Caritasverband für die Diözese Passau und das Bistum Passau laden Mitarbeiterinnen zu Gesundheitstagen 2026 in Altötting, Niederalteich, Freyung und Passau; Stresslevelmessung mit AOK-Stresspilot

Caritasverband für die Diözese Passau und das Bistum Passau laden Mitarbeiterinnen zu Gesundheitstagen 2026 in Altötting, Niederalteich, Freyung und Passau; Stresslevelmessung mit AOK-Stresspilot Gesundheitstage 2026: Gemeinsam für mehr Sicherheit, Gesundheit und innere Stärke Pressemitteilung Gesundheitstage 2026: Gemeinsam für mehr Sicherheit, Gesundheit und innere Stärke Der Caritasverband für die Diözese Passau und das Bistum Passau laden ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu den gemeinsamen Gesundheitstagen 2026 ein. Vom 28. September bis 2. Oktober macht das vielfältige Programm Station in Altötting, Niederalteich, Freyung und Passau. Erschienen am: 07.08.2026 Herausgeber: Caritasverband für die Diözese Passau e. V. Steinweg 8 94032 Passau 0851 392-0 0851 392-177 0851 392-0 0851 392-177 0851 392-177 info@caritas-passau.de www.caritas-passau.de ...

August 7, 2026

Regierung von Oberbayern Anhang 1 zum IE-Überwachungsplan Immissionsschutz; zahlreiche Standorte mit IE-RL-Überwachung vorgesehen

Regierung von Oberbayern Anhang 1 zum IE-Überwachungsplan Immissionsschutz; zahlreiche Standorte mit IE-RL-Überwachung vorgesehen IE-Überwachungsplan PDF Anhang 1 zum Überwachungsplan der Regierung von Oberbayern für den Bereich Immissionsschutz Überwachungsbehörde Name / Firma Standort Straße / Ortsteil Anlage Nr. Anhang I IE-RL Überwachung der Einleitung durch das Wasserwirtschaftsamt nur Haupttätigkeit in der Anlage Regierung/KVB/LfU/Bergamt Begriffsbestimmung entsprechend Artikel 3 Nr. 3 der Richtlinie 2010/75/EU vom 24.11.2010 - IE-RL Regierung von Oberbayern Biomasseheizkraftwerk Zolling GmbH 85406 Zolling Leininger Str. 1 Biomasse-Heizkraftwerk Zolling 5.2.b nein BSH Bosch und Siemens Hausgeräte GmbH 83301 Traunreut Werner-von-Siemens-Str. 200 Biomasse-Heizkraftwerk Traunreut 5.2.a nein Heinz Entsorgung GmbH & Co. KG 85368 Moosburg a.d.Isar Neue Industriestr. 1 Sonderabfallzwischenlager Moosburg 5.5 nein Heizkraftwerk Altenstadt GmbH & Co. KG 86972 Altenstadt Triebstr. 90 Biomasse-Heizkraftwerk Altenstadt 5.2.a ja Iqony Energies GmbH 85375 Neufahrn b.Freising Ludwig-Erhard-Str. 13 Biomasse-Heizkraftwerk Neufahrn 5.2.a nein Onyx Kraftwerk Zolling GmbH & Co. KGaA 85406 Zolling Leininger Str. 1, OT Anglberg Kraftwerk Zolling 1.1 ja Stadtwerke Rosenheim GmbH & Co. KG 83022 Rosenheim Färberstraße 47 Heizkraftwerk Rosenheim 1.1 ja SWM Services GmbH 80797 München Kathi-Kobus-Str. 3 Heizwerk Kathi-Kobus-Straße 1.1 nein 80799 München Türkenstr. 42 a Heizwerk Theresienstraße 1.1 nein 80807 München Frankfurter Ring 181 Heizkraftwerk Freimann 1.1 nein 81249 München Bodenseestr. 351 Heizkraftwerk Freiham 1.1 nein 81371 München Schäftlarnstr. 15 Heizkraftwerk Süd 1.1 nein 81379 München Rupert-Mayer-Str. 43 Heizwerk Koppstraße 1.1 nein 81675 München Grillparzerstr. 22 Heizwerk Gaisbergstraße 1.1 nein 81735 München Karl-Marx-Ring 91 Heizwerk Perlach 1.1 nein 85774 Unterföhring Münchner Str. 22 Heizkraftwerk Nord 1.1 ja Uniper Kraftwerke GmbH 85088 Vohburg a.d.Donau Paarstr. 30, OT Irsching Kraftwerk Irsching 1.1 ja 85098 Großmehring Bayernwerkstr. 30 Kraftwerk Ingolstadt 1.1 ja Stadt Ingolstadt AUDI AG 85045 Ingolstadt Ettinger Str. Emulsionsverdampfungsanlage 5.1.b ja Heizhaus Ost und West 1.1 nein Lackiererei 6.7 ja BSR Bodensanierung Recycling GmbH 85053 Ingolstadt Bunsenstr. 19 Abfallzwischenlager 5.5 nein Büchl Entsorgungswirtschaft GmbH 85053 Ingolstadt Robert-Bosch-Str. 1-5 Behandlungsanlage für gefährliche Abfälle 5.1.d nein Shredderanlage (vormals: Altholzshredder) 5.3.b.ii nein Karl Hülmeyer 85051 Ingolstadt Weiherstr. 25 Oberflächenbehandlung 2.6 nein Michael Oblinger Recycling GmbH & Co. KG 85055 Ingolstadt Moosmüllerweg 9 Abfallzwischenlager 5.5 nein Milchwerke Ingolstadt-Thalmässing eG 85051 Ingolstadt Münchener Str. 125 Milchwerk 6.4.c ja von 16 Seite 1 ...

