Team Hotel-Reinigung-Keeping GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Dortmund; Insolvenzverwalter Dr. David Bunzel ernannt

Team Hotel-Reinigung-Keeping GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Dortmund; Insolvenzverwalter Dr. David Bunzel ernannt Veröffentlichungsdatum: 04.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 255 IN 50/26 Gericht: Dortmund Name, Vorname / Bezeichnung: Team Hotel-Reinigung-Keeping GmbH Sitz / Wohnsitz: Dortmund Register: Dortmund, HRB 35867 Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 255 IN 50/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 35867 eingetragenen Team Hotel-Reinigung-Keeping GmbH, Kronstadter Str. 4, 81677 München, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rasoul Shaddad, Bergmannstr. 32, 44145 Dortmund Geschäftszweig: Haus-/Hotel-Reinigung-Keeping, Büroreinigung, Wohnungsreinigung, Restaurantreinigung, Barreinigung, pp wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 31.07.2026, um 13:21 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 20.04.2026 sowie des am 27.04.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin. Zugleich werden die Verfahren 255 IN 50/26 und 255 IN 45/26 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO). Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. David Bunzel, Lissaboner Allee 1, 44269 Dortmund, Telefon: 0231/54110, Fax: 02315411266. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 24.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 22.10.2026. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen - zur Person des Insolvenzverwalters, - zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), - zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), - zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO): - die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, - zur Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, - die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen, - die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, - die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, - die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, - die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO), - zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO), - zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO). Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 05.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.110 niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de 255 IN 50/26 Amtsgericht Dortmund, 31.07.2026

August 4, 2026

Radstation am Bahnhof Kevelaer an das digitale Fahrradparksystem DeinRadschloss angebunden; 222 Stellplätze erweitern Bahnhofs-Fahrradparken-Netzwerk

Radstation am Bahnhof Kevelaer an das digitale Fahrradparksystem DeinRadschloss angebunden; 222 Stellplätze erweitern Bahnhofs-Fahrradparken-Netzwerk Mobilität für Menschen gestalten Bessere Luft, weniger Lärm, mehr Lebensqualität Eine Zukunft, in der wir alle uns jederzeit nachhaltig und klimaneutral fortbewegen – das wünschen wir uns für NRW. Zeit für Alternativen zur autozentrierten Denkweise. Erfahren Sie, wie Sie die Mobilitätswende in Ihrer Kommune gestalten können und wie Sie mit Ihrer Kommune davon profitieren können. Kevelaer macht den Anschluss: Radstation jetzt Teil von DeinRadschloss ...

August 4, 2026

Erzbistum Paderborn: Gemeindereferenten, Pastoralreferenten und Priesteramtskandidaten beginnen gemeinsame Berufseinführungsphase in Paderborn; erste gemeinsame Praxis-Einführung aller Seelsorge-Gruppen

Erzbistum Paderborn: Gemeindereferenten, Pastoralreferenten und Priesteramtskandidaten beginnen gemeinsame Berufseinführungsphase in Paderborn; erste gemeinsame Praxis-Einführung aller Seelsorge-Gruppen Erstmals gemeinsame Ausbildung des Seelsorgepersonals Erstmals gemeinsame Ausbildung des Seelsorgepersonals Das Studium ist abgeschlossen, die Theorie-Prüfungen beendet, jetzt geht es in die Praxis, in den Seelsorge-Dienst in den Gemeinden und Pastoralen Räumen des Erzbistums Paderborn: Erstmals startet die Berufseinführungsphase für Gemeinde- und Pastoralassistenten sowie Priesteramtskandidaten gemeinsam. Eine Gemeindeassistentin, zwei Pastoralassistenten sowie zwei Priesteramtskandidaten sind nach ihrem erfolgreichen Studienabschluss zu den Menschen gesandt, um als Seelsorgende Praxis-Erfahrungen zu sammeln. Zum Start ihrer Berufseinführungsphase trafen sich die Frau und vier Männer am Montag, 3. August 2026, in Paderborn und lernten hier Wegbegleiter aus dem Erzbischöflichen Generalvikariat sowie Praxismentoren kennen, die für sie bis zur Sendung als Gemeindereferent oder Pastoralreferent oder bis zum Empfang der Priesterweihe ansprechbar sind. ...

August 4, 2026

Kunsthalle Dortmund eröffnet internationale Gruppenausstellung INDUSTRIAL. Seidenstraßen 3000, Dortmunder U; Auf zwei Ebenen mit Bar und DJ-Set

Kunsthalle Dortmund eröffnet internationale Gruppenausstellung INDUSTRIAL. Seidenstraßen 3000, Dortmunder U; Auf zwei Ebenen mit Bar und DJ-Set Eröffnung: INDUSTRIAL. Seidenstraßen 3000 - Dortmunder U Die Kunsthalle Dortmund öffnet erstmals ihre Ausstellungstüren: Am Freitag, den 11. September 2026, findet um 19:00 Uhr die Eröffnung der internationalen Gruppenausstellung INDUSTRIAL. Seidenstraßen 3000 (12. September 2026 – 10. Januar 2027) statt. Das Besondere: Die Schau wird gleich auf zwei Ebenen des Dortmunder U präsentiert. Neben der Ausstellungshalle auf Ebene 3 wird auch die Sonderausstellungsfläche auf Ebene 6 bespielt. ...

