Pfarrer Monsignore Johannes Hofmann wird in Langquaid nach dreijähriger Tätigkeit verabschiedet; Neue Aufgabe im Bischöflichen Ordinariat Regensburg.

Pfarrer Monsignore Johannes Hofmann wird in Langquaid nach dreijähriger Tätigkeit verabschiedet; Neue Aufgabe im Bischöflichen Ordinariat Regensburg. Patroziniumsgottesdienst in Langquaid Verabschiedung von Pfarrer Monsignore Johannes Hofmann Langquaid, 29. Juli 2026 Mit dem Patrozinium der Pfarrkirche Sankt Jakobus, dem Patron des Marktes Langquaid, und der Verabschiedung von Pfarrer Monsignore Johannes Hofmann standen am Samstag gleich zwei bedeutende Anlässe im Mittelpunkt des Pfarrlebens. Als Festprediger konnte Abt Barnabas Bögle OSB aus der traditionsreichen Benediktinerabtei Ettal begrüßt werden. Das abwechslungsreiche Festprogramm begann mit einem feierlichen Kirchenzug und setzte sich mit dem Patroziniumsgottesdienst in der Pfarrkirche Sankt Jakobus fort. Im Anschluss folgten ein Festakt im Kirchhof, ein geselliges Beisammensein im Pfarrheim sowie als stimmungsvoller Abschluss des Tages eine kleine Nachtmusik. In seiner eindrucksvollen Predigt stellte Abt Barnabas Bögle heraus, dass alle Getauften zur Nachfolge Jesu und zum Jüngersein berufen sind. Besonders betonte er die bedeutende Rolle von Eltern und Großeltern als erste und wichtigste Glaubenszeugen, die den christlichen Glauben an Kinder und Enkel weitergeben. Beim Festakt im Kirchhof wurde Pfarrer Monsignore Johannes Hofmann im Beisein zahlreicher Ehrengäste für sein dreijähriges, engagiertes Wirken in der Pfarreiengemeinschaft Langquaid–Sandsbach–Semerskirchen herzlich gedankt. Zugleich verabschiedeten ihn die Anwesenden mit den besten Wünschen für seine neue Aufgabe im Bischöflichen Ordinariat Regensburg. Das Patrozinium von Pfarrkirche und Markt Mit der Blaskapelle „Heislratzn“ aus Abensberg zog der Kirchenzug vom Rathaus zur Pfarrkirche. Mit im Zug waren auch viele Priester, Fahnen und Banner der Vereine, die gekommen waren, um Pfarrer Monsignore Johannes Hofmann die Ehre zu erweisen. Nach dem Einzug in die Pfarrkirche hatte Pfarrer Monsignore Johannes Hofmann die Herren der Geistlichkeit, allen voran den Hauptzelebranten Abt Barnabas Bögle OSB aus dem Kloster Ettal und Generalvikar Dr. Roland Batz, sowie zahlreiche Vertreter des öffentlichen Lebens mit MdB Florian Oßner, den langjährigen Präsidenten Prof. Wolfgang Hermann von der TU München, Bürgermeister Herbert Blascheck vom Markt Langquaid und Bürgermeisterin Ida Hirthammer von der Gemeinde Herrngiersdorf begrüßt. Bei der Feier des Gottesdienstes, so der Abt, wollen wir aber unseren Herrn Jesus Christus die Ehre geben, der die Apostel und uns Gläubige in der Taufe zur Mitarbeit am Reiche Gottes berufen hat. ...

July 30, 2026

Tobias Gotthardt betont Interreg-B-Projekte beschleunigen Transfer von Forschungsergebnissen in die Praxis in Bayern und Donauraum; hochwertige Arbeitsplätze in Bayern sichern

Tobias Gotthardt betont Interreg-B-Projekte beschleunigen Transfer von Forschungsergebnissen in die Praxis in Bayern und Donauraum; hochwertige Arbeitsplätze in Bayern sichern Gotthardt: “Wir müssen Innovationen schneller von der Forschung in die bayerische Wirtschaft bringen - Interreg kann dafür ein Turbo sein” Gotthardt: “Wir müssen Innovationen schneller von der Forschung in die bayerische Wirtschaft bringen - Interreg kann dafür ein Turbo sein” MÜNCHEN Hochschulen, Forschungseinrichtungen und junge Start-ups im Donauraum enger vernetzen, Automobil- und Zulieferindustrie beim Strukturwandel begleiten, neue Materialtechnologien in die Anwendung bringen – das sind nur drei Beispiele für erfolgreiche grenzüberschreitende Interreg-B-Projekte. Diese Projekte beschleunigen den Transfer von Forschungsergebnissen in die Praxis und stärken so Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Wertschöpfung in Bayern und den angrenzenden Ländern. ...