August 6, 2026

Staatliches Bauamt Passau saniert Deggendorfer B 11-Tunnel; Neun Wochen Vollsperrung geplant

Staatliches Bauamt Passau saniert Deggendorfer B 11-Tunnel; Neun Wochen Vollsperrung geplant B 11-Tunnel Deggendorf Das Staatliche Bauamt Passau bereitet die Sanierung der hellen Asphaltfahrbahn und weiterer Baumaßnahmen im Deggendorfer B 11-Tunnel vor. In Abstimmung mit Stadt und Landkreis Deggendorf sowie der Autobahn GmbH sind die Arbeiten nun im Sommer 2029 vorgesehen. Außerdem wird heuer im Herbst ein neues Wartungskonzept angewendet. Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter: „Überall in Bayern setzen wir uns für eine starke, zuverlässige und moderne Infrastruktur ein. Auch die Menschen und die Wirtschaft in Niederbayern sind darauf angewiesen! Der Deggendorfer B11-Tunnel muss nach 30 Jahren umfassend ertüchtigt werden. Wir machen uns bereits weit im Vorfeld Gedanken, um die Auswirkungen der Bauarbeiten auf den Verkehr möglichst gering zu halten. Das gilt auch für die regelmäßige Tunnelwartung. Schon ab diesem Herbst führen wir ein neues Konzept ein, bei dem die Arbeiten in die verkehrsärmeren Abend- und Nachtstunden gelegt werden.“ ...

August 6, 2026

OSG Baden-Baden verpflichtet Firouzja, Giri, Aronian in der Bundesliga; Topstars am Spitzenbrett

OSG Baden-Baden verpflichtet Firouzja, Giri, Aronian in der Bundesliga; Topstars am Spitzenbrett Faustino Oro im Werderteam: Bundesligakader für Saison 2026/27 stehen fest | Schachbundesliga Faustino Oro im Werderteam: Bundesligakader für Saison 2026 Im Oktober geht die neue Saison und damit die Jagd auf Meister Viernheim los. Schafft es Baden-Baden anders als in der letzten Saison, regelmäßig eine schlagkräftige Truppe aufzustellen, ist der ehemalige Serienmeister Titelkandidat Nummer 1. Aber auch der Blick in die Abstiegsregion verspricht viel Spannung. Hier ein Überblick über die Teams in der kommenden Saison, dabei beziehen sich die Durchschnittswerte der Teams immer auf die ersten zehn gemeldeten Spieler – wohlwissend, dass die jeweilige Spieltagsaufstellung schwer vorhersehbar ist. ...

