellen.de Meldung von Gefahrenstellen Königs Wusterhausen; Basisdaten für notwendige Maßnahmen Der städtische Elternbeirat hat für die Abfrage von Gefahrenstellen gefahrenstellen.de für eine Kooperation gewinnen können. Hierdurch ist die Meldung via Online-Portal, iOS- oder Android-APP sehr einfach und auch mobil möglich. Mit dieser Initiative wird in Königs Wusterhausen ein Pilotprojekt gestartet, welches über mehrere Monate läuft, regelmäßig evaluiert wird und somit schnell Basisdaten für notwendige Maßnahmen zur Verfügung stellen kann. Der Präventionsrat der Stadt Königs Wusterhausen und das Ordnungsamt werden sich mit den Daten in mehreren Zyklen beschäftigen, sie auswerten und entsprechende Maßnahmen ableiten. Über diese Maßnahmen wird die Bürgerschaft dann informiert und die Plattform regemäßig aktualisiert. ...

August 8, 2026

Movens Solutions GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Cottbus; Insolvenzverwalter bestellt: Prof. Dr. Torsten Martini

Movens Solutions GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Cottbus; Insolvenzverwalter bestellt: Prof. Dr. Torsten Martini Veröffentlichungsdatum: 07.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 63 IN 181/26 Gericht: Cottbus Name, Vorname / Bezeichnung: Movens Solutions GmbH Sitz / Wohnsitz: Berlin Register: Berlin, HRB 233765 63 IN 181/26 | In dem Verfahren über den Antrag der Movens Solution GmbH, Robert-Guthmann-Str. 14 A, 15713 Königs Wusterhausen OT Niederlehme, vertreten durch die Geschäftsführer Severino Valentin Banik und Anja Fröhlich - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. Movens Solution GmbH, Robert-Guthmann-Str. 14 A, 15713 Königs Wusterhausen OT Niederlehme, vertreten durch die Geschäftsführer Severino Valentin Banik und Anja Fröhlich Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister Register-Nr.: HRB 233765 - Schuldnerin - Geschäftszweig/Beschäftigung: Vermietung von Fahrzeugen, Wohnmobilen und Caravans, die Durchführung von Transportaufträgen bis 3,5 t sowie die Vermittlung von Transportaufträgen jeglicher Art und die gewerbliche Personenbeförderung mit Taxi, Mietwagen und Chauffeurservice. | 1. Das am 24.04.2026 bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 05.08.2026 um 16:12 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini Kantstraße 164, 10623 Berlin 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 16.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf Mittwoch, 28.10.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 030, EG, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, 03048 Cottbus Hinweise: Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. 5. Prüfungstermin wird anberaumt auf Mittwoch, 28.10.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 030, EG, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, 03048 Cottbus Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 9. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Cottbus Gerichtsplatz 2 03046 Cottbus einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. Az.: 63 IN 181/26 | Amtsgericht Cottbus Insolvenzgericht Beschluss | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Movens Solution GmbH, Robert-Guthmann-Str. 14 A, 15713 Königs Wusterhausen OT Niederlehme, vertreten durch die Geschäftsführer Severino Valentin Banik und Anja Fröhlich Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister Register-Nr.: HRB 233765 - Schuldnerin - | hat das Amtsgericht Cottbus am 07.08.2026 beschlossen: | Der Beschluss des Amtsgerichts Cottbus vom 05.08.2026 wird im Tenor wie folgt berichtigt (Berichtigungen jeweils in kursiv und Fettdruck): Ziff. 4 des Beschlusses: Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, die Zustimmung der Gläubigerversammlung zur bestmöglichen Veräußerung aller immateriellen und materiellen Vermögensgegenstände der Schuldnerin, mindestens für einen Kaufpreis von 8 TEUR, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehre

August 7, 2026

Brandenburger Präventionskonferenz in Brandenburg; Livestream überträgt Vorträge und Podiumsdiskussion