July 30, 2026

Brücke über Entwässerungsgraben bei Oberlindhart halbseitig gesperrt; Aufhebung im Herbst möglich

Brücke über Entwässerungsgraben bei Oberlindhart halbseitig gesperrt; Aufhebung im Herbst möglich Nach Wasserrechtsverfahren und Einbau einer Stahlkonstruktion: Halbseitige Sperrung der Brücke bei Oberlindhart kann im Herbst wieder aufgehoben werden Nach Wasserrechtsverfahren und Einbau einer Stahlkonstruktion: Halbseitige Sperrung der Brücke bei Oberlindhart kann im Herbst wieder aufgehoben werden Seit vergangenen Sommer ist die Brücke über den Entwässerungsgraben bei Oberlindhart (Markt Mallersdorf-Pfaffenberg) halbseitig gesperrt. Grund für diese Einschränkung sind Korrosionsschäden am Bauwerk, die bei der letzten Brückenprüfung festgestellt wurden. Eine Ampel regelt den Verkehr auf der St 2142. Die halbseitige Sperrung mit Ampelregelung kann nur entfallen, wenn bis zum Ersatzneubau eine provisorische Unterstützungskonstruktion eingebaut wird. Hierfür war neben statischen Berechnungen auch ein hydraulisches Gutachten notwendig. In den kommenden Wochen läuft für die provisorische Unterstützungsmaßnahme ein Wasserrechtsverfahren, anschließend kann die Bauleistung zur Herstellung und zum Einbau der Konstruktion vergeben werden. Mit dem Baubeginn wird im September dieses Jahres gerechnet. ...

July 30, 2026

Autobahn GmbH des Bundes sperrt Ausfahrt Plattling-West (A92) und Überfahrt Deggendorf (A3/A92); längere Fahrzeiten durch Umleitungen

Autobahn GmbH des Bundes sperrt Ausfahrt Plattling-West (A92) und Überfahrt Deggendorf (A3/A92); längere Fahrzeiten durch Umleitungen A92 Einschränkungen an der Anschlussstelle Plattling-West und am Autobahnkreuz Deggendorf | Die Autobahn GmbH des Bundes A92 Einschränkungen an der Anschlussstelle Plattling-West und am Autobahnkreuz Deggendorf • Anschlussstelle Plattling West (A92): Ausfahrt in Fahrtrichtung Deggendorf am 4. August 2026 zwischen 6 und 16 Uhr gesperrt • Autobahnkreuz Deggendorf: Überfahrt Regensburg (A3) Richtung München (A92) am 5. August 2026 zwischen 8 und 18 Uhr gesperrt ...

July 30, 2026

Luther GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Passau; Insolvenzverwalterin Roggenhofer Elisabeth bestellt

Luther GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Passau; Insolvenzverwalterin Roggenhofer Elisabeth bestellt Veröffentlichungsdatum: 29.07.2026 Aktuelles Aktenzeichen: IN 106/26 Gericht: Passau Name, Vorname / Bezeichnung: Luther GmbH Sitz / Wohnsitz: Passau Register: Passau, HRB 6786 IN 106/26 In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. Luther GmbH, Walter-Schuster-Straße 5, 94036 Passau, vertreten durch den Geschäftsführer Luther Johann Registergericht: Amtsgericht Passau Register-Nr.: HRB 6786 - Schuldnerin - Geschäftszweig/Beschäftigung: Garten- und Landschaftsbau sowie Pflasterarbeiten 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähig- keit und Überschuldung am 23.07.2026 um 10.30 Uhr eröffnet. 2. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt: Rechtsanwältin Roggenhofer Elisabeth Bahnhofstraße 57, 94469 Deggendorf Telefon: +49(991)3447678-0 Telefax: +49(991)3447678-25 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 03.09.2026 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; die In- solvenzverwalterin kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängi- ges Dateiformat vorgeben. Die Insolvenzverwalterin muss daneben einen sicheren Über- mittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg er- reichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zu- stimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sol- len die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. So- fern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elek- tronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen der Insolvenzverwalterin oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 08.10.2026 den Forderungsanmeldungen schrift- lich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Ent- scheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Wa- renlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbin- dung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehren- der Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechts- streits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fort- setzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigen- verwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antrag- stellung bis 03.09.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen wer- den kann. Zu 44 Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind der Insolvenzver- walterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entste- hungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Die Insolvenzverwalterin wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzu- nehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese er- folgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentli- chung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des In- solvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Zu 44 Auszug aus den Gründen: Der Antrag ist am 24.03.2026 beim Insolvenzgericht Passau eingegangen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Passau Schustergasse 4 94032 Passau einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zu- stellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustel- lung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genann- ten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwalt- liche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthal- ten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch ei- ne Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Do- kument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen - mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder - von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Per- son versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: - auf einem sicheren Übermittlungsweg oder - an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwal- Zu 44 tungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hin- sichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das be- sondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. Amtsgericht Passau - Insolvenzgericht - 23.07.2026 ***********

July 29, 2026

SV Wacker Burghausen NLZ bereit für die neue Saison; BFV bestätigt Leistungszentrum-Status

SV Wacker Burghausen NLZ bereit für die neue Saison; BFV bestätigt Leistungszentrum-Status NLZ bereit für die neue Saison – und mit Bestätigung vom BFV NLZ bereit für die neue Saison – und mit Bestätigung vom BFV Die Führungsriege des NLZ steht; Manuel Bruckmeier geht als neuer NLZ-Leiter zuversichtlich in die neue Saison – wohlwissend, dass er ein zuverlässiges Team aufgestellt hat, um die Jugendlichen im SV Wacker bestmöglich zu fördern und weiterzuentwickeln. In der Halbzeitpause der ...

July 28, 2026