EasyMap NEU_Nds._Wahlkreise_20._Bundestag_Neu.tif Blatt 1 Braunschweig

EasyMap NEU_Nds._Wahlkreise_20._Bundestag_Neu.tif Blatt 1 Braunschweig EasyMap - NEU_Nds._Wahlkreise_20._Bundestag_Neu.tif - Blatt 1 Braunschweig Salzgitter Wolfsburg SG Papenteich SG Boldecker Land SG Brome SG Isenbüttel SG Hankensbüttel Gifhorn SG Wesendorf SG Meinersen Sassenburg Wittingen Ade- lebsen Bad Grund (Harz) Bad Lauterberg im Harz Bad Sachsa SG Dransfeld Bovenden Duderstadt SG Giebolde- hausen Friedland Gleichen Göttingen Hann. Münden Herzberg am Harz Osterode am Harz SG Hattorf am Harz Bad Harzburg SG Lutter am Barenberge Langelsheim Liebenburg Seesen Braunlage Goslar Clausthal-Zellerfeld SG Velpke SG Heeseberg Büddenstedt SG Nord- Elm SG Grasleben Helmstedt Königslutter am Elm Lehre Schöningen Bad Gandersheim Bodenfelde Dassel Hardegsen Kalefeld Katlenburg- Lindau Moringen Nörten-Hardenberg Northeim Uslar Einbeck Rosdorf SG Radolfs- hausen Staufenberg Walkenried Edemissen Hohenhameln Lengede Peine Vechelde Wendeburg Ilsede SG Bad- deckenstedt SG Oderwald Crem- lingen SG Elm-Asse SG Sickte Wolfen- büttel Schladen- Werla Hannover Barsinghausen Burgdorf Burgwedel Garbsen Gehrden Hemmingen Isernhagen Laatzen Langenhagen Lehrte Neustadt am Rübenberge Pattensen Ronnenberg Seelze Sehnde Springe Uetze Wedemark Wennigsen (Deister) Wunstorf SG Schwaförden SG Bruchhausen- Vilsen SG Kirchdorf SG Barnstorf SG Rehden Bassum SG Siedenburg SG Altes Amt Lemförde Diepholz Stuhr Sulingen Syke Twistringen Wagenfeld Weyhe Aerzen Bad Münder am Deister Bad Pyrmont Coppenbrügge Emmerthal Hameln Hessisch Oldendorf Salzhemmen- dorf Sibbesse Alfeld (Leine) Alger- missen Bad Salzdetfurth SG Leinebergland Bockenem Diekholzen Elze Freden (Leine) Giesen Lamspringe Harsum Hildesheim Holle Nord stemmen Sarstedt Schellerten Söhlde SG Eschershausen-Stadtoldendorf SG Bevern SG Bodenwerder- Polle SG Boffzen Delligsen Holzminden SG Marklohe SG Liebenau SG Grafschaft Hoya SG Uchte SG Heemsen SG Mittelweser SG Steimbke Nienburg (Weser) Rehburg- Loccum Steyerberg SG Eilsen SG Roden- berg Auetal SG Sachsen- hagen SG Nenndorf SG Lindhorst Bücke- burg SG Nienstädt SG Niedern- wöhren Obernkirchen Rinteln Stadthagen SG Wathlingen SG Lachendorf Bergen SG Flotwedel Celle Faßberg Ham- bühren Wietze Winsen (Aller) Eschede Südheide Lohheide, gemfr. Bez. SG Börde Lamstedt SG Land Hadeln Cuxhaven SG Hemmoor Loxstedt Schiffdorf Beverstedt Hagen im Bremischen Wurster Nordseeküste Geestland SG Hollenstedt SG Hanstedt SG Jesteburg Buchholz i.d.Nordheide SG Tostedt SG Elbmarsch SG Salz- hausen Neu Wulmstorf Rosen- garten Seevetal Stelle Winsen (Luhe) SG Lüchow (Wendland) SG Elbtalaue SG Gartow Adendorf SG Amelinghausen SG Scharnebeck SG Bardowick SG Ostheide SG Ilmenau Bleckede SG Dahlenburg SG Gellersen Lüneburg Amt Neuhaus SG Hambergen Gras- berg Lilienthal Osterholz- Scharmbeck Ritterhude Schwanewede Worpswede SG Sottrum SG Geeste- quelle SG Selsingen SG Bothel SG Tarmstedt Bremervörde SG Zeven SG Fintel Gnarrenburg SG Sittensen Rotenburg (Wümme) Scheeßel Visselhövede SG Ahlden Bispingen SG Rethem/Aller Bomlitz SG Schwarm- stedt Bad Fallingbostel Munster Neuenkirchen Schneverdingen