Weierstraß-Institut Berlin koordiniert Aufbau einer KI-Forschungsinfrastruktur; BMFTR genehmigt 5 Mio Fördermittel

Weierstraß-Institut Berlin koordiniert Aufbau einer KI-Forschungsinfrastruktur; BMFTR genehmigt 5 Mio Fördermittel Leibniz-Gemeinschaft: Fünf Millionen Euro für KI-Forschung Fünf Millionen Euro für KI-Forschung Das Weierstraß-Institut in Berlin koordiniert den Aufbau einer neuen Forschungsinfrastruktur für die Entwicklung und Anwendung moderner KI-Methoden. Elf weitere Leibniz-Partner sind beteiligt. 03.08.2026 · News · Weierstraß-Institut für Angewandte Analysis und Stochastik · Mathematik, Natur- und Ingenieurwissenschaften · Projekte Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) hat die Förderung dreier Konsortien zur Einrichtung leistungsfähiger KI-Recheninfrastrukturen für die KI-Forschung in der Leibniz-Gemeinschaft beschlossen. Das Weierstraß-Institut für Angewandte Analysis und Stochastik (WIAS) koordiniert eine dieser Initiativen mit Schwerpunkten in den Materialwissenschaften und der Verfahrenstechnik. ...

August 3, 2026

Freibad Haselbrunn feiert 100-jähriges Bestehen in Haselbrunn, Plauen; 50 Prozent der Eintrittserlöse an Förderverein spenden

Freibad Haselbrunn feiert 100-jähriges Bestehen in Haselbrunn, Plauen; 50 Prozent der Eintrittserlöse an Förderverein spenden Freibad Haselbrunn feiert 100-jähriges Bestehen / Stadt Plauen Freibad Haselbrunn feiert 100-jähriges Bestehen 1926 öffnete in Haselbrunn in idyllischer und ruhiger Lage, am Rande des Plauener Stadtwaldes das Freibad, das bis heute Sommer-Highlight für Groß und Klein ist. Das Bad mit einer langen Tradition und Geschichte feiert am 8. August mit einem vielfältigen Programm sein 100. Jubiläum. Ab etwa 10.30 Uhr starten die Festlichkeiten mit dem Eintreffen der Teilnehmer der Oldtimer Sternfahrt des Vogtländischen Oldtimer Clubs Oelsnitz. Die Fahrzeuge können anschließend auch besichtigt werden. ...

August 3, 2026

LASuV Niederlassung Plauen und Stadt Plauen planen den Ausbau der B 92 Trockentalstraße in Plauen; Gesamtkosten ca. 6,8 Mio Euro

LASuV Niederlassung Plauen und Stadt Plauen planen den Ausbau der B 92 Trockentalstraße in Plauen; Gesamtkosten ca. 6,8 Mio Euro Ausbau der Trockentalstraße - das ist geplant / Stadt Plauen Ausbau der Trockentalstraße - das ist geplant Als Gemeinschaftsmaßnahme mit der Stadt Plauen und den betreffenden Versorgungsunternehmen plant das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) Niederlassung Plauen den Ausbau der B 92 Trockentalstraße für ab voraussichtlich Ende 2027 in Plauen. ...

August 3, 2026

Arbeitskreis Künstliche Intelligenz – Silicon Saxony trifft sich in Dresden; Rundgang durch Infineon-Entwicklungszentrum möglich

Arbeitskreis Künstliche Intelligenz – Silicon Saxony trifft sich in Dresden; Rundgang durch Infineon-Entwicklungszentrum möglich Arbeitskreis Künstliche Intelligenz - Silicon Saxony Wir laden Sie herzlich am 03.09.2026 zum nächsten Treffen des Silicon Saxony Arbeitskreises Künstliche Intelligenz ein. Die Veranstaltung findet am neuen Infineon-Standort in der Meinholdstraße 2 in Dresden statt. Der Arbeitskreis KI bringt Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Institutionen zusammen, um aktuelle Entwicklungen, Herausforderungen und Chancen rund um den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Sachsen zu diskutieren. Auch dieses Treffen bietet wieder Gelegenheit zum Austausch, zur Vernetzung und zur aktiven Mitgestaltung wichtiger Zukunftsthemen. ...

