Gemeinde Deggenhausertal vergibt Baugrundstücke für sozialen Wohnungsbau in Deggenhausertal an Bewerber mit örtlicher Bindung; Bevorzugung lokaler Bewerber durch Gemeindebindung.
Richtlinien für die Vergabe und den Verkauf von gemeindlichen Wohnbaugrundstücken durch die Gemeinde Deggenhausertal (Bauplatzvergaberichtlinien)
Hinweis: Die männliche Form wird zur textlichen Vereinfachung verwendet und bezieht die weibliche Form mit ein.
I. Präambel Die Gemeinde Deggenhausertal verfolgt mit den vorliegenden Bauplatzvergabekriterien das Ziel, den sozialen Zusammenhalt der Bürger der Gemeinde zu stärken und zu festigen (§ 1 Abs. 6 Nr. 2 BauGB). Die Bauplatzvergabekriterien dienen dazu, dauerhafte, langfristige und nachhaltige Sesshaftigkeit in der Gemeinde zu ermöglichen, weil diese die soziale Integration und den Zusammenhalt in der örtlichen Gemeinschaft maßgeblich stärkt (§ 1 Abs. 6 Nr. 2, 3 und 4 BauGB). Gerade junge Familien sind bei der Kinderbetreuung oft auf die Unterstützung durch Eltern oder Großeltern, die ebenfalls in der Gemeinde wohnen, angewiesen. Ebenso greifen Eltern und Großeltern gerne auf die Unterstützung und Versorgung durch ihre Kinder und Enkel zurück, die in der Gemeinde leben. Dadurch wird der Zusammenhalt in der örtlichen Gemeinschaft maßgeblich gestärkt. Bewerber mit mehrjähriger Bindung zur örtlichen Gemeinschaft sind, in Konkurrenz zu auswärtigen Bewerbern, auf die Bauplatzvergabekriterien angewiesen, um in der Gemeinde Deggenhausertal bleiben zu können und nicht zum Wegzug gezwungen zu sein bzw. um in die Gemeinde zurückkommen zu können (§ 1 Abs. 6 Nr. 3 BauGB). Die örtliche Gemeinschaft in der Gemeinde Deggenhausertal wird geprägt von Menschen, die sich in vielfältigen Aufgaben ehrenamtlich engagieren. Da dies bei einheimischen Bewerbern oft seit der Jugend der Fall ist, und diese Personen nicht gezwungen sein sollen, ihr Ehrenamt wegen Wegzugs aufzugeben, bzw. die Gelegenheit bekommen sollen, ein inne gehabtes Ehrenamt wieder aufzunehmen, soll diese Tatsache in den Bauplatzvergabekriterien ebenfalls positiv berücksichtigt werden. Dabei sollen Personen, welche sich in einer herausragenden oder arbeitsintensiven Funktion (Sonderaufgabe) in einem eingetragenen Verein, einer sozial-karitativen oder kirchlichen Organisation, die in der Gemeinde ihren Sitz hat, als Mitglied des Gemeinderats sowie insbesondere in der örtlichen freiwilligen Feuerwehr verdient gemacht haben, besonders berücksichtigt werden. Als ehrenamtliches Engagement im eingetragenen Verein werden dabei Tätigkeiten in der Vorstandschaft, oder als Übungsleiter berücksichtigt. Mehrere Funktionen innerhalb eines Vereins/einer Organisation können nicht berücksichtigt werden. Mehrere Funktionen in verschiedenen Vereinen und Organisationen werden hingegen addiert. Der EU-Grundlagenvertrag von 2007 (Vertrag von Lissabon) hebt die Anerkennung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts, die Stärkung des Subsidiaritätsprinzips, die Stärkung der Regionen und die Sicherung der kommunalen Daseinsvorsorge als wichtige Bestandteile besonders hervor. Die Bauplatzvergabekriterien der Gemeinde Deggenhausertal setzen die EU- Richtlinien um und werden auch künftig auf Basis der (europäischen) Rechtsentwicklung fortgeschrieben. Ein Rechtsanspruch auf Grunderwerb von der Gemeinde kann nicht abgeleitet werden.
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