Soltau Walsrode Wietzendorf Osterheide, gemfr. Bez. SG Horneburg SG Harsefeld SG Apensen SG Nordkehdingen SG Oldendorf- Himmelpforten Buxtehude SG Fredenbeck Drochtersen SG Lühe Jork Stade SG Bevensen-Ebstorf Bienenbüttel SG Aue SG Suderburg SG Rosche Uelzen Achim SG Thedinghausen Dörverden Kirchlinteln Langwedel Ottersberg Oyten Verden (Aller) Delmen- horst Emden Oldenburg (Oldenburg) Osnabrück Wilhelms- haven Apen Bad Zwischenahn Edewecht Rastede Westerstede Wiefel- stede Aurich Baltrum SG Hage Großefehn Groß- heide Hinte Ihlow Juist Krummhörn SG Brookmer- land Norden Norderney Süd- brookmer- land Wiesmoor Dornum Barßel Bösel Cappeln (Oldenburg) Cloppen- burg Emstek Essen (Oldenburg) Friesoythe Garrel Lastrup Lindern (Oldenburg) Löningen Molbergen Saterland SG Freren SG Lengerich SG Nordhümmling SG Sögel SG Dörpen SG Herzlake Emsbüren SG Lathen Geeste Haren (Ems) Haselünne SG Werlte Lingen (Ems) SG Spelle Meppen Papenburg Rhede (Ems) Salzbergen Twist Jever Sande Schortens Wangerland Wangerooge Bock- horn Varel Zetel Bad Bentheim SG Emlichheim SG Schüttorf SG Neuen- haus SG Uelsen Nordhorn Wietmarschen Borkum SG Hesel SG Jümme Jemgum Leer (Ostfriesland) Moormerland Ostr- hauder- fehn Rhauder- fehn Uplengen Weener Westover- ledingen Bunde SG Harpstedt Dötlingen Ganderkesee Großenkneten Hatten Hude (Oldenburg) Wardenburg Wildes- hausen SG Bersenbrück Bad Essen Bad Iburg Bad Laer Bad Rothenfelde SG Artland Belm SG Fürstenau Bissendorf Bohmte Bramsche Dissen am Teutoburger Wald Georgsmarienhütte Hagen am Teutoburger Wald Hasbergen Hilter am Teutoburger Wald Melle SG Neuen- kirchen Oster- cappeln Wallenhorst Glandorf Bakum Damme Dinklage Golden- stedt Holdorf Lohne (Oldenburg) Neuen- kirchen- Vörden Steinfeld (Oldenburg) Vechta Visbek Berne Brake (Unterweser) Butjadingen Elsfleth Jade Lem- werder Norden- ham Ovelgönne Stadland SG Holtriem SG Esens Friedeburg Langeoog Spiekeroog Wittmund 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 40 43 44 45 46 47 48 49 51 52 53 42 41 26 25 24 50 39 50 km Landesgrenze Grenze Kreis/Kreisfreie Stadt Wahlkreisgrenze Einheits- und Samtgemeinden Gemeindefreie Gebiete Gemeindefreies Gebiet Wahlkreise Karte der Wahlkreise für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag gemäß Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2) des Bundeswahlgesetzes, die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. Juni 2020 (BGBl. I S. 1409) geändert worden ist. Gebietsstand: 01.01.2020 24 Aurich - Emden 25 Unterems 26 Friesland - Wilhelmshaven - Wittmund 27 Oldenburg - Ammerland 28 Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land 29 Cuxhaven - Stade II 30 Stade I - Rotenburg II 31 Mittelems 32 Cloppenburg - Vechta 33 Diepholz - Nienburg I 34 Osterholz - Verden 35 Rotenburg I - Heidekreis 36 Harburg 37 Lüchow-Dannenberg - Lüneburg 38 Osnabrück-Land 39 Stadt Osnabrück 40 Nienburg II - Schaumburg 41 Stadt Hannover I 42 Stadt Hannover II 43 Hannover-Land I 44 Celle - Uelzen 45 Gifhorn - Peine 46 Hameln-Pyrmont - Holzminden 47 Hannover-Land II 48 Hildesheim 49 Salzgitter - Wolfenbüttel 50 Braunschweig 51 Helmstedt - Wolfsburg 52 Goslar - Northeim - Osterode 53 Göttingen

