Sicheneder Werbeartikel GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Passau; Gläubiger melden Forderungen bis 14.09.2026.

Sicheneder Werbeartikel GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Passau; Gläubiger melden Forderungen bis 14.09.2026. Veröffentlichungsdatum: 03.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: IN 165/26 Gericht: Passau Name, Vorname / Bezeichnung: Sicheneder Werbeartikel GmbH Sitz / Wohnsitz: Passau Register: Passau, HRB 727 IN 165/26 | In dem Verfahren über den Antrag d. Sicheneder Werbeartikel GmbH, Kleiner Exerzierplatz 4, 94032 Passau, vertreten durch den Geschäftsführer Sicheneder Peter Registergericht: Amtsgericht Passau Registergericht Register-Nr.: HRB 727 - Schuldnerin - Geschäftszweig/Beschäftigung: Handel mit Werbeartikeln auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.08.2026 um 08.00 Uhr eröffnet. 2. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt: Rechtsanwältin Roggenhofer Elisabeth Bahnhofstraße 57, 94469 Deggendorf Telefon: +49(991)3447678-0 Telefax: +49(991)3447678-25 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 14.09.2026 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; die Insolvenzverwalterin kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Die Insolvenzverwalterin muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen der Insolvenzverwalterin oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 19.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 14.09.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind der Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Die Insolvenzverwalterin wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Auszug aus den Gründen: Der Antrag ist am 09.06.2026 beim Insolvenzgericht Passau eingegangen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Passau Schustergasse 4 94032 Passau einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Passau - Insolvenzgericht - 03.08.2026

August 3, 2026

Deutsche Bischöfe rufen zum Caritas-Sonntag 2026 in Berlin öffentlich auf; Generationen verbinden, Verantwortung füreinander betont und darüber hinaus

Deutsche Bischöfe rufen zum Caritas-Sonntag 2026 in Berlin öffentlich auf; Generationen verbinden, Verantwortung füreinander betont und darüber hinaus Nr. 8 Münster, den 1. August 2026 Jahrgang CLX I N H A L T Verlautbarungen der Deutschen Bischöfe Art. 125 Aufruf der deutschen Bischöfe zum Caritas-Sonntag 2026 382 Erlasse des Bischofs Art. 126 2. Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) (2. KDG-Änderungsgesetz) 383 Art. 127 Wahlordnung für den Kirchensteuerrat für den nordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münster 383 Art. 128 Zur Priesterbruderschaft St. Pius X. und zum Umgang im Bistum Münster 389 Art. 129 Regelungen für Feiern in der Liturgie des Vetus ordo, insbesondere für Eheschließun- gen, im Bistum Münster 390 Art. 130 Neubildung des Priesterrats 391 Art. 131 Ernennung weiterer Ansprechpersonen für das Verfahren bei Fällen sexuellen Miss- brauchs 392 Erlasse und Verlautbarungen des Diözesanadministrators Art. 132 Ordnung Pastoralpsychologischer Basiskurs 393 Verordnungen und Verlautbarungen des Bischöflichen Generalvikariats Art. 133 Festlegung des Richtzeitraums für die Wahl des Kirchensteuerrates im nordrhein- westfälischen Teil des Bistums Münster 395 Art. 134 Veröffentlichung freier Stellen für Priester und Pastoralreferentinnen/-referenten 395 Art. 135 Personalveränderungen 397 Art. 136 Unsere Toten 401 Verordnungen und Verlautbarungen des Bischöflichen Offizialates (Diözesangericht) Art. 137 Mitglieder des Kirchlichen Schlichtungsausschusses beim Bischöflichen Offizialat Münster 402 Art. 138 Personalveränderungen 404 KIRCHLICHES AMTSBLATT ...

August 2, 2026

10. Jahrgangsstufe unternimmt Studienfahrt nach Berlin; Gemeinschaft der 10. Jahrgangsstufe gestärkt

Jahrgangsstufe unternimmt Studienfahrt nach Berlin; Gemeinschaft der 10. Jahrgangsstufe gestärkt Studienfahrt der 10. Jahrgangsstufe nach Berlin Neue Produkte von Christian Holmer • 31. Juli 2026 Mettener Kloster-Wein: „Mettens leichte Priorität“ Die Benediktinerabtei Metten war früher im Besitz mehrerer Weinberger in der Wachau. An diese Zeit der Klostergeschichte wollen wir wieder anknüpfen. Mit einem Bio-Qualitätswein aus der Wachau (Federspiel – Grüner Veltliner) bringen wir genussvolle Momente der Klostergeschichte in die heutige Zeit. Ab sofort ist der Wein an der Klosterpforte oder im Laden der Klostergärtnerei erhältlich! Mettener Kaffee-Haferl: Einzeln oder als 4er-Set in vier Farben erhältlich. Das ideale Geschenk oder Mitbringsel als Erinnerung an einen Besuch in der Benediktinerabtei Metten. ...