August 3, 2026

ifo Geschäftsklima Ostdeutschland; Index auf 89,1 Punkte gestiegen

ifo Geschäftsklima Ostdeutschland; Index auf 89,1 Punkte gestiegen BFW Newsroom - ifo Geschäftsklima Ostdeutschland: Erwärmung hält im Hochsommer an ifo Geschäftsklima Ostdeutschland: Erwärmung hält im Hochsommer an Der ifo Geschäftsklimaindex Ostdeutschland erwärmte sich im Juli etwas gegenüber dem Vormonat. Das Stimmungsbarometer für die regionale Wirtschaft Ostdeutschlands stieg von 88,1 Punkten im Juni auf 89,1 Punkte im Juli. Die befragten ostdeutschen Unternehmen senkten die Einschätzung ihrer laufenden Geschäfte leicht ab und äußerten sich zugleich spürbar optimistischer hinsichtlich des zukünftigen Geschäftsverlaufs. ...

August 3, 2026

Linie S18 Sperrung Bahnhofstraße Zittau 2. BA; Gültig vom 17.08.-11.09.2026

Linie S18 Sperrung Bahnhofstraße Zittau 2. BA; Gültig vom 17.08.-11.09.2026 v S18 Zittau - Eckartsberg - Oberseifersdorf - Mittelherwigsdorf - Zittau Linie an Feiertagen und am 24. und 31.12. außer Betrieb Sperrung Bahnhofstraße Zittau 2. BA - Gültig vom 17.08.-11.09.2026 ZVON-TARIF SV STADTVERKEHRSTARIF Mo-Fr Zugnummer Zittau Bahnhof (1) ab Zittau Schillerstraße Eckartsberg Schule Eckartsberg Alte Gasse Eckartsberg Löbauer Straße Oberseifersdorf Niederdorf Oberseifersdorf Am Dünker Oberseifersdorf Kretscham Oberseifersdorf Feldschenke (1) Oberherwigsdorf Wendeplatz Oberherwigsdorf Abzw Niederoderwitz Oberherwigsdorf Mitte Oberherwigsdorf Gasthof Mittelherwigsdorf Gütchen Pethau Watzdorfheim Pethau Gewerbegebiet Zittau Freudenhöhe (2) Zittau Heinrich-Mann-Straße Zittau Rathenaustraße Zittau Dr.-Brinitzer-Straße (2) Zittau Hochschule Zittau Ottokarplatz (2) Zittau Goethestraße Zittau Bahnhof (1) an nach Dresden Zug RB61 ab 213 B 07.04 07.07 07.10 07.12 07.14 07.18 07.20 07.22 07.24 07.27 07.29 07.31 07.34 07.40 07.42 07.43 07.45 07.46 07.47 07.48 07.49 07.50 07.51 07.53 08.05 B Fahrzeug an Schultagen nicht barrierefrei

August 3, 2026

Die Dresden Titans veranstalten Basketball-Feriencamp in Dresden (Tunhalle im Osten Dresdens); Registrierung nicht mehr möglich.

Die Dresden Titans veranstalten Basketball-Feriencamp in Dresden (Tunhalle im Osten Dresdens); Registrierung nicht mehr möglich. Sommerferien Camp 2 alt - Dresden Titans Sommerferien Camp 2 alt Datum Zeit 04.08.2026–07.08.2026 Veranstaltungsort Tunhalle im Osten Dresdens (Genauer Veranstaltungsort wird eine Woche vor Campbeginn per E-Mail kommuniziert) Vom 07. Juli bis 10. Juli bzw. 04. August bis 07. August bieten die Dresden Titans wie gewohnt von Dienstag bis Freitag für Kinder im Alter von 7 bis 14 Jahren wieder ein Basketball-Feriencamp an. Seid auch ihr dabei und verbessert mit unseren Trainern Eure Skills im Passen, Werfen und Dribbeln. Täglicher Ablaufplan: 08:30 Uhr: Check In 09:00 Uhr: Erwärmung 09:30 Uhr: Stationstraining 12:30 Uhr: Mittagspause 13:00 Uhr: Ruhephase 14:00 Uhr: Training & Spiele 16:00 Uhr: Feierabend Leistungen: T-Shirt fürs Camp Mittagessen Nutzung Sportstätten Betreuung von Lizenz-Trainern Preise für Teilnehmer ...