August 6, 2026

Pfarrer Pfarrverband Freyung geht in Ruhestand Freyung-Kreuzberg-Ringelai; Ruhestand am 01.09.2026

Pfarrer Pfarrverband Freyung geht in Ruhestand Freyung-Kreuzberg-Ringelai; Ruhestand am 01.09.2026 Freyung · Kreuzberg · Ringelai Pfarrverband Freyung Pfarrbrief für den Zeitraum vom 10. August 2026 bis zum 27. September 2026 (Pfarrbrief Nr. 05—Jahrgang 2026) 2 Inhaltsverzeichnis Titelbild: Gaby Bessen, in: Pfarrbriefservice.de. Geistliches Wort 3 Gottesdienstordnung für den Pfarrverband Freyung 6 Taufen und Tauftermine 8 Sterbefälle 9 Gottesdienstordnung 10.08.2026—27.09.2026 10 Vorstellung von Pastoralassistent Markus Prestel 23 Mitteilungen für den Pfarrverband 24 Aus den Pfarreien 30 Sie bewegt sich doch 51 Bibel für Kinder 52 Rätsel 53 Ansprechpartner und Kontakte 54 Pfarrverbandsbüro 55 ...

August 4, 2026

KJF gratuliert 569 jungen Menschen in der Diözese Regensburg zu erfolgreichen Schulabschlüssen; 95 Prozent Abschlussquote

KJF gratuliert 569 jungen Menschen in der Diözese Regensburg zu erfolgreichen Schulabschlüssen; 95 Prozent Abschlussquote KJF gratuliert zu erfolgreichen Schulabschlüssen KJF gratuliert zu erfolgreichen Schulabschlüssen Neuer Abschnitt für 569 junge Menschen Das Schul- und Ausbildungsjahr ist zu Ende: 569 junge Menschen haben in den Förderzentren und Ausbildungseinrichtungen der Katholischen Jugendfürsorge der Diözese Regensburg (KJF) e. V. erfolgreich ihre Schul- oder Ausbildungszeit abgeschlossen. 133 Schülerinnen und Schüler und 436 Auszubildende mit Förderbedarf aus einem Förderzentrum, einer Förderberufsschule oder einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation der KJF starten nun in einen neuen Lebensabschnitt. ...

August 4, 2026

Caritas Deggendorf bedankt ehrenamtliche Engagierte in Deggendorf; Seit Mai neuer Vorstand Josef Kandler vorgestellt

Caritas Deggendorf bedankt ehrenamtliche Engagierte in Deggendorf; Seit Mai neuer Vorstand Josef Kandler vorgestellt Ein Dankesfest für alle ehrenamtlich Engagierten Pressemitteilung Ein Dankesfest für alle ehrenamtlich Engagierten Ein Fest als Danke an alle, die die Caritasarbeit freiwillig und oft über viele Jahre hinweg unterstützen. Erschienen am: 03.08.2026 Herausgeber: Caritasverband f. d. Landkreis Deggendorf e. V. Pferdemarkt 20 94469 Deggendorf +49 991 3897-0 +49 991 3897-21 +49 991 3897-0 +49 991 3897-21 +49 991 3897-21 ...

August 3, 2026

Caritasverband f. d. Landkreis Deggendorf e. V. Interkulturelles Familienfest im Garten der Caritas am Pferdemarkt, Deggendorf; Starker Beitrag zu Inklusion in Deggendorf

Caritasverband f. d. Landkreis Deggendorf e. V. Interkulturelles Familienfest im Garten der Caritas am Pferdemarkt, Deggendorf; Starker Beitrag zu Inklusion in Deggendorf Interkulturelles Familienfest ein voller Erfolg Pressemitteilung Interkulturelles Familienfest ein voller Erfolg Integration und Inklusion gelingen dort, wo Menschen zusammenkommen, gemeinsam lachen und miteinander Zeit verbringen, wie bei unserem Familienfest Erschienen am: 03.08.2026 Herausgeber: Caritasverband f. d. Landkreis Deggendorf e. V. Pferdemarkt 20 94469 Deggendorf +49 991 3897-0 +49 991 3897-21 +49 991 3897-0 +49 991 3897-21 +49 991 3897-21 ...