July 31, 2026

Julia Werner, Bayerns Best 50 – Bayerische Unternehmerin des Jahres 2026, Bayern; Top-Auszeichnung stärkt Frauen in Führung

Julia Werner, Bayerns Best 50 – Bayerische Unternehmerin des Jahres 2026, Bayern; Top-Auszeichnung stärkt Frauen in Führung Bayerns Best 50 2026 Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie Preisträger BEST 50 Bayerns 2026 Der bayerische Mittelstand hat durch Leistung, Einsatz und Kreativität tausende Arbeitsplätze geschaffen und damit maß- geblich zum starken Wirtschaftswachstum und zum Wohl- stand im Freistaat beigetragen. Mit der Auszeichnung BAYERNS BEST 50 ehren wir in die- sem Jahr erneut mittelständische Unternehmen, die in den letzten fünf Jahren trotz schwieriger nationaler und interna- tionaler Rahmenbedingungen ihre Mitarbeiterzahl und ihren Umsatz überdurchschnittlich gesteigert haben. Der Wettbewerb feiert in diesem Jahr seine 25. Auflage und rückt mittelständische Unternehmen in ihrer volkswirtschaftli- chen und sozialen Bedeutung stärker ins öffentliche Augen- merk – zugleich werden sie als unternehmerische Vorbilder sichtbar. Der demografische Wandel und die steigenden Anforderun- gen der modernen Arbeitswelt stellen den bayerischen Mit- telstand vor neue Herausforderungen bei der Fachkräftesi- cherung. Unsere Preisträger haben die Zeichen der Zeit erkannt und engagieren sich aktiv für die Gewinnung und Ausbildung junger Talente. Dieses Engagement rücken wir bei BAYERNS BEST 50 besonders ins Rampenlicht: Heraus- ragende Leistungen in der Berufsausbildung werden mit Son- derpreisen gewürdigt. Wir verleihen erneut den Preis „Bayerische Unternehmerin des Jahres“, um weibliches Unternehmertum zu würdigen und Frauen in Führungspositionen sichtbare Vorbilder zu ge- ben. Aus den Preisträgerinnen und Preisträgern zeichnen wir au- ßerdem besondere Leistungen im Bereich ESG (Environ- mental, Social, Governance) mit einem Sonderpreis aus, um nachhaltige und ethische Geschäftspraktiken zu stärken. Hubert Aiwanger, MdL Bayerischer Staatsminister für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie ...

July 31, 2026

Autofahrer werden durch Entwässerungsarbeiten an der St 2117 bei Pocking in Baustellenbereich beeinträchtigt; Umleitung, Dauer ca. zwei Wochen.

Autofahrer werden durch Entwässerungsarbeiten an der St 2117 bei Pocking in Baustellenbereich beeinträchtigt; Umleitung, Dauer ca. zwei Wochen. Entwässerungsarbeiten an der St 2117 bei Pocking Entwässerungsarbeiten an der St 2117 bei Pocking Auf kurze Verzögerungen sollten sich Autofahrer ab 14. August auf der St 2117 bei Pocking einstellen: Dort finden Entwässerungsarbeiten statt. Während der Arbeiten wird die St 2117 halbseitig gesperrt, der Verkehr wird am Baustellenbereich vorbeigeleitet. Verkehrsteilnehmer werden gebeten, sich auf die veränderte Verkehrsführung einzustellen und etwas mehr Zeit bei ihren Fahrten einzuplanen. Die Arbeiten werden voraussichtlich rund zwei Wochen dauern. ...

July 31, 2026

Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung Antworten zu offenen Themenanforderungen 5. Sitzung Berlin; Breitband 3 Mrd. € Auszahlungen geplant

Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung Antworten zu offenen Themenanforderungen 5. Sitzung Berlin; Breitband 3 Mrd. € Auszahlungen geplant Anlagenkonvolut zum Protokoll der 5. Sitzung des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung Deutscher Bundestag Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung Titel: Anlagenkonvolut zum Prot okoll Anlagenkonvolut zum Protokoll der 5. Sitzung am 14. Juli 2025 Einziger Tagesordnungspunkt Anlage Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung 21. Wahlperiode Dem Ausschuss ist das vorliegende Dokument in nicht barrierefreier Form zugeleitet worden. ...