Brandenburger Präventionskonferenz in Brandenburg; Livestream überträgt Vorträge und Podiumsdiskussion 1 9:30 Uhr | Ankommen/ Begrüßungskaffee 10:00 - 10:15 Uhr | Begrüßung 10:15 - 10:40 Uhr | Grußworte der Partner*innen der Landesrahmenvereinbarung Brandenburg Staatssekretärin Dr. Friederike Haase Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlicher Zusammenhalt Rebecca Zeljar Verband der Ersatzkassen e.V., Leiterin der Landesvertretung Berlin/Brandenburg 10:40 - 11:45 Uhr | Ein Blick ins Land Der GKV-Evaluationsbericht Ulrike Beyer, Geschäftsstelle ARGE, GKV-Bündnis für Gesundheit Brandenburg Einblicke in die Arbeit des Landkreises Dahme-Spreewald Elisa Florstedt, Landkreis Dahme-Spreewald, Gesundheitskoordinatorin, Projektkoordination Kommunales Gesamtkonzept für Kinder aus sucht- und psychisch belasteten Familien ...

August 7, 2026

Rotkreuz-Museum Luckenwalde eröffnet Jubiläums-Ausstellung im Haus des Ehrenamts Luckenwalde anlässlich 25 Jahre Museum; Depotobjekte-Ausstellung verlängert bis 31. Oktober 2026

Rotkreuz-Museum Luckenwalde eröffnet Jubiläums-Ausstellung im Haus des Ehrenamts Luckenwalde anlässlich 25 Jahre Museum; Depotobjekte-Ausstellung verlängert bis 31. Oktober 2026 MM7 :: DRK Kreisverband Fläming-Spreewald e.V. Ausgabe 3/2026 Menschlichkeit Unparteilichkeit Neutralität Unabhängigkeit Freiwilligkeit Einheit Universalität Die u Ein Haus voller Rotkreuzschätze u Wenn aus Nachbarn ein Netzwerk wird u 30 Jahre Besondere Wohnform Haus am Heidefeld MITGLIEDERMAGAZIN Kreisverband Fläming-Spreewald e.V. 2 DRK Kreisverband Fläming-Spreewald e.V. • Mitgliedermagazin 3/2026 • www.drk-fs.de Ort: Haus des Ehrenamts Neue Parkstraße 18 14943 Luckenwalde geöffnet: Mo. bis Fr. zu den Öffnungszeiten der Kreisgeschäftsstelle und nach Vereinbarung; Eintritt frei! Kontakt: Rainer Schlösser 0151 15591977 museum@drk-fs.de Schätze des Rotkreuz-Museums Eine Ausstellung des Rotkreuz-Museums Luckenwalde und des DRK-Kreisverbands Fläming-Spreewald 29. Juni 2026 bis 30. September 2026 Ausstellung zum 25jährigen Bestehen des Museums Die Ausstellung wird bis zum 31. Oktober 2026 verlängert ...

August 7, 2026

Gemeinde Schönefeld STADTRADELN 2026 vom 29.08. bis zum 19.09.; Dritter Platz im Landkreis Dahme-Spreewald

Gemeinde Schönefeld STADTRADELN 2026 vom 29.08. bis zum 19.09.; Dritter Platz im Landkreis Dahme-Spreewald STADTRADELN 2026 vom 29.08. bis zum 19.09. - Gemeinde Schönefeld Rathaus & Politik Aktuelles Rathaus Öffnungszeiten Bürgermeister Ämter & Mitarbeiter*innen Gleichstellungsbeauftragte Karriere in Schönefeld Leitbild der Gemeinde Ausschreibungen Vergaben Satzungen und Ordnungen Übernachtungssteuer Bekanntmachungen Presse Bürgerservice Bürgerinformation Online Dienste Online Terminbuchung Dienstleistungen A-Z Formulare Fundbüro Politik Sitzungsplan Haushaltsplan der Gemeinde Bürgerinformationssystem Login Informationssystem für Gemeindevertreter Livestream Wahlen ...