August 4, 2026

Lippeverband beendet Kanalerneuerung in Bockum-Hövel, Hamm; Straßen wieder freigegeben

Lippeverband beendet Kanalerneuerung in Bockum-Hövel, Hamm; Straßen wieder freigegeben Kanalerneuerung in Bockum-Hövel abgeschlossen - eglv Lippeverband gibt diese Woche Straßenabschnitte für den Verkehr frei Hamm. Seit April 2025 erneuert der Lippeverband die Kanäle in Bockum-Hövel auf 1000 Meter Länge in der Marinestraße und der Hagenstraße. Nun gibt es erfreuliche Nachrichten: Der Wasserwirtschaftsverband hat den letzten Abschnitt der Kanalerneuerung fertiggestellt. Zuletzt wurden die Fahrbahnen im Bereich der Hagenstraße einschließlich der Kreuzungen Marinestraße ...

August 4, 2026

Radstation Kevelaer am Bahnhof angebunden an DeinRadschloss; 222 Stellplätze erweitern sicheres Fahrradparken.

Radstation Kevelaer am Bahnhof angebunden an DeinRadschloss; 222 Stellplätze erweitern sicheres Fahrradparken. Mobilität für Menschen gestalten Bessere Luft, weniger Lärm, mehr Lebensqualität Eine Zukunft, in der wir alle uns jederzeit nachhaltig und klimaneutral fortbewegen – das wünschen wir uns für NRW. Zeit für Alternativen zur autozentrierten Denkweise. Erfahren Sie, wie Sie die Mobilitätswende in Ihrer Kommune gestalten können und wie Sie mit Ihrer Kommune davon profitieren können. Kevelaer macht den Anschluss: Radstation jetzt Teil von DeinRadschloss ...

August 4, 2026

T-COSMETIC International GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Amtsgericht Dortmund; Forderungen bis 23.09.2026 anmelden

T-COSMETIC International GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Amtsgericht Dortmund; Forderungen bis 23.09.2026 anmelden Veröffentlichungsdatum: 04.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 255 IN 60/26 Gericht: Dortmund Name, Vorname / Bezeichnung: T-COSMETIC International GmbH Sitz / Wohnsitz: Hamm Register: Hamm, HRB 8873 Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 255 IN 60/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 8873 eingetragenen T-COSMETIC International GmbH, Alfred-Fischer-Weg 11, 59073 Hamm, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jörg Niklowitz, Kamillenweg 1, 59073 Hamm Geschäftszweig: die Herstellung und der Vertrieb von Parfümartikeln, Kosmetikartikeln, Körperpflegeartikeln, Nahrungsergänzungsmitteln, pp wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.08.2026, um 10:04 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 20.05.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Michael Bien, Goethestraße 2, 59065 Hamm, Telefon: 02381/924200, Fax: 023819242020. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 23.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 21.10.2026. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen - zur Person des Insolvenzverwalters, - zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), - zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), - zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO): - die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, - zur Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, - die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen, - die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, - die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, - die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, - die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO), - zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO), - zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO). Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO). Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 02.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.110 niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de 255 IN 60/26 Dortmund, 01.08.2026

August 4, 2026

Radstation am Bahnhof Kevelaer angebunden an DeinRadschloss; 222 Stellplätze

Radstation am Bahnhof Kevelaer angebunden an DeinRadschloss; 222 Stellplätze Mobilität für Menschen gestalten Bessere Luft, weniger Lärm, mehr Lebensqualität Eine Zukunft, in der wir alle uns jederzeit nachhaltig und klimaneutral fortbewegen – das wünschen wir uns für NRW. Zeit für Alternativen zur autozentrierten Denkweise. Erfahren Sie, wie Sie die Mobilitätswende in Ihrer Kommune gestalten können und wie Sie mit Ihrer Kommune davon profitieren können. Kevelaer macht den Anschluss: Radstation jetzt Teil von DeinRadschloss ...

August 4, 2026

Choko und Aphe schaffen Großformat-Graffiti an der Seseke in Kamen; Renaturierung sichtbar, dauerhaftes Wahrzeichen der Seseke im Stadtbild.

Choko und Aphe schaffen Großformat-Graffiti an der Seseke in Kamen; Renaturierung sichtbar, dauerhaftes Wahrzeichen der Seseke im Stadtbild. 100 Jahre Lippeverband: Kunst bringt „neues Leben“ an die Seseke - eglv 100 Jahre Lippeverband: Kunst bringt „neues Leben“ an die Seseke Großformatiges Graffiti setzt Artenvielfalt in Szene Kamen. Wer derzeit am Sesekepark in Kamen auf Höhe der Maibrücke vorbeikommt, kann einem außergewöhnlichen Kunstprojekt beim Wachsen zusehen. Meter für Meter verwandelt sich eine bislang unscheinbare Betonwand in ein farbenfrohes Kunstwerk, das die Artenvielfalt an der Seseke eindrucksvoll in Szene setzt. Das großformatige Graffiti mit dem Titel „Neues Leben an der Seseke“ ist Teil der Feierlichkeiten zum 100-jährigen Jubiläum des Lippeverbandes und verbindet Natur, Stadtentwicklung und Urban Art auf besondere Weise. ...

August 4, 2026

Radstation am Bahnhof Kevelaer wird an das digitale Fahrradparksystem DeinRadschloss angebunden, erhöht Sicherheit und Komfort; Netzwerk um 222 Stellplätze erweitert

Radstation am Bahnhof Kevelaer wird an das digitale Fahrradparksystem DeinRadschloss angebunden, erhöht Sicherheit und Komfort; Netzwerk um 222 Stellplätze erweitert Mobilität für Menschen gestalten Bessere Luft, weniger Lärm, mehr Lebensqualität Eine Zukunft, in der wir alle uns jederzeit nachhaltig und klimaneutral fortbewegen – das wünschen wir uns für NRW. Zeit für Alternativen zur autozentrierten Denkweise. Erfahren Sie, wie Sie die Mobilitätswende in Ihrer Kommune gestalten können und wie Sie mit Ihrer Kommune davon profitieren können. ...

August 4, 2026