August 15, 2026

NLStBV ändert Verkehrsführung auf der B69 zwischen Schneiderkrug und Kreisgrenze Vechta; Zweite Bauphase beginnt erst nach dem Stoppelmarkt

NLStBV ändert Verkehrsführung auf der B69 zwischen Schneiderkrug und Kreisgrenze Vechta; Zweite Bauphase beginnt erst nach dem Stoppelmarkt B69 in Schneiderkrug: Rücksichtnahme auf den Stoppelmarkt | Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr B69 in Schneiderkrug: Rücksichtnahme auf den Stoppelmarkt Verkehrsführung wird ab dem 19. August geändert Die Erneuerung der Fahrbahn auf der Bundesstraße 69 zwischen Schneiderkrug und der Kreisgrenze Vechta geht in die zweite Bauphase. Mit Rücksicht auf den Stoppelmarkt in Vechta wird die Verkehrsführung erst ab dem 19. August geändert. Bis dahin bleibt die derzeitige Verkehrsführung des ersten Bauabschnitts bestehen. Das teilten die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr im Geschäftsbereich Lingen und die Stadtverwaltung Vechta gemeinsam mit. ...

August 14, 2026

Samtgemeinde Artland VereinsErlebnisTag Sharehaus Osnabrück

Samtgemeinde Artland VereinsErlebnisTag Sharehaus Osnabrück VereinsErlebnisTag am 27.09.2026 im Sharehaus Osnabrück | Samtgemeinde Artland Leben bei uns Aktuelle Meldungen Aktuelles Bekanntmachungen Vergabe von Aufträgen Veranstaltungskalender Stellenangebote Ehrenamt Ehrenamtskoordinatorin Selbsthilfegruppen Präventionsrat Feuerwehren Ehrenamtskarte Niedersachsen Vereine und Verbände Abfallwirtschaft Bürgerbeteiligung Bürgerwissen “Stadtradeln” Bürgerstiftung BürgerDIALOG Stiftungen im Artland Förderprogramm “Demokratie leben!” Soziales und Integration Beirat für Migration und Integration Integration Ukraine - Hilfe Unterstützung Behindertenbeauftragter Seniorenforum Pflege Kirchen Informationen für Neubürger Familie Familienservicebüro Familienwegweiser Kindertagesstätten Kindertagespflege Ferienbetreuung Kinder- und Jugendschutz Jugendarbeit Gleichstellung Bildung Schulen Fachschulen Hochschulen Verbundweiterbildung Allgemeinmedizin Büchereien Volkshochschule Portrait Samtgemeinde Unser Artland Stadt Quakenbrück Gemeinde Badbergen Gemeinde Menslage Gemeinde Nortrup Stadt- ...

August 13, 2026

Sportjugend Niedersachsen im LandesSportBund Niedersachsen e.V. BeSS-Servicestellen; Kontakte aktualisiert August 2026

Sportjugend Niedersachsen im LandesSportBund Niedersachsen e.V. BeSS-Servicestellen; Kontakte aktualisiert August 2026 BeSS-Servicestellen Sportjugend Niedersachsen im LandesSportBund Niedersachsen e.V. BeSS-Servicestellen (Stand: 08/2026) BeSS-Servicestelle Ansprechpartner/in E-Mail Telefon KSB Aurich Imke Goudschaal goudschaal@ksb-aurich.de (04931) 9300491 SSB Braunschweig Tina Stöter tstoeter@ssb-bs.de (0531) 2807424 KSB Cloppenburg Jana Schulte j.schulte@ksb-cloppenburg.de (04472) 687943 KSB Cuxhaven Hannah Ney hannah.ney@ksb-cuxhaven.de (04743) 3449334 KSB Diepholz Cornelia Bockhop-Lohmeier bess@ksb-diepholz.de (04247) 971303 KSB Emsland Yannick Fiß fiss@ksb-emsland.de (05952) 940146 KSB Friesland, KSB Wittmund Kristina Klattenberg bess@ksb-friesland.de (04461) 9160926 KSB Gifhorn ...