July 31, 2026

Pfarrgemeinde Neuhausen Wiedereröffnung Pfarrkirche St. Vitus in Neuhausen; Gewölbe über Altarraum neu aufgesetzt

Pfarrgemeinde Neuhausen Wiedereröffnung Pfarrkirche St. Vitus in Neuhausen; Gewölbe über Altarraum neu aufgesetzt Wiedereröffnung der Pfarrkirche St. Vitus in Neuhausen Studiengenossenfest 2026 von Christian Holmer • 26. Juli 2026 Fünf Jubiläen ergeben ein großes Fest Kloster Mönch werden – Mönch sein Geschichte Zu Gast im Kloster Nachrichten Mönch werden – Mönch sein Gymnasium Schulprofil – Mit Freude leben lernen Benediktinische Schule Ausbildungsrichtungen Musik Schüleraustausch Aktuelles – Das bewegt uns Wir über uns – Wer wir sind Schulleitung Lehrerkollegium Schüler Elternbeirat Altmettener Alt und Jung Metten Verein der Freunde Informationen – Gut zu wissen Allgemein Info Übertritt Busverbindungen Offene Ganztagsschule Externe Anlaufstelle ...

July 30, 2026

Erbengemeinschaft Johann Hölzl verkauft Hofanlage in Vornbach am Inn; Provisionsfrei für Käufer

Erbengemeinschaft Johann Hölzl verkauft Hofanlage in Vornbach am Inn; Provisionsfrei für Käufer PowerPoint-Präsentation Hofanlage mit Zehntstadel Exposé der Denkmal-Börse 94152 Neuhaus a. Inn - Vornbach Kaufpreis: 750.000 €, VB Ansprechpartner: Erbengemeinschaft Johann Hölzl Mail: erben-hans@web.de Foto: J. Hölzl Hinweis Alle Angaben beruhen auf Informationen des Verkäufers. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege übernimmt keinerlei Haftung für evtl. nicht oder nicht mehr zutreffende Angaben. Der erfolgreiche Verkauf des Anwesens sowie anderweitige Sachverhaltsänderungen sind dem BLfD unverzüglich mitzuteilen. Die Beschreibung des Denkmals (Objektexposé) wird dann auf entsprechenden Hinweis des Verkäufers entfernt werden. Schäden, die durch unterlassene oder fehlerhafte Informationen des Verkäufers entstehen, sind von diesem zu tragen. Foto: J. Hölzl ...

July 30, 2026

Dorffest 2026 Organisationsteam veranstaltet Dorffest in Altoetting; Erwarteter Erlös ca. 5.000 €

Dorffest 2026 Organisationsteam veranstaltet Dorffest in Altoetting; Erwarteter Erlös ca. 5.000 € August 2026 Unterholzhauser Pfarrblatt 54. Jhg. / Nr. 616 0,50 € GRUßWORT Kontakt für Beiträge: Rudolf.Maier@bistum-passau.de Pfarrverbandsbüro: Öffnungszeiten: Mo-Fr von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, Do von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr Telefon: 08671/95856-120, e-mail: pfarrverband.altoetting@bistum-passau.de Notfallnummer: 0160/234 75 37 Haftung: Verantwortlich für die Beiträge ist der jeweilige Verfasser Beiträge: Rudi Maier (Altes und Neues), Tobias Walschwinkler (Minis), Marianne Speckbacher (Lektoren u. Kommunionhelfer), Elfriede Forstpointner (Kantoren), Franz Jetz (Rund um die Pfarrei) Titelseite: Maria Hausperger mit Kräuterbuschen 2025 (Foto: Franz Jetz) ...

July 30, 2026

Pfarrverband Hauzenberg – Germannsdorf – Haag Gottesdienstordnung August 2026; Hochfest Mariä Aufnahme, Kräuterweihe am 15.08.

Pfarrverband Hauzenberg – Germannsdorf – Haag Gottesdienstordnung August 2026; Hochfest Mariä Aufnahme, Kräuterweihe am 15.08. Pfarrverband Hauzenberg - Germannsdorf - Haag Ausgabe 6 / 2026 03.08.2026 bis 27.09.2026 Pfarrbrief Bild: Christian Schmitt In: Pfarrbriefservice.de 2 Liebe Leserinnen und Leser unseres Pfarrbriefes, endlich ist sie da – die Sommerzeit. Für viele von uns bedeutet sie eine willkommene Pause vom Alltag, Zeit zum Durchatmen, für Begegnungen mit Familie und Freunden oder für einen Urlaub in nah und fern. Andere genießen die ruhigeren Tage zu Hause, die langen Abende und die Schönheit der Natur. ...

July 30, 2026