August 3, 2026

Kulturwerkschule gGmbH Insolvenzverfahren Dresden; Insolvenzverwalter Olaf Seidel

Kulturwerkschule gGmbH Insolvenzverfahren Dresden; Insolvenzverwalter Olaf Seidel Veröffentlichungsdatum: 03.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 532 IN 904/26 Gericht: Dresden Name, Vorname / Bezeichnung: Kulturwerkschule gGmbH Sitz / Wohnsitz: Dresden Register: Dresden, HRB 36828 Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 532/544 IN 904/26 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kulturwerkschule gGmbH, Großenhainer Straße 11, 01097 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 36828 vertreten durch den Geschäftsführer Dirk Luther vertreten durch den Geschäftsführer Jan Güldemann - wurde am 31.07.2026 um 09:05 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Olaf Seidel, Königstraße 25, 01097 Dresden, Email geschäftlich: dresden@andrespartner.de Telefax: 0351 44282801 Telefon geschäftlich: 0351 44282800 Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 01.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO). Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über |die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO |die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) |den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO, |Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne der §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) |Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO |die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Dienstag, 13.10.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Dienstag, 13.10.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt. Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

August 3, 2026

Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen BIP-Wachstum 2024 Sachsen; Dresden +5,3% größter Zuwachs

Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen BIP-Wachstum 2024 Sachsen; Dresden +5,3% größter Zuwachs Wachstum des BIP 2024 zwischen 0,2 Prozent im Landkreis Zwickau und 5,3 Prozent in der Stadt Dresden Seite 1 von 3 Medieninformation 108/2026 Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Wachstum des BIP 2024 zwischen 0,2 Prozent im Landkreis Zwickau und 5,3 Prozent in der Stadt Dresden Knapp 163 Milliarden Euro Bruttoinlandsprodukt (BIP) wurden 2024 in Sachsen erwirtschaftet, in jeweiligen Preisen 3,0 Prozent mehr als 2023. Aus den drei Kreisfreien Städten kamen reichlich 44 Prozent des BIP. Im Vergleich zum Vorjahr erzielten 2024 alle Kreise in Sachsen ein Wachstum des BIP. Die Wachstumsraten bewegten sich zwischen +0,2 Prozent im Landkreis Zwickau und +5,3 Prozent in der Stadt Dresden und waren in den Kreisfreien Städten mit +4,2 Prozent höher als in den Landkreisen mit +2,0 Prozent. Diese regionalen Angaben beziehen sich auf jeweilige Preise, da auf Kreisebene keine Daten für eine Preisbereinigung zur Verfügung stehen. Die Entwicklung des BIP in den letzten fünf Jahren ergab in Sachsen ein Plus von 23,0 Prozent. Dabei nahm mit +35,1 Prozent der Landkreis Görlitz den Spitzenplatz ein. Schlusslicht war der Landkreis Meißen mit +14,2 Prozent Zunahme des BIP. Wie das Statistische Landesamt weiter mitteilt, zeigte die Betrachtung der Branchen 2024 in zehn sächsischen Kreisen einen Rückgang der Bruttowertschöpfung (BWS) im Produzierenden Gewerbe (-1,8 Prozent in Sachsen). Nur die Landkreise Mittelsachsen und Görlitz sowie die Kreisfreie Stadt Dresden verzeichneten hier jeweils einen Anstieg der BWS. Im Dienstleistungsbereich (+4,0 Prozent in Sachsen) waren die Wachstumsimpulse in den Städten Leipzig und Dresden am stärksten. Die höchste Produktivität, also das maximale BIP je Erwerbstätigenstunde, wurde 2024 mit 63,69 Euro in der Stadt Dresden erzielt. Am geringsten fiel das BIP je Stunde mit 49,59 Euro im Erzgebirgskreis aus. Der Produktivitätsvergleich der Kreisfreien Städte (61,25 Euro je Stunde) mit den Landkreisen (56,07 Euro je Stunde) zeigt ein um mehr als fünf Euro höheres BIP je Stunde in den Städten (Sachsen: 58,25 Euro). Bezieht man das BIP auf die regionale Bevölkerung muss berücksichtigt werden, dass nicht nur die im jeweiligen Kreis Wohnenden, sondern auch die Einpendelnden an der Erwirtschaftung des Kreis-BIP beteiligt sind. 2024 bewegte sich das Pro-Kopf-BIP zwischen 53.904 Euro in der Stadt Dresden und 29.688 Euro in der Sächsischen Schweiz-Osterzgebirge (Sachsen: 40.259 Euro). Auskunft erteilt: Frau Hesse, Tel.: 03578 33-3410 Daten sind für Sachsen sowie Kreisfreie Städte und Landkreise erhältlich. Weitergehende Veröffentlichungen im Internet: https://www.statistik.sachsen.de/html/bruttoinlandsprodukt- bruttowertschoepfung.html und https://www.statistikportal.de/de/vgrdl Pressesprecherin Diana Roth ...