August 12, 2026

Ökumenische Filmreihe Kirchen und Kino, präsentiert acht Filme an 30 Orten in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Hessen; Oscar-prämierter Startfilm Sentimental Value

Ökumenische Filmreihe Kirchen und Kino, präsentiert acht Filme an 30 Orten in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Hessen; Oscar-prämierter Startfilm Sentimental Value Freude und Hoffnung, Trauer und Angst – Filme über Krisen und Hoffnungszeichen Freude und Hoffnung, Trauer und Angst – Filme über Krisen und Hoffnungszeichen Schwerte, 28.07.2026. Von September 2026 bis Mai 2027 präsentiert die ökumenische Filmreihe »Kirchen und Kino. Der Filmtipp« wieder acht herausragende Filme. Die Veranstalter freuen sich, diese Filme an 30 Orten in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Hessen im Rahmen von über 250 Vorstellungen zeigen zu können. Den Auftakt bildet der oscarprämierte Spielfilm „Sentimental Value“ von Joachim Trier. ...

August 12, 2026

NLStBV und Stadt Vechta ändern Verkehrsführung auf B69 zwischen Schneiderkrug und Kreisgrenze Vechta; Sperrung ab 19. August, Umleitungen über L873

NLStBV und Stadt Vechta ändern Verkehrsführung auf B69 zwischen Schneiderkrug und Kreisgrenze Vechta; Sperrung ab 19. August, Umleitungen über L873 B69 in Schneiderkrug: Rücksichtnahme auf den Stoppelmarkt | Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr B69 in Schneiderkrug: Rücksichtnahme auf den Stoppelmarkt Verkehrsführung wird ab dem 19. August geändert Die Erneuerung der Fahrbahn auf der Bundesstraße 69 zwischen Schneiderkrug und der Kreisgrenze Vechta geht in die zweite Bauphase. Mit Rücksicht auf den Stoppelmarkt in Vechta wird die Verkehrsführung erst ab dem 19. August geändert. Bis dahin bleibt die derzeitige Verkehrsführung des ersten Bauabschnitts bestehen. Das teilten die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr im Geschäftsbereich Lingen und die Stadtverwaltung Vechta gemeinsam mit. ...

August 12, 2026

House of Resources Osnabrück-Diepholz veranstaltet VereinsErlebnisTag in Osnabrück; 5-jähriges Bestehen gefeiert

House of Resources Osnabrück-Diepholz veranstaltet VereinsErlebnisTag in Osnabrück; 5-jähriges Bestehen gefeiert VereinsErlebnisTag - Sein.Spüren.Würdigen Route Wie erfolgt die Anreise? Mit dem Auto Anreise mit dem ÖPNV Veranstaltung © Philipp Eifler Singen mit Kindern Fortbildung © Philipp Eifler Jubiläum - 100 Jahre Friedenskirche Gottesdienst © Philipp Eifler Kindersingwochenende im Sharehaus Friedenskirche Kinder- und Jugendtheater House of Resources Osnabrück Diepholz Unter dem Motto „Sein. Spüren. Würdigen.“ wollen wir den Einsatz von Vereinen für die Menschenwürde nicht nur thematisieren, sondern spürbar machen und gemeinsam feiern. Denn Vereine schaffen Räume für Begegnung, Teilhabe und Zusammenhalt – und leisten damit einen wichtigen Beitrag für eine vielfältige und solidarische Gesellschaft. ...