August 7, 2026

Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) ist Gastgeber des Spreewälder Gurkentags; Rückkehr zum Ursprungsort

Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) ist Gastgeber des Spreewälder Gurkentags; Rückkehr zum Ursprungsort 2026_08_Stadtanzeiger [ET 14.08.26] powěstnik města Lubina PA alle HH mit Amtsblatt für die Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) LÜBBENER STADTANZEIGER News aus dem Rathaus luebben.de Stadtleben Vereine Kirchen luebben.de Das Rathaus auf Instagram @stadtluebben spreewald NEWS AUS DEM RATHAUS Besuchen Sie unsere Kanäle: WILLKOMMEN | WITAJŚO K NAM! GURKENTAG 2027 KOMMT NACH LÜBBEN Staffelstab übergeben Mit der symbolischen Staffelstabübergabe am 1. August 2026 auf dem Höllberghof in Heideblick steht fest: Lübben (Spree- wald)/Lubin (Błota) ist am 7. August 2027 Gastgeberin des Spreewälder Gurkentags. Das traditionsreiche Fest wurde 1999 vom Spreewaldverein e. V. in Lübben ins Leben gerufen und kehrt damit an seinen Ursprungsort zurück. Gemeinsam mit re- gionalen Partner*innen laufen nun die Vor- bereitungen für einen Tag voller Tradition, regionaler Spezialitäten und Spreewälder Lebensart. Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) | 14. August 2026 | Nummer 8 | Jahrgang 35 | www.luebben.de ...

August 7, 2026

Museum Schloss Lübben Museumsnacht; Großes Publikum erwartet

Museum Schloss Lübben Museumsnacht; Großes Publikum erwartet L26_Tourismus_Newsletter_Hier ist was los_06 WILLKOMMEN WITAJŚO K NAM! Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) | Nr. 6 | 07.08. – 11.09.2026 IN LÜBBEN IST WAS LOS … Mi & Fr | 08:00 — 15:00 | Marktplatz Lübbener Wochenmarkt Di | 08:00 — 14:00 | Breite Straße Grüner Markt MÄRKTE 13.08. | 17:00 | Paul-Gerhardt-Kirche Eröffnung: Ausstellung „Unterwegs auf dem Paul-Gerhardt-Weg“ 15.08. | 09:30 | Paul-Gerhardt-Kirche Brandenburgische Orgelreise 15.08. | 18:38 | KNAUS Campingpark Beach- & Strandbarfest 16.08. | 11:00 –1 7:00 | Gasthaus Lehnigksberg Heuschoberfest auf Lehnigksberg 01.09. | 18:00 Uhr | Innenhof am Hexenturm MusiKultur – Open Stage 04.09. | 17:00 Uhr | Schloss Lübben Lit.-musikalischer Vortrag über Eva Zeller 06.09. | Neuendorf 4. Neuendorfer Feuerwehr-Frühschoppen 09.09. | 18:30 Uhr | Herrenhaus Neuhaus Musizierstunde der Kreismusikschule 12.09. | 13:00 — 17:00 | Sportplatz F.-L.-Jahn-Str. Interkulturelles Picknick-Fest Info: luebben.de/tourismus 12.09. | 16:00 — 22:00 | Museum Schloss Lübben Museumsnacht Info: museum-luebben.de 13.09. | 10:00 — 17:00 | Museum Schloss Lübben Tag des offenen Denkmals 13.09. | 09:45 | Lübben RangerTour: Wald im Wandel VERANSTALTUNGEN tgl. | stündlich | 11:00―16:30 | Hafen 1 & 2 Kahnfahrten von der Schlossinsel Infos: flottes-rudel.de tgl. | auf Anfrage Kahnfahrt im Spreewald Infos: spreewaldkahnfrau.de tgl. | Bootsverleih Lehnigksberg Erlebniskahnfahrt bei loderndem Kaminfeuer Infos: bootsverleih-lehnigksberg.de ...

August 6, 2026

Stadt Beeskow beschloss Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. G 16 Industriestrae IV im Norden Beeskows an der Radinkendorfer Straße/Industriestraße; Geltungsbereich ca. 2 ha

Stadt Beeskow beschloss Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. G 16 Industriestrae IV im Norden Beeskows an der Radinkendorfer Straße/Industriestraße; Geltungsbereich ca. 2 ha amtsblatt-nr.-25.2026.pdf Amtsblatt fir die Stadt Beeskow Jahrgang Beeskow, den 16.07.2026 Nr. 25 Inhaltsverzeichnis: A. Bekanntmachungen der Stadt Beeskow Seite 1 Inhaltsverzeichnis und Impressum Seite 2 - 3 Offentliche Bekanntmachung Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. G 16 ,,Industriestrae IV“ der Stadt Beeskow gemaS § 10 (1) BauGB B. Bekanntmachungen anderer Stellen ...

August 4, 2026