August 3, 2026

Wacker Chemie AG beantragt wesentliche Änderung der Chlorsilan-Anlage C001 in Nünchritz (01612); UVP-Pflicht nicht besteht

Wacker Chemie AG beantragt wesentliche Änderung der Chlorsilan-Anlage C001 in Nünchritz (01612); UVP-Pflicht nicht besteht Immissionsschutz | Landkreis Meißen - Wacker Chemie AG beantragt die wesentliche Änderung der Chlorsilan-Anlage in Nünchritz 3122] Landkreis Meißen - Wacker Chemie AG beantragt die wesentliche Änderung der Chlorsilan-Anlage in Nünchritz Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben Gemäß § 5 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348) geändert worden ist, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht: Die Wacker Chemie AG in 01612 Nünchritz, Friedrich-von-Heyden-Platz 1 hat am 13. April 2026 einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung gemäß § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Juni 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 183) geändert worden ist, für die wesentliche Änderung der Chlorsilan-Anlage (C001) am Standort 01612 Nünchritz, Flur Nünchritz, Flur Leckwitz und Flur Zschaiten eingereicht. Bei dem Änderungsvorhaben handelt es sich um ein Vorhaben, welches der Nummer 4.1 (Hauptanlage) i. V. m. der Nummer 9.3.2 (Lageranlage) der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung zuzuordnen ist. Für die Chlorsilan-Anlage wurde bereits eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Hinsichtlich der zu ändernden Chlorsilan-Anlage werden in Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung keine Größen- oder Leistungswerte vorgeschrieben. Gemäß § 9 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung war daher für das Änderungsvorhaben eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen. Die allgemeine Vorprüfung wird als überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung aufgeführten Kriterien durchgeführt. Die UVP-Pflicht besteht bei Änderungsvorhaben nach § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung, wenn die Änderung zusätzliche erhebliche nachteilige oder andere erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen hervorrufen kann. Die allgemeine Vorprüfung der Landesdirektion Sachsen hat ergeben, dass für das beantragte Änderungsvorhaben eine UVP-Pflicht nicht besteht. Folgende Gründe werden für das Nichtbestehen der UVP-Pflicht nach Anlage 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung als wesentlich angesehen: Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 5 Absatz 3 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung die vorgenannte Entscheidung der Landesdirektion Sachsen nicht selbstständig anfechtbar ist. Die entscheidungsrelevanten Unterlagen sind der Öffentlichkeit gemäß § 12 des Sächsischen Umweltinformationsgesetzes vom 1. Juni 2006 (SächsGVBl. S. 146), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 10 des Gesetzes vom 19. August 2022 (SächsGVBl. S. 486) geändert worden ist, in der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden, Referat 44, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden zugänglich. Dresden, den 3. August 2026 Die Wacker Chemie AG in 01612 Nünchritz, Friedrich-von-Heyden-Platz 1 hat am 13. April 2026 einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung gemäß § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Juni 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 183) geändert worden ist, für die wesentliche Änderung der Chlorsilan-Anlage (C001) am Standort 01612 Nünchritz, Flur Nünchritz, Flur Leckwitz und Flur Zschaiten eingereicht. Bei dem Änderungsvorhaben handelt es sich um ein Vorhaben, welches der Nummer 4.1 (Hauptanlage) i. V. m. der Nummer 9.3.2 (Lageranlage) der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung zuzuordnen ist. Für die Chlorsilan-Anlage wurde bereits eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Hinsichtlich der zu ändernden Chlorsilan-Anlage