August 11, 2026

Bauunternehmen Bischof GmbH eröffnet Insolvenzverfahren Stemshorn; Gläubiger melden Forderungen bis 23.10.2026

Bauunternehmen Bischof GmbH eröffnet Insolvenzverfahren Stemshorn; Gläubiger melden Forderungen bis 23.10.2026 Veröffentlichungsdatum: 05.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 15 IN 98/26 Gericht: Syke Name, Vorname / Bezeichnung: Bauunternehmen Bischof GmbH Sitz / Wohnsitz: Stemshorn Register: Walsrode, HRB 209242 15 IN 98/26 : Über das Vermögen der Bauunternehmen Bischof GmbH, Zur Schulheide 46, 49448 Stemshorn (AG Walsrode, HRB 209242), vertr. d.: Maik Bischof, (Geschäftsführer), ist am 04.08.2026 um 12:32 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Frank Kreuznacht, Sperlichstraße 10, 48151 Münster, Tel.: 0251 / 20 80 30, Fax: 0251 / 20 80 3-133. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 23.10.2026 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO). Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 04.12.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: > Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, > Anträge über: * die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), * die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: * die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), * Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), * eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), * den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan, * die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), * besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, * eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), * eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), * Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), * eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung. Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (23.10.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (04.12.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Hinweise: > Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. > Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: > Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. > Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Syke - Insolvenzabteilung-, Dienstgebäude: Amtshof 2, 28857 Syke, Postanschrift: Amtshof 2, 28857 Syke; Postfach 11 65, 28845 Syke einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Syke, 05.08.2026

August 6, 2026

147 niedersächsische Kommunen erhöhen Grundsteuer-B-Hebesatz 2026; Wahljahresbedingte Zurückhaltung erwartet 2027 mehr Erhöhungen

147 niedersächsische Kommunen erhöhen Grundsteuer-B-Hebesatz 2026; Wahljahresbedingte Zurückhaltung erwartet 2027 mehr Erhöhungen Grundsteuer B in Niedersachsen: Mehr als 15 Prozent der Kommunen haben 2026 den Hebesatz angehoben Grundsteuer B in Niedersachsen: Mehr als 15 Prozent der Kommunen haben 2026 den Hebesatz angehoben Kommunalwahl verschafft vielerorts kurze Atempause Laut einer aktuellen Erhebung des Bundes der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen haben im Jahr 2026 insgesamt 147 der 941 niedersächsischen Kommunen (15,6%) ihren Grundsteuer-B-Hebesatz angehoben. Das sind deutlich weniger Kommunen als im Vorjahr, in dem rund ein Drittel der Städte und Gemeinden die Grundsteuer B erhöht hatte. BdSt-Vorstand Jan Vermöhlen führt die diesjährige Zurückhaltung auf die anstehenden Kommunalwahlen zurück: ...

August 6, 2026

Bischof Dominicus Meier nimmt an Fußwallfahrt von Haren nach Heede teil; Erstmals Bischof dabei

Bischof Dominicus Meier nimmt an Fußwallfahrt von Haren nach Heede teil; Erstmals Bischof dabei Fußwallfahrt von Haren nach Heede – Bistum Osnabrück Fußwallfahrt von Haren nach Heede Beginn: 29.08.2026 06:00 Uhr Region: Emsland-Mitte , Emsland-Nord Kategorie: Besinnung , Gottesdienst Unter dem Leitwort „Seid Zeugen meiner Liebe!“ zieht in diesem Jahr die Fußwallfahrt von Haren nach Heede. Sie beginnt am Samstag, 29. August, um 6 Uhr in der Kirche St. Gerhard Majella in Fehndorf. Die Wallfahrt findet zum 25. Mal statt, zum ersten Mal ist Bischof Dominicus Meier dabei. Spätere Einstiege sind um 7.45 Uhr in Altenberge oder 8.30 Uhr in Erika jeweils vor der Kirche möglich. Nach einer Frühstücks- und Mittagspause erfolgt der festliche Einzug nach 36 Kilometern an der Gebetsstätte in Heede, wo um 18.30 Uhr Bischof Dominicus die Messe feiert. Der Kostenbeitrag beträgt 40 Euro für Erwachsene und 10 Euro für Schüler, darin enthalten sind ein Frühstück, Mittag- und Abendessen sowie Getränke und die Busfahrt für den Heimweg in die Harener Gemeinden. Anmeldungen sind bis zum 19. August bei Anna Mensen möglich, E-Mail: heinz.mensen@gmx.de ...

August 5, 2026