August 3, 2026

SportWoche für Alle – deutschlandweites Breitensportprogramm in Deutschland; Bundesweite Inklusionsangebote

SportWoche für Alle – deutschlandweites Breitensportprogramm in Deutschland; Bundesweite Inklusionsangebote SportWoche für Alle - Die deutschlandweiten Angebote 2025 SportWoche für Alle das deutschlandweite Programm 2026 Inklusion durch Sport Vielfalt & 19.-26. SEPTEMBER 2026 SPORT WOCHE DAS ANGEBOT 2026 powered by: Foto © Jannik Czauderna Die SportWoche für Alle bietet vom 19. bis 26. September 2026 ein buntes und vielfältiges Breitensport- programm. Reingeschnuppert werden kann in Sportangebote für Menschen mit Behinderung und inklusive Sportangebote für Menschen mit und ohne Behinderung in ganz Deutschland. 19.-26. SEPTEMBER 2026 SPORT WOCHE Hier findet sie statt Veranstal­ tungen in: Baden-Württemberg ������������3 Bayern��������������������������������������9 Berlin��������������������������������������17 Brandenburg ������������������������18 Bremen����������������������������������19 Hessen�����������������������������������20 Mecklenburg- Vorpommern������������������������21 Niedersachsen ���������������������26 Nordrhein-Westfalen ���������28 Rheinland-Pfalz �������������������34 Saarland ��������������������������������36 Sachsen ���������������������������������39 Sachsen-Anhalt��������������������41 Schleswig-Holstein��������������42 Thüringen������������������������������44 Klicke auf die interaktive Karte, um Angebote der jeweiligen Bundesländer zu finden. Sei dabei ! ...

August 3, 2026

Gaby's Pflegedienst GmbH Insolvenzverfahren eröffnet am 01.08.2026 Passau; Insolvenzverwalter bestellt: Markus Stoppelkamp

Gaby’s Pflegedienst GmbH Insolvenzverfahren eröffnet am 01.08.2026 Passau; Insolvenzverwalter bestellt: Markus Stoppelkamp Veröffentlichungsdatum: 03.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: IN 221/26 Gericht: Passau Name, Vorname / Bezeichnung: Gaby’s Pflegedienst GmbH Sitz / Wohnsitz: Passau Register: Passau, HRB 10693 IN 221/26 | In dem Verfahren über den Antrag d. Gaby’s Pflegedienst GmbH, Bockhof 2, 94034 Passau, vertreten durch die Geschäftsführer Thaler Gabriele und Thaler Rainer Registergericht: Amtsgericht Passau Registergericht Register-Nr.: HRB 10693 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Fehse Sebastian, Alte Landstr. 25, 85521 Ottobrunn, Gz.: 35425 Geschäftszweig/Beschäftigung: Betrieb eines Pflegedienstes auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen drohender Zahlungsunfähigkeit am 01.08.2026 um 08.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Stoppelkamp Markus Bahnhofstraße 57, 94469 Deggendorf Telefon: +49(991)37177-0 Telefax: +49(991)37177-10 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 07.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. 4. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf Donnerstag, 27.08.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 6, EG, Schustergasse 4, 94032 Passau Hinweise: Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. 5. Die Prüfung der angemeldeten Forderungen erfolgt gem. § 5 Abs. 2 InsO im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 12.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 9. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Auszug aus den Gründen: Der Antrag ist am 13.07.2026 beim Insolvenzgericht Passau eingegangen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Passau Schustergasse 4 94032 Passau einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Passau - Insolvenzgericht - 03.08.2026

August 3, 2026