werden in Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung keine Größen- oder Leistungswerte vorgeschrieben. Gemäß § 9 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung war daher für das Änderungsvorhaben eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen. Die allgemeine Vorprüfung wird als überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung aufgeführten Kriterien durchgeführt. Die UVP-Pflicht besteht bei Änderungsvorhaben nach § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung, wenn die Änderung zusätzliche erhebliche nachteilige oder andere erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen hervorrufen kann. Die allgemeine Vorprüfung der Landesdirektion Sachsen hat ergeben, dass für das beantragte Änderungsvorhaben eine UVP-Pflicht nicht besteht. Folgende Gründe werden für das Nichtbestehen der UVP-Pflicht nach Anlage 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung als wesentlich angesehen: - Die baulichen Änderungen erfolgen vollständig innerhalb des industriell genutzten Areals. Das Vorhaben findet innerhalb des Gebäudes statt. - Ein Zusammenwirken mit anderen Vorhaben besteht nicht. - Die Maßnahmen erfordern keinerlei Wasser und beanspruchen keine Bodenfläche. Das Vorhaben befindet sich vollständig innerhalb des industriellen Betriebsgeländes. Eine relevante Beeinträchtigung der Tier- und Pflanzenwelt sowie der biologischen Vielfalt ist somit nicht zu besorgen. - Es fallen keine zusätzlichen Mengen als die bisher genehmigten Abfallmengen an. Entstehende Abfälle werden entsprechend ihrer Abfallschlüsselnummer entsorgt. - Abwasser wird über den Fabrikabwasserkanal der Abwasserbehandlungsanlage zugeführt und in die Elbe eingeleitet. Die vorgeschriebenen Überwachungswerte für die Abwassereinleitung werden eingehalten. - Es entstehen keine neuen Emissionen und mit relevanten zusätzlichen Schallimmissionen ist nicht zu rechnen. Die Richtwerte der TA Lärm und die Grenzwerte der TA Luft werden eingehalten. Somit sind keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten. - Es kommen keine klimaschädlichen Gase zu Einsatz, weshalb keine klimarelevanten Auswirkungen zu besorgen sind. - Durch das Vorhaben treten keine Erschütterungen, ionisierende Strahlungen, elektromagnetische Felder sowie Lichteinwirkungen auf, die eine Belastung für die Umgebung darstellen könnten. - Durch die geplanten Änderungen ist nicht von einer Erhöhung der Anfälligkeit der Anlage für Störfälle, schwere Unfälle oder Katastrophen auszugehen. - Für das geplante Vorhaben sind keine Risiken für die menschliche Gesundheit hinsichtlich der Verunreinigung von Wasser und Luft zu erwarten. - Der Vorhabenstandort befindet sich nicht in einem land-, forst-, fischereiwirtschaftlichen Gebiet und die Fläche wird weder für Siedlung, Erholung und sonstige öffentliche Einrichtungen, noch für Verkehr, Ver- und Entsorgung genutzt. - Naturschutzrechtliche Schutzgüter, wie z. B. Natura 2000-Gebiete, Naturschutzgebiete, Nationalparke, Naturdenkmäler, Biotope, Wasserschutzgebiete, Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte etc. sind vom beantragten Vorhaben nicht betroffen. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 5 Absatz 3 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung die vorgenannte Entscheidung der Landesdirektion Sachsen nicht selbstständig anfechtbar ist. Die entscheidungsrelevanten Unterlagen sind der Öffentlichkeit gemäß § 12 des Sächsischen Umweltinformationsgesetzes vom 1. Juni 2006 (SächsGVBl. S. 146), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 10 des Gesetzes vom 19. August 2022 (SächsGVBl. S. 486) geändert worden ist, in der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden, Referat 44, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden zugänglich. Dresden, den 3. August 2026 Landesdirektion Sachsen Dr. Batereau Referatsleiterin Dr. Batereau Referatsleiterin

August 3, 2026